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   VG Trier, 21.07.2015 - 1 K 556/15.TR, 1 K 556.15.TR, 1 K 556/15   

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VG Trier, 21.07.2015 - 1 K 556/15.TR, 1 K 556.15.TR, 1 K 556/15 (https://dejure.org/2015,41776)
VG Trier, Entscheidung vom 21.07.2015 - 1 K 556/15.TR, 1 K 556.15.TR, 1 K 556/15 (https://dejure.org/2015,41776)
VG Trier, Entscheidung vom 21. Juli 2015 - 1 K 556/15.TR, 1 K 556.15.TR, 1 K 556/15 (https://dejure.org/2015,41776)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 1 AGG, § 3 AGG, § 6 Abs 1 AGG, § 7 Abs 1 AGG, § 15 Abs 2 S 1 AGG
    Keine Entschädigung nach dem AGG wegen Nichtberücksichtigung im Planstellenbewerberverfahren bei mitgeteilter Schwerbehinderung; hier: Planstelle für das gymnasiale Lehramt

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Benachteiligungen aufgrund einer Behinderung im Bewerbungsverfahren für eine Planstelle als Lehrer

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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (29)

  • VGH Baden-Württemberg, 10.09.2013 - 4 S 547/12

    Benachteiligung im Stellenbesetzungsverfahren durch unterlassene Beteiligung der

    Auszug aus VG Trier, 21.07.2015 - 1 K 556/15
    Die Klage ist als allgemeine Leistungsklage statthaft; das Entschädigungsbegehren setzt eine vorherige Behördenentscheidung gerade in der Form des Verwaltungsakts nicht voraus (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 10. September 2013 - 4 S 547/12 -, juris Rn. 17; Urteil vom 4. August 2009 - 9 S 3330/08 - juris Rn. 16).

    b) Demgegenüber geht die Mehrzahl der Verwaltungsgerichte in Übereinstimmung mit dem Beklagten davon aus, dass § 54 Abs. 2 Satz 1 BeamtStG keine Anwendung auf Entschädigungsklagen gemäß § 15 Abs. 2 Satz 1 AGG findet, weil Schadensersatz- und Entschädigungsansprüche nach dem AGG nicht in dem die besondere Verfahrensanordnung dieser Vorschrift begründenden Dienst- und Treueverhältnis zwischen Beamten und Dienstherrn wurzeln würden (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 10. September 2013 - 4 S 547/12 -, juris Rn. 17; Urteil vom 4. August 2009 - 9 S 3330/08 - juris Rn. 16; VG Göttingen, Urteil vom 18. März 2014 - 1 A 247/12 - juris Rn. 14).

    Dieser Argumentationsansatz erscheint jedoch widersprüchlich angesichts des Umstands, dass alle diese Gerichte zuvor - teilweise stillschweigend - die Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs unter dem Blickwinkel des § 54 Abs. 1 BeamtStG bejahen, aber nicht begründen, weshalb es sich insoweit bei der Entschädigungsklage um eine Klage "aus dem Beamtenverhältnis' handeln soll, bei der Frage der Notwendigkeit eines Vorverfahrens vor Klageerhebung unter dem Blickwinkel des § 54 Abs. 2 Satz 1 BeamtStG hingegen nicht (vgl. etwa VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 10. September 2013 - 4 S 547/12 -, juris Rn. 17: "[D]ie Klägerin begehrt weder eine auf dem Gebiet des Beamtenrechts liegende Entscheidung noch geht sie gegen eine solche vor.', im Widerspruch zu: VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 28. April 2011 - 4 S 1078/11 - juris Rn. 4).

    Dem Charakter des § 15 AGG als umfassende Regelung der finanziellen Einstandspflicht des Arbeitgebers bei einem Verstoß gegen das Benachteiligungsverbot entspricht es aber, auch die Entschädigung immaterieller Schäden nach § 15 Abs. 2 Satz 1 AGG an einen derartigen Verstoß zu binden (vgl. BVerwG, Urteil vom 3. März 2011 - 5 C 16.10 - BVerwGE 139, 135; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 10. September 2013 - 4 S 547/12 - juris Rn. 22).

    Er erfasst alle Menschen, deren körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 10. September 2013 - 4 S 547/12 - juris, Rn. 23).

    Die unmittelbare Benachteiligung kann dabei auch in einem Unterlassen liegen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 10. September 2013 - 4 S 547/12 - juris Rn. 25).

    Soweit die Klägerin unter Berufung auf das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs D*** vom 10. September 2013 - 4 S 547/12 - darlegt, durch die Nichtteilnahme der Vertrauensperson sei ihr seitens des Beklagten ein gesetzlich eingeräumter Vorteil, nämlich die mögliche Begleitung und Überwachung des Auswahlverfahrens durch die Schwerbehindertenvertretung im Rahmen ihrer Aufgaben und Befugnisse (§ 95 Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 Nr. 1, Abs. 2 Satz 3 SGB IX) zur Sicherung einer benachteiligungsfreien Stellenbesetzung (vgl. BAG, Urteil vom 15. Februar 2005 - 9 AZR 635/03 - BAGE 113, 361) vorenthalten worden, trifft dies nicht zu.

  • VG Neustadt, 25.05.2011 - 1 K 1158/10

    Kein Schadensersatzanspruch für behinderten Bewerber

    Auszug aus VG Trier, 21.07.2015 - 1 K 556/15
    Daher schließt sich die Kammer der Auffassung an, dass die Durchführung eines Vorverfahrens auch im Falle der Geltendmachung eines Entschädigungsanspruchs nach § 15 Abs. 2 AGG wegen Diskriminierung im beamtenrechtlichen Stellenbesetzungsverfahren erforderlich ist (so im Ergebnis auch: VG Neustadt an der Weinstraße, Urteil vom 25. Mai 2011 - 1 K 1158/10.NW - juris Rn. 16).

    Insbesondere stellt eine unzulässige Frage nach einem verpönten Merkmal im Vorstellungsgespräch ein Indiz für eine Benachteiligung wegen dieses Merkmals dar (vgl. VG Neustadt an der Weinstraße, Urteil vom 25. Mai 2011 - 1 K 1158/10.NW - juris Rn. 22).

    Daher ergab sich die Frage nach ihrer gesundheitlichen Situation allein aus der - vor dem Hintergrund des AGG zulässigen - Erörterung ihres Lebenslaufs (vgl. VG Neustadt an der Weinstraße, Urteil vom 25. Mai 2011 - 1 K 1158/10.NW - juris Rn. 28) und der hieraus ersichtlichen vorzeitigen Beendigung des Beamtenverhältnisses bei einem anderen Dienstherrn.

    Hinsichtlich der maßgeblichen Eignungsfragen steht ihm nämlich ein Einschätzungs- und Beurteilungsermessen zu, das auch schon für die Verfahrensweise gelten muss, mittels derer er sich die aus seiner Sicht notwendigen Erkenntnisse verschaffen will (vgl. VG Neustadt an der Weinstraße, Urteil vom 25. Mai 2011 - 1 K 1158/10.NW - juris, Rn. 33).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 22.06.2007 - 2 F 10596/07

    Beamtenrecht; Richterrecht; Rechtsweg bei Schadensersatzanspruch

    Auszug aus VG Trier, 21.07.2015 - 1 K 556/15
    Dies folgt aus der aufdrängenden Sonderzuweisung in § 54 Abs. 1 BeamtStG (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 22. Juni 2007 - 2 F 10596/07.OVG - juris Rn. 2, zu § 15 Abs. 1 AGG), der auch auf Klagen Anwendung findet, die auf Entschädigung nach § 15 Abs. 2 Satz 1 AGG gerichtet sind (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 28. April 2011 - 4 S 1078/11 - juris Rn. 4).

    a) Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hat im Beschluss vom 22. Juni 2007 - 2 F 10596/07.OVG - im Zusammenhang mit der Frage der Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs durch § 54 Abs. 1 BeamtStG festgestellt, dass eine Klage auf Schadenersatz wegen Diskriminierung auf der Grundlage des § 15 Abs. 1 Satz 1 AGG eine solche "aus dem Beamtenverhältnis' sei.

    Dies sei etwa bei Ansprüchen "vorbeamtenrechtlicher Art' der Fall, in denen ein Rechtsanspruch auf Übernahme in das Beamtenverhältnis geltend gemacht werde oder bei Schadensersatzansprüchen wegen der Verletzung eines solchen Übernahmeanspruchs (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 22. Juni 2007 - 2 F 10596/07.OVG - juris Rn. 3).

    Es handele sich insoweit gleichfalls um einen Anspruch vorbeamtenrechtlicher Art, da seinen Bezugspunkt die konkrete Durchführung eines Stellenbesetzungsverfahrens bilde (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 22. Juni 2007 - 2 F 10596/07.OVG - juris Rn. 3).

  • BAG, 22.08.2013 - 8 AZR 563/12

    Entschädigungsanspruch - schwerbehinderter Bewerber - Nichteinladung zum

    Auszug aus VG Trier, 21.07.2015 - 1 K 556/15
    Ausreichend ist vielmehr, dass das verpönte Merkmal Bestandteil eines Motivbündels ist, welches die Entscheidung beeinflusst hat (vgl. BAG, Urteil vom 22. August 2013 - 8 AZR 563/12 - juris Rn. 47; Urteil vom 21. Juni 2012 - 8 AZR 364/11 - juris Rn. 32, stRspr.).

    Denn durch die Verwendung der Begriffe "Indizien' und "vermuten' bringt das Gesetz zum Ausdruck, dass es hinsichtlich des Zusammenhangs zwischen einem der in § 1 AGG genannten Gründe und einer ungünstigeren Behandlung genügt, Hilfstatsachen vorzutragen, die zwar nicht zwingend den Schluss auf die Kausalität zulassen, die aber gleichwohl die Annahme rechtfertigen, dass die Kausalität gegeben ist (vgl. BAG, Urteil vom 22. August 2013 - 8 AZR 563/12 - juris Rn. 47; Urteil vom 23. August 2012 - 8 AZR 285/11 - juris Rn. 32).

    Besteht eine derartige Vermutung für die Benachteiligung wegen eines in § 1 AGG genannten Grundes, trägt nach § 22 AGG die andere Partei - hier der beklagte Dienstherr - die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass kein Verstoß gegen die Bestimmungen zum Schutz vor Benachteiligung vorgelegen hat (vgl. BAG, Urteil vom 22. August 2013 - 8 AZR 563/12 - juris Rn. 48).

  • BVerfG, 10.12.2008 - 2 BvR 2571/07

    Verletzung von Art 33 Abs 2 iVm Art 3 Abs 3 S 2 GG durch Ausschluss einer

    Auszug aus VG Trier, 21.07.2015 - 1 K 556/15
    Im Beamtenrecht, dessen Besonderheiten gemäß § 24 AGG bei der Anwendung des Gesetzes stets zu berücksichtigen sind, gehört zu der vom Dienstherrn gemäß Art. 33 Abs. 2 GG, § 9 BeamtStG zwingend zu prüfenden Eignung des Bewerbers auch seine gesundheitliche Eignung für das angestrebte Amt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 10. Dezember 2008 - 2 BvR 2571/07 - juris Rn. 11).

    Dieser Grundsatz verbietet von vornherein eine Diskriminierung beispielsweise wegen des Alters oder einer Behinderung und geht inhaltlich noch weiter als die Regelungen des AGG (vgl. BVerfG, Beschluss vom 10. Dezember 2008 - 2 BvR 2571/07 - juris Rn. 11; BayVGH, Beschluss vom 1. Juli 2010 - 3 ZB 08.1676 - juris Rn. 24).

  • BVerwG, 26.03.2015 - 1 WB 26.14

    Konkurrentenstreit im Hinblick auf die Besetzung zweier

    Auszug aus VG Trier, 21.07.2015 - 1 K 556/15
    Über die Einhaltung dieser Rahmenbedingungen hinaus entzieht sich die fachliche Eignungsbeurteilung als prognostischen Akt wertender Erkenntnis jedoch der gerichtlichen Überprüfung (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. März 2015 - 1 WB 26/14 - juris Rn. 43, stRspr.).

    Auch in diesem Fall ist nicht ersichtlich, dass der Beklagte bei dieser Entscheidung den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen des Beurteilungsspielraums verkannt hat, dass er von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, allgemein gültige Wertmaßstäbe nicht beachtet, sachfremde Erwägungen angestellt oder gegen Verfahrensvorschriften verstoßen hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. März 2015 - 1 WB 26/14 - juris Rn. 43, stRspr.).

  • BVerwG, 03.03.2011 - 5 C 16.10

    Anforderungsprofil; Benachteiligungsverbot Schwerbehinderter; Eignung, fachliche

    Auszug aus VG Trier, 21.07.2015 - 1 K 556/15
    Der Beklagte als möglicher (künftiger) Dienstherr der Klägerin ist zugleich Arbeitgeber im Sinne des AGG (vgl. BVerwG, Urteil vom 3. März 2011 - 5 C 16.10 - BVerwGE 139, 135).

    Dem Charakter des § 15 AGG als umfassende Regelung der finanziellen Einstandspflicht des Arbeitgebers bei einem Verstoß gegen das Benachteiligungsverbot entspricht es aber, auch die Entschädigung immaterieller Schäden nach § 15 Abs. 2 Satz 1 AGG an einen derartigen Verstoß zu binden (vgl. BVerwG, Urteil vom 3. März 2011 - 5 C 16.10 - BVerwGE 139, 135; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 10. September 2013 - 4 S 547/12 - juris Rn. 22).

  • VGH Baden-Württemberg, 04.08.2009 - 9 S 3330/08

    Entschädigungszahlung für erfolglosen schwerbehinderten Bewerber um Einstellung

    Auszug aus VG Trier, 21.07.2015 - 1 K 556/15
    Die Klage ist als allgemeine Leistungsklage statthaft; das Entschädigungsbegehren setzt eine vorherige Behördenentscheidung gerade in der Form des Verwaltungsakts nicht voraus (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 10. September 2013 - 4 S 547/12 -, juris Rn. 17; Urteil vom 4. August 2009 - 9 S 3330/08 - juris Rn. 16).

    b) Demgegenüber geht die Mehrzahl der Verwaltungsgerichte in Übereinstimmung mit dem Beklagten davon aus, dass § 54 Abs. 2 Satz 1 BeamtStG keine Anwendung auf Entschädigungsklagen gemäß § 15 Abs. 2 Satz 1 AGG findet, weil Schadensersatz- und Entschädigungsansprüche nach dem AGG nicht in dem die besondere Verfahrensanordnung dieser Vorschrift begründenden Dienst- und Treueverhältnis zwischen Beamten und Dienstherrn wurzeln würden (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 10. September 2013 - 4 S 547/12 -, juris Rn. 17; Urteil vom 4. August 2009 - 9 S 3330/08 - juris Rn. 16; VG Göttingen, Urteil vom 18. März 2014 - 1 A 247/12 - juris Rn. 14).

  • VGH Baden-Württemberg, 28.04.2011 - 4 S 1078/11

    Rechtsweg bei einer Klage eines Schwerbehinderten auf Entschädigung nach § 81 Abs

    Auszug aus VG Trier, 21.07.2015 - 1 K 556/15
    Dies folgt aus der aufdrängenden Sonderzuweisung in § 54 Abs. 1 BeamtStG (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 22. Juni 2007 - 2 F 10596/07.OVG - juris Rn. 2, zu § 15 Abs. 1 AGG), der auch auf Klagen Anwendung findet, die auf Entschädigung nach § 15 Abs. 2 Satz 1 AGG gerichtet sind (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 28. April 2011 - 4 S 1078/11 - juris Rn. 4).

    Dieser Argumentationsansatz erscheint jedoch widersprüchlich angesichts des Umstands, dass alle diese Gerichte zuvor - teilweise stillschweigend - die Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs unter dem Blickwinkel des § 54 Abs. 1 BeamtStG bejahen, aber nicht begründen, weshalb es sich insoweit bei der Entschädigungsklage um eine Klage "aus dem Beamtenverhältnis' handeln soll, bei der Frage der Notwendigkeit eines Vorverfahrens vor Klageerhebung unter dem Blickwinkel des § 54 Abs. 2 Satz 1 BeamtStG hingegen nicht (vgl. etwa VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 10. September 2013 - 4 S 547/12 -, juris Rn. 17: "[D]ie Klägerin begehrt weder eine auf dem Gebiet des Beamtenrechts liegende Entscheidung noch geht sie gegen eine solche vor.', im Widerspruch zu: VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 28. April 2011 - 4 S 1078/11 - juris Rn. 4).

  • VG Göttingen, 18.03.2014 - 1 A 247/12

    Behinderung; Entschädigungsanspruch; höheres Risiko; krankheitsbedingte

    Auszug aus VG Trier, 21.07.2015 - 1 K 556/15
    Es enthält nicht die auf unmittelbare Rechtswirkung nach außen gerichtete Feststellung (vgl. hierzu § 35 Satz 1 Verwaltungsverfahrensgesetz - VwVfG), dass der geltend gemachte Anspruch nicht besteht, sondern lediglich die Ablehnung eines beantragten Realakts in Form der Zahlung des durch die Klägerin beanspruchten Geldbetrags (vgl. auch VG Göttingen, Urteil vom 18. März 2014 - 1 A 247/12 - juris Rn. 13, m.w.N).

    b) Demgegenüber geht die Mehrzahl der Verwaltungsgerichte in Übereinstimmung mit dem Beklagten davon aus, dass § 54 Abs. 2 Satz 1 BeamtStG keine Anwendung auf Entschädigungsklagen gemäß § 15 Abs. 2 Satz 1 AGG findet, weil Schadensersatz- und Entschädigungsansprüche nach dem AGG nicht in dem die besondere Verfahrensanordnung dieser Vorschrift begründenden Dienst- und Treueverhältnis zwischen Beamten und Dienstherrn wurzeln würden (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 10. September 2013 - 4 S 547/12 -, juris Rn. 17; Urteil vom 4. August 2009 - 9 S 3330/08 - juris Rn. 16; VG Göttingen, Urteil vom 18. März 2014 - 1 A 247/12 - juris Rn. 14).

  • EuGH, 19.04.2012 - C-415/10

    Die Rechtsvorschriften der Union sehen für einen Arbeitnehmer, der schlüssig

  • BVerfG, 21.02.1995 - 1 BvR 1397/93

    Sonderkündigung

  • BVerwG, 24.06.2004 - 2 C 45.03

    Christliche Bildungs- und Kulturwerte; Eignung; Einstellung als Lehrerin an

  • BVerwG, 30.01.2003 - 2 A 1.02

    Beschränkte Überprüfbarkeit einer Eignungseinschätzung des Dienstherrn bei der

  • BAG, 15.02.2005 - 9 AZR 635/03

    Diskriminierung wegen Schwerbehinderung

  • BVerwG, 22.07.1999 - 2 C 14.98

    Klageänderung durch Erweiterung des sachlichen Streitstoffs; -, Sachdienlichkeit

  • RG, 07.01.1911 - V 104/10

    Minderungsklage. Verjährung.

  • BAG, 17.12.2009 - 8 AZR 670/08

    Entschädigung wegen Benachteiligung bei der Stellenbesetzung aufgrund

  • BAG, 19.08.2010 - 8 AZR 530/09

    Entschädigung - Schadensersatz - Bewerbung - altersbedingte Benachteiligung

  • BAG, 17.08.2010 - 9 AZR 839/08

    Entschädigungsanspruch - schwerbehinderter Bewerber - Benachteili-gung

  • VGH Bayern, 01.07.2010 - 3 ZB 08.1676

    Schwerbehinderung; Bewerbung auf mehrere Dienstposten; "Blindbewerbung";

  • BAG, 13.10.2011 - 8 AZR 608/10

    Bewerber - Benachteiligung - Behinderung

  • BAG, 21.06.2012 - 8 AZR 364/11

    Diskriminierung - Darlegung von Indizien - unrichtige oder widersprüchliche

  • BAG, 23.08.2012 - 8 AZR 285/11

    Bewerber - Benachteiligung - Alter

  • EuGH, 10.03.2005 - C-196/02

    Nikoloudi - Sozialpolitik - Männliche und weibliche Arbeitnehmer - Artikel 119

  • VG Neustadt, 30.03.2011 - 1 K 785/10

    Schadensersatzanspruch bei Verstößen gegen AGG § 15 Abs 1 und 2

  • BVerwG, 25.07.2013 - 2 C 12.11

    Amtsarzt; Behinderte; Beurteilungsspielraum; Bewerbungsverfahrensanspruch;

  • BAG, 12.11.1998 - 8 AZR 365/97

    Entschädigung wegen Geschlechtsdiskriminierung bei Einstellung einer

  • BVerwG, 16.04.2013 - 2 B 145.11

    Entschädigung und Schadensersatz nach dem Allgemeinen Gleichheitsgesetz;

  • VG Osnabrück, 18.01.2017 - 3 A 24/16

    Kopftuch I; Kopftuch II; Diskriminierung; Einstellungszusage;

    Grund hierfür dürfte das bei der Einstellung von Beamten typischerweise länger andauernde Stellenbesetzungsverfahren und die Möglichkeit der Durchführung eines Widerspruchsverfahrens sein, so dass auch das Vorliegen einer vergleichbaren Interessenlage als Voraussetzung einer analogen Anwendung zweifelhaft erscheint (VG Trier, Urteil vom 21. Juli 2015 - 1 K 556/15.TR -, ZBVR online 2016, Nr. 12, 32 = juris [Rn. 41]).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.10.2019 - 6 A 2170/16

    Keine Entschädigung für muslimische Lehrerinnen

    vgl. etwa VG Osnabrück, Urteil vom 18. Januar 2017 - 3 A 24/16 -, juris Rn. 19; VG Trier, Urteil vom 21. Juli 2015 - 1 K 556/15.TR -, juris Rn. 40 f.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.10.2019 - 6 A 2628/16

    Keine Entschädigung für muslimische Lehrerinnen

    vgl. etwa VG Osnabrück, Urteil vom 18. Januar 2017 - 3 A 24/16 -, juris Rn. 19; VG Trier, Urteil vom 21. Juli 2015 - 1 K 556/15.TR -, juris Rn. 40 f.
  • VG Freiburg, 03.03.2023 - 5 K 664/21

    Schadensersatzanspruch einer Bürgermeisterin nach dem Allgemeinen

    Unbeschadet dessen hat das Gericht parallel hierzu von Amts wegen sich aus dem Sachvortrag oder den Verwaltungsvorgängen ergebenden Anhaltspunkten für eine Benachteiligung aufgrund des Merkmals im Sinne von § 1 AGG nachzugehen (vgl. VG Trier, Urteil vom 21.07.2015 - 1 K 556/15.TR -, juris Rn. 55).
  • VG Berlin, 18.04.2018 - 28 K 6.14

    Benachteiligung/Diskriminierung aufgrund des Alters, der Religion und der

    Die Frage, ob im Falle der Geltendmachung von Entschädigungsansprüchen wegen § 126 Abs. 2 BBG die Durchführung eines Vorverfahrens vor Klageerhebung erforderlich ist (bezüglich des Streitstandes zum gleichlautenden § 54 BeamtStG siehe VG Trier, Urteil vom 21. Juli 2015 - 1 K 556/15.TR -, juris, Rn. 35 ff.), kann hier dahinstehen, da sich die Beklagte jedenfalls rügelos eingelassen und damit nicht auf die Durchführung eines Vorverfahrens bestanden hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. April 1994 - 11 C 2/93 -, juris, Rn. 18, st. Rspr.).
  • VG Ansbach, 17.01.2017 - AN 1 K 16.01045

    Nichteinladung einer schwerbehinderten Bewerberin zum Vorstellungsgespräch

    Auch hinsichtlich der übrigen von der Klägerin gerügten und damit für das Gericht zu prüfenden Aspekte (zur Erforderlichkeit der Darlegung von Anknüpfungstatsachen: VG Trier, U.v. 21.07.2015, Az. 1 K 556/15.TR, Rn. 55, juris; vgl. auch Hessisches LSG, U.v. 17.08.2015, Az. L 9 AS 618/14, Rn. 49, juris) erkennt die Kammer keine Diskriminierung wegen einer Behinderung.
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