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   VG Trier, 03.06.2016 - 1 K 545/16.TR   

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https://dejure.org/2016,47817
VG Trier, 03.06.2016 - 1 K 545/16.TR (https://dejure.org/2016,47817)
VG Trier, Entscheidung vom 03.06.2016 - 1 K 545/16.TR (https://dejure.org/2016,47817)
VG Trier, Entscheidung vom 03. Juni 2016 - 1 K 545/16.TR (https://dejure.org/2016,47817)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 46 BBG, Art 33 Abs 5 GG, § 45 Abs 2 BesG RP, § 2 Abs 1 BesG RP
    Keine Zulage zur amtsangemessenen Besoldung bei Wahrnehmung eines höher bewerteten Amtes

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (20)

  • BVerwG, 11.12.2014 - 2 C 51.13

    Amtsangemessene Beschäftigung; Amtsbezeichnung; Aufgabe; Aufstieg; Befähigung;

    Auszug aus VG Trier, 03.06.2016 - 1 K 545/16
    Unter Verweis auf die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. Dezember 2014 - 2 C 51.13 - hält er eine dauerhafte Trennung von Amt und Funktion als mit dem Anspruch des Beamten auf amtsangemessene Beschäftigung nicht vereinbar.

    Obwohl § 21 Landesbesoldungsgesetz von dem Grundsatz der funktionsgerechten Besoldung ausgehe und das dauerhafte Auseinanderfallen von Funktion und Besoldung problematisch sei, habe das Bundesverwaltungsgericht in seinen Entscheidungen vom 25. September 2014 - 2 C 16/13 - und vom 11. Dezember 2014 - 2 C 51/13 - keinen Anspruch auf Schadensersatz zuerkannt, sondern zum einen klargestellt, dass ein Anspruch auch im Rahmen des § 46 Bundesbesoldungsgesetz nur insoweit bestehe, wie die Haushaltsmittel dafür ausreichten bzw. zu fordern sei, dass eine realistische Perspektive bestehen müsse, ein der übertragenen Funktion entsprechendes Statusamt zu erhalten.

    Sofern der Kläger sich in diesem Zusammenhang unter Zitierung des Bundesverwaltungsgerichts in seinem Urteil vom 11. Dezember 2014 - 2 C 51/13 - darauf beruft, dass dem Beamten ein Anspruch auf Übertragung eines seinem Amt im statusrechtlichen Sinne entsprechenden funktionellen Amtes, eines "amtsangemessenen Aufgabenbereichs' zusteht, betrifft dies lediglich den Anspruch auf eine amtsangemessene Beschäftigung, nicht jedoch - wie Gegenstand des Klageantrages zu 1) - den Anspruch auf eine amtsangemessene Besoldung.

    Dieser bewusst bezweckte dauerhafte Einsatz auf einem höherwertigen Dienstposten kann jedoch ebenso wie dies das Bundesverwaltungsgericht für den Fall einer wesentlichen Behördenänderung aufgrund der Schulstrukturreform entschieden hat (Urteil vom 12. Dezember 2014 - 2 C 51/13 -, juris) nur dann mit dem Anspruch auf amtsangemessene Beschäftigung in Einklang stehen, wenn den Betroffenen eine zumutbare und realistische Möglichkeit eröffnet wird, das dem Dienstposten entsprechende Statusamt zu erwerben.

    Die Verknüpfung von Statusamt und Funktion beruht auf dem das deutsche Beamtenrecht seit jeher prägenden Grundsatz der lebenszeitigen Übertragung einer dem Statusamt entsprechenden Funktion (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. Dezember 2014, a.a.O. mit weiteren Nachweisen aus Rspr. und Lit.; BVerfG, Beschlüsse vom 3. Juli 1985 - 2 BvL 16/82 - und vom 28. Mai 2008 - 2 Bvl 11/07 -, juris).

  • BVerwG, 25.09.2014 - 2 C 16.13

    Ausgleichszulage; Funktionszulage; haushaltsrechtliche Voraussetzungen;

    Auszug aus VG Trier, 03.06.2016 - 1 K 545/16
    Obwohl § 21 Landesbesoldungsgesetz von dem Grundsatz der funktionsgerechten Besoldung ausgehe und das dauerhafte Auseinanderfallen von Funktion und Besoldung problematisch sei, habe das Bundesverwaltungsgericht in seinen Entscheidungen vom 25. September 2014 - 2 C 16/13 - und vom 11. Dezember 2014 - 2 C 51/13 - keinen Anspruch auf Schadensersatz zuerkannt, sondern zum einen klargestellt, dass ein Anspruch auch im Rahmen des § 46 Bundesbesoldungsgesetz nur insoweit bestehe, wie die Haushaltsmittel dafür ausreichten bzw. zu fordern sei, dass eine realistische Perspektive bestehen müsse, ein der übertragenen Funktion entsprechendes Statusamt zu erhalten.

    Im Übrigen könne der Kläger sich auch nicht auf die herangezogene Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts - 2 C 16/13 - berufen, da dort lediglich entschieden sei, dass die dauerhafte Trennung zwischen Besoldungsamt und Funktion zu beanstanden sei.

    Auf der Grundlage dieser Rechtsgrundsätze hat nicht nur der Landesgesetzgeber bereits im Jahr 2013 sondern nunmehr auch der Bundesgesetzgeber aus Anlass des vom Kläger zitierten Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. September 2014 - 2 C 16.13 -, in dem dieses klargestellt hat, dass ein Anspruch auf Zahlung einer Zulage für die Übertragung von Aufgaben eines höherwertigen Amtes auch dann besteht, wenn die Stellenbewirtschaftung in Form der sogenannten haushaltsrechtlichen "Topfwirtschaft' erfolgt, sich dazu veranlasst gesehen, mit Wirkung vom 1. Januar 2016 die Aufhebung der Vorschrift des § 46 BBesG a.F. zu beschließen.

    An dieser Beförderungspraxis bestehen nach ständiger obergerichtlicher Rechtsprechung auch in Verbindung mit - hier nicht relevanten - Dienstpostenbündelungen aufgrund der strukturellen Besonderheiten in der Polizeiverwaltung keine verfassungsrechtlichen Bedenken (OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 18. Juli 2012 - 2B10606/12 -, 10. September 2013 - 2B10781/13. OVG - vgl. auch BVerwG, Urteil vom 25. September 2014 - 2 C 16.13 -, juris), zumal die rechtliche Problematik der vollständig fehlenden Stellenbewertung der Dienstposten bereits durch § 21 S. 2 LBesG in der Fassung des Landesgesetzes zur Reform des finanziellen öffentlichen Dienstrechts vom 18. Juni 2013 (GVBl. S. 157) im Sinne der Zulässigkeit dieser Verfahrensweise entschieden ist.

  • BVerfG, 03.07.1985 - 2 BvL 16/82

    Schulleiter

    Auszug aus VG Trier, 03.06.2016 - 1 K 545/16
    Die Verknüpfung von Statusamt und Funktion beruht auf dem das deutsche Beamtenrecht seit jeher prägenden Grundsatz der lebenszeitigen Übertragung einer dem Statusamt entsprechenden Funktion (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. Dezember 2014, a.a.O. mit weiteren Nachweisen aus Rspr. und Lit.; BVerfG, Beschlüsse vom 3. Juli 1985 - 2 BvL 16/82 - und vom 28. Mai 2008 - 2 Bvl 11/07 -, juris).
  • BVerfG, 28.05.2008 - 2 BvL 11/07

    Vergabe von Führungsämtern im Beamtenverhältnis auf Zeit verfassungswidrig

    Auszug aus VG Trier, 03.06.2016 - 1 K 545/16
    Die Verknüpfung von Statusamt und Funktion beruht auf dem das deutsche Beamtenrecht seit jeher prägenden Grundsatz der lebenszeitigen Übertragung einer dem Statusamt entsprechenden Funktion (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. Dezember 2014, a.a.O. mit weiteren Nachweisen aus Rspr. und Lit.; BVerfG, Beschlüsse vom 3. Juli 1985 - 2 BvL 16/82 - und vom 28. Mai 2008 - 2 Bvl 11/07 -, juris).
  • BVerwG, 24.01.2013 - 5 C 12.12

    Alimentation; Alimentationsgrundsatz; Arbeitszimmer; häusliches Arbeitszimmer;

    Auszug aus VG Trier, 03.06.2016 - 1 K 545/16
    Nur dann, wenn ohne Fürsorgeleistung eine unerträgliche Belastung der amtsangemessenen Lebensführung des Beamten eintreten und dadurch die Fürsorgepflicht in ihrem Wesenskern beeinträchtigt würde, kommen unmittelbar auf die Fürsorgepflicht gestützte Ansprüche - so insbesondere im Beihilferecht - in Betracht (BVerwG, Beschluss vom 3. Dezember 2013 - 2 B 65/12; Urteil vom 24. Januar 2013 - 5 C 12.12; Urteil vom 25. August 2011 - 2 C 43.10).
  • BVerwG, 17.08.2005 - 2 C 37.04

    Beförderung; Fahrlässigkeit; höherwertiger Dienstposten; Kausalität;

    Auszug aus VG Trier, 03.06.2016 - 1 K 545/16
    Dieser setzt voraus, dass der Dienstherr schuldhaft einen Anspruch des Beamten verletzt hat, dem Beamten der Anspruch ohne diesen Rechtsverstoß zugestanden hätte und er es nicht schuldhaft unterlassen hat, den Schaden durch Gebrauch eines Rechtsmittels abzuwenden (BVerwG, Urteil vom 17. August 2005 - 2 C 37.04; 26. Januar 2012 - 2 A 7.09, vom - 2 C 6.11 - und vom 30. Oktober 2013 - 2 C 23.12-, juris).
  • BVerfG, 07.03.2013 - 2 BvR 2582/12

    Zur Anwendung des Bestenauslesegrundsatz (Art 33 Abs 2 GG) auch im Falle einer

    Auszug aus VG Trier, 03.06.2016 - 1 K 545/16
    Jedenfalls im Fall des Klägers kann nach derzeitiger Sach- und Rechtslage noch nicht von einem "rechtswidrigen langjährigen Einsatz' auf einem über seinem Statusamt angesiedelten Dienstposten gesprochen werden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 7. März 2013 - 2 BvR 2582/12 -, juris).
  • BVerwG, 26.01.2012 - 2 A 7.09

    Konkurrentenstreit; Beförderung; Versetzungsbewerber; Beförderungsbewerber;

    Auszug aus VG Trier, 03.06.2016 - 1 K 545/16
    Dieser setzt voraus, dass der Dienstherr schuldhaft einen Anspruch des Beamten verletzt hat, dem Beamten der Anspruch ohne diesen Rechtsverstoß zugestanden hätte und er es nicht schuldhaft unterlassen hat, den Schaden durch Gebrauch eines Rechtsmittels abzuwenden (BVerwG, Urteil vom 17. August 2005 - 2 C 37.04; 26. Januar 2012 - 2 A 7.09, vom - 2 C 6.11 - und vom 30. Oktober 2013 - 2 C 23.12-, juris).
  • BVerwG, 30.06.2011 - 2 C 19.10

    Erledigung in der Revisionsinstanz; Fortsetzungsfeststellungsinteresse;

    Auszug aus VG Trier, 03.06.2016 - 1 K 545/16
    Anhaltspunkte für eine Verfassungswidrigkeit dieser einfachgesetzlichen Regelung bestehen damit auch nicht mehr vor dem Hintergrund der im Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 30. Juni 2011 (Az. 2 C 19.10, BVerwGE 140, 83) angedeuteten Bedenken.
  • BVerwG, 25.08.2011 - 2 C 43.10

    Aufwendungsanspruch; Fürsorgepflicht; Kammerbeiträge; Psychologischer

    Auszug aus VG Trier, 03.06.2016 - 1 K 545/16
    Nur dann, wenn ohne Fürsorgeleistung eine unerträgliche Belastung der amtsangemessenen Lebensführung des Beamten eintreten und dadurch die Fürsorgepflicht in ihrem Wesenskern beeinträchtigt würde, kommen unmittelbar auf die Fürsorgepflicht gestützte Ansprüche - so insbesondere im Beihilferecht - in Betracht (BVerwG, Beschluss vom 3. Dezember 2013 - 2 B 65/12; Urteil vom 24. Januar 2013 - 5 C 12.12; Urteil vom 25. August 2011 - 2 C 43.10).
  • BVerwG, 11.07.1975 - VI C 44.72

    Umbildung von Körperschaften - Rechtsstellung eines Beamten - Gleichzubewertendes

  • BVerwG, 30.10.2013 - 2 C 23.12

    Klage aus dem Beamtenverhältnis; Widerspruch in beamtenrechtlichen

  • BVerwG, 28.04.2005 - 2 C 29.04

    Amt; Planstelle; Vakanzvertretung; Verhinderungsvertretung; Verwendungszulage.

  • BVerfG, 14.12.2000 - 2 BvR 1457/96

    Zu beamtenrechtlichen Stellenzulagen

  • BVerwG, 24.01.1985 - 2 C 39.82

    Beamtenrecht - Funktionsgebundenes Amt - Besoldungsgesetzlicher Funktionszusatz -

  • BVerwG, 14.11.1985 - 2 C 14.83

    Amtsangemessene Alimentation bei verheirateten Beamten der Besoldungsgruppe A 11

  • BVerwG, 19.12.2007 - 2 B 35.07

    Verletzung der Fürsorgepflicht des Dienstherren bei Ausübung von Tätigkeiten

  • BVerfG, 19.12.2008 - 2 BvR 380/08

    Keine Verletzung der Pflicht zur amtsangemessenen Alimentierung durch Wegfall der

  • OVG Thüringen, 18.08.2015 - 2 KO 191/15

    Verwendungszulage für die Wahrnehmung eines höherwertigen Dienstpostens

  • BVerwG, 28.04.2011 - 2 C 30.09

    Verwendungszulage; Zulage; vorübergehend vertretungsweise; Vakanzvertretung;

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