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   VG Trier, 17.08.2011 - 5 K 153/11.TR   

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VG Trier, 17.08.2011 - 5 K 153/11.TR (https://dejure.org/2011,75220)
VG Trier, Entscheidung vom 17.08.2011 - 5 K 153/11.TR (https://dejure.org/2011,75220)
VG Trier, Entscheidung vom 17. August 2011 - 5 K 153/11.TR (https://dejure.org/2011,75220)
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  • BVerwG, 27.03.1992 - 7 C 18.91

    Wohngebietsplanung contra Abfalldeponie

    Auszug aus VG Trier, 17.08.2011 - 5 K 153/11
    26 Die gemeindliche Planungshoheit vermittelt eine wehrfähige, in die Abwägung einzubeziehende Rechtsposition gegen fremde Fachplanungen auf dem eigenen Gemeindegebiet, wenn das Vorhaben nachhaltig eine hinreichend bestimmte Planung der Gemeinde stört oder wegen seiner Großräumigkeit wesentliche Teile des Gemeindegebietes einer durchsetzbaren gemeindlichen Planung entzieht oder erheblich gemeindliche Einrichtungen beeinträchtigt (BVerwGE 74, 124, 132; 79, 318, 325; 90, 96, 100).
  • BVerwG, 07.07.1978 - 4 C 79.76

    Startbahn West

    Auszug aus VG Trier, 17.08.2011 - 5 K 153/11
    Erforderlich ist dabei die Prüfung, ob sich das planerische Ziel mit geringerer Eingriffsintensität auf andere Weise erreichen lässt (BVerwG, Beschluss vom 2. November 1992 - 4 B 205.92 -, Buchholz 407.4, § 17 Fernstraßengesetz Nr. 92; Urteil vom 22. März 1985 - 4 C 15.83 -, BVerwGE 71, 166, 170; Urteil vom 7. Juli 1978 - 4 C 79.76 -, BVerwGE 56, 110, 122).
  • BVerwG, 04.05.1988 - 4 C 22.87

    Örtliche fachplanerische Entscheidung

    Auszug aus VG Trier, 17.08.2011 - 5 K 153/11
    26 Die gemeindliche Planungshoheit vermittelt eine wehrfähige, in die Abwägung einzubeziehende Rechtsposition gegen fremde Fachplanungen auf dem eigenen Gemeindegebiet, wenn das Vorhaben nachhaltig eine hinreichend bestimmte Planung der Gemeinde stört oder wegen seiner Großräumigkeit wesentliche Teile des Gemeindegebietes einer durchsetzbaren gemeindlichen Planung entzieht oder erheblich gemeindliche Einrichtungen beeinträchtigt (BVerwGE 74, 124, 132; 79, 318, 325; 90, 96, 100).
  • BVerwG, 24.11.1994 - 7 C 25.93

    Abfallrecht: Anspruch privater Vorhabenträger auf fehlerfreie Ermessensausübung

    Auszug aus VG Trier, 17.08.2011 - 5 K 153/11
    Dabei ist das Gewicht einer solchen Eigentümerposition eher gering und im Rahmen der planerischen Abwägung leichter zu überwinden als in den Fällen, in denen mit dem Eigentum kommunale Aufgaben wahrgenommen werden (BVerwG, Urteil vom 24. November 1994 - 7 C 25.93 -, DVBl. 1995, 238, 241 f.).
  • BVerwG, 22.03.1985 - 4 C 15.83

    Planrechtfertigung als "Gebotensein" nach den Zielen des FStrG; Abgrenzung zur

    Auszug aus VG Trier, 17.08.2011 - 5 K 153/11
    Erforderlich ist dabei die Prüfung, ob sich das planerische Ziel mit geringerer Eingriffsintensität auf andere Weise erreichen lässt (BVerwG, Beschluss vom 2. November 1992 - 4 B 205.92 -, Buchholz 407.4, § 17 Fernstraßengesetz Nr. 92; Urteil vom 22. März 1985 - 4 C 15.83 -, BVerwGE 71, 166, 170; Urteil vom 7. Juli 1978 - 4 C 79.76 -, BVerwGE 56, 110, 122).
  • BVerwG, 02.11.1992 - 4 B 205.92

    Planfeststellungsbeschluß - Straßenbauvorhaben - Gesamtplanung

    Auszug aus VG Trier, 17.08.2011 - 5 K 153/11
    Erforderlich ist dabei die Prüfung, ob sich das planerische Ziel mit geringerer Eingriffsintensität auf andere Weise erreichen lässt (BVerwG, Beschluss vom 2. November 1992 - 4 B 205.92 -, Buchholz 407.4, § 17 Fernstraßengesetz Nr. 92; Urteil vom 22. März 1985 - 4 C 15.83 -, BVerwGE 71, 166, 170; Urteil vom 7. Juli 1978 - 4 C 79.76 -, BVerwGE 56, 110, 122).
  • BVerwG, 05.12.1986 - 4 C 13.85

    Flughafenplanung, Verkehrsflughafen München II

    Auszug aus VG Trier, 17.08.2011 - 5 K 153/11
    Die Zurückweisung sich anbietender oder aufdrängender Planungsvarianten ist abwägend darzustellen (BVerwG, Urteil vom 5. Dezember 1986 - 4 C 13.85 -, BVerwGE 75, 214, 239).
  • BVerwG, 11.04.1986 - 4 C 51.83

    Landbeschaffung für Verteidigungszwecke und Planungshoheit einer Gemeinde

    Auszug aus VG Trier, 17.08.2011 - 5 K 153/11
    26 Die gemeindliche Planungshoheit vermittelt eine wehrfähige, in die Abwägung einzubeziehende Rechtsposition gegen fremde Fachplanungen auf dem eigenen Gemeindegebiet, wenn das Vorhaben nachhaltig eine hinreichend bestimmte Planung der Gemeinde stört oder wegen seiner Großräumigkeit wesentliche Teile des Gemeindegebietes einer durchsetzbaren gemeindlichen Planung entzieht oder erheblich gemeindliche Einrichtungen beeinträchtigt (BVerwGE 74, 124, 132; 79, 318, 325; 90, 96, 100).
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