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   VG Trier, 06.02.2014 - 3 K 1129/13.TR   

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https://dejure.org/2014,4587
VG Trier, 06.02.2014 - 3 K 1129/13.TR (https://dejure.org/2014,4587)
VG Trier, Entscheidung vom 06.02.2014 - 3 K 1129/13.TR (https://dejure.org/2014,4587)
VG Trier, Entscheidung vom 06. Februar 2014 - 3 K 1129/13.TR (https://dejure.org/2014,4587)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der unehrliche Gerichtsvollzieher

  • lto.de (Kurzinformation)

    Schwere Dienstvergehen - Betrügerischer Gerichtsvollzieher aus Amt entfernt

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Gerichtsvollzieher aus dem Dienst entfernt

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Betrug eines Gerichtsvollzieher führt zu Dienstentlassung

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Gerichtvollzieher ist wegen zu Unrecht abgerechneter Gebühren und Auslagen aus dem Dienst zu entfernen - Beamter begeht Untreue in 144 Fällen und Betrug in 113 Fällen

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 03.05.2007 - 2 C 9.06

    Disziplinarbefugnis der Verwaltungsgerichte; Zugriffsdelikt;

    Auszug aus VG Trier, 06.02.2014 - 3 K 1129/13
    Ergibt die prognostische Gesamtwürdigung, dass ein endgültiger Vertrauensverlust noch nicht eingetreten ist, haben die Verwaltungsgerichte diejenige Disziplinarmaßnahme zu verhängen, die erforderlich ist, um den Beamten zur Beachtung der Dienstpflichten anzuhalten und der Ansehensbeeinträchtigung entgegen zu wirken (vgl. BVerwG, Urteil vom 3. Mai 2007, Az.: 2 C 9/06 - Juris -).

    Wer diese für das Funktionieren des öffentlichen Dienstes unabdingbare Vertrauensgrundlage zerstört, muss grundsätzlich mit Auflösung des Beamtenverhältnisses rechnen (BVerwG, Urteile vom 20. Oktober 2005, 2 C 12.04, vom 3. Mai 2007, 2 C 9.06, vom 25. Oktober 2007, 2 C 43.7, vom 29. Mai 2008, 2 C 59.07 - Juris -).

  • BVerwG, 20.10.2005 - 2 C 12.04

    Postbeamter; Disziplinarklage; Mitwirkung des Personalrats (Betriebsrats);

    Auszug aus VG Trier, 06.02.2014 - 3 K 1129/13
    Wer diese für das Funktionieren des öffentlichen Dienstes unabdingbare Vertrauensgrundlage zerstört, muss grundsätzlich mit Auflösung des Beamtenverhältnisses rechnen (BVerwG, Urteile vom 20. Oktober 2005, 2 C 12.04, vom 3. Mai 2007, 2 C 9.06, vom 25. Oktober 2007, 2 C 43.7, vom 29. Mai 2008, 2 C 59.07 - Juris -).

    So stellt die Eigenverwendung dienstlich anvertrauter Gelder gerade bei einem Gerichtsvollzieher stets ein schwerwiegendes Dienstvergehen dar, welches regelmäßig zur Dienstentfernung führt (BVerwG, Urteil vom 20. Oktober 2005, 2 C 12.04 - Juris -).

  • BVerwG, 29.03.2012 - 2 A 11.10

    Mangel des Disziplinarverfahrens; Wesentlichkeit des Mangels;

    Auszug aus VG Trier, 06.02.2014 - 3 K 1129/13
    Im Hinblick darauf ist die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis dann Richtschnur für die Bestimmung der angemessenen Disziplinarmaßnahme, wenn erhebliche Geldzahlungen geflossen sind (vgl. zusammenfassend BVerwG, Urteil vom 29. März 2012, 2 A 11.10 - Juris -).

    Generell gilt, dass das Gewicht der Entlastungsgründe umso größer sein muss je schwerer das Delikt aufgrund der Schadenshöhe sowie der Tatumstände, wie Anzahl, Häufigkeit, Zeitraum, Verschiedenartigkeit der Tatausführung wiegt (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. März 2012, 2 A 11.10, Urteil vom 24. Mai 2007, 2 C 26.06 - Juris -).

  • VG Karlsruhe, 01.04.2010 - DL 13 K 1892/09

    Entfernung aus dem Dienst bei einem Gerichtsvollzieher, der dienstlich

    Auszug aus VG Trier, 06.02.2014 - 3 K 1129/13
    Wenn ein Gerichtsvollzieher gegen diese Kernpflichten verstößt, zerstört er in der Regel die für die geordnete Vollstreckung unabdingbare Vertrauensgrundlage, weshalb er im Regelfall nicht mehr Beamter bleiben kann (vgl. auch VG Karlsruhe, Urteil vom 1. April 2010, DL 13 K 1892/09 - Juris -).
  • VGH Bayern, 15.01.2009 - 3 ZB 08.818

    Weisung eines Gerichtsvollziehers in einer einzelnen Zwangsvollstreckungssache

    Auszug aus VG Trier, 06.02.2014 - 3 K 1129/13
    Entsprechend der Art der ihm übertragenen Aufgaben, die im Interesse einer zweckmäßigen und effektiven Erledigung der Vollstreckungsaufträge eine gewisse Flexibilität erfordern, ermöglichen die Vorschriften der Gerichtsvollzieherordnung - GVO - und der Geschäftsanweisung für Gerichtsvollzieher - GVGA - dem Gerichtsvollzieher, seine Tätigkeit weitgehend eigenverantwortlich und selbständig auszuüben (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. April 1982, 2 C 33/80, Bay. VGH Beschluss vom 15. Januar 2009, 3 ZB 08.818; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 15. Juni 2009 - 4 B 52.08 - Juris -).
  • BVerwG, 29.04.1982 - 2 C 33.80

    Kosten der Gerichtsvollzieher - Rückzahlung bzw. Verrechnung von Schreibauslagen

    Auszug aus VG Trier, 06.02.2014 - 3 K 1129/13
    Entsprechend der Art der ihm übertragenen Aufgaben, die im Interesse einer zweckmäßigen und effektiven Erledigung der Vollstreckungsaufträge eine gewisse Flexibilität erfordern, ermöglichen die Vorschriften der Gerichtsvollzieherordnung - GVO - und der Geschäftsanweisung für Gerichtsvollzieher - GVGA - dem Gerichtsvollzieher, seine Tätigkeit weitgehend eigenverantwortlich und selbständig auszuüben (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. April 1982, 2 C 33/80, Bay. VGH Beschluss vom 15. Januar 2009, 3 ZB 08.818; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 15. Juni 2009 - 4 B 52.08 - Juris -).
  • BVerwG, 29.05.2008 - 2 C 59.07

    Entfernung eines Beamten aus dem Beamtenverhältnis wegen einer rechtskräftigen

    Auszug aus VG Trier, 06.02.2014 - 3 K 1129/13
    Wer diese für das Funktionieren des öffentlichen Dienstes unabdingbare Vertrauensgrundlage zerstört, muss grundsätzlich mit Auflösung des Beamtenverhältnisses rechnen (BVerwG, Urteile vom 20. Oktober 2005, 2 C 12.04, vom 3. Mai 2007, 2 C 9.06, vom 25. Oktober 2007, 2 C 43.7, vom 29. Mai 2008, 2 C 59.07 - Juris -).
  • BVerwG, 24.02.1999 - 1 D 72.97

    Außerdienstliches Dienstvergehen eines Beamten; Ansehensverlust eines Beamten

    Auszug aus VG Trier, 06.02.2014 - 3 K 1129/13
    Im Unterschied zum Strafrecht ist ausschließlicher Zweck des Disziplinarrechts, das Vertrauen in die Redlichkeit und Zuverlässigkeit der Beamten und damit die Funktionsfähigkeit des öffentlichen Dienstes zu sichern, sodass die Maßnahmen grundsätzlich unabhängig voneinander zu sehen sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. Februar 1999, 1 D 72/97 - Juris -).
  • BVerwG, 23.11.2006 - 2 C 26.06

    Streitwertfestsetzung für das Revisionsverfahren

    Auszug aus VG Trier, 06.02.2014 - 3 K 1129/13
    Generell gilt, dass das Gewicht der Entlastungsgründe umso größer sein muss je schwerer das Delikt aufgrund der Schadenshöhe sowie der Tatumstände, wie Anzahl, Häufigkeit, Zeitraum, Verschiedenartigkeit der Tatausführung wiegt (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. März 2012, 2 A 11.10, Urteil vom 24. Mai 2007, 2 C 26.06 - Juris -).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 15.06.2009 - 4 B 52.08

    Weisung gegenüber Gerichtsvollzieher

    Auszug aus VG Trier, 06.02.2014 - 3 K 1129/13
    Entsprechend der Art der ihm übertragenen Aufgaben, die im Interesse einer zweckmäßigen und effektiven Erledigung der Vollstreckungsaufträge eine gewisse Flexibilität erfordern, ermöglichen die Vorschriften der Gerichtsvollzieherordnung - GVO - und der Geschäftsanweisung für Gerichtsvollzieher - GVGA - dem Gerichtsvollzieher, seine Tätigkeit weitgehend eigenverantwortlich und selbständig auszuüben (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. April 1982, 2 C 33/80, Bay. VGH Beschluss vom 15. Januar 2009, 3 ZB 08.818; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 15. Juni 2009 - 4 B 52.08 - Juris -).
  • BGH, 07.01.2011 - 4 StR 409/10

    Vermögensbetreuungspflicht des Gerichtsvollziehers bei der Untreue (gesetzliche

  • OLG Celle, 03.04.1990 - 1 Ss 48/90
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