Rechtsprechung
VG Trier, 09.12.2009 - 5 K 198/09.TR |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtsschutz im Zusammenhang mit der Übernahme einer Milchreferenzmenge; Voraussetzungen für einen allgemeinen öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruch als Rechtsgrundlage für ein Zahlungsbegehren
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)
Regelungsinhalt von Übertragungsbescheinigungen über eine Milchquote
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Übertragungsbescheinigung über eine Milchquote
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
VG Trier zum Regelungsinhalt von Übertragungsbescheinigungen über eine Milchquote - Kaufpreisfestsetzung ist kein Teil des Regelungsinhalts der Bescheinigung
Verfahrensgang
- VG Trier, 29.06.2009 - 5 K 198/09
- VG Trier, 09.12.2009 - 5 K 198/09.TR
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (9)
- VGH Bayern, 17.10.2008 - 19 ZB 08.2000
Vollständigkeit des Antrags; kein Herstellungsanspruch in Analogie zum …
Auszug aus VG Trier, 09.12.2009 - 5 K 198/09
Ein derartiger allgemeiner Herstellungsanspruch findet nämlich im allgemeinen Verwaltungsrecht keine Anwendung, denn für eine Übertragung des von der sozialgerichtlichen Rechtsprechung entwickelten Rechtsinstituts eines allgemeinen Herstellungsanspruchs in das allgemeine Verwaltungsrecht fehlt jede Grundlage (vgl. BayVGH, Beschluss vom 17. Oktober 2008 - 19 ZB 08.2000 -, juris; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 15. Mai 2002 - 8 A 10235/02.OVG -, ESOVGRP; BVerwG, Urteil vom 30. Oktober 1997 - 3 C 35/96 -, juris).Ob die Voraussetzungen hierfür vorliegen, muss indessen der Beurteilung der für die Geltendmachung von Amtshaftungsansprüchen zuständigen Gerichtsbarkeit überlassen bleiben (vgl. BayVGH, Beschluss vom 17. Oktober 2008, a.a.O.).
- BVerwG, 07.10.2009 - 9 B 24.09
Zulässigkeit einer Revision zur Frage der Vereinbarkeit der Voraussetzungen einer …
Auszug aus VG Trier, 09.12.2009 - 5 K 198/09
Bei einem derartigen Erstattungsanspruch handelt es sich um ein aus den allgemeinen Grundsätzen des Verwaltungsrechts, insbesondere der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung, abgeleitetes eigenständiges Rechtsinstitut des öffentlichen Rechts, dessen Anspruchsvoraussetzungen und Rechtsfolgen, soweit sie nicht spezialgesetzlich geregelt sind, denen des zivilrechtlichen Bereicherungsanspruchs entsprechen, und das Anwendung finden kann, wenn und soweit nicht den §§ 812 ff. BGB eine abweichende Interessenbewertung zugrunde liegt, die in das öffentliche Recht nicht übertragbar ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 7. Oktober 2009 - 9 B 24/09 - mit weiteren Nachweisen, juris). - OVG Rheinland-Pfalz, 15.05.2002 - 8 A 10235/02
Heranziehung der Berechnungsgrundlage eines auf mehrere Jahre bezogenen …
Auszug aus VG Trier, 09.12.2009 - 5 K 198/09
Ein derartiger allgemeiner Herstellungsanspruch findet nämlich im allgemeinen Verwaltungsrecht keine Anwendung, denn für eine Übertragung des von der sozialgerichtlichen Rechtsprechung entwickelten Rechtsinstituts eines allgemeinen Herstellungsanspruchs in das allgemeine Verwaltungsrecht fehlt jede Grundlage (vgl. BayVGH, Beschluss vom 17. Oktober 2008 - 19 ZB 08.2000 -, juris; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 15. Mai 2002 - 8 A 10235/02.OVG -, ESOVGRP; BVerwG, Urteil vom 30. Oktober 1997 - 3 C 35/96 -, juris).
- BVerwG, 30.10.1997 - 3 C 35.96
Bekanntgabe des Verwaltungsakts; Bekanntgabe an den Adressaten trotz Bestellung …
Auszug aus VG Trier, 09.12.2009 - 5 K 198/09
Ein derartiger allgemeiner Herstellungsanspruch findet nämlich im allgemeinen Verwaltungsrecht keine Anwendung, denn für eine Übertragung des von der sozialgerichtlichen Rechtsprechung entwickelten Rechtsinstituts eines allgemeinen Herstellungsanspruchs in das allgemeine Verwaltungsrecht fehlt jede Grundlage (vgl. BayVGH, Beschluss vom 17. Oktober 2008 - 19 ZB 08.2000 -, juris; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 15. Mai 2002 - 8 A 10235/02.OVG -, ESOVGRP; BVerwG, Urteil vom 30. Oktober 1997 - 3 C 35/96 -, juris). - BVerwG, 08.03.1990 - 3 C 15.84
Anfechtungsklage - Kautionsfestsetzung - Europarecht - Nationales Recht - …
Auszug aus VG Trier, 09.12.2009 - 5 K 198/09
Etwas anderes folgt auch nicht aus dem vom Kläger zur Stützung seines Vortrags zitierten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 8. März 1990 - 3 C 15/84, BVerwGE 85, 24 ff., denn dieses Urteil ist zur Überzeugung der Kammer auf den vorliegend maßgebenden Sachverhalt nicht übertragbar. - BVerwG, 19.07.1984 - 3 C 81.82
Folgenbeseitigungsanspruch
Auszug aus VG Trier, 09.12.2009 - 5 K 198/09
Dies bedeutet regelmäßig, dass der Zustand wiederherzustellen ist, der vor der Vornahme einer rechtswidrigen Amtshandlung bestanden hat (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 7. Mai 1991 - 1 A 10112/89.OVG - BVerwG, Urteil vom 19. Juli 1984 - 3 C 81.82 - BVerwGE 69 S. 366), so dass ein Folgenbeseitigungsanspruch als Anspruchsgrundlage für das vorliegend geltend gemachte Zahlungsbegehren von vornherein ausscheidet. - BVerwG, 16.09.2004 - 3 C 35.03
Milch; Milchquote; Milch-Garantiemenge; Referenzmenge; staatliche Reserve; Abzug …
Auszug aus VG Trier, 09.12.2009 - 5 K 198/09
Was die Verfassungsmäßigkeit der maßgebenden Bestimmung angehe, seien die Ausführungen des BVerwG in dessen Urteil vom 16. September 2004 - 3 C 35/03 -, NVwZ 2005, S. 337, zu § 12 Abs. 2 Zusatzabgabenverordnung auf den vorliegenden Fall übertragbar. - EuGH, 11.01.2007 - C-404/04
Technische Glaswerke Ilmenau / Kommission - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - …
Auszug aus VG Trier, 09.12.2009 - 5 K 198/09
Eine durch staatliche Regelung festgesetzte Kaufpreisverringerung stelle nämlich eine unzulässige staatliche Beihilfe im Sinne der Norm dar, insoweit verweise er auf eine Entscheidung des EuGH vom 11. Januar 2007 - C-404/04 P, und stehe in Widerspruch zur Entscheidung des EuGH im Verfahren C 393/04. - EuGH, 15.06.2006 - C-393/04
Air Liquide Industries Belgium - Staatliche Beihilfen - Begriff - Befreiung von …
Auszug aus VG Trier, 09.12.2009 - 5 K 198/09
Eine durch staatliche Regelung festgesetzte Kaufpreisverringerung stelle nämlich eine unzulässige staatliche Beihilfe im Sinne der Norm dar, insoweit verweise er auf eine Entscheidung des EuGH vom 11. Januar 2007 - C-404/04 P, und stehe in Widerspruch zur Entscheidung des EuGH im Verfahren C 393/04.