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   VG Trier, 13.02.2008 - 5 K 938/07.TR   

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https://dejure.org/2008,28840
VG Trier, 13.02.2008 - 5 K 938/07.TR (https://dejure.org/2008,28840)
VG Trier, Entscheidung vom 13.02.2008 - 5 K 938/07.TR (https://dejure.org/2008,28840)
VG Trier, Entscheidung vom 13. Februar 2008 - 5 K 938/07.TR (https://dejure.org/2008,28840)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Vertreibung eines Produktes unter der Bezeichnung "Aromatisiertes weinhaltiges Getränk"; Rechtsschutzbedürfnis für die mit einem Klageantrag begehrte Feststellung der Unrechtmäßigkeit einer Untersagung des Inverkehrbringens eines weinhaltigen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 04.11.2003 - 7 A 10959/03

    Erzeugnisse, Wein, Weinbau, Weinwirtschaft, Weinüberwachung,

    Auszug aus VG Trier, 13.02.2008 - 5 K 938/07
    Ferner ist das Land Rheinland-Pfalz, vertreten durch den Präsidenten der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier, richtiger Anspruchsgegner für das Begehren der Klägerin, denn diese Behörde wäre für den Erlass einer eventuellen Untersagungsverfügung, die ihre Rechtsgrundlage in § 9 Abs. 1 Satz 1 des Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes finden würde, zuständig (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 4. November 2003 - 7 A 10959/03.OVG -, ESOVGRP m.w.N.).

    Erforderlich ist somit die objektive Feststellung einer konkreten Gefahr der Irreführung (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 4. November 2003, a.a.O.).

  • BVerwG, 26.01.1996 - 8 C 19.94

    Klagen gegen kommunale Mietspiegel sind unzulässig

    Auszug aus VG Trier, 13.02.2008 - 5 K 938/07
    Unter einem feststellungsfähigen Rechtsverhältnis im Sinne dieser Norm sind die rechtlichen Beziehungen zu verstehen, die sich aus einem konkreten Sachverhalt aufgrund einer öffentlich-rechtlichen Norm für das Verhältnis von (natürlichen oder juristischen) Personen untereinander oder einer Person zu einer Sache ergeben, kraft deren eine der beteiligten Personen etwas Bestimmtes tun muss, kann oder darf oder nicht zu tun braucht (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. Januar 1996 - 8 C 19/94 -, BVerwGE 100, S. 262 ff. m.w.N.).
  • BVerwG, 30.09.1999 - 3 C 39.98

    Feststellungsklage; vorbeugender Rechtsschutz; qualifiziertes

    Auszug aus VG Trier, 13.02.2008 - 5 K 938/07
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteil vom 30. September 1999 - 3 C 39/98 -, DVBl. 2000, S. 636 m.w.N.) haben sich rechtliche Beziehungen nur dann zu einem Rechtsverhältnis im Sinne des § 43 Abs. 1 VwGO verdichtet, wenn die Anwendung einer bestimmten Norm des öffentlichen Rechts auf einen bereits übersehbaren Sachverhalt streitig ist.
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