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   VG Wiesbaden, 09.07.2015 - 28 L 1621/14.WI.D   

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VG Wiesbaden, 09.07.2015 - 28 L 1621/14.WI.D (https://dejure.org/2015,20153)
VG Wiesbaden, Entscheidung vom 09.07.2015 - 28 L 1621/14.WI.D (https://dejure.org/2015,20153)
VG Wiesbaden, Entscheidung vom 09. Juli 2015 - 28 L 1621/14.WI.D (https://dejure.org/2015,20153)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerwG, 03.05.2007 - 2 C 9.06

    Disziplinarbefugnis der Verwaltungsgerichte; Zugriffsdelikt;

    Auszug aus VG Wiesbaden, 09.07.2015 - 28 L 1621/14
    Welche Maßnahme im Einzelfall erforderlich ist, richtet sich gemäß § 13 Abs. 1 Satz 2 bis 4 BDG nach der Schwere des Dienstvergehens unter angemessener Berücksichtigung der Persönlichkeit des Beamten und des Umfangs der durch das Dienstvergehen herbeigeführten Vertrauensbeeinträchtigung (BVerwG, Urteil vom 03.05.2007 - 2 C 9/06 -, NVwZ-RR 2007, 695).

    Dieses bestimmt sich zum einen nach Eigenart und Bedeutung der verletzten Dienstpflichten, Dauer und Häufigkeit der Pflichtverstöße und den sonstigen Umständen der Tatbegehung, zum anderen nach Form und Gewicht des Verschuldens und den Beweggründen des Beamten für sein pflichtwidriges Verhalten sowie nach den unmittelbaren Folgen der Pflichtverstöße für den dienstlichen Bereich und für Dritte (BVerwG, Urteil vom 03.05.2007 - 2 C 9/06 -, NVwZ-RR 2007, 695).

    Ein Beamter, der sich bei der Ausübung seiner dienstlichen Tätigkeit in dieser Weise an Vermögenswerten, die seinem Gewahrsam unterliegen, vergreift (sogenanntes Zugriffsdelikt), beweist damit ein so hohes Maß an Pflichtvergessenheit, dass er regelmäßig das Vertrauensverhältnis, das ihn mit seinem Dienstherrn verbindet, zerstört und deshalb grundsätzlich für einen Verbleib im Dienst nicht mehr tragbar ist (BVerwG, Urteil vom 03.05.2007 - 2 C 9/06 , zitiert nach juris).

  • BVerwG, 19.02.2002 - 1 D 10.01

    Missachtung der Abrechnungsvorschriften und Ablieferungsvorschriften durch einen

    Auszug aus VG Wiesbaden, 09.07.2015 - 28 L 1621/14
    Dieser Milderungsgrund setzt eine spontan ausgeführte Tat, ein gewisses Maß an Kopflosigkeit und Unüberlegtheit bei der Ausnutzung einer besonderen Versuchungssituation voraus (BVerwG, Urteil vom 19.02.2002 - 1 D 10/01 - VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 11.01.2012 - DB 13 S 316/11 -, jeweils zitiert nach juris).

    Eine solche Situation setzt den plötzlichen, unvorhergesehenen Eintritt eines Ereignisses voraus, das gemäß seiner Bedeutung für die besonderen Lebensverhältnisse des Betroffenen bei diesem einen seelischen Schock auslöst, der seinerseits zu einem auf dem Schock beruhenden Fehlverhalten des Betroffenen führt (BVerwG, Urteil vom 19.02.2002 - 1 D 10/01 - VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 24.06.2010 - DB 16 S 3391/08 -, jeweils zitiert nach Juris).

  • VGH Baden-Württemberg, 24.06.2010 - DB 16 S 3391/08

    Disziplinarecht: Aberkennung des Ruhegehalts wegen eines Zugriffsdelikts;

    Auszug aus VG Wiesbaden, 09.07.2015 - 28 L 1621/14
    Eine solche Situation setzt den plötzlichen, unvorhergesehenen Eintritt eines Ereignisses voraus, das gemäß seiner Bedeutung für die besonderen Lebensverhältnisse des Betroffenen bei diesem einen seelischen Schock auslöst, der seinerseits zu einem auf dem Schock beruhenden Fehlverhalten des Betroffenen führt (BVerwG, Urteil vom 19.02.2002 - 1 D 10/01 - VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 24.06.2010 - DB 16 S 3391/08 -, jeweils zitiert nach Juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.01.2012 - DB 13 S 316/11

    Dienstvergehen eines Postbeamten während einer Suchterkrankung - Voraussetzungen

    Auszug aus VG Wiesbaden, 09.07.2015 - 28 L 1621/14
    Dieser Milderungsgrund setzt eine spontan ausgeführte Tat, ein gewisses Maß an Kopflosigkeit und Unüberlegtheit bei der Ausnutzung einer besonderen Versuchungssituation voraus (BVerwG, Urteil vom 19.02.2002 - 1 D 10/01 - VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 11.01.2012 - DB 13 S 316/11 -, jeweils zitiert nach juris).
  • BVerwG, 23.02.2012 - 2 C 38.10

    Disziplinarklage; Zugriffsdelikt; Bemessung der Disziplinarmaßnahme;

    Auszug aus VG Wiesbaden, 09.07.2015 - 28 L 1621/14
    Auch hat er erst nach Aufdeckung der Tat den Geldbetrag zurückgezahlt und dadurch den entstandenen Schaden ausgeglichen, weshalb hier der Milderungsgrund der freiwilligen Wiedergutmachung des Schadens oder die Offenbarung des Fehlverhaltens nicht eingreift (BVerwG, Urteil vom 23.02.2013 - 2 C 38/10 -, zitiert nach juris).
  • BVerwG, 26.10.2011 - 2 B 69.10

    Disziplinarklageverfahren; Inhalt der Klageschrift; Grundsatz der Unmittelbarkeit

    Auszug aus VG Wiesbaden, 09.07.2015 - 28 L 1621/14
    Ort und Zeit der einzelnen Handlungen müssen möglichst genau angegeben, die Geschehensabläufe nachvollziehbar beschrieben werden (BVerwG, Beschluss vom 26.10.2011 - 2 B 69.10 -, juris, Rdnr. 6; Beschluss vom 21.04.2010 - 2 B 101.09 -, juris, Rdnr. 6).
  • BVerwG, 11.02.2009 - 2 WD 4.08

    Anschuldigungsschrift (Zweck, notwendiger Inhalt, Auslegung); subjektive

    Auszug aus VG Wiesbaden, 09.07.2015 - 28 L 1621/14
    Die Klageschrift führt auch aus, gegen welche Dienstpflichten das Verhalten der Beklagten verstoßen haben soll (BVerwG, Beschluss vom 11.02.2009 - 2 WD 4/08 -, zitiert nach Juris).
  • BVerwG, 19.05.1998 - 1 D 20.96

    Beamtenrecht - Disziplinarmaßnahmen bei Zugriff auf geringwertige Güter,

    Auszug aus VG Wiesbaden, 09.07.2015 - 28 L 1621/14
    Eigennützigkeit in diesem Sinne liegt bereits dann vor, wenn der Beamte, wie vorliegend, aus persönlichen Gründen tätig geworden ist (BVerwG, Urteil vom 19.05.1998 - 1 D 20/96 -, zitiert nach Juris).
  • BVerwG, 25.08.2009 - 1 D 1.08

    Posthauptsekretär (Schalterbeamter); Verstoß gegen Kassenvorschriften durch

    Auszug aus VG Wiesbaden, 09.07.2015 - 28 L 1621/14
    Zwar ist das im Rahmen des Dienstrechtsneuordnungsgesetzes vom 05.02.2009, BGBl I S. 160, novellierte Bundesbeamtengesetz seit dem 12.02.2009 mit geändertem Inhalt und geänderter Paragrafenfolge in Kraft. Für die Frage, ob der Beklagte im angeschuldigten Tatzeitraum seine Dienstpflichten schuldhaft verletzt hat, ist die Sach- und Rechtslage zum jeweiligen Tatzeitraum maßgeblich, soweit nicht im Hinblick auf den Rechtsgedanken des § 2 Abs. 3 StGB für den Beklagten materiell-rechtlich günstigeres neues Recht gilt (BVerwG, Urteil vom 25.08.2009 - 1 D 1.08 -, zitiert nach Juris).
  • BVerwG, 20.10.2005 - 2 C 12.04

    Postbeamter; Disziplinarklage; Mitwirkung des Personalrats (Betriebsrats);

    Auszug aus VG Wiesbaden, 09.07.2015 - 28 L 1621/14
    Die gegen den Beamten ausgesprochene Disziplinarmaßnahme muss in einem gerechten Verhältnis zur Schwere des Dienstvergehens und zum Verschulden des Beamten stehen (BVerwG, Urteil vom 20.10.2005 - 2 C 12.04 - E 124, 252, 258).
  • BVerwG, 29.07.2009 - 2 B 15.09

    Disziplinarklageverfahren; Einheit des Dienstvergehens; Einheitsgrundsatz;

  • BVerwG, 21.04.2010 - 2 B 101.09

    Berücksichtigung der persönlichen Verhältnisses eines Beamten und seines

  • BVerwG, 11.12.2002 - 1 D 11.02

    Postbetriebsassistent; Unterschlagung von Geldern aus einer bei einem

  • BVerwG, 23.02.2005 - 1 D 1.04

    Beamter des mittleren Dienstes; vorsätzlich unerlaubtes Fernbleiben vom Dienst an

  • BVerwG, 19.06.1969 - II D 8.69

    Rechtsmittel

  • VG Wiesbaden, 04.01.2022 - 28 L 890/21

    Antrag auf gerichtliche Fristsetzung während das behördliche Disziplinarverfahren

    Im Rahmen des gerichtlichen Verfahrens nach § 67 HDG obliegt es der Behörde, im Einzelnen und substantiiert die Gründe dafür darzulegen, weshalb das Disziplinarverfahren über den Zeitraum von sechs Monaten hinaus noch nicht abgeschlossen werden konnte (vgl. VG Wiesbaden, Beschluss vom 9. Juli 2015 - 28 L 1621/14.WI.D -, juris Rn. 5).

    Von einer unangemessenen Verzögerung ist auszugehen, wenn die Disziplinarbehörde das Verfahren in einer ihr zurechenbaren Weise säumig betreibt oder die Hinderungsgründe für eine Verfahrensfortsetzung in der vom Dienstherrn beeinflussbaren und zu verantwortenden Sphäre liegen, was der Fall ist, wenn die Ermittlungsstelle qualitativ oder quantitativ unzureichend mit Personal ausgestattet ist oder wenn von einer nicht sachgerechten Organisation der Verwaltungsabläufe gesprochen werden muss (vgl. VG Wiesbaden, Beschluss vom 9. Juli 2015 - 28 L 1621/14.WI.D -, juris Rn. 6 und vom 4. Februar 2013 - 25 L 1251/12.WI.D -, juris Rn. 2).

  • VG Wiesbaden, 09.06.2020 - 28 L 440/20

    Einzelfall eines Fristsetzungsverfahrens bei angeblicher Verfahrensverzögerung

    Im Rahmen des gerichtlichen Verfahrens nach § 67 HDG obliegt es der Behörde, im Einzelnen und substantiiert die Gründe dafür darzulegen, weshalb das behördliche Disziplinarverfahren über den Zeitrahmen von sechs Monaten hinaus noch nicht abgeschlossen werden konnte (vgl. VG Wiesbaden, Beschluss vom 9. Juli 2015 - 28 L 1621/14.WI.D -, juris Rn. 5).
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