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   VG Trier, 14.03.2018 - 9 K 10507/17.TR   

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VG Trier, 14.03.2018 - 9 K 10507/17.TR (https://dejure.org/2018,8128)
VG Trier, Entscheidung vom 14.03.2018 - 9 K 10507/17.TR (https://dejure.org/2018,8128)
VG Trier, Entscheidung vom 14. März 2018 - 9 K 10507/17.TR (https://dejure.org/2018,8128)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • VG Aachen, 01.12.2017 - 6 K 2371/15

    Immissionsschutzrecht; Windenergieanlagen; Wald; Umweltverband; Klagebefugnis;

    Auszug aus VG Trier, 14.03.2018 - 9 K 10507/17
    Wenn hiermit auch - wenngleich allenfalls mittelbar und reflexweise über die in die planerische Abwägung einzustellenden Belange - ein Schutz der Umwelt verbunden sein mag (vgl. § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB), führt dies nicht dazu, dass es sich um ein Regelungselement zum Schutz der Umwelt handelt; von einer dem Satzungsziel "Umweltschutz" dienenden Norm kann daher nicht ausgegangen werden (vgl. VG Aachen, Urteil vom 13. Dezember 2017 - 6 K 2371/15 -, juris Rn. 354 ff.).
  • BVerwG, 09.07.2008 - 9 A 14.07

    Erstinstanzliche Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts; oberster

    Auszug aus VG Trier, 14.03.2018 - 9 K 10507/17
    (vgl. BVerwG, Urteil vom 9. Juli 2008 - 9 A 14/07 -, NVwZ 2009, 302, 307 ff., Rn. 59ff., 64 ff.; Bay. Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 27. Mai 2016 - 22 BV 15.2003 -, Rn. 25, juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.07.2009 - 8 A 2357/08

    Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die Errichtung und

    Auszug aus VG Trier, 14.03.2018 - 9 K 10507/17
    Hiernach ist das Tötungs- und Verletzungsverbot grundsätzlich nicht erfüllt, wenn das Vorhaben, jedenfalls aufgrund von Vermeidungsmaßnahmen, kein signifikant erhöhtes Risiko kollisionsbedingter Verluste von Einzelexemplaren verursacht, mithin unter der Gefahrenschwelle in einem Risikobereich verbleibt, der im Naturraum immer gegeben ist, vergleichbar dem ebenfalls stets gegebenen Risiko, dass einzelne Exemplare einer Art im Rahmen des allgemeinen Naturgeschehens Opfer einer anderen Art werden (Oberverwaltungsgericht Nordrhein- Westfalen, Urteil vom 30. Juli 2009 - 8 A 2357/08 -, Rn. 143, juris).
  • BVerwG, 12.03.2008 - 9 A 3.06

    Straßenplanung; Planfeststellung; Lichtenauer Hochland; anerkannter

    Auszug aus VG Trier, 14.03.2018 - 9 K 10507/17
    Soll das Tötungs- und Verletzungsverbot nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG nicht zu einem unverhältnismäßigen Hindernis für die Realisierung von Vorhaben werden, so ist zur Erfüllung des Tatbestandes allerdings zu fordern, dass sich das Risiko des Schadenseintritts durch das Vorhaben in signifikanter Weise erhöht (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. März 2008 - 9 A 3.06 -, BeckRS 2008, 38060, Rn. 219).
  • VG Würzburg, 20.12.2016 - W 4 K 14.354

    Erfolglose Nachbarklage gegen immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung für

    Auszug aus VG Trier, 14.03.2018 - 9 K 10507/17
    Denn bei den vom Kläger gerügten Verstößen gegen materielles Arten- und Habitatschutzrecht handelt es sich nicht um Ermittlungs- oder Bewertungsfehler im Rahmen einer UVP, sondern vielmehr um materielle Fehler des Natur- und Artenschutzrechts, die auch nicht von § 4 Abs. 1 Nr. 3 Umweltrechtsbehelfsgesetz - UmwRG - und damit auch nicht von § 4 Abs. 1a UmwRG erfasst sind (vgl. Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt, Urteil vom 06. Juli 2016 - 2 L 84/14 -, Rn. 186, juris; instruktiv auch VG Würzburg, Urteil vom 20. Dezember 2016 - W 4 K 14.354 -, Rn. 35 ff., juris).
  • BVerwG, 17.12.2013 - 4 A 1.13

    Gemeindliches Eigentum; Beurteilungsermächtigung; allgemeine Vorprüfung des

    Auszug aus VG Trier, 14.03.2018 - 9 K 10507/17
    § 42 Abs. 2 VwGO lässt es nicht zu, die Klage nach unterschiedlichen Klagegründen aufzuspalten mit der Folge, einzelne Klagegründe im Wege einer Art Vorprüfung endgültig auszuschalten und die sachliche Nachprüfung des klägerischen Vorbringens auf die verbleibenden Klagegründe zu beschränken (BVerwG, Urteil vom 17. Dezember 2013 - 4 A 1/13 -, NVwZ 2014, 669, 670).
  • VGH Bayern, 27.05.2016 - 22 BV 15.2003

    Brutvorkommen des Rotmilans und Windkraft

    Auszug aus VG Trier, 14.03.2018 - 9 K 10507/17
    (vgl. BVerwG, Urteil vom 9. Juli 2008 - 9 A 14/07 -, NVwZ 2009, 302, 307 ff., Rn. 59ff., 64 ff.; Bay. Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 27. Mai 2016 - 22 BV 15.2003 -, Rn. 25, juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 06.07.2016 - 2 L 84/14

    Anfechtung einer immissionsschutzrechtlichen Änderungsgenehmigung für eine

    Auszug aus VG Trier, 14.03.2018 - 9 K 10507/17
    Denn bei den vom Kläger gerügten Verstößen gegen materielles Arten- und Habitatschutzrecht handelt es sich nicht um Ermittlungs- oder Bewertungsfehler im Rahmen einer UVP, sondern vielmehr um materielle Fehler des Natur- und Artenschutzrechts, die auch nicht von § 4 Abs. 1 Nr. 3 Umweltrechtsbehelfsgesetz - UmwRG - und damit auch nicht von § 4 Abs. 1a UmwRG erfasst sind (vgl. Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt, Urteil vom 06. Juli 2016 - 2 L 84/14 -, Rn. 186, juris; instruktiv auch VG Würzburg, Urteil vom 20. Dezember 2016 - W 4 K 14.354 -, Rn. 35 ff., juris).
  • VG Trier, 14.03.2018 - 9 K 10029/17

    Windpark Obere Kyll, Teilpark Stadtkyll

    Auch wird Bezug genommen auf das dem Parallelverfahren des Verwaltungsgerichts Trier (9 K 10507/17.TR) vorangegangene Eilverfahren (6 L 6916/16.TR) samt des diesbezüglichen Beschwerdeverfahrens des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz (8 B 11885/16.OVG).
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