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   VG Weimar, 10.04.2020 - 7 E 535/20 We   

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VG Weimar, 10.04.2020 - 7 E 535/20 We (https://dejure.org/2020,7685)
VG Weimar, Entscheidung vom 10.04.2020 - 7 E 535/20 We (https://dejure.org/2020,7685)
VG Weimar, Entscheidung vom 10. April 2020 - 7 E 535/20 We (https://dejure.org/2020,7685)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • thueringen.de PDF (Pressemitteilung)

    Verbot einer Versammlung in Buchenwald rechtmäßig

Corona: Rechtsprechungsübersichten

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • OVG Thüringen, 08.04.2020 - 3 EN 245/20

    Untersagung des Betriebs von Fitnessstudios im Rahmen der Corona-Panepedemie

    Auszug aus VG Weimar, 10.04.2020 - 7 E 535/20
    Überdies dürfte durch das Thüringer OVG - wie bereits im Beschluss vom 08.04.2020 (Az.: 3 EN 245/20) - lediglich eine summarische Prüfung erfolgen.

    Der Anwendungsbereich derartiger infektionsschutzrechtlicher Gebote und Verbote ist zudem nicht auf den Kreis möglicher Adressaten begrenzt (vgl. OVG Thüringen, Beschluss vom 08.04.2020, Az.: 3 EN 245/20 m.w.N.).

    Unstreitig handelt es sich bei der Coronavirus-Krankheit COVID-19 um eine nach dem IfSG zu bekämpfende übertragbare Krankheit nach § 2 Nr. 3 IfSG, welche sich im gesamten Bundesgebiet - einschließlich Thüringen - nach der Einschätzung des Robert-Koch-Institutes verbreitet (§ 4 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1 IfSG - vgl. OVG Thüringen, Beschluss vom 08.04.2020, Az.: 3 EN 245/20).

    Dem entsprechend stellt die Erhaltung der Leistungsfähigkeit des Gesundheitswesens und insbesondere der Krankenhäuser zur Behandlung schwer- und schwerstkranker Menschen ein überragendes Gemeinwohlinteresse dar (vgl. OVG Thüringen, Beschluss vom 08.04.2020, Az.: 3 EN 245/20).

  • VG Schleswig, 03.04.2020 - 3 B 30/20

    SARS-CoV-Bekämpfungsverordnung: Eilantrag zur Durchführung einer Versammlung

    Auszug aus VG Weimar, 10.04.2020 - 7 E 535/20
    gerufen über beck-online.de), da die Versammlung weiterhin verboten bliebe, kann jedoch dahinstehen (vgl. Rechtsschutzbedürfnis verneint bei ähnlicher Regelung des Landes Schleswig Holstein durch VG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 03.04.2020, Az.: 3 B 30/20, Rn. 3 ff. - Fundstelle: juris; Rechtsschutzbedürfnis bei anderslautender Regelung des Landes Rheinland- Pfalz bejaht durch VG Neustadt a.d. Weinstraße, Beschluss vom 02.04.2020, Az.: 5 L 333/20.NW, Rn. 16 - Fundstelle: beck-online).

    Schlussendlich muss im Rahmen der Interessenabwägung die (temporäre) Aussetzung des Versammlungsrechts hinter die höherrangigen Schutzgüter Leben und Gesundheit zurücktreten (ebenso vgl. VG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 03.04.2020, Az.: 3 B 30/20, Rn. 12; VG Hannover, Beschluss vom 27.03.2020, Az.: 15 B 1968/20, Rn. 19 - Fundstellen: juris).

  • OVG Thüringen, 10.04.2020 - 3 EN 248/20

    Corona- Pandemie: Generelles Versammlungsverbot noch gerechtfertigt

    Auszug aus VG Weimar, 10.04.2020 - 7 E 535/20
    Das Gericht war nicht gehalten, die Entscheidung des Thüringer Oberverwaltungsgerichts im anhängigen Eilverfahren gemäß § 47 Abs. 6 VwGO (Az.: 3 EN 248/20) abzuwarten, da durch das OVG Thüringen keine verbindliche Hauptsacheentscheidung gemäß § 47 Abs. 5 VwGO ergeht.

    Dem gegenüber rügt der Antragsteller, dass § 3 Abs. 1 der 2. ThürSARS-CoV EindmaßnVO rechtswidrig sei und verweist auf einen beim OVG Thüringen unter dem Aktenzeichen 3 EN 248/20 ebenfalls seit dem 09.04.2020 anhängigen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gemäß § 47 Abs. 6 VwGO.

  • OVG Thüringen, 06.06.2018 - 3 EO 420/18

    Veranstaltung in Themar am 8. und 9. Juni 2018

    Auszug aus VG Weimar, 10.04.2020 - 7 E 535/20
    Dabei ist dem Vorschlag des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit unter Nr. 45.4 nicht zu folgen (vgl. ThürOVG, Beschlüsse vom 03.05.2016, Az.: 3 EO 274/16, und vom 06.06.2018, Az.: 3 EO 420/18).
  • OVG Thüringen, 18.01.2017 - 1 EO 956/16

    Untersagung raumbedeutsamer Maßnahmen; Aussetzung des Genehmigungsverfahrens nach

    Auszug aus VG Weimar, 10.04.2020 - 7 E 535/20
    Aufgrund dessen hat das Gericht im Rahmen der nach § 80 Abs. 5 VwGO gebotenen Interessenabwägung zu prüfen, ob das öffentliche Interesse am Sofortvollzug das Aussetzungsinteresse des Adressaten des Bescheides überwiegt (vgl. OVG Thüringen, Beschluss vom 18.01.2017, Az.: 1 EO 956/16, Rn. 6, Beschluss vom 24.10.2014, Az.: 1 EO 92/14, Rn. 25 - Fundstellen: juris).
  • VG Hannover, 27.03.2020 - 15 B 1968/20

    Allgemeinverfügung; Corona; COVID-19; Infektionsschutz; Interessenabwägung;

    Auszug aus VG Weimar, 10.04.2020 - 7 E 535/20
    Schlussendlich muss im Rahmen der Interessenabwägung die (temporäre) Aussetzung des Versammlungsrechts hinter die höherrangigen Schutzgüter Leben und Gesundheit zurücktreten (ebenso vgl. VG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 03.04.2020, Az.: 3 B 30/20, Rn. 12; VG Hannover, Beschluss vom 27.03.2020, Az.: 15 B 1968/20, Rn. 19 - Fundstellen: juris).
  • BVerwG, 22.03.2010 - 7 VR 1.10

    Klagerecht eines Umweltverbandes; Antrag, aufschiebende Wirkung gegen

    Auszug aus VG Weimar, 10.04.2020 - 7 E 535/20
    Kommt das Gericht dabei jedoch zu dem Ergebnis, dass die Erfolgsaussichten des Hauptsacheverfahrens offen sind, sind allein die einander gegenüber stehenden Interessen zu gewichten (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22.03.2010, Az.: 7 VR 1/10, Rn. 13 - Fundstelle: juris).
  • OVG Thüringen, 24.10.2014 - 1 EO 92/14

    Beseitigung eines ohne die erforderliche Genehmigung aufgestellten

    Auszug aus VG Weimar, 10.04.2020 - 7 E 535/20
    Aufgrund dessen hat das Gericht im Rahmen der nach § 80 Abs. 5 VwGO gebotenen Interessenabwägung zu prüfen, ob das öffentliche Interesse am Sofortvollzug das Aussetzungsinteresse des Adressaten des Bescheides überwiegt (vgl. OVG Thüringen, Beschluss vom 18.01.2017, Az.: 1 EO 956/16, Rn. 6, Beschluss vom 24.10.2014, Az.: 1 EO 92/14, Rn. 25 - Fundstellen: juris).
  • VG Neustadt, 02.04.2020 - 5 L 333/20

    Corona-Virus verhindert 2-Personen-Demo in Kandel

    Auszug aus VG Weimar, 10.04.2020 - 7 E 535/20
    gerufen über beck-online.de), da die Versammlung weiterhin verboten bliebe, kann jedoch dahinstehen (vgl. Rechtsschutzbedürfnis verneint bei ähnlicher Regelung des Landes Schleswig Holstein durch VG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 03.04.2020, Az.: 3 B 30/20, Rn. 3 ff. - Fundstelle: juris; Rechtsschutzbedürfnis bei anderslautender Regelung des Landes Rheinland- Pfalz bejaht durch VG Neustadt a.d. Weinstraße, Beschluss vom 02.04.2020, Az.: 5 L 333/20.NW, Rn. 16 - Fundstelle: beck-online).
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