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   VG Weimar, 18.06.2009 - 1 K 1809/07 We   

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https://dejure.org/2009,34357
VG Weimar, 18.06.2009 - 1 K 1809/07 We (https://dejure.org/2009,34357)
VG Weimar, Entscheidung vom 18.06.2009 - 1 K 1809/07 We (https://dejure.org/2009,34357)
VG Weimar, Entscheidung vom 18. Juni 2009 - 1 K 1809/07 We (https://dejure.org/2009,34357)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Thüringer Verwaltungsgerichtsbarkeit

    BauGB § 144
    Erfordernis einer sanierungsrechtlichen Genehmigung auch für den Fall einer vor der der förmlichen Festlegung eines Sanierungsgebiets zunächst zu Unrecht versagten Baugenehmigung; Genehmigung; Genehmigungsfreistellung; sanierungsrechtlich; Baugenehmigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 14.05.1968 - IV C 56.65

    Erteilung einer Ausnahmegenehmigung trotz Veränderungssperre bei zuvor

    Auszug aus VG Weimar, 18.06.2009 - 1 K 1809/07
    Das Bundesverwaltungsgericht (Beschl. v. 14. Mai 1968 - 4 C 56.65 - NJW 68, 2350) vertritt zu § 14 Abs. 3 BauGB die Auffassung, dass die Vorschrift auch dann nicht außer Kraft gesetzt wird, wenn die Baugenehmigung vor Inkrafttreten der Veränderungssperre rechtswidrig versagt worden ist, so dass davon auszugehen ist, dass sich auch § 114 Abs. 3 BauGB gegenüber rechtswidrig abgelehnten Baugenehmigungen durchsetzt (zu § 14 Abs. 3 BauGB Stock in: Ernst-Zinkahn- Bielenberg, BauGB, Bd. II, Stand Sept. 2004, § 14 Rn 111 m.w.N.).

    Die Ausübung des durch § 14 Abs. 2 BauGB eingeräumten Ermessens kann bei dieser Sachlage nur zur Erteilung der Ausnahme führen, weil das Ermessen auf Null reduziert sei (BVerwG, Urt. v. 14. Mai 1968, a.a.O. sowie vom 9. Februar 1989 - 4 B 236.88 - BRS 49 Nr. 41 und Urt. vom 20. August 1992 - 4 C 54.89 - BRS 54 Nr. 137).

  • BVerwG, 09.02.1989 - 4 B 236.88

    Zeitpunkt der Beschlußfassung

    Auszug aus VG Weimar, 18.06.2009 - 1 K 1809/07
    Die Ausübung des durch § 14 Abs. 2 BauGB eingeräumten Ermessens kann bei dieser Sachlage nur zur Erteilung der Ausnahme führen, weil das Ermessen auf Null reduziert sei (BVerwG, Urt. v. 14. Mai 1968, a.a.O. sowie vom 9. Februar 1989 - 4 B 236.88 - BRS 49 Nr. 41 und Urt. vom 20. August 1992 - 4 C 54.89 - BRS 54 Nr. 137).
  • BVerwG, 20.08.1992 - 4 C 54.89

    Bauplanungsrecht: Genehmigungsfähigkeit eines Billardcafes neben einer Spielhalle

    Auszug aus VG Weimar, 18.06.2009 - 1 K 1809/07
    Die Ausübung des durch § 14 Abs. 2 BauGB eingeräumten Ermessens kann bei dieser Sachlage nur zur Erteilung der Ausnahme führen, weil das Ermessen auf Null reduziert sei (BVerwG, Urt. v. 14. Mai 1968, a.a.O. sowie vom 9. Februar 1989 - 4 B 236.88 - BRS 49 Nr. 41 und Urt. vom 20. August 1992 - 4 C 54.89 - BRS 54 Nr. 137).
  • BVerwG, 19.09.2002 - 4 C 10.01

    Vollstreckungsabwehrklage; rechtsvernichtende Einwendung; Bauvorbescheid;

    Auszug aus VG Weimar, 18.06.2009 - 1 K 1809/07
    Das folgt aus dem eindeutigen Wortlaut der Vorschrift (zu § 14 Abs. 3 BauGB: BVerwG, Urt. v. 19. September 2002 - 4 C 10.01 - BVerwGE 117, 44 [47]).
  • BVerwG, 10.07.2001 - 1 C 35.00

    Einreiseverbot für Ehepaar Mun

    Auszug aus VG Weimar, 18.06.2009 - 1 K 1809/07
    Die Zulässigkeit der Feststellungsklage scheitert auch nicht an der erforderlichen Klagebefugnis der Kläger (§ 42 Abs. 2 VwGO in entspr. Anwendung: BVerwG, Urt. v. 10.07.2001 - 1 C 35.00 -, BVerwGE 114, 356).
  • OVG Berlin, 26.08.1998 - 2 B 15.94

    Erteilung einer Baugenehmigung; Klage; Bauvorhaben; Bauvorbescheid;

    Auszug aus VG Weimar, 18.06.2009 - 1 K 1809/07
    Angesichts der übergeordneten Ordnungs- und Gestaltungsfunktion einer Sanierungssatzung und der gebundenen Ausgestaltung der Genehmigungstatbestände bleibt daher kein Raum für eine sanierungsrechtliche Bewältigung von Folgen, die sich aus der vorangegangenen rechtswidrigen Verweigerung der Baugenehmigung ergeben (OVG Berlin, Urt. v. 26. August 1999 - 2 B 15.94 - BRS 60, Nr. 154, S. 55).
  • VGH Baden-Württemberg, 01.10.2019 - 8 S 950/19

    Sanierungsrechtliche Genehmigung; Streitwertfestsetzung

    Bedarf es neben einer Baugenehmigung einer sanierungsrechtlichen Genehmigung, so ist deren wirtschaftlicher Wert daher deutlich geringer, wobei mangels genauerer Bemessungsmöglichkeit der bereits vom Verwaltungsgericht in Ansatz gebrachte Auffangstreitwert von 5.000,-- EUR angemessen erscheint (a.A. wohl VG Ansbach, Urteil vom 30.11.2017 - AN 3 K 16.00078 -, juris Rn. 57, wobei im entschiedenen Einzelfall ebenfalls 5.000,-- EUR festgesetzt wurden; ebenfalls anders VG Weimar, Urteil vom 18.06.2009 - 1 K 1809/07 We -, ThürVBl 2010, 140 = juris Rn. 34: Bruchteil des Baugenehmigungsstreitwerts).
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