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   VG Trier, 04.12.2013 - 5 K 995/13.TR   

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https://dejure.org/2013,51152
VG Trier, 04.12.2013 - 5 K 995/13.TR (https://dejure.org/2013,51152)
VG Trier, Entscheidung vom 04.12.2013 - 5 K 995/13.TR (https://dejure.org/2013,51152)
VG Trier, Entscheidung vom 04. Dezember 2013 - 5 K 995/13.TR (https://dejure.org/2013,51152)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 5 BImSchG, § 6 BImSchG, § 7 BImSchG, § 12 BImSchG, § 8 BauNVO
    Zulässigkeit einer atypischen Brecheranlage in einem Gewerbegebiet

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für eine Brecheranlage nebst Lagerflächen im GewerbegebieT

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • VG Gießen, 21.09.2005 - 8 E 178/03

    Immissionsschutzrechtliche Zulässigkeit einer Bauschuttrecyclinganlage in einem

    Auszug aus VG Trier, 04.12.2013 - 5 K 995/13
    In der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung sind daher Nebenbestimmungen einzufügen, die die Betriebstage der Anlage begrenzen (vgl. hierzu VG Gießen, Urteil vom 21. September 2005 - 8 E 178/03 -, AbfallR 2005, 277).
  • BVerwG, 02.02.2000 - 4 B 87.99

    Bebauungsplan; Immissionsschutz; Gewerbegebiet; erheblich belästigende

    Auszug aus VG Trier, 04.12.2013 - 5 K 995/13
    Ein konkretes, die Gebietsprägung beeinträchtigendes Störpotential kann nicht unterstellt werden, wenn die jeweilige Anlage in der Weise atypisch ist, dass sie nach ihrer Art und Betriebsweise von vornherein keine Störung befürchten lässt und damit ihre Gebietsverträglichkeit dauerhaft und zuverlässig sichergestellt ist (BVerwG, Beschluss vom 02. Februar 2000 - 4 B 87/99 -, NVwZ 2000, 679).
  • VGH Bayern, 07.07.2020 - 22 CS 20.895

    Stilllegungsanordnung nach BImSchG bei illegalem Abfalllagerplatz

    Dies ergebe sich aus einer Entscheidung des VG Trier vom 4. Dezember 2013 - 5 K 995/13.

    Der Verweis darauf, dass die Anlage nicht mehr als zehn Tage pro Jahr betrieben werden solle und sich deshalb aus dem Urteil des Verwaltungsgerichts Trier vom 4. Dezember 2013 - 5 K 995/13.TR - die Genehmigungsfähigkeit ergebe, geht fehl.

  • VG Würzburg, 17.05.2021 - W 4 K 20.376

    Stilllegung einer Anlage zur zeitweiligen Lagerung von Abfällen

    Dies ergebe sich aus einer Entscheidung des VG Trier vom 4. Dezember 2013 - 5 K 995/13.

    Der Verweis darauf, dass die Anlage nicht mehr als zehn Tage pro Jahr betrieben werden solle und sich deshalb aus dem Urteil des Verwaltungsgerichts Trier vom 4. Dezember 2013 - 5 K 995/13.TR - die Genehmigungsfähigkeit ergebe, geht fehl.

  • VG Trier, 21.06.2023 - 9 K 407/23

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer

    Gemessen hieran ist festzustellen, dass immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftige Bauschuttrecyclinganlagen wie die der Beigeladenen im Hinblick auf Lärm, Staub und Erschütterungen regelmäßig ein hohes Störpotential aufweisen, was gegen ihre bauplanungsrechtliche Zulässigkeit in Gewerbegebieten spricht (OVG NRW, Beschluss vom 7. Januar 2021, a.a.O., Rn.49 f. m.w.N.; VGH BW, Urteil vom 17. Juni 1999, a.a.O., juris Rn. 17; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 28. April 2022 - OVG 11 A 18/20 -, juris Rn. 51; VG Trier, Urteil vom 4. Dezember 2013 - 5 K 995/13.TR).
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