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   VG Trier, 27.04.2005 - 5 K 1800/04   

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https://dejure.org/2005,31999
VG Trier, 27.04.2005 - 5 K 1800/04 (https://dejure.org/2005,31999)
VG Trier, Entscheidung vom 27.04.2005 - 5 K 1800/04 (https://dejure.org/2005,31999)
VG Trier, Entscheidung vom 27. April 2005 - 5 K 1800/04 (https://dejure.org/2005,31999)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Baugenehmigung zum Anbau eines Stahlbalkons an ein bestehendes und unter Denkmalschutz stehendes Gebäude; Berühren von Grundzügen der Planung

Kurzfassungen/Presse

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Kein Stahlbalkon in der Altstadt von Saarburg

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 05.03.1999 - 4 B 5.99
    Auszug aus VG Trier, 27.04.2005 - 5 K 1800/04
    Dabei darf eine Befreiung von Festsetzungen, die für die Planung tragend sind, nicht aus Gründen erteilt werden, die sich in einer Vielzahl gleich gelagerter Fälle oder gar für alle von einer bestimmten Festsetzung betroffenen Grundstücke anführen ließen (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 19. Mai 2004 - 4 B 35/04 -, juris, und vom 5. März 1999 - 4 B 5/99 -, NVwZ 1999, S. 1110 [BVerwG 05.03.1999 - 4 B 5/99] sowie Urteil vom 9. Juni 1978 - 4 C 54/75 -, BVerwGE 56, S. 71).
  • BVerwG, 09.06.1978 - 4 C 54.75

    Nachbarschützende Festsetzungen eines Bebauungsplans; Einfacher und

    Auszug aus VG Trier, 27.04.2005 - 5 K 1800/04
    Dabei darf eine Befreiung von Festsetzungen, die für die Planung tragend sind, nicht aus Gründen erteilt werden, die sich in einer Vielzahl gleich gelagerter Fälle oder gar für alle von einer bestimmten Festsetzung betroffenen Grundstücke anführen ließen (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 19. Mai 2004 - 4 B 35/04 -, juris, und vom 5. März 1999 - 4 B 5/99 -, NVwZ 1999, S. 1110 [BVerwG 05.03.1999 - 4 B 5/99] sowie Urteil vom 9. Juni 1978 - 4 C 54/75 -, BVerwGE 56, S. 71).
  • BVerwG, 19.05.2004 - 4 B 35.04

    Grundzüge der Planung

    Auszug aus VG Trier, 27.04.2005 - 5 K 1800/04
    Dabei darf eine Befreiung von Festsetzungen, die für die Planung tragend sind, nicht aus Gründen erteilt werden, die sich in einer Vielzahl gleich gelagerter Fälle oder gar für alle von einer bestimmten Festsetzung betroffenen Grundstücke anführen ließen (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 19. Mai 2004 - 4 B 35/04 -, juris, und vom 5. März 1999 - 4 B 5/99 -, NVwZ 1999, S. 1110 [BVerwG 05.03.1999 - 4 B 5/99] sowie Urteil vom 9. Juni 1978 - 4 C 54/75 -, BVerwGE 56, S. 71).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 07.08.2003 - 1 A 10196/03

    Mobilfunk, Mobilfunksendeanlage, Bebauungsplan, Befreiung, Wohl der

    Auszug aus VG Trier, 27.04.2005 - 5 K 1800/04
    Sind aber von daher die tatbestandlichen Voraussetzungen des § 31 Abs. 2 BauGB nicht erfüllt, so steht dem Beklagten bei der Entscheidung über eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans kein Ermessen zu (vgl. zum Ermessen bei der Anwendung des § 31 BauGB auch OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 24. Juli 2003 - 1 A 10196/03.OVG -, ESOVGRP), sodass die Klage weder hinsichtlich des Hauptantrags noch hinsichtlich des Hilfsantrags Erfolg haben kann.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 03.12.1998 - 1 A 11826/98

    Planungsrecht; Überbaubare Fläche; Gebäudeteile

    Auszug aus VG Trier, 27.04.2005 - 5 K 1800/04
    Zur Beurteilung der Frage, ob das Vortreten von Gebäudeteilen noch geringfügig im Sinne dieser Bestimmung ist, kann auf § 8 Abs. 5 Satz 2 LBauO zurückgegriffen werden (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 3. Dezember 1998 - 1 A 11826/98 -, ESOVGRP).
  • BVerwG, 29.04.1977 - 4 C 39.75

    Außerkrafttreten bauplanerischer Festsetzungen wegen Funktionslosigkeit

    Auszug aus VG Trier, 27.04.2005 - 5 K 1800/04
    Die Funktionslosigkeit eines Bebauungsplans kann nämlich nur dann angenommen werden, wenn - erstens - die Verhältnisse, auf die er sich bezieht, in der tatsächlichen Entwicklung einen Zustand erreicht haben, der eine Verwirklichung der Festsetzungen auf unabsehbare Zeit ausschließt und - zweitens - die Erkennbarkeit dieser Tatsache einen Grad erreicht hat, der einem dennoch in die Fortgeltung der Festsetzungen gesetzten Vertrauen die Schutzwürdigkeit nimmt (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. April 1977 - 4 C 39.75 -, BVerwGE 54, S. 5).
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