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   VG Wiesbaden, 13.11.2013 - 3 L 745/13.WI, 3 L 745.13.WI   

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VG Wiesbaden, 13.11.2013 - 3 L 745/13.WI, 3 L 745.13.WI (https://dejure.org/2013,33823)
VG Wiesbaden, Entscheidung vom 13.11.2013 - 3 L 745/13.WI, 3 L 745.13.WI (https://dejure.org/2013,33823)
VG Wiesbaden, Entscheidung vom 13. November 2013 - 3 L 745/13.WI, 3 L 745.13.WI (https://dejure.org/2013,33823)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Art 33 Abs 2 GG
    Zum Auswahlermessen des Dienstherrn bei im wesentlichen gleich beurteilten Bewerbern für ein Beförderungsamt.

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Zum Auswahlermessen des Dienstherrn bei im wesentlichen gleich beurteilten Bewerbern für ein Beförderungsamt

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zum Auswahlermessen des Dienstherrn bei im wesentlichen gleich beurteilten Bewerbern für ein Beförderungsamt.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (21)

  • BVerfG, 07.03.2013 - 2 BvR 2582/12

    Zur Anwendung des Bestenauslesegrundsatz (Art 33 Abs 2 GG) auch im Falle einer

    Auszug aus VG Wiesbaden, 13.11.2013 - 3 L 745/13
    Die von Art. 33 Abs. 2 GG erfassten Auswahlentscheidungen können grundsätzlich nur auf Gesichtspunkte gestützt werden, die unmittelbar Eignung, Befähigung und fachliche Leistung der Bewerber betreffen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 07.03.2013 - 2 BvR 2582/12 - m.w.N.).

    Nicht leistungsbezogene Hilfskriterien dürfen nur ausnahmsweise herangezogen werden, soweit der Dienstherr annehmen darf, die konkurrierenden Bewerber seien im Wesentlichen gleich geeignet (vgl. etwa BVerfG, Beschluss vom 07.03.2013 - 2 BvR 2582/12 - m.w.N.; BVerwG, Urteil vom 30.06.2011 - 2 C 19/10 -, BVerwGE 140, 83 ff.).

    Dabei ist das ausgeschriebene Anforderungsprofil nach Auffassung des Gerichts auch unter Berücksichtigung der neueren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20.06.2013 - 2 VR 1/13 -, aber auch BVerfG, Beschluss vom 07.03.2013 - 2 BvR 2582/12 -, ZBR 2013, 346 ff.) nicht zu beanstanden.

    Die Kammer weist daher auch insoweit lediglich darauf hin, dass es sich nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zumindest beim Beförderungsdienstalter um ein nicht leistungsbezogenes Hilfskriterium handelt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 07.03.2013 - 2 BvR 2582/12 -).

  • BVerwG, 29.01.2013 - 1 WB 60.11

    Konkurrentenstreit; Auswahlentscheidung; Grundsatz der Bestenauslese; "im

    Auszug aus VG Wiesbaden, 13.11.2013 - 3 L 745/13
    Die Einbeziehung früherer Beurteilungen ist zur abgerundeten Bewertung des Leistungs-, Eignungs- und Befähigungsbildes und seiner Kontinuität zulässig (vgl. BVerwG, Beschluss vom 29.01.2013 - 1 WB 60/11 -, NVwZ 2013, 1227).

    So führt das Bundesverwaltungsgericht in seinem Beschluss vom 29.01.2013 (- 1 WB 60/11 -, NVwZ 2013, 1227), aus, die Einbeziehung früherer Beurteilungen sei zur abgerundeten Bewertung des Leistungs-, Eignungs- und Befähigungsbildes und seiner Kontinuität zulässig.

    Soweit der 1. Wehrdienstsenat des Bundesverwaltungsgerichts in seinem Beschluss vom 29.01.2013 (- WB 60/11 -, NVwZ 2013, 1227) ausführt, einer (vorvorletzten) Beurteilung aus dem Jahre 2005 komme bereits wegen des großen zeitlichen Abstands zur (dortigen) Auswahlentscheidung vom 04.07.2011 keine wesentliche Bedeutung zu, führt dies vorliegend zu keinem anderen Ergebnis.

  • BVerwG, 27.02.2003 - 2 C 16.02

    Aufstieg; Beförderung; Beurteilung; Binnendifferenzierung; Dienstalter;

    Auszug aus VG Wiesbaden, 13.11.2013 - 3 L 745/13
    Zu Recht hat der Antragsgegner die aktuellen dienstlichen Beurteilungen der Bewerber zum Ausgangspunkt seines Leistungsvergleichs gemacht (vgl. BVerwG, Urteil vom 27.02.2003 - 2 C 16.02 -, ZBR 2003, 420; Beschluss vom 20.06.2013 - 2 VR 1/13).

    Der Antragsgegner hat hier zu Recht als nächstes die vorangegangenen dienstlichen Beurteilungen ausgewertet (vgl. BVerwG, Urteil vom 27.02.2003 - 2 C 16.02 -, ZBR 2003, 420, DÖD 2003, 202).

    Ihre zusätzliche Berücksichtigung bei der Auswahl ist deswegen mit Blick auf Art. 33 Abs. 2 GG geboten, wenn eine Stichentscheidung unter zwei oder mehr aktuell im Wesentlichen gleich beurteilten Beamten zu treffen ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 19.12.2002 - 2 C 31/01 - Urteil vom 27.02.2003 - 2 C 16.02 -, ZBR 2003, 420, DÖD 2003, 202).

  • BVerwG, 30.06.2011 - 2 C 19.10

    Erledigung in der Revisionsinstanz; Fortsetzungsfeststellungsinteresse;

    Auszug aus VG Wiesbaden, 13.11.2013 - 3 L 745/13
    Nicht leistungsbezogene Hilfskriterien dürfen nur ausnahmsweise herangezogen werden, soweit der Dienstherr annehmen darf, die konkurrierenden Bewerber seien im Wesentlichen gleich geeignet (vgl. etwa BVerfG, Beschluss vom 07.03.2013 - 2 BvR 2582/12 - m.w.N.; BVerwG, Urteil vom 30.06.2011 - 2 C 19/10 -, BVerwGE 140, 83 ff.).

    Legt man dabei einen Regelbeurteilungszeitraum von drei Jahren zugrunde - wie er etwa in der Bundeslaufbahnverordnung festgeschrieben ist (vgl. § 48 Abs. 1 BLV) - und berücksichtigt man weiterhin, dass nach § 22 Abs. 1 Satz 2 BBG eine dienstliche Beurteilung noch "aktuell" in dem Sinne ist, dass sie als Grundlage der Auswahlentscheidung dienen kann, wenn das Ende des letzten Beurteilungszeitraums zum Zeitpunkt dieser Auswahlentscheidung höchstens drei Jahre zurückliegt (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 30.06.2011 - 2 C 19.10 -), so bedeutet dies, dass auch noch eine zum Auswahlzeitpunkt maximal neun Jahre alte Vor-Vorbeurteilung berücksichtigungsfähig sein kann.

  • BVerwG, 20.06.2013 - 2 VR 1.13

    Anforderungsprofil; Aufgabenbereich; Auswahlverfahren; Beförderungsdienstposten;

    Auszug aus VG Wiesbaden, 13.11.2013 - 3 L 745/13
    Zu Recht hat der Antragsgegner die aktuellen dienstlichen Beurteilungen der Bewerber zum Ausgangspunkt seines Leistungsvergleichs gemacht (vgl. BVerwG, Urteil vom 27.02.2003 - 2 C 16.02 -, ZBR 2003, 420; Beschluss vom 20.06.2013 - 2 VR 1/13).

    Dabei ist das ausgeschriebene Anforderungsprofil nach Auffassung des Gerichts auch unter Berücksichtigung der neueren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20.06.2013 - 2 VR 1/13 -, aber auch BVerfG, Beschluss vom 07.03.2013 - 2 BvR 2582/12 -, ZBR 2013, 346 ff.) nicht zu beanstanden.

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 11.07.2013 - 2 M 123/13

    Beamtenrechtlicher Konkurrentenstreit im einstweiligen Rechtsschutz -

    Auszug aus VG Wiesbaden, 13.11.2013 - 3 L 745/13
    Ginge man von einer Übertragbarkeit dieser Grundsätze auf beamtenrechtliche bzw. hier richterrechtliche Konkurrentenverfahren aus (so ohne nähere Begründung OVG Niedersachsen, Beschluss vom 09.08.2012 - 5 ME 141/12; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 11.07.2013 - 2 M 123/13 -), so sind damit jedenfalls die beiden Regelbeurteilungen vor der aktuellen dienstlichen Beurteilung einzubeziehen.
  • BVerfG, 04.10.2012 - 2 BvR 1120/12

    Beamtenrechtlicher Konkurrentenstreit - Maßgeblichkeit des Gesamturteils der

    Auszug aus VG Wiesbaden, 13.11.2013 - 3 L 745/13
    Zwar kommt dienstlichen Beurteilungen in höheren statusrechtlichen Ämtern nach der insoweit einheitlichen Rechtsprechung eine höhere Wertigkeit zu (vgl. nur BVerfG, Beschluss vom 20.03.2007 - 2 BvR 2470/06 - Beschluss vom 11.05.2011 - 2 BvR 764/11 - Beschluss vom 04.10.2012 - 2 BvR 1120/12 -), da ein höheres Amt regelmäßig auch mit gesteigerten Anforderungen und einem größeren Maß an Verantwortung verbunden ist.
  • OVG Niedersachsen, 09.08.2012 - 5 ME 141/12

    Berücksichtigung der Binnendifferenzierung in dem Gesamturteil der Vorbeurteilung

    Auszug aus VG Wiesbaden, 13.11.2013 - 3 L 745/13
    Ginge man von einer Übertragbarkeit dieser Grundsätze auf beamtenrechtliche bzw. hier richterrechtliche Konkurrentenverfahren aus (so ohne nähere Begründung OVG Niedersachsen, Beschluss vom 09.08.2012 - 5 ME 141/12; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 11.07.2013 - 2 M 123/13 -), so sind damit jedenfalls die beiden Regelbeurteilungen vor der aktuellen dienstlichen Beurteilung einzubeziehen.
  • BVerfG, 11.05.2011 - 2 BvR 764/11

    Beamtenrechtlicher Konkurrentenstreit - Keine schematische Bevorzugung eines

    Auszug aus VG Wiesbaden, 13.11.2013 - 3 L 745/13
    Zwar kommt dienstlichen Beurteilungen in höheren statusrechtlichen Ämtern nach der insoweit einheitlichen Rechtsprechung eine höhere Wertigkeit zu (vgl. nur BVerfG, Beschluss vom 20.03.2007 - 2 BvR 2470/06 - Beschluss vom 11.05.2011 - 2 BvR 764/11 - Beschluss vom 04.10.2012 - 2 BvR 1120/12 -), da ein höheres Amt regelmäßig auch mit gesteigerten Anforderungen und einem größeren Maß an Verantwortung verbunden ist.
  • VGH Hessen, 20.12.2004 - 1 TE 3124/04

    Anwendbarkeit des GKG 2004 § 52 Abs 5 auf Eilverfahren zur Sicherung des

    Auszug aus VG Wiesbaden, 13.11.2013 - 3 L 745/13
    Dieser Betrag ist nach der Rechtsprechung des Hess. VGH (vgl. Beschluss vom 20.12.2004 - 1 TE 3124/04 - m.w.N.; Beschluss vom 05.02.2010 - 1 B 3090/09 -) wegen des vorläufigen Charakters des Eilverfahrens und des in der Hauptsache zu erhebenden Bescheidungsantrags auf 3/8 zu reduzieren.
  • BVerfG, 20.03.2007 - 2 BvR 2470/06

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde im Konkurrentenstreit um die Stelle des

  • BVerwG, 25.03.2010 - 1 WB 27.09

    Auswahlentscheidung; Leistungsvergleich anhand dienstlicher Beurteilungen

  • BVerwG, 27.09.2011 - 2 VR 3.11

    Umsetzung; personalwirtschaftliches Ermessen; Ausschreibung eines Dienstpostens;

  • VGH Hessen, 19.09.2013 - 1 B 1505/12
  • BVerfG, 25.11.2011 - 2 BvR 2305/11

    Organisationsermessen des Dienstherrn auch hinsichtlich der Frage, ob eine

  • BVerwG, 04.11.2010 - 2 C 16.09

    Amt im statusrechtlichen Sinne; Ernennung; Beförderung; Bewerberauswahl;

  • StGH Hessen, 13.05.1992 - P.St. 1126

    Ausleseverfahren zur Einstellung von Lehramtsbewerbern in den Schuldienst Hessen

  • VGH Hessen, 17.01.1995 - 1 TG 1483/94

    Stellenbesetzung: kein Anspruch auf eine einstweilige Anordnung, wenn Bewerbung

  • VGH Hessen, 26.10.1993 - 1 TG 1585/93

    Formelle und materielle Anforderungen an eine rechtsfehlerfreie

  • BVerfG, 24.09.2002 - 2 BvR 857/02

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

  • BVerfG, 19.09.1989 - 2 BvR 1576/88

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung über eine

  • VG Wiesbaden, 10.08.2015 - 3 L 1831/14

    Zum Vergleich von Beurteilungen, die auf unterschiedlichen Beurteilungssystemen

    Vielmehr muss ein Leistungsunterschied deutlich und eindeutig zum Ausdruck kommen (vgl. VG Wiesbaden, Beschluss vom 13.11.2013 - 3 L 745/13.WI -).
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