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   VG Trier, 27.07.2006 - 5 L 605/06.TR   

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https://dejure.org/2006,28873
VG Trier, 27.07.2006 - 5 L 605/06.TR (https://dejure.org/2006,28873)
VG Trier, Entscheidung vom 27.07.2006 - 5 L 605/06.TR (https://dejure.org/2006,28873)
VG Trier, Entscheidung vom 27. Juli 2006 - 5 L 605/06.TR (https://dejure.org/2006,28873)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 24.09.1982 - 4 C 36.79

    Fernstraßen - Kreuzungsrecht - Privatstraße - Schutzanlage

    Auszug aus VG Trier, 27.07.2006 - 5 L 605/06
    Das bauplanungsrechtliche Gebot der Rücksichtnahme hat zwar grundsätzlich lediglich einen objektivrechtliche Gehalt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 17. Februar 1981 - 4 B 13/81 -, Buchholz 406.19 Nr. 13; Urteile vom 10. Dezember 1982 - 4 C 28/81 -, NJW 1983 S. 2460; vom 5. August 1983 - 4 C 36/79 -, BVerwGE 67 S. 334/339, und vom 19. September 1986 - 4 C 8/84 -, NVwZ 1987 S. 409).

    Insoweit müssen die Umstände des Einzelfalles eindeutig ergeben, auf wen Rücksicht zu nehmen und inwieweit eine besondere rechtliche Schutzwürdigkeit des Betroffenen anzuerkennen ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 5. August 1983 a.a.O).

  • BVerwG, 30.09.1983 - 4 C 74.78

    Gebot der Rücksichtnahme - Baurecht - BImSchG - Beeinträchtigung

    Auszug aus VG Trier, 27.07.2006 - 5 L 605/06
    Immissionen, die das nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 BImSchG zulässige Maß nicht überschreiten, begründen auch unter dem Gesichtspunkt des baurechtlichen Rücksichtnahmegebots keine Abwehr- oder Schutzansprüche (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. September 1983 - BVerwG 4 C 74.78 - BVerwGE 68, 58).

    Mit dieser Begriffsbestimmung hat der Gesetzgeber die Grenzen der Zumutbarkeit von Umwelteinwirkungen für die Nachbarn und damit das Maß der gebotenen Rücksichtnahme allgemein, mithin auch mit Wirkung für das Baurecht, bestimmt (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. September 1983 - 4 C74.78 -, BVerwGE 68, S. 58).

  • VGH Bayern, 03.01.1995 - 2 B 91.2878

    Bauplanungsrecht: Rücksichtnahmegebot im Verhältnis zu landwirtschaftlichen

    Auszug aus VG Trier, 27.07.2006 - 5 L 605/06
    Andernfalls würde das Dorfgebiet nicht mehr Standort landwirtschaftlicher Betriebe sein können, was es nach der Funktionsbestimmung des § 5 Abs. 1 BauNVO - neben dem Außenbereich - gerade sein soll (vgl. Fickert/Fieseler, Kommentar zur BauNVO, 10. Auflage § 5 Rdnr. 3 ff, 4.; BayVGH, Urteil vom 3. Januar 1995 - 2 B 91.2878 -, BRS 57 Nr. 217).
  • BVerwG, 08.07.1998 - 4 B 38.98

    Sachaufklärung; Nachbarklage; Schweinehaltung; VDI-Richtlinie 3471;

    Auszug aus VG Trier, 27.07.2006 - 5 L 605/06
    Eine sachgerechte Orientierungshilfe für die Beurteilung der Zumutbarkeit der mit einer Schweinehaltung in einer derartigen Örtlichkeit verbundenen Immissionen bietet zunächst die VDI-Richtlinie 3471 (vgl. BVerwG, Beschluss vom 8. Juli 1998 - 4 B 38.98 -, NVwZ 1999, S. 63).
  • BVerwG, 23.09.1999 - 4 C 6.98

    Im Zusammenhang bebauter Ortsteil; Eigenart der näheren Umgebung; allgemeines

    Auszug aus VG Trier, 27.07.2006 - 5 L 605/06
    Ein Wohnen ohne Gefahren für die Gesundheit muss möglich sein (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. September 1999 - 4 C 6/98 -, BVerwGE 109, S. 314).
  • BVerwG, 10.12.1982 - 4 C 28.81

    Schweinemast am Rande des Baugebiets - § 34 BauGB, Rücksichtnahmegebot im

    Auszug aus VG Trier, 27.07.2006 - 5 L 605/06
    Das bauplanungsrechtliche Gebot der Rücksichtnahme hat zwar grundsätzlich lediglich einen objektivrechtliche Gehalt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 17. Februar 1981 - 4 B 13/81 -, Buchholz 406.19 Nr. 13; Urteile vom 10. Dezember 1982 - 4 C 28/81 -, NJW 1983 S. 2460; vom 5. August 1983 - 4 C 36/79 -, BVerwGE 67 S. 334/339, und vom 19. September 1986 - 4 C 8/84 -, NVwZ 1987 S. 409).
  • VGH Hessen, 26.05.2003 - 4 N 3189/02

    Wohnbebauung - landwirtschaftlicher Betrieb mit Rinderhaltung

    Auszug aus VG Trier, 27.07.2006 - 5 L 605/06
    Eine weitere Orientierungshilfe für die Ermittlung der Zumutbarkeit der Immissionen stellt der Entwurf der VDI-Richtlinie 3474 E dar, mit dem in Fortentwicklung der VDI-Richtlinie 3471 die Windverhältnisse bei der Berechnung der Mindestabstände mitberücksichtigt werden (vgl. HessVGH, Urteil vom 26. Mai 2003 - 4 N 3189/02 -, juris, OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 19. September 2002 - 1 L 136/02 -, juris; a. A. Landmann/Rohmer, Umweltrecht Band II, 4.2 "Vorgehen im landwirtschaftlichen Bereich").
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.05.2003 - 22 A 5565/00
    Auszug aus VG Trier, 27.07.2006 - 5 L 605/06
    Werden die sich aus ihr ergebenden Mindestabstände eingehalten, stellt dies ein Indiz dafür dar, dass durch die Schweinemast keine für die Nachbarn unzumutbaren Emissionen ausgelöst werden (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 19. Mai 2003 - 22 A 5565/00 -, juris), wobei allerdings gesehen werden muss, dass die VDI-Richtlinie 3471 kleinklimatische Bedingungen und Windrichtungseinflüsse nicht berücksichtigt.
  • BVerwG, 19.09.1986 - 4 C 8.84

    Kriterien für eine drittschützende Wirkung baurechtlicher Normen;

    Auszug aus VG Trier, 27.07.2006 - 5 L 605/06
    Das bauplanungsrechtliche Gebot der Rücksichtnahme hat zwar grundsätzlich lediglich einen objektivrechtliche Gehalt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 17. Februar 1981 - 4 B 13/81 -, Buchholz 406.19 Nr. 13; Urteile vom 10. Dezember 1982 - 4 C 28/81 -, NJW 1983 S. 2460; vom 5. August 1983 - 4 C 36/79 -, BVerwGE 67 S. 334/339, und vom 19. September 1986 - 4 C 8/84 -, NVwZ 1987 S. 409).
  • BVerwG, 05.08.1983 - 4 C 96.79

    Funktionslos-Werden eines Bebauungsplans; Nachbarschützende Funktion des § 15

    Auszug aus VG Trier, 27.07.2006 - 5 L 605/06
    Das bauplanungsrechtliche Gebot der Rücksichtnahme hat zwar grundsätzlich lediglich einen objektivrechtliche Gehalt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 17. Februar 1981 - 4 B 13/81 -, Buchholz 406.19 Nr. 13; Urteile vom 10. Dezember 1982 - 4 C 28/81 -, NJW 1983 S. 2460; vom 5. August 1983 - 4 C 36/79 -, BVerwGE 67 S. 334/339, und vom 19. September 1986 - 4 C 8/84 -, NVwZ 1987 S. 409).
  • BVerwG, 14.01.1993 - 4 C 19.90

    Neues Wohnhaus neben Kuhstall?

  • OVG Schleswig-Holstein, 19.09.2002 - 1 L 136/02
  • VGH Bayern, 22.08.2005 - 26 B 02.2567
  • VG Neustadt, 08.12.2016 - 3 K 104/16

    Immissionen der städtischen Gärtnerei in Pirmasens sind dem Nachbarn zumutbar

    Ebenso wie im Innenbereich in Dorfgebieten Lärm- und Geruchsimmissionen aus einem landwirtschaftlichen Betrieb von den Nachbarn grundsätzlich hingenommen werden müssen, weil der in Dorfgebieten übliche Arbeitslärm von Maschinen und Fahrzeugen und die üblichen Gerüche aus Ställen, Dungstätten, Güllegruben und Silage als typische Begleiterscheinungen landwirtschaftlicher Betriebe regelmäßig nicht als unzulässige Störung anzusehen sind (vgl. VG Trier, Beschluss vom 27. Juli 2006 - 5 L 605/06.TR -, juris), muss ein im Außenbereich ansässiger nicht privilegierter Nachbar wie der Kläger die von einem benachbarten Gärtnereibetrieb ausgehenden Geruchsimmissionen grundsätzlich hinnehmen.
  • VG Trier, 21.01.2009 - 5 K 378/08

    Rechtsschutz des Eigentümers eines Innenbereichsgrundstücks gegen eine

    Nachdem die erkennenden Kammer auf Antrag eines weiteren Einwohners von ***, der gegen die Baugenehmigung ebenfalls Widerspruch eingelegt hatte, mit Beschluss vom 27. Juli 2006 - 5 L 605/06.TR - die aufschiebende Wirkung des dortigen Widerspruchs insoweit angeordnet hatte, als der genehmigte Ferkelaufzuchtstall erst dann in Betrieb genommen werden dürfe, wenn der Beigeladene durch Vorlage eines Gutachtens eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für Emissionen und Immissionen nachgewiesen habe, dass von dem Bauvorhaben keine schädlichen Umwelteinwirkungen für die Antragsteller dieses Verfahrens ausgingen, erstellte sodann das Ingenieurbüro R. im Auftrag des Beigeladenen durch den von der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen R. unter dem 19. September 2006 eine "Immissionsprognose für den Istzustand und die Erweiterung" hinsichtlich des landwirtschaftlichen Betriebs des Beigeladenen.
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