Rechtsprechung
VG Würzburg, 10.10.2012 - W 6 E 12.778 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Keine "meistergleichen" Kenntnisse und Fertigkeiten durch berufliche Aktivitäten;Grundsätzlich keine Zulassung der Handwerksausübung im Eilverfahren Einstweilige Anordnung; Kraftfahrzeugtechniker-Handwerk; Eintragung in Handwerksrolle; Ausübungsberechtigung für ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- OVG Sachsen, 14.03.1997 - 3 S 449/96
Eintragung in die Handwerksrolle; Vorläufiger Rechtsschutz; Einstweilige …
Auszug aus VG Würzburg, 10.10.2012 - W 6 E 12.778
Die Anfechtung der Gebührenerhebung für den Eignungstest ist als Annex zum eigentlichen Rechtsschutzziel des Klägers zu werten (vgl. auch SächsOVG, B.v. 14.03.1997, Az.: 3 S 449/96, Gewerbearchiv 1997, 254). - BVerfG, 05.12.2005 - 1 BvR 1730/02
Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Regelungen der alten Handwerksordnung zum …
Auszug aus VG Würzburg, 10.10.2012 - W 6 E 12.778
Das Bundesverfassungsgericht hat hinsichtlich der Qualität der notwendigen Kenntnisse und Fertigkeiten in etwa "meistergleiche" Anforderungen aufgestellt (vgl. B.v. 05.12.2005, Az.: 1 BvR 1730/02, DVBl. 2006, 244).
- VG Magdeburg, 10.09.2018 - 3 B 193/18
Keine einstweilige Anordnung zur vorläufigen Eintragung in die Handwerksrolle
Eine - von der Antragstellerin hier begehrte - vorläufige Eintragung hätte während der Dauer ihres Bestandes denselben Inhalt, die gleiche Rechtsnatur und die gleiche Wirkung wie die endgültige Eintragung in die Handwerksrolle, die der Handwerksbetrieb erst im Hauptverfahren erstreiten könnte (vgl. VG Würzburg, Beschl. v. 10.10.2012 - W 6 E 12.778 -, zit. nach juris; VG Freiburg, Beschl. v. 22.1.1981, GewArch 1981, 223).Im Regelfall kann eine einstweilige Zulassung der Antragstellerin nicht im Wege des vorläufigen Rechtsschutzes ohne gründliche Prüfung der Voraussetzungen erfolgen, deren Vorliegen erst im Hauptsacheverfahren geklärt wird (vgl. VG Würzburg, Beschl. v. 10.10.2012 - W 6 E 12.778 -, zit. nach juris, Rn. 27;… Honig/Knörr, Handwerksordnung, Kommentar, 4. Aufl. 2008, § 8 HwO, Rn. 57 f., 74 m.w.N.).
- VG München, 24.01.2017 - M 16 K 16.1496
Anforderungen an Betriebsleiter
Bei dem Kraftfahrzeugtechniker-Handwerk handelt es sich um gefahrgeneigtes Handwerk, bei dem aufgrund unsachgemäß ausgeführter Arbeiten ein hohes Gefährdungspotenzial für die Rechtsgüter Gesundheit, Leib und Leben besteht (vgl. VG Würzburg, B.v. 10.10.2012 - W 6 E 12.778 - juris Rn. 27).