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   VG Trier, 26.06.2012 - 1 K 387/12.TR   

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https://dejure.org/2012,16759
VG Trier, 26.06.2012 - 1 K 387/12.TR (https://dejure.org/2012,16759)
VG Trier, Entscheidung vom 26.06.2012 - 1 K 387/12.TR (https://dejure.org/2012,16759)
VG Trier, Entscheidung vom 26. Juni 2012 - 1 K 387/12.TR (https://dejure.org/2012,16759)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • zvr-online.com

    § 833 BGB, § 834 BGB, § 1 LGebGRlp, § 2 LGebGRlp, § 24 LGebGRlp, § 5 POG Rlp, § 6 POG Rlp
    "Polizeikosten für ein entlaufenes Pony"

  • rabüro.de

    Zur Frage der Erstattung von Polizeikosten für ein entlaufenes Pony

Kurzfassungen/Presse (8)

  • Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)

    Gebührenpflicht nach Polizeieinsatz wegen entlaufener Ponys

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Entlaufene Ponys

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Gebührenpflicht nach Polizeieinsatz wegen entlaufener Ponys

  • lto.de (Kurzinformation)

    Zu entlaufenen Ponys - Halter muss Polizeieinsatz bezahlen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Gebührenpflicht nach Polizeieinsatz wegen entlaufener Ponys

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Tierhalter muss für Polizeieinsatz aufkommen

  • hessen.de (Kurzinformation)

    Tierschutz - Verkehr - Pony

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Ponyhalter muss Kosten für Polizeieinsatz wegen entlaufener Tiere tragen - Ponybesitzer ist als Halter und Eigentümer auch ohne eigenes schuldhaftes Verhalten für entlaufene Tiere verantwortlich

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 01.10.1997 - 11 A 12542/96

    Steinschlaggefahr - Polizeipflichtigkeit, Naturereignisse, Art. 14 GG, latente

    Auszug aus VG Trier, 26.06.2012 - 1 K 387/12
    Solche Fälle liegen nur bei einer nicht hinnehmbaren und damit übermäßigen Inanspruchnahme vor (vgl. zu alledem: OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 1. Oktober 1997 -11 A 12542/96-, NJW 1998, 625 f.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 31.01.1989 - 7 A 40/88
    Auszug aus VG Trier, 26.06.2012 - 1 K 387/12
    Damit erfasst sie lediglich solche Kosten, die ohne die unmittelbare Ausführung der Maßnahme nicht angefallen wären und sich rechnerisch ohne weiteres von den allgemeinen Sach- und Personalkosten der Verwaltung sondern, also deutlich abgrenzen, lassen (vgl. hierzu bereits OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 31. Januar 1989 - 7 A 40/88.OVG -).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 15.01.2004 - 12 A 11556/03

    Sportschütze muss Gebühr für Bundeszentralregister-Auskunft zahlen

    Auszug aus VG Trier, 26.06.2012 - 1 K 387/12
    In dieser individuellen Zurechenbarkeit liegt die Rechtfertigung dafür, dass die Amtshandlung nicht aus allgemeinen Steuermitteln, sondern ganz oder teilweise zu Lasten des Gebührenschuldners über Sonderlasten finanziert wird (std.Rspr.; vgl. BVerwG, Urteil vom 25. August 1999 - 8 C 12.98 -, BVerwGE 109, 272, 275 f., sowie Urteile des Senats vom 23. Oktober 2003 - 12 A 10918/03.OVG , vom 15. Januar 2004 - 12 A 11556/03.OVG - sowie vom 8. März 2005 - 12 C 12098/04.OVG , alle in ESOVGRP veröffentlicht).
  • BVerwG, 25.08.1999 - 8 C 12.98

    Prüfung einer Emissionserklärung; landesrechtliche Verwaltungsgebühr;

    Auszug aus VG Trier, 26.06.2012 - 1 K 387/12
    In dieser individuellen Zurechenbarkeit liegt die Rechtfertigung dafür, dass die Amtshandlung nicht aus allgemeinen Steuermitteln, sondern ganz oder teilweise zu Lasten des Gebührenschuldners über Sonderlasten finanziert wird (std.Rspr.; vgl. BVerwG, Urteil vom 25. August 1999 - 8 C 12.98 -, BVerwGE 109, 272, 275 f., sowie Urteile des Senats vom 23. Oktober 2003 - 12 A 10918/03.OVG , vom 15. Januar 2004 - 12 A 11556/03.OVG - sowie vom 8. März 2005 - 12 C 12098/04.OVG , alle in ESOVGRP veröffentlicht).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 25.08.2005 - 12 A 10619/05

    Hundebesitzerin muss für Polizeieinsatz zahlen

    Auszug aus VG Trier, 26.06.2012 - 1 K 387/12
    Das Oberverwaltungsgericht Rheinland Pfalz hat hierzu in seinem Urteil vom 25. August 2005 (12 A 10619/05.OVG) zutreffend ausgeführt:.
  • BVerfG, 06.02.1979 - 2 BvL 5/76

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Erhebung von Gebühren im

    Auszug aus VG Trier, 26.06.2012 - 1 K 387/12
    Gebühren werden dadurch gekennzeichnet, dass sie aus Anlass individuell zurechenbarer öffentlicher Leistungen dem Gebührenschuldner durch eine öffentlich-rechtliche Norm oder sonstige hoheitliche Maßnahme auferlegt werden und dazu bestimmt sind, in Anknüpfung an diese Leistung der Verwaltung deren Kosten ganz oder teilweise zu decken (vgl. BVerfG, Beschluss vom 6. Februar 1979 - 2 BvL 5/76 -, BVerfGE 50, 217 ).
  • BVerwG, 03.03.1994 - 4 C 1.93

    Finanzwesen - Luftverkehrsgebühren - Rechtsverordnung - Luftsicherheitsgebühr -

    Auszug aus VG Trier, 26.06.2012 - 1 K 387/12
    Dass die Leistung, die sich der Staat "entgelten" lassen will, auch oder sogar in erster Linie aus Gründen des öffentlichen Wohls verlangt wird und damit zugleich oder überhaupt allgemeine öffentliche Interessen verfolgt werden, stellt die Gebührenpflicht nicht in Frage (vgl. BVerwG, Urteil vom 3. März 1994 - 4 C 1.93 , BVerwGE 95, 188 ).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 23.10.2003 - 12 A 10918/03

    Abgabenrecht, Abgabe, Beliehener, Berufsordnung, Gebühr, Gebührenrecht,

    Auszug aus VG Trier, 26.06.2012 - 1 K 387/12
    In dieser individuellen Zurechenbarkeit liegt die Rechtfertigung dafür, dass die Amtshandlung nicht aus allgemeinen Steuermitteln, sondern ganz oder teilweise zu Lasten des Gebührenschuldners über Sonderlasten finanziert wird (std.Rspr.; vgl. BVerwG, Urteil vom 25. August 1999 - 8 C 12.98 -, BVerwGE 109, 272, 275 f., sowie Urteile des Senats vom 23. Oktober 2003 - 12 A 10918/03.OVG , vom 15. Januar 2004 - 12 A 11556/03.OVG - sowie vom 8. März 2005 - 12 C 12098/04.OVG , alle in ESOVGRP veröffentlicht).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 08.03.2005 - 12 C 12098/04

    Steinmetz darf Friedhofswege kostenlos befahren

    Auszug aus VG Trier, 26.06.2012 - 1 K 387/12
    In dieser individuellen Zurechenbarkeit liegt die Rechtfertigung dafür, dass die Amtshandlung nicht aus allgemeinen Steuermitteln, sondern ganz oder teilweise zu Lasten des Gebührenschuldners über Sonderlasten finanziert wird (std.Rspr.; vgl. BVerwG, Urteil vom 25. August 1999 - 8 C 12.98 -, BVerwGE 109, 272, 275 f., sowie Urteile des Senats vom 23. Oktober 2003 - 12 A 10918/03.OVG , vom 15. Januar 2004 - 12 A 11556/03.OVG - sowie vom 8. März 2005 - 12 C 12098/04.OVG , alle in ESOVGRP veröffentlicht).
  • VG Mainz, 03.03.2005 - 1 K 747/04

    Keine gesonderte Gebühr für unmittelbare Ausführung einer Gefahrenabwehrmaßnahme

    Auszug aus VG Trier, 26.06.2012 - 1 K 387/12
    Diese Vorschriften sind rechtmäßig (früher a.A.: VG Mainz, Urteil vom 3. März 2005 -1 K 747/04.MZ-).
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