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   VG Würzburg, 21.01.2013 - W 5 S 13.29   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,814
VG Würzburg, 21.01.2013 - W 5 S 13.29 (https://dejure.org/2013,814)
VG Würzburg, Entscheidung vom 21.01.2013 - W 5 S 13.29 (https://dejure.org/2013,814)
VG Würzburg, Entscheidung vom 21. Januar 2013 - W 5 S 13.29 (https://dejure.org/2013,814)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Beseitigungsanordnung; Verkehrshindernis auf tatsächlich-öffentlicher Verkehrsfläche; Verkehrsgefährdung/-erschwerung; jahrzehntelange Duldung öffentlichen Verkehrs; unerlaubte Selbsthilfe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • VGH Bayern, 11.01.2005 - 8 CS 04.3275

    Sperrung einer tatsächlich öffentlichen Verkehrsfläche durch den Eigentümer

    Auszug aus VG Würzburg, 21.01.2013 - W 5 S 13.29
    Zu ihnen zählen auch Flächen, auf denen der Verfügungsberechtigte aufgrund ausdrücklicher oder stillschweigender Duldung die Benutzung durch Jedermann tatsächlich zugelassen hat und dort dementsprechend die typischen Gefahren des Straßenverkehrs abzuwehren sind (BayVGH, B.v. 11.1.2005 Nr. 8 CS 04.3275, m.w.Nachw.).
  • VG München, 27.10.2004 - M 2 S 04.4862
    Auszug aus VG Würzburg, 21.01.2013 - W 5 S 13.29
    Bei dem Teilstück der B...straße handelt es sich, auch wenn ihr tatsächlicher Verlauf auf dem Grundstück Fl.Nr. 706 unstreitig nicht durch eine Widmung oder Widmungsfunktion nach Art. 67 Abs. 4 BayStrWG gedeckt ist, um einen sogenannten tatsächlich-öffentlichen Weg, also um einen Weg, der zwar nicht den Bestimmungen des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes unterliegt, auf dem aber öffentlicher Verkehr vom Eigentümer tatsächlich zugelassen war und stattfand (vgl. VG München, B.v. 27.10.2004 Nr. M 2 S 04.4862, m.w.Nachw.).
  • VG Augsburg, 02.10.2013 - Au 6 K 13.198

    Feststellungsklage

    c) Die Klägerin muss als Rechtsnachfolgerin der ... GmbH&Co deren Verhalten gegen sich gelten lassen (vgl. VG München, U.v. 22.2.2011 - M 2 K 10.4402 - juris Rn. 19; VG Würzburg, B.v. 21.1.2013 - W 5 S 13.29 - juris - Rn. 33).
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