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   VG Wiesbaden, 06.11.2008 - 3 E 407/07   

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VG Wiesbaden, 06.11.2008 - 3 E 407/07 (https://dejure.org/2008,36267)
VG Wiesbaden, Entscheidung vom 06.11.2008 - 3 E 407/07 (https://dejure.org/2008,36267)
VG Wiesbaden, Entscheidung vom 06. November 2008 - 3 E 407/07 (https://dejure.org/2008,36267)
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  • BVerwG, 13.04.1983 - 4 C 62.78

    Wanderschäfer - Landwirtschaftlicher Betrieb - Vertrag - Flugplatz -

    Auszug aus VG Wiesbaden, 06.11.2008 - 3 E 407/07
    In aller Regel genügt eine landwirtschaftliche Betätigung, die ausschließlich oder weit überwiegend auf fremdem Grund und Boden verwirklicht wird, nicht den Voraussetzungen für eine Privilegierung i.S.d. § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB (vgl. BVerwG, Urteil vom 13.04.1983 - 4 C 62.78).Das Verhältnis von Eigentums- und Pachtflächen ist ein wichtiges Indiz für die Beantwortung der Frage, ob ein landwirtschaftlicher Betrieb vorliegt.Andererseits kann ein landwirtschaftlicher Betrieb i.S.d. § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB aber auch dann vorliegen, wenn er überwiegend auf angepachteten Flächen betrieben wird, sofern hinreichende Indizien für die Dauerhaftigkeit des Betriebes vorliegen (Urteil des OVG Rheinland-Pfalz vom 22.11.2007 - Az.: 1 A 10253/07).Die Frage des Vorliegens von "Landwirtschaft" kann vorliegend jedoch dahingestellt bleiben, da das beantragte Vorhaben bereits am Nichtvorliegen einer ausreichenden Erschließung scheitert.
  • OVG Niedersachsen, 15.01.2003 - 1 ME 325/02

    Massierung von Stallanlagen für Intensivtierhaltung; Indiz für Vorliegen

    Auszug aus VG Wiesbaden, 06.11.2008 - 3 E 407/07
    Das Erfordernis der ausreichenden Erschließung ist auch im Zusammenhang mit dem öffentlichen Belang nach § 35 Abs. 3 Nr. 4 BauGB zu sehen, wonach "unwirtschaftliche Aufwendungen für die Straßen- und andere Verkehrseinrichtungen, für Anlagen der Versorgung, der Abfallentsorgung und Abwasserbeseitigung, für die Sicherheit oder Gesundheit oder sonstige Aufgaben" erforderlich sein können und dies die Zulässigkeit von Vorhaben berühren kann (Ernst/Zinkhahn/Belenberg/Kratzberger, BauGB, Kommentarstand: Juli 2006; BVerwG, Urteil vom 30.08.1995 in NVwZ 1986, S. 38 f.; OVG Lüneburg, Beschluss vom 15.01.2003 in NVwZ-RR 2003, S. 342 f).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 22.11.2007 - 1 A 10253/07

    Privilegierung einer Biogasanlage im Außenbereich; landwirtschaftlicher Betrieb

    Auszug aus VG Wiesbaden, 06.11.2008 - 3 E 407/07
    In aller Regel genügt eine landwirtschaftliche Betätigung, die ausschließlich oder weit überwiegend auf fremdem Grund und Boden verwirklicht wird, nicht den Voraussetzungen für eine Privilegierung i.S.d. § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB (vgl. BVerwG, Urteil vom 13.04.1983 - 4 C 62.78).Das Verhältnis von Eigentums- und Pachtflächen ist ein wichtiges Indiz für die Beantwortung der Frage, ob ein landwirtschaftlicher Betrieb vorliegt.Andererseits kann ein landwirtschaftlicher Betrieb i.S.d. § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB aber auch dann vorliegen, wenn er überwiegend auf angepachteten Flächen betrieben wird, sofern hinreichende Indizien für die Dauerhaftigkeit des Betriebes vorliegen (Urteil des OVG Rheinland-Pfalz vom 22.11.2007 - Az.: 1 A 10253/07).Die Frage des Vorliegens von "Landwirtschaft" kann vorliegend jedoch dahingestellt bleiben, da das beantragte Vorhaben bereits am Nichtvorliegen einer ausreichenden Erschließung scheitert.
  • BVerwG, 30.08.1985 - 4 C 48.81

    Mindestanforderungen an die Sicherung einer ausreichenden Erschließung; Pflicht

    Auszug aus VG Wiesbaden, 06.11.2008 - 3 E 407/07
    Das Erfordernis der ausreichenden Erschließung ist auch im Zusammenhang mit dem öffentlichen Belang nach § 35 Abs. 3 Nr. 4 BauGB zu sehen, wonach "unwirtschaftliche Aufwendungen für die Straßen- und andere Verkehrseinrichtungen, für Anlagen der Versorgung, der Abfallentsorgung und Abwasserbeseitigung, für die Sicherheit oder Gesundheit oder sonstige Aufgaben" erforderlich sein können und dies die Zulässigkeit von Vorhaben berühren kann (Ernst/Zinkhahn/Belenberg/Kratzberger, BauGB, Kommentarstand: Juli 2006; BVerwG, Urteil vom 30.08.1995 in NVwZ 1986, S. 38 f.; OVG Lüneburg, Beschluss vom 15.01.2003 in NVwZ-RR 2003, S. 342 f).
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