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   VG Weimar, 18.03.2008 - 4 E 1487/07   

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VG Weimar, 18.03.2008 - 4 E 1487/07 (https://dejure.org/2008,32959)
VG Weimar, Entscheidung vom 18.03.2008 - 4 E 1487/07 (https://dejure.org/2008,32959)
VG Weimar, Entscheidung vom 18. März 2008 - 4 E 1487/07 (https://dejure.org/2008,32959)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsschutz gegen den unterwertigen Einsatz eines Beamten als Sachbearbeiter im Amt für Baukoordinierung, Stadterneuerung und Denkmalpflege; Eröffnung von Rechtsschutz in Form der allgemeinen Leistungsklage in der Hauptsache gegen Maßnahmen betreffend den ...

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 24.01.1991 - 2 C 16.88

    Beamtenrecht - Versetzung eines Chefaztes - Ermessensausübung - Versetzung eines

    Auszug aus VG Weimar, 18.03.2008 - 4 E 1487/07
    Dem Beamten darf deshalb ohne seine Zustimmung - von eng begrenzten Ausnahmen wie Not- oder Katastrophenfällen (vgl. dazu Urt. v. 12. Juni 1979 - BVerwG 2 C 14.78 - Buchholz 232 § 87 Nr. 3) oder im Rahmen von § 17 Abs. 2 BRRG und § 27 Abs. 2 BBG/§ 31 Abs. 2 ThürBG abgesehen - grundsätzlich keine Tätigkeit zugewiesen werden, die - gemessen an seinem statusrechtlichen Amt, seiner Laufbahn und seinem Ausbildungsstand, d.h. dem abstrakten Aufgabenbereich seines statusrechtlichen Amtes - "unterwertig" ist (vgl. BVerwGE 87, 310, 315 [BVerwG 24.01.1991 - 2 C 16/88] m.w.N.).
  • BVerwG, 01.06.1995 - 2 C 20.94

    Oberarzt Universitätsfrauenklinik - § 35 VwVfG, § 42 VwGO, Umsetzung eines

    Auszug aus VG Weimar, 18.03.2008 - 4 E 1487/07
    Gegen alle Maßnahmen, die den Aufgabenbereich des Beamten betreffen, sei es durch Organisationsverfügung oder im Wege der Umsetzung, ist Rechtschutz in der Hauptsache in Form der allgemeinen Leistungsklage eröffnet ( BVerwG, Urt. v. 1. Juni 1995 - 2 C 20.94 -, BVerwGE 98, 334).
  • BVerwG, 21.01.1999 - 11 VR 8.98

    Planfeststellung für den Ausbau eines Schienenweges; Anordnung der aufschiebenden

    Auszug aus VG Weimar, 18.03.2008 - 4 E 1487/07
    Das Abwarten einer Entscheidung über seine künftige Verwendung als Amtsleiter des Amtes _____, die die Antragsgegnerin im Übrigen neben anderem unter Hinweis auf ein von ihr ohne rechtliche Grundlage gefordertes sog. Persönlichkeitsgutachten mehr als einem Jahr hinauszögert, ist für den Antragsteller unzumutbar (vgl. BVerwG, Beschl. v. 21. Januar 1999 - 11 VR 8.98 -, NVwZ 1999, 650); ihm könnte auf keine andere Weise effektiver Rechtsschutz gewährt werden.
  • BVerwG, 12.06.1979 - 2 C 14.78

    Feststellung der Rechtswidrigkeit der Abordnung eines verbeamteten

    Auszug aus VG Weimar, 18.03.2008 - 4 E 1487/07
    Dem Beamten darf deshalb ohne seine Zustimmung - von eng begrenzten Ausnahmen wie Not- oder Katastrophenfällen (vgl. dazu Urt. v. 12. Juni 1979 - BVerwG 2 C 14.78 - Buchholz 232 § 87 Nr. 3) oder im Rahmen von § 17 Abs. 2 BRRG und § 27 Abs. 2 BBG/§ 31 Abs. 2 ThürBG abgesehen - grundsätzlich keine Tätigkeit zugewiesen werden, die - gemessen an seinem statusrechtlichen Amt, seiner Laufbahn und seinem Ausbildungsstand, d.h. dem abstrakten Aufgabenbereich seines statusrechtlichen Amtes - "unterwertig" ist (vgl. BVerwGE 87, 310, 315 [BVerwG 24.01.1991 - 2 C 16/88] m.w.N.).
  • BVerwG, 27.06.1991 - 2 C 40.89

    Ruhestandsbeamter - Erneute Berufung in das Beamtenverhältnis - Verpflichtung der

    Auszug aus VG Weimar, 18.03.2008 - 4 E 1487/07
    Zunächst hat der Antragsteller gegen die Antragsgegnerin einen - gerichtlich durchsetzbaren (vgl. BVerwG, Urt. v. 27. Juni 1991 - 2 C 40.89 - ZBR 1991, 347, 348) Anspruch darauf, "amtsgemäß", also entsprechend seinem Amt im statusrechtlichen und abstrakt-funktionellen Sinn beschäftigt zu werden, d.h. von der Antragsgegnerin entsprechend seinem Amt als Leitender Branddirektor der Besoldungsgruppe A 16 BBesO und seiner Laufbahn im feuerwehrtechnischen Dienst (vgl. § 2 Abs. 4 Thüringer Verordnung über die Laufbahnen, die Ausbildung und die Prüfung der Beamten des feuerwehrtechnischen Dienstes vom 5. Oktober 2007, GVBl. 2007, 369) verwendet zu werden.
  • BVerwG, 29.04.1982 - 2 C 41.80

    Gerichtsvollzieher - Versetzung innerhalb Behörde - Abordnung innerhalb Behörde -

    Auszug aus VG Weimar, 18.03.2008 - 4 E 1487/07
    Mit dem Begriff des abstrakten Amtes im funktionellen Sinne wird ein der Rechtsstellung des Beamten entsprechender Aufgabenbereich bei einer bestimmten Behörde gekennzeichnet (BVerwG, Urt. v. 29. April 1982 - 2 C 41.80 -, BVerwGE 65, 270 ff.).
  • BVerwG, 28.11.1991 - 2 C 7.89

    Beamtenrecht - Rechtliche Bewertung von Dienstposten - Besoldungsrecht -

    Auszug aus VG Weimar, 18.03.2008 - 4 E 1487/07
    Er muss vielmehr Änderungen seines dienstlichen Aufgabenbereichs durch Umsetzung oder andere organisatorische Maßnahmen hinnehmen, jedoch nur nach Maßgabe seines Amtes im statusrechtlichen Sinn (st. Rspr., vgl. BVerwG, Urt. v. 28. November 1991 - BVerwG 2 C 7.89 -, NVwZ 1992, 573, 574) .
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