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   VG Trier, 25.10.2011 - 3 K 844/11.TR   

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https://dejure.org/2011,21584
VG Trier, 25.10.2011 - 3 K 844/11.TR (https://dejure.org/2011,21584)
VG Trier, Entscheidung vom 25.10.2011 - 3 K 844/11.TR (https://dejure.org/2011,21584)
VG Trier, Entscheidung vom 25. Oktober 2011 - 3 K 844/11.TR (https://dejure.org/2011,21584)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 34 S 3 BeamtStG, § 64 Abs 1 S 3 BG RP, § 11 DG RP, § 16 DG RP, § 3 Abs 1 Nr 5 DG RP
    Disziplinarmaßnahme nach sexuellem Missbrauch eines Schutzbefohlenen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verhältnismäßigkeit der Entfernung eines Beamten aus dem Dienst wegen der Vornahme von sexuellen Handlungen an einem seiner Schüler; Staatlicher Erziehungsauftrag als Mittelpunkt der dienstlichen Pflichten bei einem Pädagogen

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)

    Entfernung aus dem Dienst

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Verurteilung wegen sexuellen Missbrauchs eines Schülers - Lehrer ist aus Schuldienst zu entfernen - Höchstmaßnahme der Dienstentfernung stellt für begangene Taten einzig angemessene disziplinarrechtliche Reaktion dar

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 22.10.2002 - 3 A 11064/02

    Dienstentfernung eines Lehrers wegen sexuellen Missbrauchs

    Auszug aus VG Trier, 25.10.2011 - 3 K 844/11
    Zu diesen Maßstäben darf das dienstliche Verhalten eines Pädagogen jedenfalls in keinen prinzipiellen Widerspruch geraten (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 22. Oktober 2002, 3 A 11064/02 - Juris).

    Die Höchstmaßnahme als Richtschnur zugrunde zu legen muss daher für den Fall der innerdienstlichen Verfehlung erst Recht gelten, wobei aber auch in diesen Fällen die Bemessungskriterien des § 11 Abs. 1 LDG eine Einzelfallbetrachtung erfordern (so auch OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 22. Oktober 2002, 3 A 11064/02 - juris -).

  • BVerwG, 24.02.1999 - 1 D 72.97

    Außerdienstliches Dienstvergehen eines Beamten; Ansehensverlust eines Beamten

    Auszug aus VG Trier, 25.10.2011 - 3 K 844/11
    Die sich hieraus erbebende präjudizielle Bedeutung für die Bemessung der Disziplinarmaßnahme ist stets dann gerechtfertigt, wenn - wie hier - die strafrechtliche Bedeutung auf die disziplinare Wertung durchschlägt (BVerwG, Urteil vom 24. Februar 1999, 1 D 72/97 - juris -).

    Im Unterschied zum Strafrecht ist ausschließlicher Zweck des Disziplinarrechts, das Vertrauen in die Redlichkeit und Zuverlässigkeit der Beamten und damit die Funktionsfähigkeit des öffentlichen Dienstes zu sichern, so dass die Maßnahmen grundsätzlich unabhängig voneinander zu sehen sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. Februar 1999, a.a.O.).

  • BVerwG, 03.05.2007 - 2 C 9.06

    Disziplinarbefugnis der Verwaltungsgerichte; Zugriffsdelikt;

    Auszug aus VG Trier, 25.10.2011 - 3 K 844/11
    Wie sich bereits aus dem Bemessungskriterium des § 11 LDG "Umfang der Beeinträchtigung des Vertrauens des Dienstherrn oder der Allgemeinheit" ergibt, ist eine Würdigung des Fehlverhaltens des Beamten im Hinblick auf seinen allgemeinen Status, seinen Tätigkeitsbereich innerhalb der Verwaltung und seine konkret ausgeübte Funktion vorzunehmen (vgl. BVerwG, Urteil vom 03. Mai 2007, 2 C 9.06).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 08.05.2009 - 3 A 10242/09

    Polizeibeamter aus dem Dienst entfernt

    Auszug aus VG Trier, 25.10.2011 - 3 K 844/11
    Die darin liegende Härte ist für den Betroffenen nicht unverhältnismäßig, weil sie auf einem ihm zurechenbaren Verhalten beruht und einem der anerkannten Ziele des Disziplinarrechts - nämlich der Aufrechterhaltung der Integrität und Funktionsfähigkeit des Berufsbeamtentums im Interesse der Allgemeinheit - dient (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 08. Mai 2009 - 3 A 10242/09.OVG -).
  • VGH Baden-Württemberg, 03.07.2002 - DL 17 S 24/01

    Strafbefehl - keine Bindungswirkung für Disziplinarverfahren; Dienstentfernung -

    Auszug aus VG Trier, 25.10.2011 - 3 K 844/11
    Dabei stellt bereits der Verzicht auf einen Einspruch gegen einen Strafbefehl im Regelfall ein erhebliches Indiz für die Richtigkeit des im Strafbefehl bezeichneten Sachverhalts dar (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 03. Juli 2002 - DL 17 S 24/01, Bayerischer VGH, Urteil vom 11. Juli 2007, 16a D 06.1183 - Juris).
  • VG Trier, 27.10.2009 - 3 K 390/09

    Dienstentfernung eines Lehrers wegen Besitzes kinderpornografischen Materials

    Auszug aus VG Trier, 25.10.2011 - 3 K 844/11
    Seine Berücksichtigung würde die Erledigung des Disziplinarverfahrens verzögern, da die Behebung des Mangels erfordern würde, dem Kläger nach § 64 Abs. 3 LDG zunächst Gelegenheit zu geben, den Fehler innerhalb einer angemessenen Frist zu beseitigen, um die vom Beklagten sodann gegebenenfalls gewünschte Mitbestimmung nachzuholen (so auch OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 04. März 2005, 3 A 12243/04; VG Trier, Urteil vom 27. Oktober 2009, 3 K 390/09.TR, - Juris -).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 04.03.2005 - 3 A 12243/04

    Ungenehmigte Nebentätigkeit eines Polizeibeamten - strafbare Handlungen -

    Auszug aus VG Trier, 25.10.2011 - 3 K 844/11
    Seine Berücksichtigung würde die Erledigung des Disziplinarverfahrens verzögern, da die Behebung des Mangels erfordern würde, dem Kläger nach § 64 Abs. 3 LDG zunächst Gelegenheit zu geben, den Fehler innerhalb einer angemessenen Frist zu beseitigen, um die vom Beklagten sodann gegebenenfalls gewünschte Mitbestimmung nachzuholen (so auch OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 04. März 2005, 3 A 12243/04; VG Trier, Urteil vom 27. Oktober 2009, 3 K 390/09.TR, - Juris -).
  • BVerwG, 23.06.2010 - 2 B 44.09

    Bemessung der Disziplinarmaßnahme; außerdienstlicher sexueller Missbrauch eines

    Auszug aus VG Trier, 25.10.2011 - 3 K 844/11
    43 Das Bundesverwaltungsgericht hat für den außerdienstlichen Missbrauch von Kindern, der mit einer Freiheitsstrafe geahndet wurde, ausgeführt, dass die Schwere derartiger Dienstvergehen die Höchstmaßnahme indiziere, was jedoch die Gerichte nicht entbinde, die Umstände des Einzelfalles ausreichend zu würdigen (Urteile vom 25. März 2010, 2 C 83/08 und 23. Juni 2010, 2 B 44/09 beide recherchiert in juris).
  • BVerwG, 21.12.2010 - 2 B 29.10

    Disziplinarbefugnis der Verwaltungsgerichte; außerdienstliches Fehlverhalten;

    Auszug aus VG Trier, 25.10.2011 - 3 K 844/11
    Auf der Grundlage des so zusammengestellten Tatsachenmaterials ist eine Prognose über das voraussichtliche dienstliche Verhalten des Beamten zu treffen und das Ausmaß der von ihm herbeigeführten Ansehensbeeinträchtigung des Berufsbeamtentums einzuschätzen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21. Dezember 2010, 2 B 29/10 - Juris -).
  • BVerwG, 20.10.2005 - 2 C 12.04

    Postbeamter; Disziplinarklage; Mitwirkung des Personalrats (Betriebsrats);

    Auszug aus VG Trier, 25.10.2011 - 3 K 844/11
    Für die Schwere des Dienstvergehens können bestimmend sein die objektive Handlung (insbesondere Eigenart und Bedeutung der Dienstpflichtverletzung, zum Beispiel Kern- oder Nebenpflichtverletzung, sowie besondere Umstände der Tatbegehung wie etwa Häufigkeit und Dauer eines wiederholten Fehlverhaltens), subjektive Handlungsmerkmale (insbesondere Form und Gewicht des Verschuldens des Beamten, Beweggründe für sein Verhalten) und die unmittelbaren Folgen des Dienstvergehens für den dienstlichen Bereich und Dritte, zum Beispiel der materielle Schaden (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Oktober 2005, 2 C 12.04 - Juris -).
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