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   VG Weimar, 25.11.2015 - 3 K 1276/14 We   

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https://dejure.org/2015,38010
VG Weimar, 25.11.2015 - 3 K 1276/14 We (https://dejure.org/2015,38010)
VG Weimar, Entscheidung vom 25.11.2015 - 3 K 1276/14 We (https://dejure.org/2015,38010)
VG Weimar, Entscheidung vom 25. November 2015 - 3 K 1276/14 We (https://dejure.org/2015,38010)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • VG Weimar, 16.12.2014 - 3 E 1333/14

    Sperrwirkung eines Bürgerbegehrens

    Auszug aus VG Weimar, 25.11.2015 - 3 K 1276/14
    Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die Gerichtsakten, die Akte zum Verfahren 3 E 1333/14 We sowie die beigezogene Verwaltungsakte der Beklagten verwiesen, die Gegenstand der mündlichen Verhandlung gewesen sind.

    So verhält es sich aber hier, weil - wie die Kammer bereits in ihrem Beschluss vom 16.12.2014 - 3 E 1333/14 We - im vorangegangenen Verfahren auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes angemerkt hat - das Bürgerbegehren auf einen Bruch vertraglicher Vereinbarungen abzielt.

  • VG Meiningen, 07.12.2007 - 2 K 572/07

    Kommunalrecht; Kommunalrecht; Bürgerbegehren; Zulassung; Teil; Nachbesserung;

    Auszug aus VG Weimar, 25.11.2015 - 3 K 1276/14
    So sieht es auch das VG Kassel als Verfolgen eines gesetzwidriges Zieles an, wenn ein Bürgerbegehren dazu auffordert, einen verbindlichen Vertrag nicht einzuhalten (Urteil vom 12.05.2006 - 3 E 57/05 - Juris Rdnrn. 42 ff.; vgl. auch zur Billigung eines Vertrages ohne Kündigungsmöglichkeit durch Stadtratsbeschluss VG Meiningen, Urteil vom 07.12.2007 - 2 K 572/07 Me - Juris Rdnrn. 50 f.).
  • VG Kassel, 12.05.2006 - 3 E 57/05
    Auszug aus VG Weimar, 25.11.2015 - 3 K 1276/14
    So sieht es auch das VG Kassel als Verfolgen eines gesetzwidriges Zieles an, wenn ein Bürgerbegehren dazu auffordert, einen verbindlichen Vertrag nicht einzuhalten (Urteil vom 12.05.2006 - 3 E 57/05 - Juris Rdnrn. 42 ff.; vgl. auch zur Billigung eines Vertrages ohne Kündigungsmöglichkeit durch Stadtratsbeschluss VG Meiningen, Urteil vom 07.12.2007 - 2 K 572/07 Me - Juris Rdnrn. 50 f.).
  • VG Bayreuth, 10.04.2003 - B 2 K 02.324
    Auszug aus VG Weimar, 25.11.2015 - 3 K 1276/14
    Durch ein Bürgerbegehren wird auch nicht etwa ein Sonderkündigungsrecht geschaffen (vgl. VG Bayreuth, Urteil vom 10.04.2003 - B 2 K 02.324 - Juris Rdnrn. 77 ff.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.04.2002 - 15 A 5594/00

    Bürgerbegehren und Bürgerentscheid - Rechtsprechung in Nordrhein-Westfalen

    Auszug aus VG Weimar, 25.11.2015 - 3 K 1276/14
    Mit diesen Grundsätzen ist es nicht vereinbar, wenn in der Fragestellung oder in der Begründung eines Bürgerbegehrens in einer für die Abstimmung relevanten Weise unzutreffende Tatsachen behauptet werden oder die geltende Rechtslage unzutreffend oder unvollständig erläutert wird (vgl. BayVGH, Beschluss vom 20.01.2012 - 4 CE 11.2771 - Juris Rdnr. 31; OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 20.09.2006 - 2 LB 8/06 - Juris Rdnr. 63; OVG NRW, Urteil vom 23.04.2002 - 15 A 5594/00 - Juris Rdnrn. 33 ff.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.04.2006 - 15 A 5081/05

    Gestaltung der Angelegenheiten der Gemeindeverwaltung für die Zukunft im

    Auszug aus VG Weimar, 25.11.2015 - 3 K 1276/14
    Auch der Gemeinde- oder Stadtrat kann keine in der Vergangenheit getroffene Entscheidung durch rückwirkende Aufhebung gleichsam ungeschehen machen (vgl. OVG NRW, Urteil vom 04.04.2006 - 15 A 5081/05 - NVwZ-RR 625, 626).
  • OVG Schleswig-Holstein, 20.09.2006 - 2 LB 8/06

    Bürgerbegehren, Haushaltssatzung, Kommunalrecht, Kostendeckungsvorschlag,

    Auszug aus VG Weimar, 25.11.2015 - 3 K 1276/14
    Mit diesen Grundsätzen ist es nicht vereinbar, wenn in der Fragestellung oder in der Begründung eines Bürgerbegehrens in einer für die Abstimmung relevanten Weise unzutreffende Tatsachen behauptet werden oder die geltende Rechtslage unzutreffend oder unvollständig erläutert wird (vgl. BayVGH, Beschluss vom 20.01.2012 - 4 CE 11.2771 - Juris Rdnr. 31; OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 20.09.2006 - 2 LB 8/06 - Juris Rdnr. 63; OVG NRW, Urteil vom 23.04.2002 - 15 A 5594/00 - Juris Rdnrn. 33 ff.).
  • VG Stuttgart, 17.07.2009 - 7 K 3229/08

    Zur Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens im Zusammenhang mit dem Aus- und Neubau

    Auszug aus VG Weimar, 25.11.2015 - 3 K 1276/14
    Die Zulässigkeit von Bürgerentscheiden trotz anderslautender vertraglicher Verpflichtungen würde das Vertrauen in die Bindungswirkung von Verträgen mit kommunalen Vertragspartnern nachhaltig erschüttern und damit die Handlungsfähigkeit der Kommunalorgane erheblich beeinträchtigen" (VG Stuttgart, Urteil vom 17.07.2009 - 7 K 3229/08 - Juris Rdnrn. 110 bis 112 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 20.01.2012 - 4 CE 11.2771

    Zulassung eines Bürgerbegehrens; irreführende und unzulässige Fragestellung;

    Auszug aus VG Weimar, 25.11.2015 - 3 K 1276/14
    Mit diesen Grundsätzen ist es nicht vereinbar, wenn in der Fragestellung oder in der Begründung eines Bürgerbegehrens in einer für die Abstimmung relevanten Weise unzutreffende Tatsachen behauptet werden oder die geltende Rechtslage unzutreffend oder unvollständig erläutert wird (vgl. BayVGH, Beschluss vom 20.01.2012 - 4 CE 11.2771 - Juris Rdnr. 31; OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 20.09.2006 - 2 LB 8/06 - Juris Rdnr. 63; OVG NRW, Urteil vom 23.04.2002 - 15 A 5594/00 - Juris Rdnrn. 33 ff.).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.04.2015 - 1 S 1949/13

    Bürgerbegehren gegen das Projekt Stuttgart 21

    Auszug aus VG Weimar, 25.11.2015 - 3 K 1276/14
    Es ist unzulässig, wenn keine konkreten Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sich die Gemeinde z.B. durch ein einseitiges Rücktritts- oder Kündigungsrecht oder durch einen Anspruch auf Vertragsanpassung bzw. -aufhebung von den eingegangenen vertraglichen Bindungen lösen kann" (1 S 1949/13 - Juris Rdnr. 89).
  • VG Meiningen, 15.10.2018 - 2 E 1235/18

    Loslösung von einem Vertrag im Wege eines Bürgerbegehrens

    Es ist einhellige Ansicht in Rechtsprechung und Literatur, dass ein Bürgerbegehren gegen einen Gemeinderatsbeschluss nicht mehr zulässig ist, wenn der Gemeinderat in diesem Beschluss einem die Gemeinde verpflichtenden Vertrag zugestimmt und der Bürgermeister auf der Grundlage einer entsprechenden Ermächtigung den Gemeinderatsbeschluss durch Abschluss des Vertrages vollzogen hat, da ein solches Bürgerbegehren auf Vertragsbrüchigkeit abzielt (vgl. VG Weimar, Urt. v. 25.11.2015 - 3 K 1276/14 We; VG Stuttgart, Urt. v. 17.07.2009 - 7 K 3229/08).

    Insbesondere verschafft das Bürgerbegehren der Gemeinde im Erfolgsfall auch kein Sonderkündigungsrecht (VG Weimar, Urt. vom 25. November 2015 - 3 K 1276/14 We -, Rn. 19, juris; VG Bayreuth, Urt. v. 10. April 2003 - B 2 K 02.324 - juris Rdnrn. 77 ff.).

  • VG Göttingen, 27.11.2019 - 1 A 394/17

    Bürgerbegehren; Kommunalverfassungsstreit; Schadensersatz; Treuwidrigkeit;

    Ein Bürgerbegehren ist auch dann gesetzeswidrig, wenn dessen Umsetzung einen Verstoß gegen bestehende vertragliche Verpflichtungen bedeutet und keine konkreten Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sich die Gemeinde z. B. durch ein einseitiges Rücktritts- oder Kündigungsrecht oder durch einen Anspruch auf Vertragsanpassung bzw. -aufhebung von den eingegangenen vertraglichen Bindungen lösen kann (vgl. VGH BW, Urteil vom 21.04.2015 - 1 S 1949/13 -, juris, Rn. 89; VG Bayreuth, Urteil vom 27.09.2016 - B 5 K 15.982 -, juris, Rn. 38 f.; VG Weimar, Urteil vom 25.11.2015 - 3 K 1276/14 We -, juris, Rn. 19 ff.; VG Stuttgart, Urteil vom 17.07.2009 - 7 K 3229/08 -, juris, Rn. 111; VG Ansbach, Urteil vom 06.07.2006 - AN 4 K 06.00437 -, juris, Rn. 39 ff.; VG Stade, Urteil vom 07.09.2001 - 1 A 587/00 -, juris; Thiele, NKomVG, 2012, § 32, S. 73; Ipsen, NKomVG, 2011, § 32, Rn. 23; Wessels, Rechtliche Beurteilung der Ausnahmetatbestände und deren Umgehungsgefahr bei Bürgerbegehren und Bürgerentscheid, 2013, S. 394 m. w. N.; offengelassen von Nds. OVG, Beschluss vom 22.10.1999 - 10 L 1946/99 -, juris, Rn. 3).
  • OVG Thüringen, 17.07.2019 - 3 EO 281/19

    Auslegung der Bekanntmachungsregeln in einer gemeindlichen Hauptsatzung

    Im Übrigen liegen dem Senat auch keine Erkenntnisse vor, dass sich das Anliegen zwischenzeitlich - z. B. wegen rechtlicher Unmöglichkeit - erledigt haben könnte (vgl. VG Meiningen, Beschluss vom 10.09.2018 - 2 E 1235/18 Me - juris; VG Weimar, Beschluss vom 25.11.2015 - 3 K 1276/14 We - juris).
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