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   VG Trier, 18.04.2005 - 5 K 1403/04.TR   

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https://dejure.org/2005,61784
VG Trier, 18.04.2005 - 5 K 1403/04.TR (https://dejure.org/2005,61784)
VG Trier, Entscheidung vom 18.04.2005 - 5 K 1403/04.TR (https://dejure.org/2005,61784)
VG Trier, Entscheidung vom 18. April 2005 - 5 K 1403/04.TR (https://dejure.org/2005,61784)
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  • OVG Rheinland-Pfalz, 07.03.2001 - 11 A 10582/00
    Auszug aus VG Trier, 18.04.2005 - 5 K 1403/04
    Vielmehr obliegt die Klärung der rechtlichen und tatsächlichen Möglichkeiten der Abschiebung in einen bestimmten Staat grundsätzlich der abschiebenden Ausländerbehörde (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Juli 2000 9 C 42.99 DVBl. 2001, 209 ff.; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 7. März 2001 11 A 10582/00.OVG ).
  • BVerwG, 25.07.2000 - 9 C 42.99

    Abschiebungsandrohung; Zielstaat; Herkunftsstaat; Absehen von

    Auszug aus VG Trier, 18.04.2005 - 5 K 1403/04
    Vielmehr obliegt die Klärung der rechtlichen und tatsächlichen Möglichkeiten der Abschiebung in einen bestimmten Staat grundsätzlich der abschiebenden Ausländerbehörde (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Juli 2000 9 C 42.99 DVBl. 2001, 209 ff.; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 7. März 2001 11 A 10582/00.OVG ).
  • BVerfG, 14.01.1992 - 2 BvR 472/91

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Ermittlung der Tatsachengrundlage im

    Auszug aus VG Trier, 18.04.2005 - 5 K 1403/04
    Dabei kommt es aber nicht darauf an, ob der Verfolgte tatsächlich Träger eines Verfolgung verursachenden Merkmals ist; entscheidend ist vielmehr, ob er einer bestimmten Gruppierung zugerechnet wird (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14. Januar 1992 2 BvR 472/91 ).
  • BVerwG, 15.05.1990 - 9 C 17.89

    Unmittelbare Gruppenverfolgung - Mittelbare Gruppenverfolgung - Flächendeckende

    Auszug aus VG Trier, 18.04.2005 - 5 K 1403/04
    Eine Asylanerkennung ist allerdings gemäß Art. 16 a Abs. 2, Abs. 3 GG, § 27 AsylVfG ausgeschlossen, wenn der Betreffende bereits in einem anderen Staat Schutz vor Verfolgung gefunden hat oder derartigen Schutz in anderen Teilen seines Heimatstaates hätte finden können (vgl. auch BVerwG, Urteil vom 15. Mai 1990 9 C 17/89 , BVerwGE 85 S. 139).
  • BVerwG, 24.03.1998 - 9 B 995.97

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anforderungen an die

    Auszug aus VG Trier, 18.04.2005 - 5 K 1403/04
    Ferner steht dem Kläger auch kein Rechtsanspruch auf Feststellung von Abschiebungsverboten nach § 60 Abs. 2 bis 5 AufenthG zu, denn ihm drohen in Nigeria nicht die in dieser Norm genannten Gefahren mit der für die Feststellung von Abschiebungsverboten erforderlichen beachtlichen Wahrscheinlichkeit (vgl. zu Letzterem: BVerwG, Beschluss vom 24. März 1998 9 B 995/97 ).
  • BVerwG, 17.10.1995 - 9 C 9.95

    Abschiebungsschutz für Flüchtlinge

    Auszug aus VG Trier, 18.04.2005 - 5 K 1403/04
    Ob dies der Fall ist muss anhand des gleichen Wahrscheinlichkeitsmaßstabs wie im Asylrecht, nämlich demjenigen der "beachtlichen Wahrscheinlichkeit", beurteilt werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Oktober 1995 BVerwG 9 C 9.95 BVerwGE 99, S. 324/330).
  • BVerwG, 06.03.1990 - 9 C 14.89

    Christliche Türken - Türkisches Waisenhaus - Religiöse Identität - Asylrechtliche

    Auszug aus VG Trier, 18.04.2005 - 5 K 1403/04
    17 Ob eine politische Verfolgung droht, ist anhand einer Prognose zu beurteilen, die von einer zusammenfassenden Bewertung des zur Prüfung gestellten Lebenssachverhaltes auszugehen und die Wahrscheinlichkeit künftiger Geschehensabläufe bei einer hypothetisch zu unterstellenden Rückkehr des Asylsuchenden in seinen Heimatstaat zum Gegenstand hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 06. März 1990 9 C 14/89 , BVerwGE 85 S 12/15).
  • BVerwG, 14.02.2003 - 1 B 273.02

    Demokratische Republik Kongo, Revisionsverfahren, Nichtzulassungsbeschwerde,

    Auszug aus VG Trier, 18.04.2005 - 5 K 1403/04
    Insoweit ist eine umfassende Bewertung der gesamten Gefährdungslage im Einzelfall vorzunehmen, ohne dabei in eine "mathematische" oder "statistische" Betrachtungsweise zu verfallen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 14. Februar 2003 1 B 273/02 , Buchholz 402.240 § 53 AuslG Nr. 68).
  • BVerwG, 21.09.1999 - 9 C 8.99

    Abschiebungshindernis; inlandsbezogenes Vollstreckungshindernis; psychische

    Auszug aus VG Trier, 18.04.2005 - 5 K 1403/04
    Gleiches gilt, wenn sich eventuelle Gefahren allein als Folge der Abschiebung ergeben, nicht aber durch die spezifischen Verhältnisse im Zielstaat der Abschiebung begründet werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. September 1999 9 C 8.99 , NVwZ 2000, S. 206).
  • BVerwG, 16.04.1985 - 9 C 109.84

    Beiordnung eines Rechtsanwalts als Prozeßbevollmächtigter

    Auszug aus VG Trier, 18.04.2005 - 5 K 1403/04
    Vielmehr kann bereits allein der Tatsachenvortrag des Asylsuchenden zur Asylanerkennung führen, wenn er derart "glaubhaft" ist, dass sich das Gericht von seinem Wahrheitsgehalt überzeugen kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. April 1985 9 C 109/84 , BVerwGE 71 S. 180).
  • BVerwG, 26.10.1989 - 9 B 405.89

    Klageabweisung ohne Beweisaufnahme - Aufklärungspflicht - Beweisantrag -

  • BVerwG, 20.11.1990 - 9 C 72.90

    Politische Verfolgung von Tamilen in Sri Lanka

  • BVerwG, 29.10.2002 - 1 C 1.02

    Abschiebungshindernis; Zielstaatsbezogenheit; individuelle Erkrankung; psychische

  • BVerwG, 25.10.1988 - 9 C 37.88

    Gläubiger - Religionsfreiheit - Verfolgung - Verletzung der Menschenwürde -

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