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   VG Trier, 18.01.2007 - 2 L 39/07 TR   

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https://dejure.org/2007,32704
VG Trier, 18.01.2007 - 2 L 39/07 TR (https://dejure.org/2007,32704)
VG Trier, Entscheidung vom 18.01.2007 - 2 L 39/07 TR (https://dejure.org/2007,32704)
VG Trier, Entscheidung vom 18. Januar 2007 - 2 L 39/07 TR (https://dejure.org/2007,32704)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit der sofortigen Beurlaubung eines in einem Kirchenbeamtenverhältnis stehenden Schulleiters; Geltendmachung der Verletzung von fundamentalen Grundsätzen der staatlichen Rechtsordnung ; Notwendigkeit der Eröffnung des Rechtswegs zu den staatlichen Gerichten ; ...

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • VG Stuttgart, 14.07.2005 - 17 K 1515/05

    Unzulässigkeit der Klage eines Pfarrers vor dem Verwaltungsgericht betreffend

    Auszug aus VG Trier, 18.01.2007 - 2 L 39/07
    Zu diesen Grundprinzipien der Rechtsordnung sind auch die vom Bundesgerichtshof nicht ausdrücklich genannte Gewährung rechtlichen Gehörs und der Anspruch auf ein faires Verfahren zu rechnen (VG Stuttgart Urt. V. 14.07.2005 -17 K 1515/05-).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 10.09.1986 - 7 B 62/86
    Auszug aus VG Trier, 18.01.2007 - 2 L 39/07
    Zwar ist nach Auffassung der Kammer (schon: VG Trier B.v. 21.05.1999 -4 L 611/99) wegen des in Art. 19 Abs. 4 GG enthaltenen Gebots der Gewährung effektiven Rechtsschutzes eine vorläufige Feststellung durch einstweilige Anordnung nicht grundsätzlich ausgeschlossen (a.A.: OVG Rheinland-Pfalz DVBl. 1986, 1215, NVwZ 1987, 145; auch VG Koblenz B.v. 25.01.2005), sofern hierfür aus Rechtsschutzgründen ein unabweisbares Bedürfnis besteht und der Antrag auf eine konkrete, der Vollstreckung fähige Maßnahme nicht in Betracht kommt oder zum Rechtsschutz nicht ausreicht (ebenso Kopp, VwGO, 14. Aufl., § 123 Rz 9 m.w.N.).
  • BVerfG, 27.01.2004 - 2 BvR 496/01

    Zur Reichweite des allgemeinen Justizgewährungsanspruchs bei der Überprüfung

    Auszug aus VG Trier, 18.01.2007 - 2 L 39/07
    Das Ergebnis ist nicht anders, wenn man die Auffassung des Bundesgerichtshofs (NJW 2003, 2097; dazu auch BVerfG NJW 2004, 3099 [BVerfG 27.01.2004 - 2 BvR 496/01] ) zugrunde legt, der meint, ob und inwieweit eine innerkirchliche Angelegenheit der Kontrolle durch staatliche Gerichte unterfalle, sei nicht eine Frage der Zulässigkeit des Rechtswegs, sondern der Begründetheit des geltend gemachten Anspruchs.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 15.07.2004 - 6 B 10891/04

    Keine Anrufung der staatlichen Gerichte bei kircheninternen Angelegenheiten

    Auszug aus VG Trier, 18.01.2007 - 2 L 39/07
    In Streitigkeiten aus einem Kirchenbeamtenverhältnis ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (NJW 2003, 2112; ebenso Hess.VGH NVwZ 2003, 1002; vgl. auch OVG Koblenz NJW 2004, 3731) der Rechtsweg zu den staatlichen Gerichten grundsätzlich nicht gegeben.
  • BVerfG, 04.06.1985 - 2 BvR 1703/83

    Loyalitätspflicht

    Auszug aus VG Trier, 18.01.2007 - 2 L 39/07
    Diese Gewährleistung fügt der Religionsfreiheit ( Art. 4 Abs. 1 und 2 GG ) die für diese freie Betätigung unerlässliche - weitere - Freiheit der Kirchen zur Bestimmung über Organisation, Normsetzung und Verwaltung hinzu (BVerfGE 70, 138, 164 m.w.N, 72, 278, 289).
  • BVerwG, 30.10.2002 - 2 C 23.01

    Pfarrerdienstverhältnis, kein Rechtsweg zu den staatlichen Gerichten für Klagen

    Auszug aus VG Trier, 18.01.2007 - 2 L 39/07
    In Streitigkeiten aus einem Kirchenbeamtenverhältnis ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (NJW 2003, 2112; ebenso Hess.VGH NVwZ 2003, 1002; vgl. auch OVG Koblenz NJW 2004, 3731) der Rechtsweg zu den staatlichen Gerichten grundsätzlich nicht gegeben.
  • BVerfG, 18.09.1998 - 2 BvR 1476/94

    Rechtsschutz gegen kirchliche Maßnahmen - hier: Erfolglose Verfassungsbeschwerden

    Auszug aus VG Trier, 18.01.2007 - 2 L 39/07
    Wenn und soweit die Kirchen die Möglichkeit geschaffen haben, Rechtsstreitigkeiten von einem kirchlichen Gericht beurteilen zu lassen, und somit die Gelegenheit besteht, die Streitigkeit im Einklang mit dem kirchlichen Selbstverständnis beizulegen, gebietet die verfassungsrechtlich geschuldete Rücksichtnahme gegenüber diesem Selbstverständnis den staatlichen Gerichten, über Fragen des kirchlichen Amtsrechts nach Maßgabe der allgemeinen Gesetze und in Erfüllung des Justizgewährungsanspruchs jedenfalls nicht vor Erschöpfung des insoweit gegebenen kirchlichen Rechtswegs zu entscheiden (BVerfG NJW 1999, 349 [BVerfG 18.09.1998 - 2 BvR 1476/94] ; BGH a.a.O.).
  • BGH, 28.03.2003 - V ZR 261/02

    Rechtsweg für Ansprüche eines Geistlichen der Heilsarmee aus dem

    Auszug aus VG Trier, 18.01.2007 - 2 L 39/07
    Das Ergebnis ist nicht anders, wenn man die Auffassung des Bundesgerichtshofs (NJW 2003, 2097; dazu auch BVerfG NJW 2004, 3099 [BVerfG 27.01.2004 - 2 BvR 496/01] ) zugrunde legt, der meint, ob und inwieweit eine innerkirchliche Angelegenheit der Kontrolle durch staatliche Gerichte unterfalle, sei nicht eine Frage der Zulässigkeit des Rechtswegs, sondern der Begründetheit des geltend gemachten Anspruchs.
  • VG Düsseldorf, 19.10.2007 - 1 K 3310/07

    Rechtmäßigkeit einer Versetzung in einen kirchenbeamtenrechtlichen Wartestand;

    Den daneben beim Verwaltungsgericht Trier anhängig gemachten Antrag, im Wege der einstweiligen Anordnung festzustellen, dass die sofortige Beurlaubung des Klägers unter Verletzung fundamentaler Grundsätze der staatlichen Rechtsordnung erfolgt sei, lehnte das Verwaltungsgericht Trier mit Beschluss vom 18.01.2007 mangels Anordnungsgrundes ab (VG Trier, 2 L 39/07).
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