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   VG Trier, 22.05.2007 - 2 K 5/07.TR   

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VG Trier, 22.05.2007 - 2 K 5/07.TR (https://dejure.org/2007,37685)
VG Trier, Entscheidung vom 22.05.2007 - 2 K 5/07.TR (https://dejure.org/2007,37685)
VG Trier, Entscheidung vom 22. Mai 2007 - 2 K 5/07.TR (https://dejure.org/2007,37685)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 09.12.1992 - 6 C 3.92

    Prüfungsrecht - Bewertung - Schriftliche Begründung - Effektiver Rechtsschutz -

    Auszug aus VG Trier, 22.05.2007 - 2 K 5/07
    Vielmehr muss aus der Begründung nicht in allen Einzelheiten, aber doch in den für das Ergebnis ausschlaggebenden Punkten erkennbar sein, welchen Sachverhalt sowie welche allgemeinen und besonderen Bewertungsmaßstäbe der Prüfer zugrunde gelegt hat und auf welcher wissenschaftlich-fachlichen Annahme des Prüfers die Benotung beruht (vgl. BVerwG, Urteil vom 9. Dezember 1992 - 6 C 3/92 -).

    Wenn das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 9. Dezember 1992 - 6 C 3/92 - ausgeführt hat, der Zweitprüfer müsse, wenn er vom Votum des Erstprüfers abweiche, deutlich machen, worin die unterschiedliche Bewertung begründet liege, kann sich dies nur auf Abweichungen beziehen, die nicht die Notengebung an sich betreffen.

  • BVerwG, 15.12.1987 - 7 B 216.87

    Justizausbildung - Schriftliche Prüfung - Notenbildung - Durchschnittspunktzahl -

    Auszug aus VG Trier, 22.05.2007 - 2 K 5/07
    Geht man davon aus, dass dem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. Dezember 1987 - 7 B 216.87 -, in dem das Bundesverwaltungsgericht sich zur Frage der Vereinbarkeit eines Stichentscheids mit dem Grundsatz der Chancengleichheit verhalten hat, bereits der Gedanke zugrunde gelegen hat, dass bei einer größeren Bewertungsdifferenz als der vom jeweiligen Verordnungsgeber für die Mittelwertbildung noch hingenommenen, davon ausgegangen werden kann, dass eine der (ursprünglichen) Bewertungen - trotz aller subjektiven Prägung - das gebotene Maß an Objektivität nicht aufweist, kann unterstellt werden, dass auch der rheinland-pfälzische Verordnungsgeber von diesem Gedanken geleitet war.
  • BVerwG, 16.08.1985 - 7 B 51.85

    Eignung der Noten- und Punkteskala der Bundesnotenverordnung zur

    Auszug aus VG Trier, 22.05.2007 - 2 K 5/07
    Die Ungleichheit der prüfungsrechtlichen Situation rechtfertigt somit, dass die Prüfungsordnung - gerade im Interesse einer möglichst weitgehenden Verwirklichung der Chancengleichheit - für beide Fälle unterschiedliche Verfahren zur Feststellung der Prüfungsnote vorsieht (vgl. so schon BVerwG, Beschluss vom 16. August 1985 - 7 B 51/85 u.a. -), wobei dem Verordnungsgeber ein Gestaltungsspielraum zusteht.
  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81

    Gerichtliche Prüfungskontrolle

    Auszug aus VG Trier, 22.05.2007 - 2 K 5/07
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (grundlegend Beschluss vom 17. April 1991 - 1 BvR 419/81 - BVerfGE 84, 34) muss ein berufsbezogenes Prüfungsverfahren im Hinblick auf Art. 12 GG im Rahmen des Möglichen Objektivität und Neutralität gewährleisten.
  • BVerwG, 24.02.1993 - 6 C 35.92

    Juristische Staatsprüfung Rheinland-Pfalz - Art. 12 GG, Rechtsschutz gegen

    Auszug aus VG Trier, 22.05.2007 - 2 K 5/07
    Entgegen der von der Klägerin vertretenen Auffassung leiden die Bewertungen der Aufsichtsarbeiten 02, 03 und 05 in der maßgeblichen Gestalt, die sie im Verlauf des Widerspruchverfahrens durch die dort zum Teil eingeholten Stellungnahmen der Prüfer gefunden haben, nicht an Bewertungsfehlern, die vom Prüfling in Form substantiierter Einwände gegen konkrete Prüferbemerkungen/-bewertungen geltend zu machen sind (vgl. hierzu: BVerwG, Urteil vom 24. Februar 1993 - 6 C 35/92 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 06.05.2015 - 9 S 643/14

    Berechtigung des Zwei-Prüfer-Prinzips; Überprüfung aller Arbeiten eines Kurses;

    Vielmehr liegt diese Regelung in Gründen des Vertrauensschutzes des betreffenden Prüflings und der Chancengleichheit der Prüflinge untereinander (Aufrechterhaltung des generellen Bewertungssystems des jeweiligen Prüfers) begründet, ohne dass damit die Aussage verbunden wäre, dass die ursprünglichen Bewertungen als rechtlich einwandfrei zu unterstellen wären (vgl. VG Trier, Urteil vom 22.05.2007 - 2 K 5/07.TR -, juris).
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