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   VG Würzburg, 22.02.2018 - W 5 K 16.980   

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VG Würzburg, 22.02.2018 - W 5 K 16.980 (https://dejure.org/2018,9219)
VG Würzburg, Entscheidung vom 22.02.2018 - W 5 K 16.980 (https://dejure.org/2018,9219)
VG Würzburg, Entscheidung vom 22. Februar 2018 - W 5 K 16.980 (https://dejure.org/2018,9219)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    WaffG § 1 Abs. 1, § 4 Abs. 1 Nr. 4, § 8 Nr. 1, § 10 Abs. 4 S. 1, § 19 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2; RWaffG § 15 Abs. 1
    Anspruch auf Verlängerung bzw. (hilfsweise) Neuerteilung eines Waffenscheins

  • rewis.io

    Anspruch auf Verlängerung bzw. (hilfsweise) Neuerteilung eines Waffenscheins

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • OVG Niedersachsen, 23.02.2010 - 11 LB 234/09

    Waffenrechtliches Bedürfnis für die Erteilung eines Waffenscheines an einen

    Auszug aus VG Würzburg, 22.02.2018 - W 5 K 16.980
    Hierauf kommt es jedoch nicht entscheidungserheblich an, da die Voraussetzungen für die Erteilung oder Verlängerung identisch sind, das heißt es findet eine volle materiell-rechtliche Prüfung statt (Gade/Stoppa, WaffG, § 10 Rn. 67; Steindorf, Waffenrecht, § 10 Rn. 12c; BVerwG, U.v. 18.12.1979 - 1 C 38.77 - DVBl 1980, 1044; BayVGH, B.v. 21.7.1988 - 21 B 88.00092 - GewArch 1988, 393; NdsOVG, U.v. 23.2.2010 - 11 LB 234/09 - juris).

    Der Kläger trägt für den Nachweis der berufsbedingten Gefährdung die materielle Beweislast (NdsOVG, U.v. 23.2.2010 - 11 LB 234/09 - juris; BVerwG, U.v. 18.12.1979 - 1 C 38.77 - DVBl 1980, 1044); es genügt jedoch insoweit die Glaubhaftmachung gem. § 8 WaffG (Apel/Bushart, Waffenrecht, 3. Aufl. 2004, § 8 Rn. 17).

    Der Antragsteller muss die Tatsachen, welche die Annahme rechtfertigen, er sei besonders gefährdet, glaubhaft machen; er trägt dabei die materielle Beweislast (NdsOVG, U.v. 23.2.2010 - 11 LB 234/09 - juris).

    Soweit der Kläger also bei den Kundenbesuchen hohe Bargeldbeträge bzw. Edelmetalle verdeckt bei sich führt, unterscheidet sich sein Risiko nicht nennenswert von dem anderer Geschäftsleute, die regelmäßig größere Geldbeträge oder Wertsachen mit sich führen, z.B. um diese nach Geschäftsschluss zur Bank zu bringen (vgl. NdsOVG, U.v. 23.2.2010 - 11 LB 234/09 - juris).

    In der einschlägigen jüngeren Rechtsprechung der Obergerichte wird einhellig die Auffassung vertreten, dass in den in Betracht kommenden typischen Überfallszenarien kaum Zeit verbleiben dürfte, eine Schusswaffe effektiv zur Verteidigung einzusetzen (OVG NW, U. v. 23.4.2008 - 20 A 321/07 - juris; NdsOVG, U.v. 23.2.2010 - 11 LB 234/09 - juris).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.04.2008 - 20 A 321/07

    Anspruch eines Diamantenhändlers auf Erteilung eines Waffenscheins wegen dessen

    Auszug aus VG Würzburg, 22.02.2018 - W 5 K 16.980
    Denn eine erfolgreiche Abwehr eines Angriffs ist dann nicht zu erwarten, wenn die gefährdete Person über die zum verteidigungsgemäßen Gebrauch der Schusswaffe außerhalb der eigenen Wohnung und Geschäftsräume notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten nicht verfügt und sie deshalb die Schusswaffe voraussichtlich nicht Gefahren mindernd einsetzen kann (vgl. OVG NW, U.v. 23.4.2008 - 20 A 321/07 - juris).

    In der einschlägigen jüngeren Rechtsprechung der Obergerichte wird einhellig die Auffassung vertreten, dass in den in Betracht kommenden typischen Überfallszenarien kaum Zeit verbleiben dürfte, eine Schusswaffe effektiv zur Verteidigung einzusetzen (OVG NW, U. v. 23.4.2008 - 20 A 321/07 - juris; NdsOVG, U.v. 23.2.2010 - 11 LB 234/09 - juris).

    Es wird vielmehr befürchtet, dass das Führen einer Schusswaffe durch eine auf sich gestellte Einzelperson deren Gefährdung erhöht, indem etwa sich Täter auf eine ihnen bekannte Bewaffnung ihres Opfers einstellen oder diesem während der Tatausführung die Schusswaffe entwenden und sie anschließend gegen ihr Opfer richten (vgl. OVG NW, U.v. 23.4.2008 - 20 A 321/07 - juris; OVG RP, U.v. 25.3.2004 - 12 A 11775/03.OVG - juris).

    Wie das OVG Nordrhein-Westfalen (U.v. 23.4.2008 - 20 A 321/07 - juris) unter Bezugnahme auf Berichte des Landeskriminalamtes Nordrhein-Westfalen nachvollziehbar dargelegt hat, stehen bei Raubdelikten, bei denen Transporteure von Schmuck Opfer von Raubüberfällen waren, typischerweise Szenarien in Rede, in denen kaum Zeit verbleibt, eine Schusswaffe zur Verteidigung einzusetzen.

  • BVerwG, 18.12.1979 - 1 C 38.77

    Erteilung eines Waffenscheins - Prüfungsumfang einer waffenrechtlichen Erlaubnis

    Auszug aus VG Würzburg, 22.02.2018 - W 5 K 16.980
    Hierauf kommt es jedoch nicht entscheidungserheblich an, da die Voraussetzungen für die Erteilung oder Verlängerung identisch sind, das heißt es findet eine volle materiell-rechtliche Prüfung statt (Gade/Stoppa, WaffG, § 10 Rn. 67; Steindorf, Waffenrecht, § 10 Rn. 12c; BVerwG, U.v. 18.12.1979 - 1 C 38.77 - DVBl 1980, 1044; BayVGH, B.v. 21.7.1988 - 21 B 88.00092 - GewArch 1988, 393; NdsOVG, U.v. 23.2.2010 - 11 LB 234/09 - juris).

    Streitig ist im vorliegenden Fall ausschließlich, ob beim Kläger zum maßgeblichen Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung (vgl. BVerwG, U.v. 18.12.1979 - 1 C 38.77 - DVBl 1980, 1044) ein waffenrechtliches Bedürfnis im Sinne der § 4 Abs. 1 Nr. 4, §§ 8, 19 WaffG vorliegt.

    Der Kläger trägt für den Nachweis der berufsbedingten Gefährdung die materielle Beweislast (NdsOVG, U.v. 23.2.2010 - 11 LB 234/09 - juris; BVerwG, U.v. 18.12.1979 - 1 C 38.77 - DVBl 1980, 1044); es genügt jedoch insoweit die Glaubhaftmachung gem. § 8 WaffG (Apel/Bushart, Waffenrecht, 3. Aufl. 2004, § 8 Rn. 17).

  • BVerwG, 13.07.1999 - 1 C 5.99

    Bedürfnis; Repetiergewehr; Schießsport; Zahl der Waffen.

    Auszug aus VG Würzburg, 22.02.2018 - W 5 K 16.980
    Aus der Zielsetzung des Waffengesetzes (§ 1 Abs. 1 WaffG), die Zahl der Waffenbesitzer sowie die Art und die Menge der im Privatbesitz befindlichen Schusswaffen auf das unbedingt notwendige und mit Rücksicht auf die Erfordernisse der öffentlichen Sicherheit vertretbare Maß zu beschränken, damit so wenig wie möglich Waffen in die Bevölkerung gelangen, ergibt sich, dass bei der Bedürfnisprüfung insgesamt ein strenger Maßstab (Steindorf, Waffenrecht, § 19 Rn. 3; BVerwG, U.v. 13.7.1999 - 1 C 5/99 - juris; BVerwG, U.v. 14.11.2007 - 6 C 1/07 - juris) anzulegen ist.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 25.03.2004 - 12 A 11775/03

    Kein Waffenschein für Bediensteten des Sozialamtes

    Auszug aus VG Würzburg, 22.02.2018 - W 5 K 16.980
    Es wird vielmehr befürchtet, dass das Führen einer Schusswaffe durch eine auf sich gestellte Einzelperson deren Gefährdung erhöht, indem etwa sich Täter auf eine ihnen bekannte Bewaffnung ihres Opfers einstellen oder diesem während der Tatausführung die Schusswaffe entwenden und sie anschließend gegen ihr Opfer richten (vgl. OVG NW, U.v. 23.4.2008 - 20 A 321/07 - juris; OVG RP, U.v. 25.3.2004 - 12 A 11775/03.OVG - juris).
  • BVerwG, 14.11.2007 - 6 C 1.07

    Waffenbesitzkarte, "Gelbe Waffenbesitzkarte", Sportschütze,

    Auszug aus VG Würzburg, 22.02.2018 - W 5 K 16.980
    Aus der Zielsetzung des Waffengesetzes (§ 1 Abs. 1 WaffG), die Zahl der Waffenbesitzer sowie die Art und die Menge der im Privatbesitz befindlichen Schusswaffen auf das unbedingt notwendige und mit Rücksicht auf die Erfordernisse der öffentlichen Sicherheit vertretbare Maß zu beschränken, damit so wenig wie möglich Waffen in die Bevölkerung gelangen, ergibt sich, dass bei der Bedürfnisprüfung insgesamt ein strenger Maßstab (Steindorf, Waffenrecht, § 19 Rn. 3; BVerwG, U.v. 13.7.1999 - 1 C 5/99 - juris; BVerwG, U.v. 14.11.2007 - 6 C 1/07 - juris) anzulegen ist.
  • BVerwG, 18.12.1979 - 1 C 35.77

    Verlängerung der Geltungsdauer von vor Inkrafttreten des Waffengesetzes (WaffG)

    Auszug aus VG Würzburg, 22.02.2018 - W 5 K 16.980
    Vertrauensschutzerwägungen zu prüfen ist (BayVGH, B. v. 3.7.2013 - 21 ZB 12.2503 - juris; BVerwG, U.v. 18.12.1979 - 1 C 35.77 - NJW 1980, 1588).
  • VGH Bayern, 21.07.1988 - 21 B 88.00092
    Auszug aus VG Würzburg, 22.02.2018 - W 5 K 16.980
    Hierauf kommt es jedoch nicht entscheidungserheblich an, da die Voraussetzungen für die Erteilung oder Verlängerung identisch sind, das heißt es findet eine volle materiell-rechtliche Prüfung statt (Gade/Stoppa, WaffG, § 10 Rn. 67; Steindorf, Waffenrecht, § 10 Rn. 12c; BVerwG, U.v. 18.12.1979 - 1 C 38.77 - DVBl 1980, 1044; BayVGH, B.v. 21.7.1988 - 21 B 88.00092 - GewArch 1988, 393; NdsOVG, U.v. 23.2.2010 - 11 LB 234/09 - juris).
  • VGH Bayern, 03.07.2013 - 21 ZB 12.2503

    Waffenschein; Juwelier; Bedürfnis

    Auszug aus VG Würzburg, 22.02.2018 - W 5 K 16.980
    Vertrauensschutzerwägungen zu prüfen ist (BayVGH, B. v. 3.7.2013 - 21 ZB 12.2503 - juris; BVerwG, U.v. 18.12.1979 - 1 C 35.77 - NJW 1980, 1588).
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