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   VG Würzburg, 01.08.2019 - W 5 K 17.833   

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VG Würzburg, 01.08.2019 - W 5 K 17.833 (https://dejure.org/2019,27449)
VG Würzburg, Entscheidung vom 01.08.2019 - W 5 K 17.833 (https://dejure.org/2019,27449)
VG Würzburg, Entscheidung vom 01. August 2019 - W 5 K 17.833 (https://dejure.org/2019,27449)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    GG Art. 8 Abs. 1; BayVersG Art. 2 Abs. 1, Art. 15 Abs. 1, Abs. 4; VwGO § 78 Abs. 1 Nr. 1
    Frontales Abgrenzen einer Versammlung und Beschränkung des Verteilens von Flugblättern

  • rewis.io

    Frontales Abgrenzen einer Versammlung und Beschränkung des Verteilens von Flugblättern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 461/03

    Rechtsschutzinteresse

    Auszug aus VG Würzburg, 01.08.2019 - W 5 K 17.833
    Sind diese Voraussetzungen erfüllt, kann der Veranstalter nicht auf die Alternative zukünftig möglichen Eilrechtsschutzes verwiesen werden (BVerfG, B.v. 3.3.2004 - 1 BvR 461/03 - juris).

    Eine drohende Wiederholungsgefahr ist in versammlungsrechtlichen Streitigkeiten dann nicht mehr gegeben, wenn die konkret betroffene Behörde eindeutig hat erkennen lassen, in Zukunft von einer Wiederholung der betreffenden Beschränkung absehen zu wollen (BVerfG, B.v. 3.3.2004 - 1 BvR 461/03 - juris Rn. 44; BayVGH, U.v. 22.5.2006 - 24 B 05.3099 - juris Rn. 58; OVG NRW, B.v. 1.6.2011 - 5 A 1374/10 - juris Rn. 4).

    Ebenso wird der Beklagte nach Überzeugung der Kammer voraussichtlich auch zukünftig an seiner Rechtsauffassung festhalten und Beschränkungen der Durchführung weiterer vergleichbarer Versammlungen der Klägerin wieder mit den gleichen Gründen rechtfertigen (vgl. BVerfG, B.v. 3.3.2004 - 1 BvR 461/03 - juris Rn. 43).

    Insbesondere darf auf Seiten der Klägerin angesichts des verfassungsrechtlich geschützten Rechts des Veranstalters, über das Ziel sowie die Art und Weise der Durchführung einer Versammlung selbst zu bestimmen, für die Bejahung des Feststellungsinteresses nicht verlangt werden, dass die möglichen weiteren Versammlungen unter gleichen Umständen, mit einem identischen Motto und am selben Ort durchgeführt werden (vgl. BVerfG, B.v. 3.3.2004 - 1 BvR 461/03 - juris Rn. 42).

  • BVerfG, 20.12.2012 - 1 BvR 2794/10

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen versammlungsrechtliche Auflage

    Auszug aus VG Würzburg, 01.08.2019 - W 5 K 17.833
    Ein bloßer Verdacht oder lediglich eine Vermutung reichen hingegen nicht aus (vgl. auch HessVGH, U.v. 26.4.2006 - 5 UE 1567/05 - juris Rn. 32; BVerfG, B.v. 20.12.2012 - 1 BvR 2794/10 - juris Rn. 17).

    Die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen von Gründen für ein Verbot oder eine Auflage - bzw. hier für die belastende Maßnahme - liegt grundsätzlich bei der Behörde (vgl. B.v. 4.9.2009 - 1 BvR 2147/09 - NJW 2010, 141; BVerfG, B.v. 20.12.2012 - 1 BvR 2794/10 - juris).

  • BVerfG, 04.09.2009 - 1 BvR 2147/09

    Demonstration "Fünfter Antikriegstag" in Dortmund am 5. September 2009 findet

    Auszug aus VG Würzburg, 01.08.2019 - W 5 K 17.833
    Für die Gefahrenprognose können zwar auch Ereignisse im Zusammenhang mit früheren Versammlungen als Indizien herangezogen werden, soweit sie bezüglich des Mottos, des Ortes, des Datums sowie des Teilnehmer- und Organisatorenkreises Ähnlichkeiten zu der geplanten Versammlung aufweisen (BVerfG, B.v. 4.9.2009 - 1 BvR 2147/09 - juris); hier folglich insbesondere im Zusammenhang mit der wohl ohne größere Zwischenfälle verlaufenen Versammlung der Klägerin am 25. März 2017.

    Die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen von Gründen für ein Verbot oder eine Auflage - bzw. hier für die belastende Maßnahme - liegt grundsätzlich bei der Behörde (vgl. B.v. 4.9.2009 - 1 BvR 2147/09 - NJW 2010, 141; BVerfG, B.v. 20.12.2012 - 1 BvR 2794/10 - juris).

  • VGH Bayern, 20.04.2012 - 10 CS 12.845

    Kundgebung iranischer Asylbewerber in Würzburg - Aufstellung eines großen Zeltes

    Auszug aus VG Würzburg, 01.08.2019 - W 5 K 17.833
    Rechtsgrundlage für das Abgrenzen dieser Versammlung mit Absperrband und Polizeibeamten nach Versammlungsbeginn durch die Polizei ist Art. 15 Abs. 4 BayVersG (zu polizeilich verfügten Beschränkungen nach Art. 15 Abs. 4 BayVersG BayVGH B.v. 20.4.2012 - 10 CS 12.845 - juris; VG München, U.v. 7.11.2012 - M 7 K 10.5853 - juris Rn. 32; BayVGH, B.v. 28.11.2014 - 10 ZB 13.13 - juris Rn.3).

    Das Vorgehen der Polizei stellte daher vielmehr einen Vollzug der erkennbar von der Stadt Scheinfurt im gemäß Art. 19 Abs. 1 Nr. 2 VwZVG i.V.m. Art. 25 BayVersG sofort vollziehbaren Bescheid getroffenen Regelung dar, und gerade nicht eine in eigener versammlungsrechtlicher Zuständigkeit der Polizei verfügte Beschränkung der Versammlung nach Versammlungsbeginn (vgl. hierzu BayVGH, B.v. 20.4.2012 - 10 CS 12.845 - juris Rn. 13 f.).

  • VGH Hessen, 26.04.2006 - 5 UE 1567/05

    Allgemeine Handlungsanweisungen sind keine Auflagen im Sinne des § 15 Abs 1

    Auszug aus VG Würzburg, 01.08.2019 - W 5 K 17.833
    Ein bloßer Verdacht oder lediglich eine Vermutung reichen hingegen nicht aus (vgl. auch HessVGH, U.v. 26.4.2006 - 5 UE 1567/05 - juris Rn. 32; BVerfG, B.v. 20.12.2012 - 1 BvR 2794/10 - juris Rn. 17).

    Die Beschränkungen nach Art. 15 Abs. 1 BayVersG müssen zudem erforderlich und geeignet sein, die Gefahren zu verhindern, denen sie begegnen sollen, und sich auf das zum Schutz höherwertiger Rechtsgüter unbedingt notwendige Maß unter strikter Wahrung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes beschränken (vgl. HessVGH, U.v. 26.4.2006 - 5 UE 1567/05 - juris Rn. 32).

  • BVerfG, 01.09.2000 - 1 BvQ 24/00

    Erlass einer eA, die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen eine

    Auszug aus VG Würzburg, 01.08.2019 - W 5 K 17.833
    Ferner gilt, dass, soweit sich der Veranstalter und die Versammlungsteilnehmer grundsätzlich friedlich verhalten und Störungen der öffentlichen Sicherheit vorwiegend aufgrund des Verhaltens Dritter - insbesondere von Gegendemonstrationen - zu befürchten sind, die Durchführung der Versammlung zu schützen ist und behördliche Maßnahmen primär gegen die Störer zu richten sind (vgl. BVerfG, B.v. 1.9.2000 - 1 BvQ 24/00 - NVwZ 2000, 1406).
  • BVerfG, 24.03.2001 - 1 BvQ 13/01

    Zur teilweisen Aufhebung eines Versammlungsverbots im deutsch-niederländischen

    Auszug aus VG Würzburg, 01.08.2019 - W 5 K 17.833
    Dies setzt voraus, dass die Versammlungsbehörde mit hinreichender Wahrscheinlichkeit anderenfalls wegen der Erfüllung vorrangiger staatlicher Aufgaben und trotz des Bemühens, gegebenenfalls externe Polizeikräfte hinzuzuziehen, zum Schutz der von der Klägerin angemeldeten Versammlung nicht in der Lage wäre; eine pauschale Behauptung dieses Inhalts reicht allerdings nicht (vgl. BVerfG, B.v. 24.3.2001 - 1 BvQ 13/01 - NJW 2001, 2069).
  • VGH Bayern, 22.09.2015 - 10 B 14.2246

    Versammlungsrechtliche Beschränkung einer Dauerversammlung

    Auszug aus VG Würzburg, 01.08.2019 - W 5 K 17.833
    Zur Vermeidung von Popularklagen ist es sowohl bei einer Fortsetzungsfeststellungsklage als auch bei einer Feststellungsklage gemäß § 42 Abs. 2 VwGO analog erforderlich, dass der Kläger geltend macht, durch die Maßnahme in eigenen Rechten verletzt worden zu sein (BayVGH, U.v. 22.9.2015 - 10 B 14.2246 - juris; Kopp/Schenke, VwGO, 25. Aufl. 2019, § 42 Rn. 62 m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.06.2011 - 5 A 1374/10

    Bestehen eines berechtigten Interesses an der Feststellung der Rechtswidrigkeit

    Auszug aus VG Würzburg, 01.08.2019 - W 5 K 17.833
    Eine drohende Wiederholungsgefahr ist in versammlungsrechtlichen Streitigkeiten dann nicht mehr gegeben, wenn die konkret betroffene Behörde eindeutig hat erkennen lassen, in Zukunft von einer Wiederholung der betreffenden Beschränkung absehen zu wollen (BVerfG, B.v. 3.3.2004 - 1 BvR 461/03 - juris Rn. 44; BayVGH, U.v. 22.5.2006 - 24 B 05.3099 - juris Rn. 58; OVG NRW, B.v. 1.6.2011 - 5 A 1374/10 - juris Rn. 4).
  • BVerwG, 23.03.1982 - 1 C 157.79

    Ladenschluss - Ausnahmebewilligung

    Auszug aus VG Würzburg, 01.08.2019 - W 5 K 17.833
    Dies ist bereits dann anzunehmen, wenn eine Verletzung eigener subjektiver Rechte nicht offensichtlich und eindeutig nach jeder Betrachtungsweise ausgeschlossen ist (vgl. etwa BVerwG, U.v. 23.3.1982 - 1 C 157/79 - juris Rn. 23; U.v. 10.7.2001 - 1 C 35/00 - juris Rn. 15 jeweils m.w.N.).
  • VGH Bayern, 22.05.2006 - 24 B 05.3099

    Verbot einer Versammlung; Antrag auf Feststellung der Rechtswidrigkeit des

  • BVerfG, 24.10.2001 - 1 BvR 1190/90

    Sitzblockaden III

  • BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 233/81

    Brokdorf

  • VG München, 07.11.2012 - M 7 K 10.5853
  • VGH Bayern, 28.11.2014 - 10 ZB 13.13

    Zur Rechtmäßigkeit polizeilicher Maßnahmen, insbesondere der Schaffung von

  • BVerwG, 16.05.2007 - 6 C 23.06

    Fuckparade 2001"; Versammlungseigenschaft; Gesamtgepräge einer "gemischten"

  • BVerwG, 10.07.2001 - 1 C 35.00

    Einreiseverbot für Ehepaar Mun

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