Rechtsprechung
   VG Würzburg, 17.01.2019 - W 3 K 18.67   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,4092
VG Würzburg, 17.01.2019 - W 3 K 18.67 (https://dejure.org/2019,4092)
VG Würzburg, Entscheidung vom 17.01.2019 - W 3 K 18.67 (https://dejure.org/2019,4092)
VG Würzburg, Entscheidung vom 17. Januar 2019 - W 3 K 18.67 (https://dejure.org/2019,4092)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,4092) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    SGB VIII § 44 Abs. 1, §§ 61 ff., § 72a Abs. 1; AGSG Art. 35; SGB I § 35 Abs. 1
    Anspruch auf Aufnahme in eine Liste von Pflegeelternbewerbern

  • rewis.io

    Anspruch auf Aufnahme in eine Liste von Pflegeelternbewerbern

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (22)

  • VG Frankfurt/Main, 07.05.2008 - 7 E 3108/07

    Erteilung einer Pflegeerlaubnis; Unbedenklichkeitsbescheinigung; Ermessen

    Auszug aus VG Würzburg, 17.01.2019 - W 3 K 18.67
    Für die Fälle der erlaubnispflichtigen Aufnahme von Pflegekindern gemäß § 44 Abs. 1 Satz 1 SGB VIII ergibt sich zweifelsfrei, dass Pflegepersonen nicht abstrakt und gleichermaßen im Vorfeld bestimmt werden können, sondern jeweils nur bezogen auf ein bestimmtes Kind oder einen bestimmten Jugendlichen (VG Frankfurt, U.v. 7.5.2008 - 7 E 3108/07 - juris Rn. 20; Smessaert/Lakies in Münder/Meysen/Trenczek (Hrsg.), Frankfurter Kommentar SGB VIII, 8. Aufl. 2019, § 44 Rn. 8).

    Mit deren Erteilung würde sich nämlich der öffentliche Träger der Jugendhilfe unter Zugzwang setzen, tatsächlich an den Inhaber einer solchen Bescheinigung ein Kind oder einen Jugendlichen zu vermitteln (VG Frankfurt, U.v. 7.5.2008 - 7 E 3108/07 - juris Rn. 21).

    Dies widerspräche aber der von § 44 SGB VIII vorgesehenen kindbezogenen Einzelfallentscheidung (VG Frankfurt, U.v. 7.5.2008 - 7 E 3108/07 - juris Rn. 21 m.w.N.).

    Es spricht zunächst einiges dafür, dass dem Beklagten bei der abstrakten weil von einem konkreten Pflegeverhältnisses losgelösten Überprüfung der Eignung potentieller Pflegeeltern - bezüglich der Aufnahme auf die Liste der Pflegeelternbewerber - ein nur eingeschränkt gerichtlich überprüfbarer Beurteilungsspielraum zustehen kann (so selbst für die Prüfung der Geeignetheit der Pflegeperson i.S.d. §§ 27, 33 SGB VIII im konkreten Einzelfall VG Augsburg, U.v. 3.8.2016 - Au 3 K 15.1172 - juris Rn. 44; wohl auch VG Frankfurt, U.v. 7.5.2008 - 7 E 3108/07 - juris Rn. 22).

  • VG München, 12.06.2013 - M 18 K 12.4679

    Widerruf einer Erlaubnis zur Kindertagespflege als ultima ratio; Vorrang

    Auszug aus VG Würzburg, 17.01.2019 - W 3 K 18.67
    Die fehlende Verurteilung aufgrund von Straftaten nach § 72a SGB VIII ist jedoch nur eine notwendige, aber keine hinreichende Voraussetzung für die persönliche Eignung im Sinne von § 44 SGB VIII (VG München, U.v. 12.6.2013 - M 18 K 12.4679 - juris Rn. 88 m.w.N.; VG Freiburg, U.v. 11.11.2009 - 2 K 2260/08 - juris Rn. 39).

    Im Rahmen der Eignungsprüfung gemäß § 44 SGB VIII geht es entsprechend der präventiven, auf die Vermeidung eines künftigen Schadenseintritts gerichteten und daher vom Zweck des strafgerichtlichen Verfahrens abweichenden Zielsetzung des Erlaubnisvorbehalts (VG München, U.v. 2.5.2012 - M 18 K 11.1341 - juris Rn. 34; VG München, U.v. 12.6.2013 - M 18 K 12.4679 - juris Rn. 88) um eine Risikoeinschätzung für eine jugendhilferechtliche Entscheidung, die grundsätzlich auch aufgrund deutlich niedrigschwelligerer Hinweise und Anhaltspunkte für eine Gefährdung der betreuten Kinder getroffen werden kann (VG München, U.v. 12.6.2013 - M 18 K 12.4679 - juris Rn. 88).

    Der Träger öffentlicher Jugendhilfe und das Gericht müssen im Rahmen des § 44 SGB VIII prüfen, ob sich entweder aufgrund einer strafrechtlichen Verurteilung oder der Bewertung der ihm vorliegenden Anhaltspunkte Verdachtsmomente von einigem Gewicht ergeben, die es ausschließen, den Kindern die Pflegeeltern als "ohne Risiken und Gefahren für Kinder geeignet" zuzumuten (VG München, U.v. 12.6.2013 - M 18 K 12.4679 - juris Rn. 88).

    Zwar darf der Beklagte nach der Wertung des Art. 54 des Polizeiaufgabengesetzes (PAG) in den Fällen, in denen Strafverfahren gegen die Pflegeperson oder eine andere während der Pflege anwesenden Person gemäß § 170 Abs. 2 StPO wegen vollständigen Entfallens des Tatverdachts im Sinne eines strafprozessualen Anfangsverdachts eingestellt wurde, den im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren erhobenen Vorwurf nicht weiterhin aufrechterhalten und ohne weitere Risikoaspekte allein aus diesem eine Gefährdung für Kinder bzw. Jugendliche ableiten (BayVGH, B.v. 20.2.2013 - 10 ZB 12.2455 - juris Rn. 3; BayVGH, B.v. 10.6.2013 - 10 C 13.62 - juris Rn. 4; VG München, U.v. 12.6.2013 - M 18 K 12.4679 - juris Rn. 88).

  • BVerwG, 21.08.2003 - 3 C 49.02

    Gleichheitsgebot; Einbeziehung des Ehegatteneinkommens in die eine

    Auszug aus VG Würzburg, 17.01.2019 - W 3 K 18.67
    Allenfalls bei Verletzung des Gleichheitsgebotes in der Verwaltungspraxis (Grundsatz der Selbstbindung der Verwaltung) kann sich ein Anspruch auf Aufnahme auf die Liste der Pflegeelternbewerber ergeben (vgl. zum Gleichheitsgebot in der Verwaltungspraxis grundsätzlich BVerwG, U.v. 21.08.2003 - 3 C 49/02 - BVerwGE 118, 379).

    Hat der Träger der öffentlichen Jugendhilfe die Aufnahme von Pflegeelternbewerbern auf die Liste in einer bestimmten Art und Weise praktiziert, so darf er hiervon in einem gleichliegenden Fall zulasten anderer Pflegelternbewerber grundsätzlich nur bei genereller Aufgabe der bisherigen Praxis abweichen (vgl. allgemein hierzu BVerwG, U.v. 21.08.2003 - 3 C 49/02 - BVerwGE 118, 379).

    Maßstab hierfür ist die tatsächliche Verwaltungspraxis (vgl. grundsätzlich BVerwG, U.v. 21.08.2003 - 3 C 49/02 - BVerwGE 118, 379).

    In solchen Fällen ist durch das vorangegangene Verhalten der Verwaltung eine Bindung eingetreten, der im Hinblick auf die Gleichheit vor dem Gesetz nur durch eine praxiskonforme Teilhabe Rechnung getragen werden kann (vgl. BVerwG, U.v. 21.08.2003 - 3 C 49/02 - BVerwGE 118, 379).

  • VG München, 11.12.2013 - M 18 K 12.5685

    Verwandtenpflege durch Großmutter; Vollzeitpflegebewilligung für 1 Jahr;

    Auszug aus VG Würzburg, 17.01.2019 - W 3 K 18.67
    Der Anspruch auf Hilfe zur Erziehung gemäß § 27 Abs. 1 Satz 1 SGB VIII steht dem Inhaber des Personensorgerechts zu (vgl. BayVGH, B.v. 16.10.2013 - 12 C 13.1599 - juris Rn. 30; VG München, U.v. 11.12.2013 - M 18 K 12.5685 - juris Rn. 18; VG Bayreuth, G.v. 20.10.2016 - B 3 K 15.888 - juris Rn. 29) und kann auch nur von diesem gerichtlich geltend gemacht werden (VG Bayreuth, G.v. 20.10.2016 - B 3 K 15.888 - juris Rn. 29 m.w.N.).

    Zur hierfür vorausgesetzten Vorbildfunktion zählt insoweit auch die Haltung der Pflegeperson gegenüber Recht und Gesetz als den Regeln des gesellschaftlichen Zusammenlebens (VG München, U.v. 11.12.2013 - M 18 K 12.5685 - juris Rn. 24).

  • BVerwG, 21.05.2008 - 6 C 13.07

    Verfassungsschutzbericht; Unterlassungsanspruch; Tatsachenbehauptungen;

    Auszug aus VG Würzburg, 17.01.2019 - W 3 K 18.67
    Diese Voraussetzungen sind allgemein anerkannt (vgl. BayVGH, U.v. 22.10.2015 - 10 B 15.1609 - juris Rn. 17; SächsOVG, B.v. 7.8.2013 - 4 B 383/12 - juris Rn. 6; OVG MV, B.v. 25.1.2008 - 2 M 43/07 - juris Rn. 910), weshalb die Kammer insoweit offen lassen kann, ob ein solcher Anspruch unmittelbar aus den Grundrechten (so bspw.: BVerwG, U.v. 21.5.2008 - 6 C 13/07 - juris Rn. 13/16) oder aus einer entsprechenden Anwendung von § 1004 Abs. 1 BGB herzuleiten ist (so z.B.: OVG MV, B.v. 25.1.2008 - 2 M 43/07 - juris Rn. 9 f.).
  • BGH, 28.02.1978 - VI ZR 246/76

    Klage auf Unterlassung bzw. Widerruf schädigender Äußerungen - Eröffnung des

    Auszug aus VG Würzburg, 17.01.2019 - W 3 K 18.67
    Rechtsschutzbegehren auf Unterlassung behördlicher Äußerungen sind öffentlich-rechtliche Streitigkeiten im Sinn dieser Bestimmung, wenn die angegriffene Äußerung von einem Träger öffentlicher Gewalt bei der Erfüllung öffentlicher Aufgaben, gestützt auf vorhandene oder vermeintliche öffentlich-rechtliche Befugnisse, abgegeben wird, also in einem funktionalen Zusammenhang mit der öffentlichen Aufgabenerfüllung steht (vgl. BGH, B.v. 28.2.1978 - VI ZR 246/76 - juris Rn. 12 ff.; HessVGH, B.v. 14.6.2012 - 8 E 1101/12 - juris Rn. 16).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 25.01.2008 - 2 M 43/07

    Voraussetzungen für den Anspruch auf Unterlassung bestimmter Äußerungen eines

    Auszug aus VG Würzburg, 17.01.2019 - W 3 K 18.67
    Diese Voraussetzungen sind allgemein anerkannt (vgl. BayVGH, U.v. 22.10.2015 - 10 B 15.1609 - juris Rn. 17; SächsOVG, B.v. 7.8.2013 - 4 B 383/12 - juris Rn. 6; OVG MV, B.v. 25.1.2008 - 2 M 43/07 - juris Rn. 910), weshalb die Kammer insoweit offen lassen kann, ob ein solcher Anspruch unmittelbar aus den Grundrechten (so bspw.: BVerwG, U.v. 21.5.2008 - 6 C 13/07 - juris Rn. 13/16) oder aus einer entsprechenden Anwendung von § 1004 Abs. 1 BGB herzuleiten ist (so z.B.: OVG MV, B.v. 25.1.2008 - 2 M 43/07 - juris Rn. 9 f.).
  • VGH Hessen, 14.06.2012 - 8 E 1101/12

    Rechtsweg bei Streit um öffentliche Kritik eines Bürgermeisters an der Arbeit

    Auszug aus VG Würzburg, 17.01.2019 - W 3 K 18.67
    Rechtsschutzbegehren auf Unterlassung behördlicher Äußerungen sind öffentlich-rechtliche Streitigkeiten im Sinn dieser Bestimmung, wenn die angegriffene Äußerung von einem Träger öffentlicher Gewalt bei der Erfüllung öffentlicher Aufgaben, gestützt auf vorhandene oder vermeintliche öffentlich-rechtliche Befugnisse, abgegeben wird, also in einem funktionalen Zusammenhang mit der öffentlichen Aufgabenerfüllung steht (vgl. BGH, B.v. 28.2.1978 - VI ZR 246/76 - juris Rn. 12 ff.; HessVGH, B.v. 14.6.2012 - 8 E 1101/12 - juris Rn. 16).
  • VG Würzburg, 22.03.2012 - W 3 K 11.463

    Gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohls eines Kindes

    Auszug aus VG Würzburg, 17.01.2019 - W 3 K 18.67
    Angesichts der schwerwiegenden Vorwürfe und des hohen bedrohten Schutzguts sind nach Auffassung des erkennenden Gerichts keine hohen Anforderungen an die Wahrscheinlichkeit eines Gefahreintritts zu stellen, weil das Wohl der zu betreuenden Kinder besonders hoch zu gewichten ist und die Tragweite einer körperlichen Misshandlung solcher Kinder besonders gravierend ist (vgl. VG Würzburg, U.v. 22.3.2012 - W 3 K 11.463 - juris Rn. 26).
  • VGH Bayern, 11.12.2012 - 12 CS 12.2406

    Widerruf einer Tagespflegeerlaubnis bei Übergriffen durch zur Lebensgemeinschaft

    Auszug aus VG Würzburg, 17.01.2019 - W 3 K 18.67
    Zu den für die Entwicklung der aufgenommenen Pflegekinder schädlichen Risiken oder Gefährdungen zählen auch solche, die zwar nicht unmittelbar in der Pflegeperson selbst ihre Ursache finden, die aber letztlich dennoch der Sphäre der Pflegeperson zuzurechnen sind (BayVGH, B.v. 11.12.2012 - 12 CS 12.2406 - juris Rn. 15 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 05.12.2012 - 12 BV 12.526

    Kinder- und Jugendhilferecht

  • OVG Sachsen, 07.08.2013 - 4 B 383/12

    öffentlich-rechtlicher Unterlassungsanspruch, Internetauftritt einer Behörde

  • VGH Bayern, 22.10.2015 - 10 B 15.1609

    Partei "Die Freiheit" darf vom Verfassungsschutz beobachtet werden

  • BVerwG, 17.07.2009 - 5 C 25.08

    Eigenleistung, angemessene; Festbetragsfinanzierung, zweckkonforme Verwendung;

  • VG Freiburg, 11.11.2009 - 2 K 2260/08

    Widerruf einer Erlaubnis zur Kindertagespflege - Zur Frage der persönlichen

  • VGH Bayern, 19.08.2009 - 12 C 09.953

    Prozesskostenhilfe; Hilfe zur Erziehung; Pflegegeld; Betreuung von sechs Kinder

  • VG München, 02.05.2012 - M 18 K 11.1341

    Widerruf einer Erlaubnis zur Kindertagespflege

  • VGH Bayern, 20.02.2013 - 10 ZB 12.2455

    Mitziehklausel des Art. 38 Abs. 2 Satz 6 PAG; Anfangsverdacht bezüglich der

  • VGH Bayern, 10.06.2013 - 10 C 13.62

    Speicherung personenbezogener Daten im Kriminalaktennachweis; Löschungsanspruch;

  • VGH Bayern, 16.10.2013 - 12 C 13.1599

    Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege in der Familie der Großmutter

  • VG Augsburg, 03.08.2016 - Au 3 K 15.1172

    Kein Anspruch auf Gewährung von Hilfe zur Erziehung in Form der Vollzeitpflege

  • VG Bayreuth, 20.10.2016 - B 3 K 15.888

    Anspruch auf Hilfe zur Erziehung obliegt dem Inhaber des Personensorgerechts

  • VGH Baden-Württemberg, 21.03.2022 - 12 S 1357/21

    Eignung einer Kindertagespflegeperson; pädo- bzw. hebephile Handlungen in der

    Mit Blick auf die in § 43 Abs. 2 Sätze 2 und 3 SGB VIII deutlich erkennbare Zielrichtung des § 43 Abs. 2 SGB VIII, über das Merkmal der Eignung der Tagespflegeperson Qualitätsstandards zu setzen und eine kindgerechte Pflege der zu betreuenden Kinder sicherzustellen, kann sich eine Tagespflegeperson unter anderem nur dann durch ihre Persönlichkeit und Sachkompetenz im Sinne des § 43 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 SGB VIII "auszeichnen", wenn sie den zu betreuenden Kindern ein in jeder Beziehung kindgerechtes Umfeld zur Verfügung stellt und die Kinder bei der Tagespflege nicht Risiken oder Gefährdungen ausgesetzt werden, die ihrer Entwicklung schaden können (vgl. Bayerischer VGH, Beschluss vom 16.01.2015 - 12 C 14.2846 -, juris Rn. 16; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 02.09.2008 - 12 B 1224/08 -, juris Rn. 15; VG Würzburg, Urteil vom 17.01.2019 - W 3 K 18.67 -, juris Rn. 48; VG Aachen, Beschluss vom 15.05.2006 - 2 L 193/06 -, juris Rn. 25; VG Osnabrück, Beschluss vom 26.11.2009 - 4 B 28/09 -, juris Rn. 15).
  • VG Bayreuth, 16.11.2022 - B 10 K 21.524

    Erteilung einer Erlaubnis zur Vollzeitpflege, Pflegeerlaubnis, Gewährleistung des

    Andererseits findet bei der Interessenabwägung die Formel "in dubio pro infante" Anwendung (VG München 2.5.2012 - M 18 K 11.1341 - juris Rn. 34; VG Würzburg 17.1.2019 - 3 K 18.67 - juris Rn. 48; Wiesner/Wapler/Wiesner, SGB VIII, 6. Aufl. 2022, § 44 Rn. 18a).

    Dabei sind nach Auffassung des erkennenden Gerichts keine zu hohen Anforderungen an die Wahrscheinlichkeit eines Gefahreneintritts zu stellen, weil das Wohl der zu betreuenden Kinder und der Schutz von deren körperlicher Unversehrtheit besonders hoch zu gewichten sind (VG Würzburg, U.v. 17.01.2022 - W 3 K 18.67 - juris Rn. 48).

  • VG Cottbus, 13.12.2022 - 8 K 1120/19

    Kinder- und Jugendhilferecht

    Nach § 44 Abs. 2 Satz 2 i. V. m. § 72a Abs. 1 Satz 1 SGB VIII ist das Wohl eines Kindes oder jugendlichen Menschen unter keinen Umständen gewährleistet, wenn eine Pflegeperson wegen einer der in § 72a Abs. 1 Satz 1 SGB VIII aufgezählten Katalogstraftaten rechtskräftig verurteilt worden ist (vgl. ebenso Verwaltungsgericht Lüneburg, Urteil vom 14. November 2017 - 4 A 16/16 -, juris Rn. 22; Verwaltungsgericht Würzburg, Urteil vom 17. Januar 2019 - W 3 K 18.67 -, juris Rn. 32.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht