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   VG Trier, 24.01.2020 - 2 L 4958/19.TR   

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https://dejure.org/2020,8864
VG Trier, 24.01.2020 - 2 L 4958/19.TR (https://dejure.org/2020,8864)
VG Trier, Entscheidung vom 24.01.2020 - 2 L 4958/19.TR (https://dejure.org/2020,8864)
VG Trier, Entscheidung vom 24. Januar 2020 - 2 L 4958/19.TR (https://dejure.org/2020,8864)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 15 Abs 2 GewO, § 14 Abs 1 ProstSchG, § 14 Abs 2 ProstSchG, § 15 Abs 1 ProstSchG, § 2 Abs 3 ProstSchG
    Einstweiliges Rechtsschutzverfahren wegen Betriebsuntersagung einer Prostitutionsstätte

  • esovgrp.de

    GG Art 12,GewO § ... 1,GewO § 15,GewO § 15 Abs 2,ProstG § 3,ProstG § 3 Abs 1,ProstSchG § 2,ProstSchG § 2 Abs 3,ProstSchG § 12,ProstSchG § 12 Abs 1,ProstSchG § 13,ProstSchG § 14,ProstSchG § 14 Abs 1,ProstSchG § 14 Abs 1 Nr 2,ProstSchG § 14 Abs 2,ProstSchG § 14 Abs 2 Nr 2,ProstSchG § 15,ProstSchG § 15 Abs 1,ProstSchG § 17,ProstSchG § 25,ProstSchG § 25 Abs 1,ProstSchG § 25 Abs 1 Nr 4,ProstSchG § 26,ProstSchG § 26 Abs 1,ProstSchG § 26 Abs 2,ProstSchG § 26 Abs 2 S 1,ProstSchG § 26 Abs 4,ProstSchG § 37,ProstSchG § 37 Abs 4,VwGO § 80,VwGO § 80 Abs 5,VwGO § 88,VwGO § 123
    Abhängigkeit, Abhängigkeitsverhältnis, Anmeldebestätigung, Betreiber, Betrieb, Betriebskonzept, Dienstleistung, Einzelfall, Entgelt, erforderliche Erlaubnis, erforderliche Zuverlässigkeit, Erlaubnis, Erlaubnisfiktion, Erlaubnisversagung, Ermittlung, Ermittlung im ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (18)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 12.03.2019 - 6 B 10173/19

    Keine Erlaubnis für Prostitutionsbetriebe in Trier

    Auszug aus VG Trier, 24.01.2020 - 2 L 4958/19
    Soweit die Antragstellerin ausdrücklich einen Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gegen die Versagungs- und Schließungsverfügung der Antragsgegnerin gestellt hat, ist dieser als solcher nur zum Teil, im Übrigen jedoch als Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung statthaft (vgl. zu einem ähnlich gelagerten Fall: VG Trier, Beschluss vom 21. Januar 2019 - 2 L 6241/18.TR -, nicht veröffentlicht; bestätigt durch OVG RP, Beschluss vom 12. März 2019 - 6 B 10173/19.OVG -, juris).

    Das ist verfassungsrechtlich unbedenklich, weil es systematisch um die Abwehr von Gefahren, die regelmäßig mit dem Prostitutionsgewerbe verbunden sind, geht (vgl. auch hierzu: VG Trier, Beschluss vom 21. Januar 2019 - 2 L 6241/18.TR -, nicht veröffentlicht; bestätigt durch OVG RP, Beschluss vom 12. März 2019 - 6 B 10173/19.OVG -, juris).

    Es kann daher auf § 15 Abs. 2 S. 1 GewO zurückgegriffen werden (VG Ansbach, Beschluss vom 22. Januar 2019 - AN 4 S 18.02102 -, juris; VG Trier, Beschluss vom 21. Januar 2019 - 2 L 6241/18.TR -, nicht veröffentlicht, bestätigt durch OVG RP, Beschluss vom 12. März 2019 - 6 B 10173/19.OVG -, juris ).

  • OVG Niedersachsen, 04.04.2018 - 7 ME 15/18

    Unbillige Härte; formelle Illegalität; materielle Illegalität;

    Auszug aus VG Trier, 24.01.2020 - 2 L 4958/19
    Diese Norm ist als allgemeiner gewerberechtlicher Grundsatz nicht nur dann anwendbar, wenn die Gewerbeordnung selbst eine Zulassung vorsieht, sondern auch in den Fällen, in denen die Ausübung des Gewerbes in einem gewerberechtlichen Nebengesetz von einer Zulassung abhängig gemacht wird, in der Spezialvorschrift jedoch eine dem § 15 Abs. 2 S. 1 GewO entsprechende Vorschrift fehlt (vgl. zur gleichen Ausgangslage im Glücksspielrecht: OVG Niedersachsen, Beschluss vom 4. April 2018 - 7 ME 15/18 -, juris).
  • VG Ansbach, 22.01.2019 - AN 4 S 18.02102

    Einstellung des Betriebs der Prostitutionsstätte

    Auszug aus VG Trier, 24.01.2020 - 2 L 4958/19
    Es kann daher auf § 15 Abs. 2 S. 1 GewO zurückgegriffen werden (VG Ansbach, Beschluss vom 22. Januar 2019 - AN 4 S 18.02102 -, juris; VG Trier, Beschluss vom 21. Januar 2019 - 2 L 6241/18.TR -, nicht veröffentlicht, bestätigt durch OVG RP, Beschluss vom 12. März 2019 - 6 B 10173/19.OVG -, juris ).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 13.05.2014 - 8 B 10342/14

    Kein Baustopp für US-Satellitenanlage in Landstuhl

    Auszug aus VG Trier, 24.01.2020 - 2 L 4958/19
    Eine Anhörung vor der Anordnung der sofortigen Vollziehung war nicht erforderlich (OVG RP, Beschluss vom 13. Mai 2015 - 8 B 10342/14 -, juris).
  • VG Neustadt, 07.08.2017 - 5 L 881/17

    Aufgabe der Obdachlosenbehörde; Bemessung der Androhungsfrist; Fristsetzung auf

    Auszug aus VG Trier, 24.01.2020 - 2 L 4958/19
    Eine schriftsätzliche Stellungnahme der Behörde im gerichtlichen Eilverfahren kann eine Nachholung der Anhörung dann bewirken, wenn sich die Behörde in ihrem Schriftsatz nicht nur auf die Verteidigung der einmal getroffenen Veraltungsentscheidung beschränkt, sondern eindeutig und klar zu erkennen gibt, dass sie ein etwaiges Vorbringen des Betroffenen zur Kenntnis genommen und gewürdigt hat, aber dennoch bei ihrer erneuten Entscheidung zu dem Ergebnis gekommen ist, dass die Verfügung aufrechterhalten bleibt (so: BayVGH, Beschluss vom 8. Oktober 2015 - 15 CS 15.1740 - OVG NRW, Beschluss vom 11. Februar 2014 - 15 B 69/14 - SächsOVG, Beschluss vom 2. Februar 2012 - F 7 B 278/11 - VG Neustadt, Beschluss vom 7. August 2017 - 5 L 881/17.NW - alle juris; a.A.: HessVGH, Beschluss vom 23. September 2011 - 6 B 1701/11 -, juris).
  • VG Würzburg, 19.08.2015 - W 6 K 15.466

    Gewerberechtlicher Erlaubnis

    Auszug aus VG Trier, 24.01.2020 - 2 L 4958/19
    Die Untersagung der Gewerbeausübung ist keine Sanktion für das Fehlverhalten in der Vergangenheit, sondern dient dem Schutz der Allgemeinheit, wenn sich der Gewerbetreibende künftig bei der Ausübung seines Gewerbes nicht rechtstreu verhält (vgl. insgesamt: VG Würzburg, Urteil vom 19. August 2015 - W 6 K 15.466 -, juris m.w.N.).
  • VGH Bayern, 08.10.2015 - 15 CS 15.1740

    Beschwerde; Baueinstellung; Vereinfachtes Genehmigungsverfahren;

    Auszug aus VG Trier, 24.01.2020 - 2 L 4958/19
    Eine schriftsätzliche Stellungnahme der Behörde im gerichtlichen Eilverfahren kann eine Nachholung der Anhörung dann bewirken, wenn sich die Behörde in ihrem Schriftsatz nicht nur auf die Verteidigung der einmal getroffenen Veraltungsentscheidung beschränkt, sondern eindeutig und klar zu erkennen gibt, dass sie ein etwaiges Vorbringen des Betroffenen zur Kenntnis genommen und gewürdigt hat, aber dennoch bei ihrer erneuten Entscheidung zu dem Ergebnis gekommen ist, dass die Verfügung aufrechterhalten bleibt (so: BayVGH, Beschluss vom 8. Oktober 2015 - 15 CS 15.1740 - OVG NRW, Beschluss vom 11. Februar 2014 - 15 B 69/14 - SächsOVG, Beschluss vom 2. Februar 2012 - F 7 B 278/11 - VG Neustadt, Beschluss vom 7. August 2017 - 5 L 881/17.NW - alle juris; a.A.: HessVGH, Beschluss vom 23. September 2011 - 6 B 1701/11 -, juris).
  • VGH Hessen, 23.09.2011 - 6 B 1701/11

    Heilung eines Anhörungsfehlers

    Auszug aus VG Trier, 24.01.2020 - 2 L 4958/19
    Eine schriftsätzliche Stellungnahme der Behörde im gerichtlichen Eilverfahren kann eine Nachholung der Anhörung dann bewirken, wenn sich die Behörde in ihrem Schriftsatz nicht nur auf die Verteidigung der einmal getroffenen Veraltungsentscheidung beschränkt, sondern eindeutig und klar zu erkennen gibt, dass sie ein etwaiges Vorbringen des Betroffenen zur Kenntnis genommen und gewürdigt hat, aber dennoch bei ihrer erneuten Entscheidung zu dem Ergebnis gekommen ist, dass die Verfügung aufrechterhalten bleibt (so: BayVGH, Beschluss vom 8. Oktober 2015 - 15 CS 15.1740 - OVG NRW, Beschluss vom 11. Februar 2014 - 15 B 69/14 - SächsOVG, Beschluss vom 2. Februar 2012 - F 7 B 278/11 - VG Neustadt, Beschluss vom 7. August 2017 - 5 L 881/17.NW - alle juris; a.A.: HessVGH, Beschluss vom 23. September 2011 - 6 B 1701/11 -, juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.02.2014 - 15 B 69/14

    Ausreichende Begründung der Anordnung der sofortigen Vollziehung gemäß § 80 Abs.

    Auszug aus VG Trier, 24.01.2020 - 2 L 4958/19
    Eine schriftsätzliche Stellungnahme der Behörde im gerichtlichen Eilverfahren kann eine Nachholung der Anhörung dann bewirken, wenn sich die Behörde in ihrem Schriftsatz nicht nur auf die Verteidigung der einmal getroffenen Veraltungsentscheidung beschränkt, sondern eindeutig und klar zu erkennen gibt, dass sie ein etwaiges Vorbringen des Betroffenen zur Kenntnis genommen und gewürdigt hat, aber dennoch bei ihrer erneuten Entscheidung zu dem Ergebnis gekommen ist, dass die Verfügung aufrechterhalten bleibt (so: BayVGH, Beschluss vom 8. Oktober 2015 - 15 CS 15.1740 - OVG NRW, Beschluss vom 11. Februar 2014 - 15 B 69/14 - SächsOVG, Beschluss vom 2. Februar 2012 - F 7 B 278/11 - VG Neustadt, Beschluss vom 7. August 2017 - 5 L 881/17.NW - alle juris; a.A.: HessVGH, Beschluss vom 23. September 2011 - 6 B 1701/11 -, juris).
  • OVG Sachsen, 02.02.2012 - F 7 B 278/11

    Sofortvollzug, Anhörung, Vorausbau, Teilnehmergemeinschaft, Ausführung,

    Auszug aus VG Trier, 24.01.2020 - 2 L 4958/19
    Eine schriftsätzliche Stellungnahme der Behörde im gerichtlichen Eilverfahren kann eine Nachholung der Anhörung dann bewirken, wenn sich die Behörde in ihrem Schriftsatz nicht nur auf die Verteidigung der einmal getroffenen Veraltungsentscheidung beschränkt, sondern eindeutig und klar zu erkennen gibt, dass sie ein etwaiges Vorbringen des Betroffenen zur Kenntnis genommen und gewürdigt hat, aber dennoch bei ihrer erneuten Entscheidung zu dem Ergebnis gekommen ist, dass die Verfügung aufrechterhalten bleibt (so: BayVGH, Beschluss vom 8. Oktober 2015 - 15 CS 15.1740 - OVG NRW, Beschluss vom 11. Februar 2014 - 15 B 69/14 - SächsOVG, Beschluss vom 2. Februar 2012 - F 7 B 278/11 - VG Neustadt, Beschluss vom 7. August 2017 - 5 L 881/17.NW - alle juris; a.A.: HessVGH, Beschluss vom 23. September 2011 - 6 B 1701/11 -, juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 13.03.2003 - 5 S 2771/02

    Hundehaltung in Mischgebiet

  • VGH Baden-Württemberg, 08.11.2004 - 6 S 593/04

    Gewerberechtliche Zuverlässigkeit des Geschäftsführers einer GmbH; fehlende

  • BVerwG, 20.11.2008 - 3 C 13.08

    Subvention; Rückforderung von Subventionen; Rückforderung gewährter Beihilfen;

  • BVerwG, 20.01.2016 - 9 C 1.15

    Straßenausbaubeiträge; Festsetzungsbescheid; Abgabenbescheid; Widerspruch;

  • BVerfG, 08.09.2014 - 1 BvR 23/14

    Keine überhöhten Anforderungen an die Gewährung von Eilrechtsschutz bei

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.04.2015 - 4 A 955/13

    Gewerberechtliche Unzuverlässigkeit durch den Verkauf von Kräutermischungen mit

  • BVerwG, 14.07.2003 - 6 C 10.03

    Gewerbeanzeige, Gewerbeuntersagung, Strohmannverhältnis, Strohfrauverhältnis.

  • BVerwG, 02.02.1982 - 1 C 14.78

    Gewerberecht - Untersagung - Strohmann - Erweitert

  • VG Düsseldorf, 04.08.2021 - 3 L 382/21
    vgl. VG Trier, Beschluss vom 24. Januar 2020 - 2 L 4958/19.TR -, juris, Rn. 3 m. w. N.

    18/8556, S. 1; VG Trier, Beschluss vom 24. Januar 2020 - 2 L 4958/19.TR -, juris, Rn. 3.

    vgl. BT-Drucks. 18/8556, S. 77; VG Trier, Beschluss vom 24. Januar 2020 - 2 L 4958/19.TR -, juris, Rn. 13.

    vgl. VG Trier, Beschluss vom 24. Januar 2020 - 2 L 4958/19.TR -, juris, Rn. 25.

  • VGH Baden-Württemberg, 14.10.2022 - 6 S 270/22

    Fortführung einer Prostitutionsstätte; Übergangsregelung; Erlaubnisfiktion (hier

    Bezogen auf die Regelungen nach dem Prostituiertenschutzgesetz bedeutet dieses weite Verständnis, dass aufgrund der aufschiebenden Wirkung aus dem Entfallen der Fiktionswirkung nach § 37 Abs. 4 Satz 1 ProstSchG und dem dadurch bewirkten Eingreifen der Mindestanforderungen nach § 18 Abs. 2 ProstSchG vorläufig keine den Antragsteller belastenden Vollzugsfolgen gezogen werden könnten (a.A. wohl VG Trier, Beschluss vom 24.01.2020 - 2 L 4958/19.TR -, juris Rn. 3).
  • VG Stuttgart, 10.01.2022 - 4 K 4596/21

    Vorläufiger Rechtsschutz; Entscheidung über die Erteilung einer Erlaubnis für

    Denn auch die Erlaubnisfiktion nach § 37 Abs. 4 ProstSchG besteht voraussichtlich bis zur Entscheidung über den Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis (vgl. auch VGH München, Beschluss vom 26.08.2020 - 20 CE 20.1806 - juris Rn. 25; VG Trier, Beschluss vom 24.01.2020 - 2 L 4958/19.TR - juris Rn. 3).
  • VG Stuttgart, 15.09.2022 - 4 K 3478/22

    Zuverlässigkeit einer im Prostitutionsgewerbe beschäftigte Person - Wirtschafter

    Sowohl der Wortlaut der Norm ("in der Regel") als auch die Gesetzesbegründung (vgl. BTDrs. 18/8556, S. 80, 115 f) lassen erkennen, dass die in den Nummern 1 bis 3 enthalte Aufzählung der Regelbeispiele nicht abschließend ist (so auch VG Trier, Beschluss vom 24.01.2020 - 2 L 4958/19.TR -, juris Rn. 12).
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