Rechtsprechung
VG Weimar, 16.10.2007 - 6 E 1148/07 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Vollstreckung von Zahlungsrückständen bei der Zahlung einer Kreisumlage; Zielsetzung von § 40 Verwaltungszustellungsgesetz und Zwangsvollstreckungsgesetz Thüringen (ThürVwZVG)
Verfahrensgang
- VG Weimar, 16.10.2007 - 6 E 1148/07
- OVG Thüringen, 03.12.2007 - 2 EO 790/07
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- OVG Thüringen, 11.12.1997 - 1 KO 674/95
Berufung gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts an das Oberverwaltungsgericht …
Auszug aus VG Weimar, 16.10.2007 - 6 E 1148/07
Der genannten Rechtsprechung des Thüringer Oberverwaltungsgerichts liegt zugrunde, dass die Behörde eine Ermessensentscheidung zu treffen hatte, in die sie nicht nur Überlegungen zur formellen Illegalität angestellt, sondern darüber hinaus auch eine an sich nicht notwendige Prüfung der materiellen Rechtmäßigkeit vorgenommen und auch diese Erwägungen in die Ermessensentscheidung eingestellt hat (vgl. ThürOVG…, Beschluss vom 07.07.1994 -1 EO 182/03 -ThürVBl 1994, 291, hier zitiert nach [...] Rdnr. 25 und Urteil vom 11.12.1997 -1 KO 674/95 -ThürVBl 1998, 137, hier zitiert nach [...] Rdnr. 46). - VerfGH Thüringen, 21.06.2005 - VerfGH 28/03
Thüringer Finanzausgleichsgesetz (ThürFAG)
Auszug aus VG Weimar, 16.10.2007 - 6 E 1148/07
Dort differenziert der Verfassungsgerichtshof zwischen einem unantastbaren Kernbereich und einem Randbereich kommunaler Selbstverwaltung, in den der Gesetzgeber zwar nicht uneingeschränkt, aber doch unter bestimmten Voraussetzungen bei Wahrung der Verhältnismäßigkeit eingreifen darf und ordnet dem unantastbaren Kernbereich auch die Wahrnehmung freiwilliger Selbstverwaltungsangelegenheiten zu (ThürVerfGH, Urteil vom 21.06.2005 -VerfGH 28/03 -NVwZ-RR 2005, 665, 668) [VerfGH Thüringen 21.06.2005 - VerfGH - 28/03]. - OVG Thüringen, 07.07.1994 - 1 EO 182/93
Bauaufsichtsbehörde; Beseitigungsanordnung; Bauliche Anlage; Formelle und …
Auszug aus VG Weimar, 16.10.2007 - 6 E 1148/07
Der genannten Rechtsprechung des Thüringer Oberverwaltungsgerichts liegt zugrunde, dass die Behörde eine Ermessensentscheidung zu treffen hatte, in die sie nicht nur Überlegungen zur formellen Illegalität angestellt, sondern darüber hinaus auch eine an sich nicht notwendige Prüfung der materiellen Rechtmäßigkeit vorgenommen und auch diese Erwägungen in die Ermessensentscheidung eingestellt hat (vgl. ThürOVG, Beschluss vom 07.07.1994 -1 EO 182/03 -ThürVBl 1994, 291, hier zitiert nach [...] Rdnr. 25 …und Urteil vom 11.12.1997 -1 KO 674/95 -ThürVBl 1998, 137, hier zitiert nach [...] Rdnr. 46).
- OVG Thüringen, 03.12.2007 - 2 EO 790/07
Vollstreckung in die Konten der Stadt Nordhausen gestoppt
Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Weimar vom 16. Oktober 2007 - 6 E 1148/07 We - wird mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung aufgehoben.