Rechtsprechung
   VG Trier, 28.06.2016 - 3 K 286/16.TR   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,72111
VG Trier, 28.06.2016 - 3 K 286/16.TR (https://dejure.org/2016,72111)
VG Trier, Entscheidung vom 28.06.2016 - 3 K 286/16.TR (https://dejure.org/2016,72111)
VG Trier, Entscheidung vom 28. Juni 2016 - 3 K 286/16.TR (https://dejure.org/2016,72111)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,72111) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 34 S 1 BeamtStG, § 35 S 2 BeamtStG, § 39 GVO, § 43 GVO, § 46 Abs 4 GVO
    Disziplinarverfahren; Entfernung eines Gerichtsvollziehers aus dem Dienst wegen verschiedener Straftaten, u.a. Untreue; Anforderung an Klarheit der Klageschrift

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entfernung eines Gerichtsvollziehers aus dem Dienst bei mehreren Vergehen; Verstoß eines Beamten gegen die Regeln der Arbeitszeiterfassung sowie gegen die gesetzlichen Vorgaben in den von ihm zu bearbeitenden Vollstreckungsverfahren; Untreue im Amt; Mangel einer ...

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (19)

  • BVerwG, 25.07.2013 - 2 C 63.11

    Kollegendiebstahl; Geringwertigkeit; Vorbelastung; Verwertungsverbot;

    Auszug aus VG Trier, 28.06.2016 - 3 K 286/16
    Ist demzufolge die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis Ausgangspunkt der Maßnahmebemessung, kommt es für die Bestimmung der im konkreten Einzelfall zu verhängenden Disziplinarmaßnahme darauf an, ob Erkenntnisse zum Persönlichkeitsbild des Beklagten und zum Umfang der Vertrauensbeeinträchtigung derart ins Gewicht fallen, dass eine andere als die durch die Schwere indizierte Maßnahme geboten ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Juli 2013 - 2 C 63.11 -, juris).

    Sie dürfen deshalb nicht außer Betracht bleiben (BVerwG, Urteil vom 25. Juli 2013 - 2 C 63.11 -, Beschluss vom 20. Dezember 2013 - 2 B 35.13, Beschluss vom 23. Februar 2012 - 2 B 143.11 -, juris).

    Generell gilt, dass deren Gewicht umso größer sein muss, je schwerer das Dienstvergehen aufgrund der Höhe des Schadens, der Anzahl und Häufigkeit der Tathandlungen, der Begehung von "Begleitdelikten" und anderer belastender Gesichtspunkte im Einzelfall wiegt (BVerwG, Urteil vom 25. Juli 2013 - 2 C 63.11 -, juris).

    Denn in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, dass selbst eine unangemessene Dauer des Disziplinarverfahrens kein Absehen von der Entfernung aus dem Beamtenverhältnis rechtfertigt, wenn diese Maßnahme disziplinarrechtlich geboten ist (BVerwG, Beschluss vom 20. Dezember 2013 - 2 B 44/12, Urteile vom 28. Februar 2013 - 2 C 3.12 und 2 C 62.11 - und vom 25. Juli 2013 - 2 C 63.11 -, juris).

  • BVerwG, 10.12.2015 - 2 C 6.14

    Feuerwehrbeamter; Rettungsassistent; Diebstahl; Ausnutzung der schutzlosen Lage

    Auszug aus VG Trier, 28.06.2016 - 3 K 286/16
    Nicht die Vorstellung des jeweiligen Disziplinargerichts, sondern die Einschätzung des Parlaments bestimmt, welche Straftaten als besonders verwerflich anzusehen sind (BVerwG Urteil vom 10. Dezember 2015 - 2 C 6.14 -, juris).

    Begeht ein Beamter innerdienstlich unter Ausnutzung seiner Dienststellung eine Straftat, für die das Strafgesetz als Strafrahmen eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren vorsieht, reicht der Orientierungsrahmen für die mögliche Disziplinarmaßnahme bis zur Entfernung aus dem Beamtenverhältnis (vg. BVerwG, Urteil vom 10. Dezember 2015 - 2 C 6.14 -, juris).

    Diese nahm das Bundesverwaltungsgericht bei einer Bagatellgrenze von rund 50,- Euro an (BVerwG, Urteil vom 10. Dezember 2015 - 2 C 6.14 -, juris).

  • BVerwG, 29.11.1989 - 1 D 71.88

    Disziplinarverfahren - Lösungsmöglichkeit - Strafgerichtliche

    Auszug aus VG Trier, 28.06.2016 - 3 K 286/16
    An die zitierten tatsächlichen Feststellungen zum äußeren und inneren Tatbestand des in Rede stehenden Straftatbestandes und zwar einschließlich derjenigen zur Schuldfähigkeit, zur Schuldform, zum Ursachenzusammenhang sowie zu den Rechtfertigungs- und Schuldausschlussgründen ist das Disziplinargericht nach § 16 Abs. 1 LDG gebunden (BVerwG, Urteil vom 29. November 1989 - 1 D 71/88 -, 5. September 1990 - 1D 78/89 -, juris).

    Die bloße Möglichkeit eines anderen Geschehens reicht für einen Lösungsbeschluss nicht aus (BVerwG, Urteil vom 29. November 1989, a.a.O.).

  • BVerwG, 20.12.2013 - 2 B 44.12

    Strafvollzugsbeamter; Entfernung aus dem Dienst wegen Bestechlichkeit;

    Auszug aus VG Trier, 28.06.2016 - 3 K 286/16
    Denn in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, dass selbst eine unangemessene Dauer des Disziplinarverfahrens kein Absehen von der Entfernung aus dem Beamtenverhältnis rechtfertigt, wenn diese Maßnahme disziplinarrechtlich geboten ist (BVerwG, Beschluss vom 20. Dezember 2013 - 2 B 44/12, Urteile vom 28. Februar 2013 - 2 C 3.12 und 2 C 62.11 - und vom 25. Juli 2013 - 2 C 63.11 -, juris).

    Das von dem Beamten zerstörte Vertrauen kann nicht durch Zeitablauf und damit auch nicht durch eine verzögerte disziplinarrechtliche Sanktionierung schwerwiegender Pflichtenverstöße wiederhergestellt werden (BVerwG, Beschluss vom 20. Dezember 2013, a.a.O.).

  • BVerwG, 03.05.2007 - 2 C 9.06

    Disziplinarbefugnis der Verwaltungsgerichte; Zugriffsdelikt;

    Auszug aus VG Trier, 28.06.2016 - 3 K 286/16
    Ergibt die prognostische Gesamtwürdigung, dass ein endgültiger Vertrauensverlust noch nicht eingetreten ist, haben die Verwaltungsgerichte diejenige Disziplinarmaßnahme zu verhängen, die erforderlich ist, um den Beamten zur Beachtung der Dienstpflichten anzuhalten und der Ansehensbeeinträchtigung entgegenzuwirken (vgl. BVerwG, Urteil vom 3. Mai 2007, Az.: 2 C 9/06 - juris -).
  • BVerwG, 14.11.2001 - 1 D 60.00

    Dienstvergehen wegen Ausübung einer ungenehmigten Nebentätigkeit in erheblichem

    Auszug aus VG Trier, 28.06.2016 - 3 K 286/16
    Die Auflösung des Dienstverhältnisses beruht dann auf der schuldhaften Pflichtverletzung durch den Beamten und ist diesem daher als für alle öffentlich-rechtlichen Beschäftigungsverhältnisse vorhersehbare Rechtsfolge bei derartigen Pflichtverletzungen zuzurechnen (BVerwG, Urteil vom 14. November 2011, -1 D 60.00 -, juris).
  • BVerwG, 25.01.2007 - 2 A 3.05

    Disziplinarklage des Bundesnachrichtendienstes; anwaltliche Vertretung im

    Auszug aus VG Trier, 28.06.2016 - 3 K 286/16
    Aus der Klageschrift muss bei verständiger Lektüre deshalb eindeutig hervorgehen, welche konkreten Handlungen dem Beamten als Dienstvergehen zur Last gelegt werden (BVerwG, Urteil vom 25. Januar 2007 - 2 A 3.05 - und Beschluss vom 20. Dezember 2011 - 2 B 59.11 -, juris).
  • BVerwG, 29.04.1982 - 2 C 33.80

    Kosten der Gerichtsvollzieher - Rückzahlung bzw. Verrechnung von Schreibauslagen

    Auszug aus VG Trier, 28.06.2016 - 3 K 286/16
    Entsprechend der Art der ihm übertragenen Aufgaben, die im Interesse einer zweckmäßigen und effektiven Erledigung der Vollstreckungsaufträge eine gewisse Flexibilität erfordern, ermöglichen die Vorschriften der GVO und der GVGA dem Gerichtsvollzieher, seine Tätigkeit weitgehend eigenverantwortlich und selbstständig auszuüben (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. April 1982 - 2 C 33/80 - BayVGH, Beschluss vom 15. Januar 2009 - 3 ZB 08.818 - OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 15. Juni 2009 - 4 B 52.08 -, juris).
  • BVerwG, 20.12.2011 - 2 B 59.11

    Bestimmtheitsgebot einer Nachtragsklageschrift wegen Verwahrungsbruchs eines

    Auszug aus VG Trier, 28.06.2016 - 3 K 286/16
    Aus der Klageschrift muss bei verständiger Lektüre deshalb eindeutig hervorgehen, welche konkreten Handlungen dem Beamten als Dienstvergehen zur Last gelegt werden (BVerwG, Urteil vom 25. Januar 2007 - 2 A 3.05 - und Beschluss vom 20. Dezember 2011 - 2 B 59.11 -, juris).
  • BVerwG, 23.02.2012 - 2 C 38.10

    Disziplinarklage; Zugriffsdelikt; Bemessung der Disziplinarmaßnahme;

    Auszug aus VG Trier, 28.06.2016 - 3 K 286/16
    Liegt ein einmaliges Fehlverhalten ohne belastende Begleitumstände mit einem begrenzten Schaden bis zu einer Höhe von 200,- Euro vor, kann von der Entfernung aus dem Beamtenverhältnis abgesehen werden (BVerwG, Urteil vom 23. Februar 2012 - 2 C 38.10 -, juris).
  • BVerwG, 09.02.2016 - 2 B 84.14

    Konsequenz eines erst im Revisionsverfahren festgestellten wesentlichen Mangels

  • BVerwG, 15.03.2012 - 2 WD 9.11

    Veruntreuung dienstlich anvertrauter Gelder; wirtschaftliche Notlage; zeitlich

  • BVerwG, 28.02.2013 - 2 C 62.11

    Gleichstellungsbeauftragte; Beteiligung; aktive Teilnahme; Mitwirkung;

  • VGH Bayern, 15.01.2009 - 3 ZB 08.818

    Weisung eines Gerichtsvollziehers in einer einzelnen Zwangsvollstreckungssache

  • BVerwG, 20.12.2013 - 2 B 35.13

    Zugriffsdelikt; Diebstahl; Notebook; dienstlicher Gewahrsam; Disziplinarmaßnahme;

  • BVerwG, 28.02.2013 - 2 C 3.12

    Uneigennützige Amtsführung; Verbot der Vorteilsannahme; Bestechlichkeit; Anschein

  • BVerwG, 20.12.2011 - 2 B 64.11

    Disziplinarrecht: Zugriffsdelikt; innerdienstlicher Betrug; Maßnahmebemessung

  • BVerwG, 23.02.2012 - 2 B 143.11

    Zugriffsdelikt; erfolgreiche Aufklärungsrüge; Sachaufklärung; Anforderungen, die

  • OVG Berlin-Brandenburg, 15.06.2009 - 4 B 52.08

    Weisung gegenüber Gerichtsvollzieher

  • VG Trier, 20.05.2022 - 3 K 3591/21

    Aberkennung des Ruhegehalts

    Wer diese für das Funktionieren des öffentlichen Dienstes unabdingbare Vertrauensgrundlage zerstört, muss daher grundsätzlich mit der Auflösung des Beamtenverhältnisses rechnen (vgl. VG Trier, Urteil vom 28. Juni 2016 - 3 K 286/16.TR -, juris, Rn. 176 ).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht