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   VG Weimar, 21.11.2005 - 2 K 5965/04   

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https://dejure.org/2005,67424
VG Weimar, 21.11.2005 - 2 K 5965/04 (https://dejure.org/2005,67424)
VG Weimar, Entscheidung vom 21.11.2005 - 2 K 5965/04 (https://dejure.org/2005,67424)
VG Weimar, Entscheidung vom 21. November 2005 - 2 K 5965/04 (https://dejure.org/2005,67424)
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  • BVerwG, 18.02.2002 - 3 B 149.01

    Beschwer, materielle - als Zulässigkeitsvoraussetzung für

    Auszug aus VG Weimar, 21.11.2005 - 2 K 5965/04
    Abschleppmaßnahmen beim illegalen Gehwegparken kommen daher nur dann in Betracht, wenn durch das verbotswidrige Abstellen des Fahrzeugs andere Verkehrsteilnehmer gefährdet oder erheblich behindert werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 18.02.2002, Az. 3 B 149/01 , S. 5 = NJW 2002, 2122 [BVerwG 18.02.2002 - 3 B 149/01] ; BVerwGE 90, 189, 193 [BVerwG 14.05.1992 - 3 C 3.90] ).

    Beim Gehwegparken ist eine solche Behinderung oder Gefahrdung immer dann anzunehmen, wenn an der fraglichen Stelle mit Fußgängerverkehr zu rechnen ist, der die volle Gehwegbreite in Anspruch nehmen wird und keine ausreichende Restgehwegbreite für einen ungehinderten Fußgängerbegegnungsverkehr verbleibt, ferner bei rechtswidrigem Parken auf einem Behindertenparkplatz oder in Feuerwehrzufahrten (vgl.z.B. BVerwG, Beschluss vom 18.02.2002, Az. 3 B 149/01 , S. 5 f.; VGH München, NVwZ 1988, 657, 658; VG München, NVwZ 1988, 667, 669; VG Weimar, ThürVBl. 2001, 92, 94; VGH Kassel, NVwZ 1987, 904, 910).

    Erforderlich ist aber, dass dieser Zweck neben den mit der Abschleppmaßnahme verfolgten Hauptzweck tritt und die Behörde die Erfahrung gemacht hat, dass Verkehrsteilnehmer zunehmend dazu übergehen, mit Hilfe von entsprechenden Angaben unter Inkaufnahme von Bußgeldern, aber in Erwartung eines hieraus folgenden Abschlepp-Schutzes Verkehrsverstöße begehen, die andere Verkehrsteilnehmer behindern ( BVerwG, Beschluss vom 18.02.2002, Az. 3 B 149/01 , S. 7 f.).

  • VG Frankfurt/Main, 08.04.1992 - V/1 E 1309/91
    Auszug aus VG Weimar, 21.11.2005 - 2 K 5965/04
    Zwar gehört zum Schutzzweck des § 12 Abs. 4 und 4a StVO auch der Gedanke des Naturschutzes, d.h. der Schutz der Grünstreifen und Straßenbäume, weil es nach dem Bundesnaturschutzgesetz auch in besiedelten Bereichen die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes zu sichern und zu erhalten gilt (so auch VG Frankfurt, NVwZ-RR 1993, 28, 29).

    Auf diese Weise wird den Verkehrsteilnehmern mit Nachdruck deutlich gemacht, dass ein Befahren oder Begehen der so geschützten Flächen ausgeschlossen sein soll ( VG Frankfurt, NVwZ-RR 1993, 28).

  • BVerwG, 11.12.1996 - 11 C 15.95

    Abschleppen eines ursprünglich ordnungsgemäß geparkten Kraftwagens

    Auszug aus VG Weimar, 21.11.2005 - 2 K 5965/04
    Ermittlungen über den Verbleib und die Identität des Fahrzeugführers war angesichts des auswärtigen Kennzeichens des Pkw ebenfalls nicht veranlasst (vgl. BVerwGE 102, 316, 319 f. [BVerwG 11.12.1996 - 11 C 15/95] ; VG Weimar, ThürVBl. 2001, 92, 96).
  • BVerwG, 14.05.1992 - 3 C 3.90

    Parken; Gehweg

    Auszug aus VG Weimar, 21.11.2005 - 2 K 5965/04
    Abschleppmaßnahmen beim illegalen Gehwegparken kommen daher nur dann in Betracht, wenn durch das verbotswidrige Abstellen des Fahrzeugs andere Verkehrsteilnehmer gefährdet oder erheblich behindert werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 18.02.2002, Az. 3 B 149/01 , S. 5 = NJW 2002, 2122 [BVerwG 18.02.2002 - 3 B 149/01] ; BVerwGE 90, 189, 193 [BVerwG 14.05.1992 - 3 C 3.90] ).
  • VG München, 28.01.1988 - M 17 K 87.6583

    Rechtmäßígkeit der Abschleppung eines PKWs aufgrund des Parkens auf einem Gehweg

    Auszug aus VG Weimar, 21.11.2005 - 2 K 5965/04
    Beim Gehwegparken ist eine solche Behinderung oder Gefahrdung immer dann anzunehmen, wenn an der fraglichen Stelle mit Fußgängerverkehr zu rechnen ist, der die volle Gehwegbreite in Anspruch nehmen wird und keine ausreichende Restgehwegbreite für einen ungehinderten Fußgängerbegegnungsverkehr verbleibt, ferner bei rechtswidrigem Parken auf einem Behindertenparkplatz oder in Feuerwehrzufahrten (vgl.z.B. BVerwG, Beschluss vom 18.02.2002, Az. 3 B 149/01 , S. 5 f.; VGH München, NVwZ 1988, 657, 658; VG München, NVwZ 1988, 667, 669; VG Weimar, ThürVBl. 2001, 92, 94; VGH Kassel, NVwZ 1987, 904, 910).
  • BVerwG, 20.12.1989 - 7 B 179.89

    2 Stunden im absoluten Halteverbot - Verhältnismäßigkeitsgrundsatz beim

    Auszug aus VG Weimar, 21.11.2005 - 2 K 5965/04
    Anerkannt ist zwar, dass generalpräventive Gesichtspunkte und die Überlegung, dass ein verbotswidriges Parken auf Gehwegen andere Kraftfahrer zu ähnlichem Verhalten veranlassen könnte, mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit vereinbar ist (vgl.z.B. BVerwG, NZV 1990, 205, 206 [BVerwG 20.12.1989 - BVerwG 7 B 179.89] ).
  • VGH Hessen, 24.11.1986 - 11 UE 1177/84
    Auszug aus VG Weimar, 21.11.2005 - 2 K 5965/04
    Beim Gehwegparken ist eine solche Behinderung oder Gefahrdung immer dann anzunehmen, wenn an der fraglichen Stelle mit Fußgängerverkehr zu rechnen ist, der die volle Gehwegbreite in Anspruch nehmen wird und keine ausreichende Restgehwegbreite für einen ungehinderten Fußgängerbegegnungsverkehr verbleibt, ferner bei rechtswidrigem Parken auf einem Behindertenparkplatz oder in Feuerwehrzufahrten (vgl.z.B. BVerwG, Beschluss vom 18.02.2002, Az. 3 B 149/01 , S. 5 f.; VGH München, NVwZ 1988, 657, 658; VG München, NVwZ 1988, 667, 669; VG Weimar, ThürVBl. 2001, 92, 94; VGH Kassel, NVwZ 1987, 904, 910).
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