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   VG Weimar, 17.07.2006 - 1 E 390/06 We   

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VG Weimar, 17.07.2006 - 1 E 390/06 We (https://dejure.org/2006,69263)
VG Weimar, Entscheidung vom 17.07.2006 - 1 E 390/06 We (https://dejure.org/2006,69263)
VG Weimar, Entscheidung vom 17. Juli 2006 - 1 E 390/06 We (https://dejure.org/2006,69263)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (22)

  • OVG Thüringen, 13.04.2006 - 2 EO 1065/05

    Recht der Richter; Konkurrentenstreitverfahren über die Besetzung der Stelle

    Auszug aus VG Weimar, 17.07.2006 - 1 E 390/06
    Klarstellend wird darauf hingewiesen, dass dem Bewerber eine Verwendung im Thüringer Justizministerium wie auch in einer anderen Behörde "Verwaltungserfahrung" vermittelt und als solche bei einer Auswahlentscheidung durchaus etwa über das Kriterium der "Verwendungsbreite" als ein zulässiges leistungsbezogenes Merkmal im Sinne des Art. 33 Abs. 2 GG (vgl. VG Weimar, Beschl. v. 23.07.200 1 - 4 E 6 14/01 .We - S. 9 des amtlichen Umdrucks) oder/und als ein zulässiges der Befähigung zuzuschreibendes Merkmal im Sinne des Art. 33 Abs. 2 GG (vgl. ThürOVG, Beschl. v. 13.04.2006 - 2 EO 1065/05 - S. 28 des amtlichen Umdrucks) berücksichtigungsfähig ist; vorliegend wurde die "umfangreiche Erfahrung" des Antragstellers "in der Verwaltung" im Übrigen auch zu seinen Gunsten berücksichtigt (s. Auswahlvermerk vom 02.02.2006, Bl. 201 ff. des Besetzungsvorgangs, BA 19).

    Mit diesen Richtlinien hat er ein Beurteilungssystem eingeführt, Notenskalen aufgestellt und festgelegt, welchen Begriffsinhalt die einzelnen Notenbezeichnungen haben (vgl. ThürOVG, Beschl. v. 13.04.2006 - 2 EO 1065/05 -, S. 22 f. des amtlichen Umdrucks zur Vergleichbarkeit von Beurteilungen aus der ordentlichen Gerichtsbarkeit und der Verwaltungsgerichtsbarkeit).

    Der hiergegen gerichtete Einwand des Antragstellers, der dienstlichen Beurteilung des Inhabers eines höherwertigen Amtes komme grundsätzlich nur im Allgemeinen ein größeres Gewicht zu, der Unterschied könne durch die besondere Eignung des statusrechtlich niedriger eingestuften Mitbewerbers ausgeglichen werden, mag für einen Einzelfall zutreffen, wenn allein das höhere Statusamt (im Fall R 2 m.Z. gegenüber R 2) das um eine ganze Notenstufe bessere Gesamtprädikat des statusniedrigeren Richters nicht auszugleichen vermag (vgl. Thür OVG, Beschl. v. 13.04.2006 - 2 EO 1065/05 - S. 22 des amtlichen Umdrucks).

  • BVerwG, 21.08.2003 - 2 C 14.02

    Bestenauslese; Bewerbungsverfahrensanspruch; materielle Beweislast;

    Auszug aus VG Weimar, 17.07.2006 - 1 E 390/06
    Der um eine Auswahlentscheidung geführte Rechtsstreit erledigt sich mit der endgültigen Stellenbesetzung, weil die im Wege der Ernennung erfolgte Besetzung der Stelle nicht mehr rückgängig gemacht werden darf (BVerwGE 118, 370 [BVerwG 21.08.2003 - 2 C 14.02] m.w.N.; BVerfG ZBR 2004, 45 f. m.w.N.).

    Er ist verpflichtet, eine ausreichende, vergleichbare Beurteilungsgrundlage zu schaffen (vgl. zum Ganzen: BVerwG, U. v. 21.08.2003 a.a.O.).

    Denn jedenfalls hat der Antragsgegner - letztlich durch den Minister und den Staatssekretär - aus Anlass des erneuten Auswahlverfahrens ausweislich des Auswahlvermerks vom 02.02.2006 ein aktuelles Leistungsurteil zum Antragsteller getroffen, das als insoweit maßgebliche Grundlage der Auswahlentscheidung ausreichend ist (vgl. Thür OVG, Beschl. v. 3 1.01.2005 - 2 EO 1170/03 -, S. 15 des amtlichen Umdrucks mit weiteren Nachweisen; zum Aktualisierungsgebot: BVerwG, Urt. v. 21. August 2003 -2 C 14/02 - zit. nach juris, OVG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 25. Juni 2003 - 3 MB 9/03 -, NordÖR 2003, 465; vgl. auch Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 24.02.2000 - 2 M 172/00 - zit. nach juris): Ausweislich des Auswahlvermerks vom 02.02.2006 hat der Antragsgegner die aktuellen Leistungen des Antragstellers festgestellt und in die vergleichende Abwägung einbezogen (im Hinblick auf die Aufgaben betreffend den Verwaltungsbereich sowie die Repräsentation der Gerichtsbarkeit).

  • VG Weimar, 24.10.2005 - 4 E 370/05
    Auszug aus VG Weimar, 17.07.2006 - 1 E 390/06
    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die Schriftsätze der Beteiligten nebst Anlagen im vorliegenden Verfahren Bezug genommen, ferner auf die Gerichtsakte zum Verfahren 4 E 370/05.We. Die vom Antragsgegner vorgelegten Akten (insgesamt: 2 Band Besetzungsvorgang, die Personalakte des Antragstellers [1 Ordner und 11 Bände sowie 1 Sonderheft Widerspruchsvorgang], 1 Band Personalakte des Beigeladenen, 2 Heftungen Auszug aus den Generalakten "Wahl von Richtern am Bundesarbeitsgericht", 1 Heftung "Wahlvorschläge? und 1 Heftung betreffend "Eingabe _____") lagen vor und waren Gegenstand der Beratung; auf ihren Inhalt wird ergänzend Bezug genommen.

    Hier war das Auswahlverfahren wieder offen, nachdem im ersten Konkurrentenstreitverfahren (4 E 370/05.We) das Gericht dem Antragsgegner wegen der im ersten Auswahlverfahren begangenen Fehler untersagt hatte, bis zum Abschluss eines neu durchzuführenden Auswahlverfahrens die ausgeschriebene Stelle mit dem zunächst ausgewählten Bewerber, dem dortigen Beigeladenen, zu besetzen.

    Die im gerichtlichen Verfahren 4 E 370/05.We aufgeführten Umstände, die Zweifel des Gerichts an der fürsorglichen Objektivität des Antragsgegners dem Antragsteller gegenüber aufkommen ließen, belegen als solche allein nicht eine Fortsetzung im vorliegend streitgegenständlichen Auswahlverfahren.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.09.2001 - 1 B 704/01

    Rechtmäßigkeit einer Auswahlentscheidung betreffend eine Beförderung eines

    Auszug aus VG Weimar, 17.07.2006 - 1 E 390/06
    Jedenfalls bei einem Zeitablauf von mehr als drei bis vier Jahren wird eine Beurteilung in aller Regel nicht mehr hinreichend zeitnah sein (vgl. etwa: ThürOVG, Beschl. v. 17.12.1997 - 2 EO 112/96 -, ThürVBl. 1998, 162 f. für vier Jahre alte Beurteilungen; OVG NRW, Beschl. v. 19.09.2001 - 1 B 704/01 -: nicht länger als drei Jahre; VG Weimar, Beschl. v. 02.02.2001 - 4 E 2370/00.We -, n.v.: 2 Jahre und 7 Monate alte Regelbeurteilung noch hinreichend aktuell).

    Dies gilt namentlich dann, wenn in dem Zeitraum nach Erstellung der betreffenden dienstlichen Beurteilung wesentliche Änderungen in der wahrzunehmenden Tätigkeit bzw. der übertragenen Funktion, etwa die Übertragung herausgehobener Führungsverantwortung oder sonstige statusrechtlich erhebliche Änderungen, wie z.B. die Beendigung der laufbahnrechtlichen Probezeit oder die Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit oder eine Beförderung eingetreten sind (Beschlüsse der beschließenden Kammer vom 12.12.1996 - 4E 1847/96.We - und vom 22.10.1998 - 4 E 1682/98.We -, dort für rund anderthalb bzw. zwei Jahre alte Beurteilungen mit der Besonderheit zwischenzeitlich erfolgter Veränderung des Dienstpostens bzw. im statusrechtlichen Bereich; vgl. auch: OVG NRW, Beschl. v. 19.09.2001 a.a.O. m.w.N.).

  • OVG Thüringen, 31.01.2005 - 2 EO 1170/03

    Recht der Landesbeamten; beamtenrechtlicher Konkurrentenstreit;

    Auszug aus VG Weimar, 17.07.2006 - 1 E 390/06
    Das Anforderungsprofil selbst muss leistungsbezogen sein und sich an den Anforderungen des zu besetzenden Amtes orientieren (vgl. auch: ThürOVG, ThürVBl 2005, 134 ff. m.w.N.).

    Denn jedenfalls hat der Antragsgegner - letztlich durch den Minister und den Staatssekretär - aus Anlass des erneuten Auswahlverfahrens ausweislich des Auswahlvermerks vom 02.02.2006 ein aktuelles Leistungsurteil zum Antragsteller getroffen, das als insoweit maßgebliche Grundlage der Auswahlentscheidung ausreichend ist (vgl. Thür OVG, Beschl. v. 3 1.01.2005 - 2 EO 1170/03 -, S. 15 des amtlichen Umdrucks mit weiteren Nachweisen; zum Aktualisierungsgebot: BVerwG, Urt. v. 21. August 2003 -2 C 14/02 - zit. nach juris, OVG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 25. Juni 2003 - 3 MB 9/03 -, NordÖR 2003, 465; vgl. auch Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 24.02.2000 - 2 M 172/00 - zit. nach juris): Ausweislich des Auswahlvermerks vom 02.02.2006 hat der Antragsgegner die aktuellen Leistungen des Antragstellers festgestellt und in die vergleichende Abwägung einbezogen (im Hinblick auf die Aufgaben betreffend den Verwaltungsbereich sowie die Repräsentation der Gerichtsbarkeit).

  • BVerfG, 29.07.2003 - 2 BvR 311/03

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

    Auszug aus VG Weimar, 17.07.2006 - 1 E 390/06
    Der um eine Auswahlentscheidung geführte Rechtsstreit erledigt sich mit der endgültigen Stellenbesetzung, weil die im Wege der Ernennung erfolgte Besetzung der Stelle nicht mehr rückgängig gemacht werden darf (BVerwGE 118, 370 [BVerwG 21.08.2003 - 2 C 14.02] m.w.N.; BVerfG ZBR 2004, 45 f. m.w.N.).

    Die Anforderungen an die Glaubhaftmachung dürfen ebenfalls nicht über das hinausgehen, was für ein Obsiegen im Hauptsacheverfahren genügt (BVerfG ZBR 2004, 45 f. [BVerfG 29.07.2003 - 2 BvR 311/03] ).

  • BVerwG, 27.02.2003 - 2 C 16.02

    Aufstieg; Beförderung; Beurteilung; Binnendifferenzierung; Dienstalter;

    Auszug aus VG Weimar, 17.07.2006 - 1 E 390/06
    Die beurteilenden Vorgesetzten müssen ihrer Bewertung denselben Begriffsinhalt der Noten zugrunde legen und diese mit demselben Aussagegehalt verwenden (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.02.2003 - 2 C 16.02 -, a.a.O.).
  • OVG Niedersachsen, 24.02.2000 - 2 M 172/00

    Anlassbeurteilung; Auswahlentscheidung; Beurteilung;

    Auszug aus VG Weimar, 17.07.2006 - 1 E 390/06
    Denn jedenfalls hat der Antragsgegner - letztlich durch den Minister und den Staatssekretär - aus Anlass des erneuten Auswahlverfahrens ausweislich des Auswahlvermerks vom 02.02.2006 ein aktuelles Leistungsurteil zum Antragsteller getroffen, das als insoweit maßgebliche Grundlage der Auswahlentscheidung ausreichend ist (vgl. Thür OVG, Beschl. v. 3 1.01.2005 - 2 EO 1170/03 -, S. 15 des amtlichen Umdrucks mit weiteren Nachweisen; zum Aktualisierungsgebot: BVerwG, Urt. v. 21. August 2003 -2 C 14/02 - zit. nach juris, OVG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 25. Juni 2003 - 3 MB 9/03 -, NordÖR 2003, 465; vgl. auch Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 24.02.2000 - 2 M 172/00 - zit. nach juris): Ausweislich des Auswahlvermerks vom 02.02.2006 hat der Antragsgegner die aktuellen Leistungen des Antragstellers festgestellt und in die vergleichende Abwägung einbezogen (im Hinblick auf die Aufgaben betreffend den Verwaltungsbereich sowie die Repräsentation der Gerichtsbarkeit).
  • OVG Schleswig-Holstein, 25.06.2003 - 3 MB 9/03

    Umsetzung eines Beamten auf die Stelle des Leiters für naturwissenschaftliche

    Auszug aus VG Weimar, 17.07.2006 - 1 E 390/06
    Denn jedenfalls hat der Antragsgegner - letztlich durch den Minister und den Staatssekretär - aus Anlass des erneuten Auswahlverfahrens ausweislich des Auswahlvermerks vom 02.02.2006 ein aktuelles Leistungsurteil zum Antragsteller getroffen, das als insoweit maßgebliche Grundlage der Auswahlentscheidung ausreichend ist (vgl. Thür OVG, Beschl. v. 3 1.01.2005 - 2 EO 1170/03 -, S. 15 des amtlichen Umdrucks mit weiteren Nachweisen; zum Aktualisierungsgebot: BVerwG, Urt. v. 21. August 2003 -2 C 14/02 - zit. nach juris, OVG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 25. Juni 2003 - 3 MB 9/03 -, NordÖR 2003, 465; vgl. auch Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 24.02.2000 - 2 M 172/00 - zit. nach juris): Ausweislich des Auswahlvermerks vom 02.02.2006 hat der Antragsgegner die aktuellen Leistungen des Antragstellers festgestellt und in die vergleichende Abwägung einbezogen (im Hinblick auf die Aufgaben betreffend den Verwaltungsbereich sowie die Repräsentation der Gerichtsbarkeit).
  • OVG Thüringen, 17.12.1997 - 2 EO 112/96

    Dienstliche Beurteilung; Auswahlentscheidung; Dienstherr; Beförderungsstelle;

    Auszug aus VG Weimar, 17.07.2006 - 1 E 390/06
    Jedenfalls bei einem Zeitablauf von mehr als drei bis vier Jahren wird eine Beurteilung in aller Regel nicht mehr hinreichend zeitnah sein (vgl. etwa: ThürOVG, Beschl. v. 17.12.1997 - 2 EO 112/96 -, ThürVBl. 1998, 162 f. für vier Jahre alte Beurteilungen; OVG NRW, Beschl. v. 19.09.2001 - 1 B 704/01 -: nicht länger als drei Jahre; VG Weimar, Beschl. v. 02.02.2001 - 4 E 2370/00.We -, n.v.: 2 Jahre und 7 Monate alte Regelbeurteilung noch hinreichend aktuell).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 20.06.2000 - 10 B 10931/00

    Beförderung zum Vorsitzenden Richter am Oberlandesgericht

  • VG Weimar, 09.10.2003 - 4 E 572/03

    Recht der Richter; Recht der Richter; Anforderungsprofil; Direktor des

  • BVerfG, 09.07.2002 - 2 BvQ 25/02

    Freihaltung einer Beförderungsstelle bis zur Entscheidung über die

  • BVerwG, 16.08.2001 - 2 A 3.00

    Anforderungsprofil eines Dienstpostens, Bindung des Dienstherrn an das - im

  • BVerwG, 25.04.1996 - 2 C 21.95

    Beamtenrecht: Beendigung eines Beförderungsverfahrens

  • BVerwG, 19.03.1998 - 2 C 5.97

    Befangenheit eines Beamten bei der Feststellung der Bewährung eines Beamten auf

  • BVerfG, 20.03.1952 - 1 BvR 267/51

    Selbstverwaltungsrecht der Gemeinden

  • OVG Thüringen, 31.03.2003 - 2 EO 545/02

    Recht der Landesbeamten; Beamtenrechtlicher Konkurrentenstreit

  • BVerwG, 25.08.1988 - 2 C 51.86

    Auswahlkriterien - Abgelehnter Bewerber - Beförderungsamt - Schadensersatz -

  • BVerfG, 24.09.2002 - 2 BvR 857/02

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

  • BVerfG, 27.10.1999 - 1 BvR 385/90

    Akteneinsichtsrecht

  • OVG Rheinland-Pfalz, 10.03.1965 - 2 A 77/64
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