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   VG Würzburg, 14.04.2016 - W 3 K 14.438   

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https://dejure.org/2016,7450
VG Würzburg, 14.04.2016 - W 3 K 14.438 (https://dejure.org/2016,7450)
VG Würzburg, Entscheidung vom 14.04.2016 - W 3 K 14.438 (https://dejure.org/2016,7450)
VG Würzburg, Entscheidung vom 14. April 2016 - W 3 K 14.438 (https://dejure.org/2016,7450)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rewis.io

    Gefährdung von Kindern oder Jugendlichen durch LaserTag

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • bayern.de PDF (Pressemitteilung)

    LaserTag Würzburg: Verbot für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren bestätigt

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    LaserTag-Arena: Zutrittsverbot für Personen unter 16 Jahren rechtens?

  • lto.de (Kurzinformation)

    Lasertag für Kinder verboten: Jugendgefährdend und aggressionsfördernd

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    LaserTag Würzburg - Verwaltungsgericht Würzburg bestätigt Verbot für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Zutrittsverbot zur LaserTag-Arena für unter 16-Jährige nicht zu beanstanden - LaserTag birgt Gefahr für geistiges und seelisches Wohl von Kindern und Jugendlichen

Besprechungen u.ä.

  • bag-jugendschutz.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Laserarena - Räuber und Gendarm-Spiel in modernem Gewand?

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • VG Bayreuth, 11.07.2014 - B 3 S 14.443

    Altersgrenzen bei Teilnahmeverboten und Begleitungserfordernissen für einen

    Auszug aus VG Würzburg, 14.04.2016 - W 3 K 14.438
    In diesem Rahmen ist auch der Schutzzweck des Jugendschutzgesetzes zu berücksichtigen, insbesondere der Kontext des § 7 JuSchG zu den anderen Jugendschutzregelungen; die Ermessensausübung hat sich in diesem Rahmen zu bewegen (vgl. VG Bayreuth, B. v. 11.7.2014 - B 3 S 14.443 - juris Rn. 21 ff.).
  • BVerwG, 24.10.2001 - 6 C 3.01

    Unterhaltungsspiel "Laserdrom"

    Auszug aus VG Würzburg, 14.04.2016 - W 3 K 14.438
    Als Wertmaßstäbe sind in diesem Zusammenhang die Grundwerte der Verfassung zu beachten, insbesondere die Achtung der Menschenwürde nach Art. 1 Abs. 1 GG (Liesching, a. a. O., § 14 JuSchG, Rn. 5 m. w. N.; BVerwG, B. v. 24.10.2001 - 6 C 3/01 - BVerwGE 115, 189 ff.).
  • VG München, 20.03.2019 - M 18 K 17.3701

    Rechtswidrigkeit eines Zutrittsverbots für Kinder und Jugendliche zu einer

    Die Spielangebote des Klägers unterschieden sich durch die Anpassung, die der Kläger bereits vorgenommen habe, erheblich von denjenigen, die dem Urteil des Verwaltungsgerichts Würzburgs (Az: W 3 K 14.438) zugrunde gelegen hätten.

    Dr. R. habe sich im Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Würzburg vom 14. April 2016 (Az: W 3 K 14.438) jedoch deutlich gegen die Zulassung von unter 16-Jährigen ausgesprochen.

    Der Kläger betreibt mit der Lasertag-Anlage einen Gewerbebetrieb (vgl. VG Würzburg, U.v. 14.4.2016 - W 3 K 14.438 - juris Rn. 30; BayVGH, B v. 21.7.2016 - 12 ZB 16.1206 - juris Rn .14).

    Für diese Annahme muss die Beklagte hinreichend konkrete Anhaltspunkte ermitteln (VG Würzburg, U.v. 14.4.2016 - W 3 K 14.438 - juris Rn. 7; VG Neustadt, U.v. 22.10.2013 - 5 K 185/13.NW - juris Rn. 29).

    Die Zugrundelegung des GAM zur Bewertung einer möglichen Gefährdung ist dabei nach Auffassung des Gerichts nicht zu beanstanden (vgl. auch VG Würzburg, U.v. 14.4.2016 - W 3 K 14.438 - juris Rn. 34 ff., 58 ff.; OVG Lüneburg, B.v. 19.3.2018 - 7 ME 9/18 - juris Rn. 12 f.) Der Gutachter betrachtete ausweislich der Schwerpunktsetzung in dem vorgelegten Gutachten für die Prüfung einer möglichen Gesundheitsgefährdung besonders die Regeln, Ziele und Siegbedingungen der jeweiligen konkret angebotenen Spiele (vgl. S. 18 bis 22 und S. 25 bis 33).

    Auch in der bisherigen Rechtsprechung ergibt sich aufgrund der dort berücksichtigten Gutachten, dass es im Rahmen der Gefährdungsermittlung mit Hilfe des GAM besonders auf die dem Spiel zu Grunde liegenden Spielziele und die Methoden, diese zu erreichen, ankommt (VG Würzburg, U.v. 14.4.2016 - W 3 K 14.438 - juris Rn. 34, 40, 42 f.; VG Oldenburg, B.v. 10.1.2018 - 13 B 8506/17 - juris 55 ff., 65 (zu Paintball)).

    Ein Ermessensfehler ist anzunehmen, wenn die Behörde ihre Entscheidung auf einer unzureichenden Tatsachenbasis getroffen hat, was anhand der Begründung des Verwaltungsaktes zu ermitteln ist (VG Würzburg, U.v. 14.4.2016 - W 3 K 14.438 - juris Rn. 96 f. m.w.N.).

  • VG Oldenburg, 10.01.2018 - 13 B 8506/17

    Gefährdung des Wohls von Kindern und Jugendlichen durch Paintball

    Bei der in § 7 Satz 1 JuSchG vorgegebenen Tatbestandsvoraussetzung der Gefährdung für das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen handelt es sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff, der vom Gericht voll überprüfbar ist (VG Würzburg, Urteil vom 14. April 2016 - W 3 K 14.438 -, juris Rdnr. 29).

    Das Gutachten des Dr. Paulus von der Universität des Saarlandes "Ist das Spielen von Lasertag für Kinder und Jugendliche gefährlich für ihre Persönlichkeitsentwicklung? - Fragen und Antworten aus Sicht der Entwicklungspsychologie" aus Februar 2017 (im Weiteren: Paulus), das sich auch mit dem Urteil des Verwaltungsgerichts Würzburg vom 14. April 2016 (a.a.O.) und dem Gutachten des Dr. R. vom 5. Februar 2016 auseinandersetzt, führt bei dem erkennenden Gericht ebenfalls nicht zu einer anderen Einschätzung.

  • VG München, 05.05.2020 - M 18 S 19.5062

    Erfolgloser Eilantrag gegen die Untersagung von Lasertag-Angeboten für Kindern

    Eine desensibilisierende und aggressionssteigernde Wirkung auf Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren sei zu erwarten (VG Würzburg, U.v. 14.4.2016 - W 3 K 14.438 - juris).

    Bei Heranwachsenden und jungen Menschen, die sich in einer sozial-emotional instabilen Phase befänden, könne die realitätsverzerrende psychische Wirkung des Laserspiels das Aggressionspotenzial oder das Angstpotenzial auch in intolerable Bereiche steigern; dies könne dem Sachverständigengutachten aus dem Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Würzburg (U.v. 14.4.2016 - W 3 K 14.438) und den bestätigenden Ausführungen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs entnommen werden.

  • VG Würzburg, 09.05.2019 - W 3 K 17.62

    Untersagung der Teilnahme von Kindern und Jugendlichen an Lasertag-Arena

    Nach diesem verallgemeinerungsfähigen Gedanken ist nicht nur auf den durchschnittlichen, sondern auch auf den gefährdungsgeneigten Minderjährigen abzustellen, wobei aber Extremfälle auszunehmen sind (vgl. hierzu auch Ziffer 2.4 USK-Kriterien) (vgl. zu den gesamten Ausführungen; VG Würzburg, U.v. 14.4.2016 - W 3 K 14.438 - juris, bestätigt durch BayVGH, B.v. 21.7.2016 - 12 ZB 16.1206 - juris).

    Dies macht deutlich, dass das GAM nicht allein auf gewalthaltige Computerspiele anwendbar ist (vgl. die weiteren ausführlichen Erläuterungen zum GAM in: VG Würzburg, U.v. 14.4.2016 - W 3 K 14.438 - juris Rn. 61 ff.).

  • VG Münster, 06.08.2020 - 6 L 506/20

    Kinder unter 10 Jahren dürfen nicht beim Paintball zuschauen

    Unter Berücksichtigung der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung mit den in den Urteilen in Bezug genommenen Sachverständigengutachten, vgl. Beschluss des VG Oldenburg vom 10. Januar 2018 - 13 B8 1506/17 - juris, wonach von dem Spiel Paintball für Kinder und Jugendliche im Alter bis 17 Jahre eine Gefährdung für das geistige und seelische Wohl ausgeht; Urteil des VG Würzburg vom 14. April 2016 - W 3 K 14.438 -, juris, wonach von dem Spiel Lasertag für Kinder und Jugendliche im Alter bis 17 Jahre eine Gefährdung für das geistige und seelische Wohl ausgeht, ist davon auszugehen, dass für Kinder und Jugendliche - jedenfalls für die in diesem Fall maßgebliche Altersgruppe der Kinder unter zehn Jahren - von dem Spiel Paintball eine Gefährdung für das geistige und seelische Wohl ausgeht, weil das Kampfgeschehen ein Bedrohlichkeitsgefühl erzeugt und aggressive Überzeugungen und Einstellungen erzeugt und verstärkt werden.
  • VG Augsburg, 23.10.2020 - Au 3 K 17.1642

    Jugendschutz bei Lasertag-Spiel

    Damit weist das Spiel eine hohe Reizintensität auf, die zumindest sensible Spieler emotional überfordern und bei diesen zu starken Angstreaktionen führen kann (vgl. zum Ganzen VG Würzburg, U.v. 14.4.2016 - W 3 K 14.438 - juris Rn. 40-46; U.v. 9.5.2019 - W 3 K 17.62 - juris Rn. 48 ff.).
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