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   VG Trier, 25.08.2015 - 1 K 661/15.TR   

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https://dejure.org/2015,50375
VG Trier, 25.08.2015 - 1 K 661/15.TR (https://dejure.org/2015,50375)
VG Trier, Entscheidung vom 25.08.2015 - 1 K 661/15.TR (https://dejure.org/2015,50375)
VG Trier, Entscheidung vom 25. August 2015 - 1 K 661/15.TR (https://dejure.org/2015,50375)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 90 Abs 1 BSHG, § 36 Abs 1 BhV RP, § 12 SGB 1, § 33 Abs 1 SGB 2, § 33 Abs 4 SGB 2
    Ergänzung der Klageschrift; Gewährung weitergehender Beihilfe für ambulante sozialpflegerische Versorgung in Form einer 24-Stunden-Assistenz.

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (52)

  • BVerwG, 24.01.2012 - 2 C 24.10

    Beihilfe; stationäre Pflege; Heimunterbringung; Pflegekosten;

    Auszug aus VG Trier, 25.08.2015 - 1 K 661/15
    Zur Begründung verwies sie im Wesentlichen auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. Januar 2012 - 2 C 24.10.

    Die Frage, ob ein derartiger Anspruch bestehen kann, ist nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. Januar 2012 - 2 C 24.10 - zumindest teilweise als offen anzusehen.

    Das Bundesverwaltungsgericht hat in diesem Verfahren geurteilt, dass ein Versorgungsempfänger unter bestimmten Voraussetzungen einen unmittelbar aus der Fürsorgepflicht des Dienstherrn erwachsenden Anspruch auf Erhöhung des Beihilfebemessungssatzes für die Erstattung von Aufwendungen für die stationäre Pflege haben kann, wenn ansonsten der amtsangemessene Lebensunterhalt nicht mehr sichergestellt werden kann und Eigenvorsorge durch Abschluss einer Versicherung unmöglich oder unzumutbar ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. Januar 2012 - 2 C 24.10 - juris, Rn. 19 ff.).

    Selbst der von den Beteiligten vielfach in Bezug genommenen Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. Januar 2012 lag eine Konstellation zugrunde, in der die Erben der Versorgungsempfängerin die Zahlungsansprüche der während des Gerichtsverfahrens verstorbenen Beihilfeberechtigten im Revisionsverfahren geltend machten (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. Januar 2012 - 2 C 24.10 - juris Rn. 12).

  • BVerwG, 27.05.1993 - 5 C 7.91

    Sozialhilfe - Unterhaltsleistung - Austauschvertrag - Überleitungsermessen -

    Auszug aus VG Trier, 25.08.2015 - 1 K 661/15
    Schließlich ist nicht Voraussetzung für § 93 Abs. 1 Satz 1 SGB XII, dass der Anspruch gegen den Dritten, der übergeleitet werden soll - hier: der Beihilfeanspruch gegen das beklagte Land -, zur Zeit der Überleitungsanzeige auch tatsächlich besteht (vgl. BVerwG, Urteil v. 27. Mai 1993 - 5 C 7.91 - juris; Urteil vom 4. Juni 1992 - 5 C 57.88 - juris; Urteil vom 17. Mai 1973 - V C 108.72).

    Etwas anderes gilt nur, wenn der überzuleitende Anspruch objektiv nach materiellem Recht erkennbar ausgeschlossen ist (sog. Negativevidenz, vgl. BSG, Beschluss vom 25. April 2013 - B 8 SO 104/12 B - juris; BVerwG, Urteil v. 27. Mai 1993 - 5 C 7.91 - juris; Urteil vom 21. Januar 1993 - 5 C 22.90 - juris).

    Da Sozialhilfeleistungen in der Regel gegenüber Leistungen von anderen Personen und Stellen nachrangig zu erbringen sind (vgl. § 2 Abs. 2 Satz 1 SGB XII), ist das öffentliche Interesse an dem Gläubigerwechsel grundsätzlich vorrangig (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Mai 1993 - 5 C 7.91 - BVerwGE 92, 281 ff.; BayLSG, Urteil vom 25. November 2010 - L 8 SO 136/10 - juris Rn. 35).

  • BVerwG, 17.05.1973 - V C 108.72

    Tuberkulosehilfe nach dem Bundessozialhilfegesetz (BSHG) - Beschränkung eines

    Auszug aus VG Trier, 25.08.2015 - 1 K 661/15
    Schließlich ist nicht Voraussetzung für § 93 Abs. 1 Satz 1 SGB XII, dass der Anspruch gegen den Dritten, der übergeleitet werden soll - hier: der Beihilfeanspruch gegen das beklagte Land -, zur Zeit der Überleitungsanzeige auch tatsächlich besteht (vgl. BVerwG, Urteil v. 27. Mai 1993 - 5 C 7.91 - juris; Urteil vom 4. Juni 1992 - 5 C 57.88 - juris; Urteil vom 17. Mai 1973 - V C 108.72).

    Hiernach muss für den Adressaten einer Überleitungsanzeige insbesondere erkennbar sein, welcher Anspruch übergeleitet wird (BSG, Urteil vom 24. August 1988 - 7 RAr 74/86 - juris Rn. 31; BVerwG, Urteil vom 17. Mai 1973 - V C 108.72 - BVerwGE 42, 198 ff. - juris), wer Gläubiger und Schuldner des überzuleitenden Anspruchs sind (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 12. Dezember 2013 - L 7 SO 4209/09 - juris Rn. 33); wer der Sozialhilfeempfänger ist (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 4. Dezember 2014 - L 7 SO 4268/11 - juris Rn. 23; LSG Hessen, Urteil vom 25. April 2012 - L 4 SO 207/11 - juris Rn. 17), wegen welcher Sozialhilfeleistungen der Anspruch übergeleitet werden soll (BSG, Urteil vom 24. August 1988 - 7 RAr 74/86 - juris Rn. 31), in welcher Höhe Ansprüche übergeleitet werden sollen, wobei es genügt, den Anspruch dem Grunde nach zu bezeichnen, wenn er noch nicht bezifferbar ist (BVerwG, Urteil vom 17. Mai 1973 - V C 108.72 - BVerwGE 42, 198 ff., juris Rn. 14) und die Erklärung, dass der Anspruch durch diesen Bescheid auf den Sozialhilfeträger übergeht (vgl. LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 4. Dezember 2014 - L 7 SO 4268/11 - juris Rn. 22).

  • VG Gelsenkirchen, 16.05.2023 - 12 K 3090/22

    Fehlende Prozessfähigkeit Prozessunfähigkeit Klageschrift Ergänzung der

    vgl. BVerwG, Urteil vom 22. September 2016 - 2 C 16/15 -, juris Rn. 12 f.; VG Trier, Urteil vom 25. August 2015 - 1 K 661/15 -, juris Rn. 38; Aulehner in: Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Auflage 2018, § 82 Rn. 18 ff.
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