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   VG Weimar, 01.03.2007 - 2 K 1187/06 We   

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https://dejure.org/2007,28699
VG Weimar, 01.03.2007 - 2 K 1187/06 We (https://dejure.org/2007,28699)
VG Weimar, Entscheidung vom 01.03.2007 - 2 K 1187/06 We (https://dejure.org/2007,28699)
VG Weimar, Entscheidung vom 01. März 2007 - 2 K 1187/06 We (https://dejure.org/2007,28699)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Thüringer Verwaltungsgerichtsbarkeit

    StVO § 41; StVO § 42; ThürVwVZG § 43; ThürVwVZG § 44; ThürVwVZG § 46; ThürVwVZG § 50; ThürVwZVGKostO § 5
    Ordnungsrecht; Abschleppen eines Fahrzeuges auf einem Kurzzeitparkplatz bei fehlender Verwendung einer vorgeschriebenen Parkscheibe; Abschleppen; Behinderung; Ersatzvornahme; Funktionsbeeinträchtigung; konkret; Kosten; Kurzzeitparkplatz; Parkscheibe; ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit des Abschleppens eines Fahrzeuges im Wege der Ersatzvornahme bei Parken auf einem Kurzzeitparkplatz ohne Verwendung der vorgeschriebenen Parkscheibe; Bedeutung einer potentiellen Funktionsbeeinträchtigung des Kurzzeitparkplatzes oder des Vorliegens einer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 14.05.1992 - 3 C 3.90

    Parken; Gehweg

    Auszug aus VG Weimar, 01.03.2007 - 2 K 1187/06
    v. 14.05.1992 - 3 C 3/90 BVerwGE 90, 189 bis 193), denn allein der bloße Verstoß gegen Verkehrsvorschriften soll durch die Bußgeldregelungen nach dem Ordnungswidrigkeitenrechts geahndet werden (vgl. § 49 StVO) und rechtfertigt nicht ohne weiteres das Abschleppen des gegen die entsprechende Verkehrsvorschriften verstoßenden Fahrzeuges.

    Andererseits ist jedoch ein Abschleppen unter Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes dann gerechtfertigt, wenn durch den Verkehrsverstoß andere Verkehrsteilnehmer behindert werden (BVerwG, Urt. v. 14.05.1992 a. a. O.; OVG Hamburg, Urt. v. 22.02.2005 a. a. O., BVerwG, Beschl. v. 11.08.2003 - 3 B 74/03 -).

    In diesen Fällen entsteht eine Funktionsbeeinträchtigung der Kurzzeitparkplätze, die dann ihren Zweck einer häufig wechselnden Parkmöglichkeit für Kurzzeitparker nicht mehr erfüllen können (vgl. hierzu BVerwG, Urt. v. 14.05.1992 a. a. O.).

  • OVG Hamburg, 22.02.2005 - 3 Bf 25/02

    Nachforschungspflicht der Ordnungsbehörde bei verbotswidrig geparkten Fahrzeugen

    Auszug aus VG Weimar, 01.03.2007 - 2 K 1187/06
    Dies gilt auch im Hinblick auf eine mögliche negative Vorbildwirkung für andere Verkehrsteilnehmer (Urt. VG Weimar vom 01.04.2003 - 2 K 1811/02.We - OVG Hamburg, Urt. v. 22.02.2005 - 3 Bf 25/02 - zitiert nach Juris; BVerwG,.

    Andererseits ist jedoch ein Abschleppen unter Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes dann gerechtfertigt, wenn durch den Verkehrsverstoß andere Verkehrsteilnehmer behindert werden (BVerwG, Urt. v. 14.05.1992 a. a. O.; OVG Hamburg, Urt. v. 22.02.2005 a. a. O., BVerwG, Beschl. v. 11.08.2003 - 3 B 74/03 -).

  • BVerwG, 11.08.2003 - 3 B 74.03

    Umsetzung von einem Behindertenparkplatz entschieden

    Auszug aus VG Weimar, 01.03.2007 - 2 K 1187/06
    Andererseits ist jedoch ein Abschleppen unter Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes dann gerechtfertigt, wenn durch den Verkehrsverstoß andere Verkehrsteilnehmer behindert werden (BVerwG, Urt. v. 14.05.1992 a. a. O.; OVG Hamburg, Urt. v. 22.02.2005 a. a. O., BVerwG, Beschl. v. 11.08.2003 - 3 B 74/03 -).

    Eine konkrete Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer ist für eine Funktionsbeeinträchtigung gerade nicht erforderlich (BVerwG, Beschl. v. 11.08.2003 a. a. O.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.03.2000 - 5 A 2339/99

    Ein auf einem Behindertenparkplatz unberechtigt abgestelltes, defektes Fahrzeug

    Auszug aus VG Weimar, 01.03.2007 - 2 K 1187/06
    Für eine solche Funktionsbeeinträchtigung ist es regelmäßig ausreichend, dass eine potentielle Behinderung Dritter möglich ist (vgl. hierzu OVG Münster, Beschluss vom 21.03.2000 - 5 A 2339/99 - NZV 2000, 310, 311 und VG Weimar, Urt. v. 26.08.2004 -2 K 3716/03.We -).
  • VG Weimar, 28.09.2000 - 2 K 1537/98
    Auszug aus VG Weimar, 01.03.2007 - 2 K 1187/06
    Das Abschleppen eines Kraftfahrzeuges stellt in Fällen, in denen eine dem Pflichtigen bekannt gegebene Grundverfügung, insbesondere in der Form von Verkehrszeichen oder Verkehrseinrichtungen, durch die zuständige Ordnungsbehörde vollzogen wird, grundsätzlich eine Ersatzvornahme dar (vgl. dazu Grundsatzurteil der Kammer vom 28.09.2000 - 2 K 1537/98.We -).
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