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   VG Trier, 05.01.2004 - 2 L 2205/03.TR   

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https://dejure.org/2004,24232
VG Trier, 05.01.2004 - 2 L 2205/03.TR (https://dejure.org/2004,24232)
VG Trier, Entscheidung vom 05.01.2004 - 2 L 2205/03.TR (https://dejure.org/2004,24232)
VG Trier, Entscheidung vom 05. Januar 2004 - 2 L 2205/03.TR (https://dejure.org/2004,24232)
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  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.07.1995 - 22 A 2104/94

    Erhebung von Hundesteuer; Zuchtzwecke; Zwinger; Einzelsteuer; Tierschutz

    Auszug aus VG Trier, 05.01.2004 - 2 L 2205/03
    Es ist hierbei zu berücksichtigen, dass die verfassungsrechtliche Zulässigkeit dieses Steuerprivilegs in der Verwaltungsgerichtsrechtsprechung nicht unumstritten ist (vgl. OVG Münster, Urteil vom 05. Juli 1995 - 22 A 2104/94 - ), was auch von der Antragsgegnerin berechtigter Weise bei der Entscheidung über die Abschaffung des Zwingerprivilegs in den Blick genommen worden ist.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.04.1977 - II A 1394/75

    Hundesteuer, aber keine Pferdesteuer - gleichheitswidrig?

    Auszug aus VG Trier, 05.01.2004 - 2 L 2205/03
    Dass die Hundesteuer als Aufwandssteuer im Sinne des Art. 105 Abs. 2 AGG verfassungsgemäß ist, entspricht im Übrigen der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. Januar 1978 - 7 B 73.77 - OVG Münster, Urteil vom 27. April 1977 - II A 1394/75 - BayVGH, Beschluss vom 27. Juni 1984 - 4 B 83 A 113 - OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 07. Mai 1996 - 6 A 12926/95.OVG - ).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 02.02.1984 - 6 D 2/83

    Rechtmäßigkeit eines Erschließungsbeitragsbescheids eines Grundstücks;

    Auszug aus VG Trier, 05.01.2004 - 2 L 2205/03
    Nach Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte kommt die Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Rechtsbehelfs nur in Betracht, wenn mehr für einen Erfolg des Rechtsbehelfs als für einen Misserfolg spricht (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 02. Februar 1984 - 6 D 2/83 -, AS 18, 381).
  • BVerwG, 07.01.1998 - 8 B 228.97

    Spielautomatensteuer; örtliche Aufwandsteuer; kalkulatorische Abwälzbarkeit;

    Auszug aus VG Trier, 05.01.2004 - 2 L 2205/03
    Zwar weist der Antragssteller zurecht daraufhin, dass eine Hundesteuer eine "erdrosselnde Wirkung" haben und damit in ein Verbot der Hundehaltung umschlagen kann, wenn die Halter in aller Regel und nicht nur in Ausnahmefällen durch den erhöhten Steuersatz wirtschaftlich an der Haltung ihres Hundes gehindert sind (vgl. zur Kampfhundehaltung BVerwG, Beschluss vom 07. Januar 1998, NVwZ-RR 1998, 672; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 28. November 2003 - 6 A 11698/03.OVG -).
  • BVerwG, 19.01.2000 - 11 C 8.99

    Hundesteuer; Erhöhung des Steuersatzes für Kampfhunde; achtfach höherer

    Auszug aus VG Trier, 05.01.2004 - 2 L 2205/03
    Ebenso wäre es möglich, diese unechte Rückwirkung als eine lediglich tatbestandliche Rückanknüpfung für zukünftig beabsichtigte Rechtsfolgen anzusehen, die identischen Schranken unterliegt ( vgl. zur Besteuerung von Kampfhunden mit einem erhöhten Steuersatz: BVerwG, Urteil vom 19. Januar 2000 - 11 C 8/99 - m.w.N.).
  • BVerfG, 06.12.1983 - 2 BvR 1275/79

    Zweitwohnungsteuer

    Auszug aus VG Trier, 05.01.2004 - 2 L 2205/03
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist es für den Charakter einer Steuer als Aufwandssteuer maßgebend, dass die in der Einkommensverwendung zum Ausdruck kommende wirtschaftliche Leistungsfähigkeit getroffen werden soll (vgl. BVerfGE 65, 325 [BVerfG 06.12.1983 - 2 BvR 1275/79] ).
  • BVerwG, 22.01.1998 - 2 C 8.97

    Einstellung als Beamter auf Probe, Zusage der Freihaltung einer freigewordenen

    Auszug aus VG Trier, 05.01.2004 - 2 L 2205/03
    In der Rechtsprechung ist ferner geklärt, dass Gründe für eine Besteuerung der Hundehaltung gegeben sind, sodass die Grenzen der gesetzgeberischen Gestaltungsfreiheit (BVerfG, NVwZ 1998, 1082) nicht überschritten sind.
  • BVerfG, 10.08.1989 - 2 BvR 1532/88

    Jagdsteuer für Eigenjagden Privater zulässig

    Auszug aus VG Trier, 05.01.2004 - 2 L 2205/03
    Aufwandssteuern sollen somit einen besonderen Aufwand, also eine über die Befriedigung des allgemeinen Lebensbedarfs hinausgehende Verwendung von Einkommen oder Vermögen erfassen (vgl. BVerfG, NVwZ 1989, 1152 [BVerfG 10.08.1989 - 2 BvR 1532/88] ; BVerwG, NVwZ 1992, 1098).
  • BVerfG, 20.06.1978 - 2 BvR 71/76

    Verfassungsmäßigkeit der Einschränkung der Gewährung von Wohnungsbauprämien im

    Auszug aus VG Trier, 05.01.2004 - 2 L 2205/03
    Das ist namentlich dann der Fall, wenn bei der gebotenen Abwägung zwischen dem enttäuschten Vertrauen des Betroffenen und der Bedeutung der Neuregelung für das Wohl der Allgemeinheit den Interessen des Betroffenen ein höheres Gewicht einzuräumen ist (BVerfGE 48, 403, 415 [BVerfG 20.06.1978 - 2 BvR 71/76] ).
  • BVerwG, 12.01.1978 - 7 B 73.77

    Hundesteuer ist mit Gleichheitssatz vereinbar

    Auszug aus VG Trier, 05.01.2004 - 2 L 2205/03
    Dass die Hundesteuer als Aufwandssteuer im Sinne des Art. 105 Abs. 2 AGG verfassungsgemäß ist, entspricht im Übrigen der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. Januar 1978 - 7 B 73.77 - OVG Münster, Urteil vom 27. April 1977 - II A 1394/75 - BayVGH, Beschluss vom 27. Juni 1984 - 4 B 83 A 113 - OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 07. Mai 1996 - 6 A 12926/95.OVG - ).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 07.05.1996 - 6 A 12926/95

    Rückwirkende Erhöhung der Hundesteuer

  • BVerwG, 29.11.1991 - 8 C 107.89

    Besteuerung der Inanspruchnahme von Wohnraum - Aufwandsteuer

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