Rechtsprechung
VG Wiesbaden, 11.06.2012 - 6 K 1377/11.WI |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 1 Abs 3 BauGB, § 9 Abs 1 Nr 10 BauGB, § 14 Abs 1 BauGB, § 35 Abs 1 Nr 1 BauGB
Unwirksame Veränderungssperre - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Privilegierte Zulässigkeit eines landwirtschaftlich geprägten Vorhabens nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB bei Vorliegen eines Außenbereichs im Innenbereich; Notwendigkeit einer Veränderungssperre zur Sicherung einer Bauleitplanung der Gemeinde
- Wolters Kluwer
Unwirksame Veränderungssperre
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- VG Wiesbaden, 07.09.2009 - 4 K 806/09
Unwirksamkeit einer Veränderungssperre
Auszug aus VG Wiesbaden, 11.06.2012 - 6 K 1377/11
Diese Festsetzung verbietet, bezogen auf den vorliegenden Fall, sogar privilegierte, bauliche Nutzungen wie die des klägerischen Vorhabens auf Flächen, die für die Landwirtschaft durchaus zulässig sind (so auch VG Wiesbaden, Urt. v. 07.09.2009, Az. 4 K 806/09.WI - vom HessVGH bestätigt). - BVerwG, 19.02.2004 - 4 CN 13.03
Veränderungssperre; Normenkontrollverfahren; Verlängerung; Windenergieanlagen; …
Auszug aus VG Wiesbaden, 11.06.2012 - 6 K 1377/11
Nicht erforderlich ist ein detailliertes und abgewogenes Planungskonzept (so die ständige gefestigte Rechtsprechung des BVerwG, z. B. Urt. v. 19.02.2004, NVwZ 2004, 984 ff. m.w.N). - BVerwG, 09.10.2003 - 4 B 85.03
Nichtzulassung der Revision; Umfassende Sachverhaltsermittlung des …
Auszug aus VG Wiesbaden, 11.06.2012 - 6 K 1377/11
Von einer Funktionslosigkeit eines Bebauungsplanes ist die Rede, wenn die tatsächlichen Verhältnisse vom Planinhalt so massiv und offenkundig abweichen, dass der Bebauungsplan eine städtebauliche Gestaltungsfunktion im Sinne von § 1 Abs. 3 BauGB unmöglichen erfüllen vermag (so schon BVerwG, Beschl. v. 09.10.2003, Az. 4 B 85/03). - VGH Hessen, 03.02.2009 - 3 A 1207/08
Überplanung einer industriellen Konversionsfläche; Verhinderungsplanung; …
Auszug aus VG Wiesbaden, 11.06.2012 - 6 K 1377/11
Diese Notwendigkeit fehlt immer dann, wenn sich das aus dem Aufstellungsbeschluss ersichtliche Planungsziel im Wege planerischer Festsetzungen nicht zu erreichen ist, wenn der beabsichtigte Bebauungsplan einer positiven Planungskonzeption entbehrt und der Förderung von Zielen dient, für deren Verwirklichung die Planungsinstrumente des Baugesetzbuches nicht bestimmt sind oder wenn rechtliche Mängel schlechterdings nicht behebbar sind (vgl. HessVGH, Urt. v. 03.02.2009, Az. 3 A 1207/08, DVBl 2009, 521-524).