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   VG Wiesbaden, 14.08.2008 - 4 K 330/08.WI   

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https://dejure.org/2008,30533
VG Wiesbaden, 14.08.2008 - 4 K 330/08.WI (https://dejure.org/2008,30533)
VG Wiesbaden, Entscheidung vom 14.08.2008 - 4 K 330/08.WI (https://dejure.org/2008,30533)
VG Wiesbaden, Entscheidung vom 14. August 2008 - 4 K 330/08.WI (https://dejure.org/2008,30533)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 18 Abs 2 S 1 AufenthG 2004, § 39 Abs 2 Nr 1 AufenthG 2004, § 34 BeschV, § 4 Abs 3 AufenthG 2004, § 10 S 2 BeschV
    Aufenthaltserlaubnis zu Beschäftigungszwecken für US-Amerikaner

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    (Aufenthaltserlaubnis zu Beschäftigungszwecken für US-Amerikaner)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 04.06.2007 - 7 B 10282/07

    Ausländerrechtliche Bedeutung des deutsch-amerikanischen Freundschaftsvertrags

    Auszug aus VG Wiesbaden, 14.08.2008 - 4 K 330/08
    Auch das OVG Rheinland-Pfalz habe in einem Beschluss vom 04.06.2007 (7 B 10282/07) so entschieden.

    Das OVG Koblenz stellt im Leitsatz seines Beschlusses vom 04.06.2007 (7 B 10282/07) fest, dass sich aus dem FHSV für Staatsangehörige der Vereinigten Staaten von Amerika kein Recht ergibt, zu einer zustimmungspflichtigen Beschäftigung im Bundesgebiet ohne Arbeitsmarkt- und Vorrangprüfung zugelassen zu werden.

  • VGH Hessen, 05.02.2004 - 9 TG 2664/03

    Keine Erstreckung von EU-Recht auf US-Amerikaner; Prüfungsumfang im

    Auszug aus VG Wiesbaden, 14.08.2008 - 4 K 330/08
    Soweit der Beklagte auf eine Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 05.02.2004 (9 TG 2664/03) Bezug nehme, wonach Staatsangehörige der Vereinigten Staaten auch unter Berücksichtigung des Freundschaftsabkommens nicht in den Genuss von Vergünstigungen kämen, wie sie dem Personenkreis eingeräumt werde, der unter das EU-Recht falle, sei dem entgegenzuhalten, dass der Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs ein nicht vergleichbarer Sachverhalt zugrunde gelegen habe.

    Insbesondere kann die Behandlung, die in der Bundesrepublik Deutschland den Staatsangehörigen, Gesellschaften usw. der EU-Staaten zuteil wird nicht als Maßgabe für die Behandlung der Staatsangehörigen, Gesellschaften usw. der Vereinigten Staaten gelten, weil die EU einen besonderen Zusammenschluss von Staaten darstellt und innerhalb der EU andere Voraussetzungen als im Verhältnis der Bundesrepublik Deutschland zu den USA gelten (vgl. HessVGH, Beschluss vom 05.02.2004 - 9 TG 2664/03; Kloesel/Christ/Häußer, a.a.O., Artikel XXV Rdnr. 4).

  • VGH Baden-Württemberg, 23.10.2006 - 13 S 1943/06

    Vorläufiger Rechtsschutz nach Ablehnung eines zur Arbeitsaufnahme berechtigenden

    Auszug aus VG Wiesbaden, 14.08.2008 - 4 K 330/08
    Dies habe insbesondere der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg ausdrücklich in einem Beschluss vom 23.10.2006 (13 S 1943/06) entschieden.

    Der VGH Mannheim führt in seinem Beschluss vom 23.10.2006 (13 S 1943/06) in seinem Leitsatz 2 zunächst aus, es spreche viel dafür, dass sich weder aus dem FHSV noch aus § 34 BeschV ein Anspruch eines US-Bürgers auf Zustimmung der C. zur Aufnahme einer unselbständigen Erwerbstätigkeit ohne Arbeitsmarkt- bzw. Vorrangprüfung im Sinne des § 39 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 a und b AufenthG ergebe.

  • VGH Hessen, 28.10.2009 - 9 A 2134/08

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsaufnahme an amerikanischen

    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Wiesbaden vom 14. August 2008 - 4 K 330/08.WI(V) - wird zurückgewiesen.
  • VG Hannover, 11.01.2010 - 7 B 3473/09

    Aufenthaltserlaubnis; Bundesagentur für Arbeit; USA; Vorrangprüfung; Zustimmung

    Die Antragsteller können als US-amerikanische Staatsbürger in diesem Zusammenhang keine Gleichstellung mit Arbeitnehmern der Europäischen Union beanspruchen, weil die Europäische Union einen besonderen supranationalen Zusammenschluss mit teilweise unmittelbarer Rechtsetzungskompetenz für das Bundesgebiet darstellt (BVerwG, Urteil vom 29.4.1971, BVerwGE 38, S. 90, 94 = NJW 1971, S. 2141; Beschluss vom 5.4.2005 - 6 B 2/05 -, vorausgegangen: OVG Münster, Urteil vom 30.9.2004, NJOZ 2005, S. 4661; s. auch VGH Kassel, Beschluss vom 5.2.2004, InfAuslR 2004, S. 185, 186 mwN; VG Wiesbaden, Urteil vom 14.8.2008 - 4 K 330/08.WI - und Kloesel/Christ/Häußer, Deutsches Aufenthalts- und Ausländerrecht Bd. 3, 5. Aufl., Art. XXV FHSV Rdnr. 4).
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