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   VG Trier, 15.04.2010 - 5 K 686/09.TR   

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https://dejure.org/2010,10951
VG Trier, 15.04.2010 - 5 K 686/09.TR (https://dejure.org/2010,10951)
VG Trier, Entscheidung vom 15.04.2010 - 5 K 686/09.TR (https://dejure.org/2010,10951)
VG Trier, Entscheidung vom 15. April 2010 - 5 K 686/09.TR (https://dejure.org/2010,10951)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 29 BauGB, § 30 BauGB, § 9 Abs 4 BauGB, § 1 Abs 9 BauNVO, § 14 BauNVO
    Frage, ob Festsetzungen eines Bebauungsplans in Bezug auf Werbeanlagen bauplanerischer Art oder bauordnungsrechtlicher Art sind und im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren zu prüfen sind.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erteilung einer Baugenehmigung zur Errichtung einer Werbetafel; Steuerungsmöglichkeiten der Gemeinden hinsichtlich der bauplanungsrechtlichen Zulassung gewerblicher Nutzungen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Zur baurechtlichen Einordnung von Werbeanlagen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BauR 2010, 1107
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • VG Koblenz, 28.07.2009 - 7 K 13/09

    Versagung der Genehmigung einer Werbeanlage im vereinfachten Verfahren

    Auszug aus VG Trier, 15.04.2010 - 5 K 686/09
    Da die vorliegend geplante Werbeanlage das Wohnen nicht wesentlich stört, ist sie von der Art der Nutzung im fraglichen Bereich bauplanungsrechtlich zulässig (vgl. hierzu auch VG Koblenz, Urteil vom 28. Juli 2009 - 7 K 13/09.KO -, ESOVGRP, mit weiteren Nachweisen), ohne dass es darauf ankommt, ob der genannte Bebauungsplan wirksam ist oder nicht, denn von den Steuerungsmöglichkeiten des § 1 Abs. 5 bis 10 BauNVO hat die Beigeladene im Hinblick auf Nutzungseinschränkungen in Bezug auf die Art der Nutzung keinen Gebrauch gemacht.

    Indessen kann es dahingestellt bleiben, ob dies zur Unwirksamkeit derartiger Festsetzungen führt (vgl. hierzu ausführlich verneinend mit der Begründung, dass das in Art. 80 Abs. 1 Satz 3 GG verankerte Zitiergebot auf Bebauungspläne keine Anwendung finde: OVG Rheinland-Pfalz, Urteile vom 20. Januar 2010 - 8 C 10725/09.OVG - vom 1. Oktober 2008 - 1 A 10362/08.OVG -, beide in ESOVGRP; kritisch hierzu: VG Koblenz, Urteil vom 28. Juli 2009 - 7 K 13/09.KO - und Jeromin, Gestaltungsfestsetzungen in Bebauungsplänen, LKRZ 2010, 87), denn aus der Begründung des Bebauungsplans, die diesem gemäß § 9 Abs. 8 BauGB zwingend beizufügen ist (vgl. hierzu auch OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 10. Juni 2009 - 8 C 11307/08.OVG -), ergibt sich jedenfalls eindeutig, dass die beigelade Gemeinde bei der Aufstellung des Bebauungsplans von den die Art der zulässigen Nutzung einschränkenden Möglichkeiten des § 1 Abs. 5 bis 10 BauNVO keinen Gebrauch machen wollte.

    Hinzu kommt, dass es außerdem einer eingehenden Prüfung bedürfte, ob die die Werbeanlagen betreffenden Textfestsetzungen den Anforderungen des § 88 Abs. 1 Nr. 1 oder 2 LBauO (vgl. hierzu ausführlich OVG Rheinland-Pfalz, Urteile vom 20. Januar 2010 - 8 C 10725/09.OVG - vom 1. Oktober 2008 - 1 A 10362/08.OVG -, beide in ESOVGRP, und Jeromin, Gestaltungsfestsetzungen in Bebauungsplänen, LKRZ 2010, 87) entsprechen bzw. mit sonstigem Bauordnungsrecht (vgl. hierzu VG Koblenz, Urteil vom 28. Juli 2009 - 7 K 13/09.KO -) zu vereinbaren sind.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 01.10.2008 - 1 A 10362/08

    Gestaltungssatzungen: kein Zitiergebot, inhaltliche Anforderungen

    Auszug aus VG Trier, 15.04.2010 - 5 K 686/09
    Indessen kann es dahingestellt bleiben, ob dies zur Unwirksamkeit derartiger Festsetzungen führt (vgl. hierzu ausführlich verneinend mit der Begründung, dass das in Art. 80 Abs. 1 Satz 3 GG verankerte Zitiergebot auf Bebauungspläne keine Anwendung finde: OVG Rheinland-Pfalz, Urteile vom 20. Januar 2010 - 8 C 10725/09.OVG - vom 1. Oktober 2008 - 1 A 10362/08.OVG -, beide in ESOVGRP; kritisch hierzu: VG Koblenz, Urteil vom 28. Juli 2009 - 7 K 13/09.KO - und Jeromin, Gestaltungsfestsetzungen in Bebauungsplänen, LKRZ 2010, 87), denn aus der Begründung des Bebauungsplans, die diesem gemäß § 9 Abs. 8 BauGB zwingend beizufügen ist (vgl. hierzu auch OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 10. Juni 2009 - 8 C 11307/08.OVG -), ergibt sich jedenfalls eindeutig, dass die beigelade Gemeinde bei der Aufstellung des Bebauungsplans von den die Art der zulässigen Nutzung einschränkenden Möglichkeiten des § 1 Abs. 5 bis 10 BauNVO keinen Gebrauch machen wollte.

    Von daher ist die geplante Werbeanlage bei Wirksamkeit des Bebauungsplans nach §§ 29, 30 Abs. 1 BauGB, 6 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 4 BauNVO und bei dessen Unwirksamkeit nach §§ 29, 34 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit den genannten Bestimmungen der BauNVO bauplanungsrechtlich zulässig, denn die im Bebauungsplan enthaltenen Festsetzungen zur Zulässigkeit von Werbeanlagen stellen dem Bauordnungsrecht zuzuordnende gestalterische Festsetzungen dar, die nach § 9 Abs. 4 BauGB in Verbindung mit § 88 Abs. 6 Satz 1 LBauO in Bebauungspläne aufgenommen werden können und inhaltlich an § 88 Abs. 1 LBauO zu messen (vgl. hierzu: OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 1. Oktober 2008 - 1 A 10362/08.OVG -, ESOVGRP) und grundsätzlich im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren nicht zu prüfen sind.

    Hinzu kommt, dass es außerdem einer eingehenden Prüfung bedürfte, ob die die Werbeanlagen betreffenden Textfestsetzungen den Anforderungen des § 88 Abs. 1 Nr. 1 oder 2 LBauO (vgl. hierzu ausführlich OVG Rheinland-Pfalz, Urteile vom 20. Januar 2010 - 8 C 10725/09.OVG - vom 1. Oktober 2008 - 1 A 10362/08.OVG -, beide in ESOVGRP, und Jeromin, Gestaltungsfestsetzungen in Bebauungsplänen, LKRZ 2010, 87) entsprechen bzw. mit sonstigem Bauordnungsrecht (vgl. hierzu VG Koblenz, Urteil vom 28. Juli 2009 - 7 K 13/09.KO -) zu vereinbaren sind.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 20.01.2010 - 8 C 10725/09

    Bebauung neben Weinberg zulässig

    Auszug aus VG Trier, 15.04.2010 - 5 K 686/09
    Indessen kann es dahingestellt bleiben, ob dies zur Unwirksamkeit derartiger Festsetzungen führt (vgl. hierzu ausführlich verneinend mit der Begründung, dass das in Art. 80 Abs. 1 Satz 3 GG verankerte Zitiergebot auf Bebauungspläne keine Anwendung finde: OVG Rheinland-Pfalz, Urteile vom 20. Januar 2010 - 8 C 10725/09.OVG - vom 1. Oktober 2008 - 1 A 10362/08.OVG -, beide in ESOVGRP; kritisch hierzu: VG Koblenz, Urteil vom 28. Juli 2009 - 7 K 13/09.KO - und Jeromin, Gestaltungsfestsetzungen in Bebauungsplänen, LKRZ 2010, 87), denn aus der Begründung des Bebauungsplans, die diesem gemäß § 9 Abs. 8 BauGB zwingend beizufügen ist (vgl. hierzu auch OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 10. Juni 2009 - 8 C 11307/08.OVG -), ergibt sich jedenfalls eindeutig, dass die beigelade Gemeinde bei der Aufstellung des Bebauungsplans von den die Art der zulässigen Nutzung einschränkenden Möglichkeiten des § 1 Abs. 5 bis 10 BauNVO keinen Gebrauch machen wollte.

    Hinzu kommt, dass es außerdem einer eingehenden Prüfung bedürfte, ob die die Werbeanlagen betreffenden Textfestsetzungen den Anforderungen des § 88 Abs. 1 Nr. 1 oder 2 LBauO (vgl. hierzu ausführlich OVG Rheinland-Pfalz, Urteile vom 20. Januar 2010 - 8 C 10725/09.OVG - vom 1. Oktober 2008 - 1 A 10362/08.OVG -, beide in ESOVGRP, und Jeromin, Gestaltungsfestsetzungen in Bebauungsplänen, LKRZ 2010, 87) entsprechen bzw. mit sonstigem Bauordnungsrecht (vgl. hierzu VG Koblenz, Urteil vom 28. Juli 2009 - 7 K 13/09.KO -) zu vereinbaren sind.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 22.10.2008 - 8 A 10942/08

    Vereinfachtes Genehmigungsverfahren; Prüfungsprogramm; Sachbescheidungsinteresse;

    Auszug aus VG Trier, 15.04.2010 - 5 K 686/09
    Demnach ist gemäß § 66 Abs. 3 Satz 1 LBauO lediglich die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens und dessen Vereinbarkeit mit sonstigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften, nicht aber die Vereinbarkeit mit bauordnungsrechtlichen Bestimmungen zu prüfen, denn die Bauaufsichtsbehörde ist nicht befugt, das ihr gesetzlich vorgegebene Prüfungsprogramm und damit die gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen für im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren zu erteilende Baugenehmigungen zu erweitern (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 22. Oktober 2008 - 8 A 10942/08.OVG -, ESOVGRP).

    Dies kann allerdings nur dann angenommen werden, wenn bereits ohne eine ins Einzelne gehende Prüfung erkennbar ist, dass das nach § 66 LBauO zu genehmigende Vorhaben wegen entgegenstehender sonstiger Vorschriften offensichtlich nicht legal verwirklicht werden kann (vgl. zu alledem ausführlich: OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 22. Oktober 2008, a.a.O. und Urteil vom 25. Juni 2009 - 1 A 10050/09.OVG -).

  • BVerwG, 25.10.1995 - 4 B 216.95

    Verhältnis von Baugenehmigung und sanierungsrechtlicher Genehmigung

    Auszug aus VG Trier, 15.04.2010 - 5 K 686/09
    Des Weiteren kommt es für die Erteilung einer Baugenehmigung nicht darauf an, ob für das Vorhaben auch eine sanierungsrechtliche Genehmigung im Sinne der §§ 144, 145 BauGB erforderlich ist (vgl. hierzu auch BVerwG, Urteil vom 20. November 1995 - 4 C 10/95 - und Beschluss vom 25. Oktober 1995 - 4 B 216/95 -), denn jedenfalls ist nicht evident erkennbar, dass sanierungsrechtliche Gesichtspunkte einer Verwirklichung des Bauvorhabens evident entgegenstehen könnten.
  • BVerwG, 20.11.1995 - 4 C 10.95

    Rechtliches Gehör - Nichtberücksichtigung entscheidungserheblichen

    Auszug aus VG Trier, 15.04.2010 - 5 K 686/09
    Des Weiteren kommt es für die Erteilung einer Baugenehmigung nicht darauf an, ob für das Vorhaben auch eine sanierungsrechtliche Genehmigung im Sinne der §§ 144, 145 BauGB erforderlich ist (vgl. hierzu auch BVerwG, Urteil vom 20. November 1995 - 4 C 10/95 - und Beschluss vom 25. Oktober 1995 - 4 B 216/95 -), denn jedenfalls ist nicht evident erkennbar, dass sanierungsrechtliche Gesichtspunkte einer Verwirklichung des Bauvorhabens evident entgegenstehen könnten.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 07.11.1996 - 1 A 13500/95

    Ausfertigung; Kommunale Satzung

    Auszug aus VG Trier, 15.04.2010 - 5 K 686/09
    Zwar genügt zur Ausfertigung einer Satzung grundsätzlich die datierte Unterschrift des Oberbürgermeisters, wenn sie nach Abschluß aller für die Verkündung erforderlichen Verfahrensschritte unmittelbar vor der Verkündung erfolgt ist (vgl. Urteil des Senats vom 07. November 1996 - 1 A 13500/95.OVG m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 16.04.2008 - 3 S 3005/06

    Ausschluss von Werbeanlagen für Fremdwerbung in Misch- und Kerngebieten durch

    Auszug aus VG Trier, 15.04.2010 - 5 K 686/09
    Insoweit werde auf ein Urteil des VGH Baden-Württemberg vom 16. April 2008 - 3 S 3005/06 - verwiesen.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 10.06.2009 - 8 C 11307/08

    Bebauungsplan - Änderungsplan -; Begründungspflicht

    Auszug aus VG Trier, 15.04.2010 - 5 K 686/09
    Indessen kann es dahingestellt bleiben, ob dies zur Unwirksamkeit derartiger Festsetzungen führt (vgl. hierzu ausführlich verneinend mit der Begründung, dass das in Art. 80 Abs. 1 Satz 3 GG verankerte Zitiergebot auf Bebauungspläne keine Anwendung finde: OVG Rheinland-Pfalz, Urteile vom 20. Januar 2010 - 8 C 10725/09.OVG - vom 1. Oktober 2008 - 1 A 10362/08.OVG -, beide in ESOVGRP; kritisch hierzu: VG Koblenz, Urteil vom 28. Juli 2009 - 7 K 13/09.KO - und Jeromin, Gestaltungsfestsetzungen in Bebauungsplänen, LKRZ 2010, 87), denn aus der Begründung des Bebauungsplans, die diesem gemäß § 9 Abs. 8 BauGB zwingend beizufügen ist (vgl. hierzu auch OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 10. Juni 2009 - 8 C 11307/08.OVG -), ergibt sich jedenfalls eindeutig, dass die beigelade Gemeinde bei der Aufstellung des Bebauungsplans von den die Art der zulässigen Nutzung einschränkenden Möglichkeiten des § 1 Abs. 5 bis 10 BauNVO keinen Gebrauch machen wollte.
  • BVerwG, 03.12.1992 - 4 C 27.91

    Bauplanungsrecht: Beurteilung von Werbeanlagen als bauliche Anlage

    Auszug aus VG Trier, 15.04.2010 - 5 K 686/09
    Angesichts ihrer Größe ist sie nämlich geeignet, ein Bedürfnis nach einer ihre Zulässigkeit regelnden verbindlichen Bauleitplanung hervorzurufen (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 3. Dezember 1992 - 4 C 27/91 - juris).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 25.06.2009 - 1 A 10050/09

    Abstandsflächenprivileg; Grenzgarage; Verbindungstür

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