Rechtsprechung
VG Weimar, 18.02.2009 - 5 K 20063/08 We |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Informationsverbund Asyl und Migration
AufenthG § 60 Abs. 1; AsylVfG § 71 Abs. 1; VwVfG § 51 Abs. 1; RL 2004/83/EG Art. 8
Irak, Jesiden, Folgeantrag, Glaubwürdigkeit, Sprachgutachten, Kurden, Sicherheitslage, religiös motivierte Verfolgung, politische Entwicklung, Sinjar, Ninawa, interne Fluchtalternative, Nordirak, Südirak, Zentralirak, Verfolgungssicherheit, Existenzminimum, Registrierung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (6)
- BVerwG, 08.12.1998 - 9 C 17.98
Nordirak als inländische Fluchtalternative für politisch Verfolgte aus dem Irak
Auszug aus VG Weimar, 18.02.2009 - 5 K 20063/08
Eine inländische Fluchtalternative liegt nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung vor, wenn der Asylsuchende auf Gebiete seines Heimatstaates verwiesen werden kann, in denen er - nach dem herabgestuften Wahrscheinlichkeitsmaßstab - vor politischer Verfolgung hinreichend sicher ist, und wenn ihm dort - nach dem allgemeinen Maßstab der beachtlichen Wahrscheinlichkeit - keine anderen Nachteile und Gefahren drohen, die nach ihrer Intensität und Schwere einer asylerheblichen Rechtsgutbeeinträchtigung gleichkommen, sofern diese existenzielle Gefährdung am Herkunftsort so nicht bestünde (vgl. BVerfG, Beschluss vom 10.07.1989 - 2 BvR 502, 1000, 961/86 -, BVerfGE 80, 315 (342 ff.); BVerwG, Urteile vom 15.05.1990 - 9 C 17.89 - BVerwGE 85, 139 (145), vom 20.11.1990 - 9 C 73.90 -, InfAuslR 1991, 181 vom 08.12.1998 - 9 C 17.98 -, vom 05.10.1999 - 9 C 15/99 - und vom 30.04.1996 - 9 C 171.95 -, DVBl. 1996, 1260). - BVerwG, 15.05.1990 - 9 C 17.89
Unmittelbare Gruppenverfolgung - Mittelbare Gruppenverfolgung - Flächendeckende …
Auszug aus VG Weimar, 18.02.2009 - 5 K 20063/08
Eine inländische Fluchtalternative liegt nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung vor, wenn der Asylsuchende auf Gebiete seines Heimatstaates verwiesen werden kann, in denen er - nach dem herabgestuften Wahrscheinlichkeitsmaßstab - vor politischer Verfolgung hinreichend sicher ist, und wenn ihm dort - nach dem allgemeinen Maßstab der beachtlichen Wahrscheinlichkeit - keine anderen Nachteile und Gefahren drohen, die nach ihrer Intensität und Schwere einer asylerheblichen Rechtsgutbeeinträchtigung gleichkommen, sofern diese existenzielle Gefährdung am Herkunftsort so nicht bestünde (vgl. BVerfG, Beschluss vom 10.07.1989 - 2 BvR 502, 1000, 961/86 -, BVerfGE 80, 315 (342 ff.); BVerwG, Urteile vom 15.05.1990 - 9 C 17.89 - BVerwGE 85, 139 (145), vom 20.11.1990 - 9 C 73.90 -, InfAuslR 1991, 181 vom 08.12.1998 - 9 C 17.98 -, vom 05.10.1999 - 9 C 15/99 - und vom 30.04.1996 - 9 C 171.95 -, DVBl. 1996, 1260). - BVerwG, 05.10.1999 - 9 C 15.99
Nordirak; landesweite politische Verfolgung bei Rückkehr; inländische …
Auszug aus VG Weimar, 18.02.2009 - 5 K 20063/08
Eine inländische Fluchtalternative liegt nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung vor, wenn der Asylsuchende auf Gebiete seines Heimatstaates verwiesen werden kann, in denen er - nach dem herabgestuften Wahrscheinlichkeitsmaßstab - vor politischer Verfolgung hinreichend sicher ist, und wenn ihm dort - nach dem allgemeinen Maßstab der beachtlichen Wahrscheinlichkeit - keine anderen Nachteile und Gefahren drohen, die nach ihrer Intensität und Schwere einer asylerheblichen Rechtsgutbeeinträchtigung gleichkommen, sofern diese existenzielle Gefährdung am Herkunftsort so nicht bestünde (vgl. BVerfG, Beschluss vom 10.07.1989 - 2 BvR 502, 1000, 961/86 -, BVerfGE 80, 315 (342 ff.); BVerwG, Urteile vom 15.05.1990 - 9 C 17.89 - BVerwGE 85, 139 (145), vom 20.11.1990 - 9 C 73.90 -, InfAuslR 1991, 181 vom 08.12.1998 - 9 C 17.98 -, vom 05.10.1999 - 9 C 15/99 - und vom 30.04.1996 - 9 C 171.95 -, DVBl. 1996, 1260).
- BVerwG, 30.04.1996 - 9 C 171.95
Asylrecht: Asylberechtigung von Kurden aus der Türkei, Nachfluchtgrund einer …
Auszug aus VG Weimar, 18.02.2009 - 5 K 20063/08
Eine inländische Fluchtalternative liegt nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung vor, wenn der Asylsuchende auf Gebiete seines Heimatstaates verwiesen werden kann, in denen er - nach dem herabgestuften Wahrscheinlichkeitsmaßstab - vor politischer Verfolgung hinreichend sicher ist, und wenn ihm dort - nach dem allgemeinen Maßstab der beachtlichen Wahrscheinlichkeit - keine anderen Nachteile und Gefahren drohen, die nach ihrer Intensität und Schwere einer asylerheblichen Rechtsgutbeeinträchtigung gleichkommen, sofern diese existenzielle Gefährdung am Herkunftsort so nicht bestünde (vgl. BVerfG, Beschluss vom 10.07.1989 - 2 BvR 502, 1000, 961/86 -, BVerfGE 80, 315 (342 ff.); BVerwG, Urteile vom 15.05.1990 - 9 C 17.89 - BVerwGE 85, 139 (145), vom 20.11.1990 - 9 C 73.90 -, InfAuslR 1991, 181 vom 08.12.1998 - 9 C 17.98 -, vom 05.10.1999 - 9 C 15/99 - und vom 30.04.1996 - 9 C 171.95 -, DVBl. 1996, 1260). - BVerwG, 20.11.1990 - 9 C 73.90
Asylrecht: Asylberechtigung eines Tamilen aus Sri Lanka, August 1983
Auszug aus VG Weimar, 18.02.2009 - 5 K 20063/08
Eine inländische Fluchtalternative liegt nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung vor, wenn der Asylsuchende auf Gebiete seines Heimatstaates verwiesen werden kann, in denen er - nach dem herabgestuften Wahrscheinlichkeitsmaßstab - vor politischer Verfolgung hinreichend sicher ist, und wenn ihm dort - nach dem allgemeinen Maßstab der beachtlichen Wahrscheinlichkeit - keine anderen Nachteile und Gefahren drohen, die nach ihrer Intensität und Schwere einer asylerheblichen Rechtsgutbeeinträchtigung gleichkommen, sofern diese existenzielle Gefährdung am Herkunftsort so nicht bestünde (vgl. BVerfG, Beschluss vom 10.07.1989 - 2 BvR 502, 1000, 961/86 -, BVerfGE 80, 315 (342 ff.); BVerwG, Urteile vom 15.05.1990 - 9 C 17.89 - BVerwGE 85, 139 (145), vom 20.11.1990 - 9 C 73.90 -, InfAuslR 1991, 181 vom 08.12.1998 - 9 C 17.98 -, vom 05.10.1999 - 9 C 15/99 - und vom 30.04.1996 - 9 C 171.95 -, DVBl. 1996, 1260). - BVerfG, 10.07.1989 - 2 BvR 502/86
Tamilen
Auszug aus VG Weimar, 18.02.2009 - 5 K 20063/08
Eine inländische Fluchtalternative liegt nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung vor, wenn der Asylsuchende auf Gebiete seines Heimatstaates verwiesen werden kann, in denen er - nach dem herabgestuften Wahrscheinlichkeitsmaßstab - vor politischer Verfolgung hinreichend sicher ist, und wenn ihm dort - nach dem allgemeinen Maßstab der beachtlichen Wahrscheinlichkeit - keine anderen Nachteile und Gefahren drohen, die nach ihrer Intensität und Schwere einer asylerheblichen Rechtsgutbeeinträchtigung gleichkommen, sofern diese existenzielle Gefährdung am Herkunftsort so nicht bestünde (vgl. BVerfG, Beschluss vom 10.07.1989 - 2 BvR 502, 1000, 961/86 -, BVerfGE 80, 315 (342 ff.); BVerwG, Urteile vom 15.05.1990 - 9 C 17.89 - BVerwGE 85, 139 (145), vom 20.11.1990 - 9 C 73.90 -, InfAuslR 1991, 181 vom 08.12.1998 - 9 C 17.98 -, vom 05.10.1999 - 9 C 15/99 - und vom 30.04.1996 - 9 C 171.95 -, DVBl. 1996, 1260).
- VG Würzburg, 23.02.2012 - W 4 K 10.30247
Prozesskostenhilfe bewilligt; Yezide aus Sinjar; Gruppenverfolgung
Es finden sich aber auch gegenteilige Entscheidungen aus dieser Zeit (VG Weimar vom 18.02.2009 Az. 5 K 20063/08 We; VG Regensburg vom 04.05.2009 Az. RN 8 K 08.30131).