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   VG Wiesbaden, 09.09.2010 - 1 K 366/10.WI   

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https://dejure.org/2010,22376
VG Wiesbaden, 09.09.2010 - 1 K 366/10.WI (https://dejure.org/2010,22376)
VG Wiesbaden, Entscheidung vom 09.09.2010 - 1 K 366/10.WI (https://dejure.org/2010,22376)
VG Wiesbaden, Entscheidung vom 09. September 2010 - 1 K 366/10.WI (https://dejure.org/2010,22376)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Steuerbefreiung von der Hundesteuer für einen Hund, der ausschließlich zu erwerbswirtschaftlichen Zwecken gehalten wird

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Steuerbefreiung von der Hundesteuer für einen Hund, der ausschließlich zu erwerbswirtschaftlichen Zwecken gehalten wird

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 02.11.2006 - 10 B 5.06

    Beurteilung der Hundesteuerpflicht bei sowohl zu betrieblichen Zwecken als auch

    Auszug aus VG Wiesbaden, 09.09.2010 - 1 K 366/10
    Das Halten eines Hundes geht über die Befriedigung des allgemeinen Lebensbedarfs hinaus und erfordert einen - wenn auch unter Umständen nicht sehr erheblichen - zusätzlichen Vermögensaufwand (BVerwG, Beschluss vom 02.11.2006 - 10 B 5/06 - zitiert nach Juris, m.w.N.).

    Denn eine Aufwandsteuer kann nicht für Gegenstände erhoben werden, die nicht der Einkommensverwendung (privatem Aufwand), sondern allein der Einkommenserzielung dienen (BVerwG, Beschluss vom 02.11.2006 - 10 B 5/06 - zitiert nach Juris, m.w.N.).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 07.08.1998 - B 2 S 303/98
    Auszug aus VG Wiesbaden, 09.09.2010 - 1 K 366/10
    Auch wird im Rahmen der "Ausschließlichkeit" der Einnahmeerzielung zu berücksichtigen sein, ob durch den Steuergegenstand erhebliche Einnahmen erzielt werden (dazu BVerwG, Urteil vom 10.10.1995, aaO; ferner das Urteil des Senats vom 14.1.1999 - 2 S 303/98 - n.v.).

    Dabei kommt es auf objektive Umstände an, die zur Begründung, die Vermutung sei widerlegt, anzuführen sind (BVerwG, Urteile vom 10.10.1995, 6.12.1996, 30.6.1999 und 26.9.2001, jeweils aaO; ebenso das Urteil des Senats vom 14.1.1999 - 2 S 303/98 - n.v.).

  • BFH, 10.09.1990 - VI R 101/86

    Umfang des Begriffes der Werbungskosten gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 6

    Auszug aus VG Wiesbaden, 09.09.2010 - 1 K 366/10
    Eine demnach festzustellende "private" Nutzung ist aber bei der Frage, ob es um eine Hundehaltung "ausschließlich zur Erzielung von Einnahmen" geht, jedenfalls dann nicht zu Lasten des Betroffenen als ausschlaggebend zu behandeln, wenn die Möglichkeit der privaten Nutzung von völlig untergeordneter Bedeutung gegenüber einem ganz überwiegenden betrieblichen Zweck ist (vgl. dazu BFH, Urteil vom 10.9.1990, BFH/NV 1991, 234).
  • VGH Baden-Württemberg, 23.04.1998 - 2 S 112/97

    Zweitwohnungssteuer: Ferienwohnung - Unterscheidung zwischen reiner Kapitalanlage

    Auszug aus VG Wiesbaden, 09.09.2010 - 1 K 366/10
    So wird die Möglichkeit der "Eigennutzung", auch wenn sie objektiv gegeben ist, nicht von vornherein die ausschließliche Einnahmeerzielung ausschließen (so zur "reinen Kapitalanlage" bei der Zweitwohnungssteuer BVerwG, Urteile vom 10.10.1995, DVBl. 1996, 374 = BVerwGE 99, 303; Urteil vom 6.12.1996, NVwZ 1998, 178; Urteil vom 30.6.1999, BVerwGE 109, 188 und Urteil vom 26.9.2001, aaO; ferner das Urteil des Senats vom 23.4.1998, VBlBW 1998, 474).
  • BVerwG, 10.10.1995 - 8 C 40.93

    Das Bundesverwaltungsgericht präzisiert die Voraussetzungen für die Erhebung der

    Auszug aus VG Wiesbaden, 09.09.2010 - 1 K 366/10
    So wird die Möglichkeit der "Eigennutzung", auch wenn sie objektiv gegeben ist, nicht von vornherein die ausschließliche Einnahmeerzielung ausschließen (so zur "reinen Kapitalanlage" bei der Zweitwohnungssteuer BVerwG, Urteile vom 10.10.1995, DVBl. 1996, 374 = BVerwGE 99, 303; Urteil vom 6.12.1996, NVwZ 1998, 178; Urteil vom 30.6.1999, BVerwGE 109, 188 und Urteil vom 26.9.2001, aaO; ferner das Urteil des Senats vom 23.4.1998, VBlBW 1998, 474).
  • BVerfG, 29.06.1995 - 1 BvR 1800/94

    Verfassungswidrigkeit der Heranziehung zur Zahlung einer Zweitwohnungssteuer

    Auszug aus VG Wiesbaden, 09.09.2010 - 1 K 366/10
    Der Betroffene darf indes Umstände vortragen, die diese Vermutung erschüttern (BVerwG, Urteile vom 10.10.1995, vom 6.12.1996, vom 30.6.1999 und vom 26.9.2001, jeweils aaO; BVerfG, Beschluss vom 29.6.1995, NVwZ 1996, 57).
  • VGH Baden-Württemberg, 16.12.2002 - 2 S 2113/00

    Betrieblich bedingte Haltung eines Wachhundes auf Bauernhof im Außenbereich

    Auszug aus VG Wiesbaden, 09.09.2010 - 1 K 366/10
    Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat hierzu in seinem Urteil vom 16.12.2002 - 2 S 2113/00 - VBlBW 2003, 288, ausgeführt:.
  • BVerwG, 30.06.1999 - 8 C 6.98

    Zweitwohnungsteuer bei vertraglicher Befristung der Eigennutzung

    Auszug aus VG Wiesbaden, 09.09.2010 - 1 K 366/10
    So wird die Möglichkeit der "Eigennutzung", auch wenn sie objektiv gegeben ist, nicht von vornherein die ausschließliche Einnahmeerzielung ausschließen (so zur "reinen Kapitalanlage" bei der Zweitwohnungssteuer BVerwG, Urteile vom 10.10.1995, DVBl. 1996, 374 = BVerwGE 99, 303; Urteil vom 6.12.1996, NVwZ 1998, 178; Urteil vom 30.6.1999, BVerwGE 109, 188 und Urteil vom 26.9.2001, aaO; ferner das Urteil des Senats vom 23.4.1998, VBlBW 1998, 474).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.04.1993 - 2 S 135/92

    Zweitwohnungsteuer: Abgrenzung zwischen reiner Kapitalanlage und

    Auszug aus VG Wiesbaden, 09.09.2010 - 1 K 366/10
    Bleiben solche Umstände "unaufklärbar", dann treffen die Folgen dieser "Beweislosigkeit" den Steuerpflichtigen (dazu der Senat im Urteil vom 5.4.1998 - 2 S 2874/87 - vgl. auch Urteil vom 27.4.1993, VBlBW 1993, 436).
  • VGH Baden-Württemberg, 05.04.1988 - 2 S 2874/87

    Verfassungsmäßigkeit einer Zweitwohnungssteuersatzung vor dem Hintergrund des

    Auszug aus VG Wiesbaden, 09.09.2010 - 1 K 366/10
    Bleiben solche Umstände "unaufklärbar", dann treffen die Folgen dieser "Beweislosigkeit" den Steuerpflichtigen (dazu der Senat im Urteil vom 5.4.1998 - 2 S 2874/87 - vgl. auch Urteil vom 27.4.1993, VBlBW 1993, 436).
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