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VG Weimar, 23.03.2011 - 3 K 1133/09 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
- VG Weimar, 23.03.2011 - 3 K 1133/09
- OVG Thüringen, 23.04.2015 - 3 KO 341/11
Wird zitiert von ...
- VG Weimar, 27.11.2013 - 3 K 463/12
Bestattungspflicht, Ersatzvornahme
Dezidierte Regelungen zur Kostenerstattung enthält § 18 ThürBestG nicht, insbesondere wurde trotz des ganz ähnlichen Wortlauts von § 18 Abs. 2 Satz 1 ThürBestG und § 50 Abs. 1 ThürVwZVG keine dem § 50 Abs. 3 ThürZVG vergleichbare Regelung in das ThürBestG aufgenommen, obwohl der Gesetzgeber dies im Rahmen des Erstattungsanspruchs nach dem ThürVwZVG für notwendig befunden hat (so bereits das Urteil der Kammer vom 23.03.2011 - 3 K 1133/09 We).