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   VG Trier, 11.07.2005 - 6 K 351/05.TR   

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VG Trier, 11.07.2005 - 6 K 351/05.TR (https://dejure.org/2005,72075)
VG Trier, Entscheidung vom 11.07.2005 - 6 K 351/05.TR (https://dejure.org/2005,72075)
VG Trier, Entscheidung vom 11. Juli 2005 - 6 K 351/05.TR (https://dejure.org/2005,72075)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • VGH Hessen, 23.03.2005 - 3 UE 3457/04

    Abschiebungsverbot; Sierra Leone; Genitalverstümmelung; Verfolgung; soziale

    Auszug aus VG Trier, 11.07.2005 - 6 K 351/05
    25 Durch diese eindeutige gesetzliche Regelung, die die Verfolgung allein an das Geschlecht anknüpfen lässt, ist die jahrelange Kontroverse über die geschlechtsspezifische Verfolgung als Fluchtgrund grundsätzlich erledigt (vgl. auch VGH Hessen, Urteil vom 23. März 2005 - 3 UE 3457/04.A - hinsichtlich eines Falles der drohenden Genitalverstümmelung einer Frau).

    Des Weiteren ist das Gericht der Auffassung, dass diese Benachteilungen auch allein an das Geschlecht der Klägerin zu 1) anknüpft (vgl. zu der Frage der geschlechtsspezifischen Verfolgung die Ausführungen im Urteil des Hessischen VGH vom 23. März 2005 - 3 UE 3457/04.A -).

  • BVerwG, 25.07.2000 - 9 C 42.99

    Abschiebungsandrohung; Zielstaat; Herkunftsstaat; Absehen von

    Auszug aus VG Trier, 11.07.2005 - 6 K 351/05
    Vielmehr obliegt die Klärung der rechtlichen und tatsächlichen Möglichkeiten der Abschiebung in einen bestimmten Staat grundsätzlich der abschiebenden Ausländerbehörde (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Juli 2000 - 9 C 42.99 - , BVBl. 2001, 209 ff; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 7. März 2001 - 11 A 10582/00.OVG -).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 07.03.2001 - 11 A 10582/00
    Auszug aus VG Trier, 11.07.2005 - 6 K 351/05
    Vielmehr obliegt die Klärung der rechtlichen und tatsächlichen Möglichkeiten der Abschiebung in einen bestimmten Staat grundsätzlich der abschiebenden Ausländerbehörde (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Juli 2000 - 9 C 42.99 - , BVBl. 2001, 209 ff; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 7. März 2001 - 11 A 10582/00.OVG -).
  • BGH, 14.10.1992 - XII ZB 18/92

    Ordre public und Sorgerecht des Vaters nach Ehescheidung

    Auszug aus VG Trier, 11.07.2005 - 6 K 351/05
    Dieses Abkommen geht Art. 2 des Haager Minderjährigenschutzabkommen vom 5. Oktober 1961 (MSA), demzufolge deutsches Recht als Recht des gewöhnlichen Aufenthalts der Kinder anwendbar wäre, vor (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Oktober 1992 - XII ZB 18/92 - BGAZ 120, 29 - 38).
  • BVerwG, 06.03.1990 - 9 C 14.89

    Christliche Türken - Türkisches Waisenhaus - Religiöse Identität - Asylrechtliche

    Auszug aus VG Trier, 11.07.2005 - 6 K 351/05
    Ob eine politische Verfolgung droht, ist anhand einer Prognose zu beurteilen, die von einer zusammenfassenden Bewertung des zur Prüfung gestellten Lebenssachverhaltes auszugehen hat und die Wahrscheinlichkeit künftiger Geschehensabläufe bei einer hypothetisch zu unterstellenden Rückkehr des Asylsuchenden in seinen Heimatstaat zum Gegenstand hat (BVerwG, Urteil vom 6. März 1990, BVerwGE 85, Seite 12, 159).
  • BVerwG, 25.09.1984 - 9 C 17.84

    Asylrecht - Asylbewerber - Politische Verfolgung - Anerkennung -

    Auszug aus VG Trier, 11.07.2005 - 6 K 351/05
    Ist ein Asylbewerber in seiner Heimat vor seiner Ausreise bereits Verfolgungsmaßnahmen ausgesetzt gewesen, so greift zu seinen Gunsten eine Beweiserleichterung insoweit ein, als es nicht darauf ankommt, ob ihm bei einer Rückkehr in seine Heimat in einem absehbaren Zeitraum mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit erneut politische Verfolgung droht, sondern darauf, ob sich eine Wiederholung der Verfolgung ohne ernstliche Zweifel an der Sicherheit des Asylbewerbers ausschließen lässt (BVerwG, Urteil vom 25. September 1984, BVerwGE 70, Seite 169).
  • BVerwG, 15.05.1990 - 9 C 17.89

    Unmittelbare Gruppenverfolgung - Mittelbare Gruppenverfolgung - Flächendeckende

    Auszug aus VG Trier, 11.07.2005 - 6 K 351/05
    Juli 1989, BVerfG Entscheidung 8O, Seite 315, 343; BVerwG, Urteil vom 15. Mai 199O, BVerwGE 85, Seite 139.
  • BVerfG, 26.11.1986 - 2 BvR 1058/85

    Nachfluchttatbestände

    Auszug aus VG Trier, 11.07.2005 - 6 K 351/05
    Bei "subjektiven" Nachfluchtgründen, die der Asylbewerber nach Verlassen des Heimatstaates aus eigenem Entschluss geschaffen hat, kann allerdings eine Asylberechtigung nur dann in Betracht gezogen werden, wenn die selbst geschaffenen Nachfluchtgründe sich als Ausdruck und Fortführung einer schon während des Aufenthaltes im Heimatstaat vorhandenen und erkennbar betätigten festen Überzeugung darstellen, mithin als notwendige Konsequenz einer dauernden, die eigene Identität prägenden und nach außen kundgegebenen Lebenshaltung erscheinen (BVerfG, Beschluss vom 26. November 1986, BVerfGE 74, Seite 51).
  • BVerwG, 24.05.2000 - 9 C 34.99

    Abschiebungsverbot aus Europäischer Menschenrechtskonvention; Religionsfreiheit

    Auszug aus VG Trier, 11.07.2005 - 6 K 351/05
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 24. Mai 2000 - 9 C 34.99 -, NVwZ 2000, 1302 zur gleichnamigen Regelung des § 53 Abs. 4 AuslG) kommt Schutz vor der Abschiebung in einen Nichtvertragsstaat noch nicht in Betracht, wenn der Menschenrechtsstandard, zu dessen Einhaltung sich die Vertragsstaaten und Mitglieder des Europarats verpflichtet haben, im Zielstaat der Abschiebung außerhalb des Konventionsgebietes nicht oder nicht in vollem Umfang gewährleistet erscheint.
  • BVerwG, 26.03.1985 - 9 C 107.84

    Gruppenverfolgung - Nachweiserleichterung für Vorverfolgte - Asylbewerber -

    Auszug aus VG Trier, 11.07.2005 - 6 K 351/05
    Diese Nachweiserleichterung für Vorverfolgte kommt dem Asylbewerber solange zugute, als der innere Zusammenhang zwischen erlittener Vorverfolgung und Asylbegehren nicht aufgehoben ist (BVerwG, Urteil vom 26. März 1985 BVerwGE 71, Seite 175).
  • BVerwG, 11.04.1989 - 9 C 53.88

    Politische Verfolgung - Asyl - Selbstgeschaffene Nachfluchtgründe - Latente

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