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   VG Wiesbaden, 15.04.2016 - 5 K 1431/14.WI   

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https://dejure.org/2016,7128
VG Wiesbaden, 15.04.2016 - 5 K 1431/14.WI (https://dejure.org/2016,7128)
VG Wiesbaden, Entscheidung vom 15.04.2016 - 5 K 1431/14.WI (https://dejure.org/2016,7128)
VG Wiesbaden, Entscheidung vom 15. April 2016 - 5 K 1431/14.WI (https://dejure.org/2016,7128)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • vdai.de PDF

    Die Regelung des § 10a GlüStV zur Beschränkung der Anzahl der Konzessionen auf 20 ist europarechtswidrig und deshalb nicht anwendbar.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Land Hessen muss weitere Sportwettenkonzessionen vergeben - Verstoß gegen Dienstleistungsfreiheit Art. 56 AEUV

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Keine Konzessionsbeschränkungen für Sportwetten

  • lto.de (Kurzinformation)

    Verstoß gegen EU-Recht: Hessen darf Sportwettenlizenzen nicht auf 20 begrenzen

  • lto.de (Kurzinformation)

    Tipico im Streit mit Land Hessen erfolgreich

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Land Hessen wird verpflichtet, einem nicht berücksichtigten Konkurrenten eine Sportwettenkonzession zu erteilen

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Begrenzung auf 20 Sportwetten-Lizenzen ist EU-rechtswidrig

  • juve.de (Kurzinformation)

    Sportwetten-Konzession: Tipico siegt

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Sportwetten: Annahmestellen legalisieren!

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Verfahren um Konzessionen für Sportwetten

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (20)

  • VG Wiesbaden, 10.06.2015 - 5 L 1438/14

    Lotterierecht

    Auszug aus VG Wiesbaden, 15.04.2016 - 5 K 1431/14
    Mit Beschluss vom 10.06.2015 (Az.: 5 L 1438/14) hat das Gericht den Beklagten verpflichtet, bis zur Entscheidung der Kammer im Hauptsacheverfahren die angekündigte Erteilung von Konzessionen an die 20 erfolgreichen Mitbewerber zurückzustellen, und festgestellt, dass mehrere ergebnisrelevante Verfahrensfehler vorliegen, die das gesamte Verwaltungsverfahren auf der 2. Stufe bis zur Auswahlentscheidung betreffen und auf die die Klägerin sich berufen kann.

    Die Rechtsverstöße im Auswahlverfahren, die die Kammer bereits im Eilbeschluss vom 10.06.2015 (Az.: 5 L 1438/14) aufgezeigt hat, haben im Ergebnis schon dazu geführt, dass die Konzessionsvergabe gestoppt werden musste (vgl. Hess.VGH, Beschluss vom 16.10.2015, Az.: 8 B 1028/15; VG Frankfurt a.M., Beschluss vom 27.05.2015, Az.: 2 L 3002/14; VG Hamburg, Beschluss vom 29.06.2015, Az.: 4 E 4214/14; dazu auch aktuell Kirchhof, Die verfassungsgeforderte Reform des Glücksspielwesens, NVwZ 2016, S. 124).

    Dass eine solche Phase nur der Erprobung, wie sich die Teilnahme konzessionierter Bewerber auf den Glücksspielmarkt auswirkt, dienen kann und nicht auch der Behörde zur Erprobung, wie ein neu eingeführtes Konzessionsverfahren zu gestalten ist, hat die Kammer bereits im Eilbeschluss vom 10.06.2015 (Az.: 5 L 1438/14) festgestellt.

  • VGH Hessen, 16.10.2015 - 8 B 1028/15

    Vergabe von Konzessionen zur Veranstaltung von Sportwetten gestoppt

    Auszug aus VG Wiesbaden, 15.04.2016 - 5 K 1431/14
    Die Kritik, die der Hessische Verwaltungsgerichtshof in einer einmalig gebliebenen Entscheidung vom 16.10.2015 (Az.: 8 B 1028/15) an der Transparenz des Verfahrens und der Gewichtung der Kriterien geübt habe, habe er in den Folgeentscheidungen nicht mehr aufrechterhalten.

    Die Rechtsverstöße im Auswahlverfahren, die die Kammer bereits im Eilbeschluss vom 10.06.2015 (Az.: 5 L 1438/14) aufgezeigt hat, haben im Ergebnis schon dazu geführt, dass die Konzessionsvergabe gestoppt werden musste (vgl. Hess.VGH, Beschluss vom 16.10.2015, Az.: 8 B 1028/15; VG Frankfurt a.M., Beschluss vom 27.05.2015, Az.: 2 L 3002/14; VG Hamburg, Beschluss vom 29.06.2015, Az.: 4 E 4214/14; dazu auch aktuell Kirchhof, Die verfassungsgeforderte Reform des Glücksspielwesens, NVwZ 2016, S. 124).

    Die Entscheidung des VG München vom 18. März 2015 (Az.: M 16 E 14.4518) im vorläufigen Rechtsschutzverfahren, in der ein Verstoß gegen höherrangiges Recht durch die Begrenzung der Zahl der Konzessionen auf insgesamt 20 geprüft und verneint wird, kann im vorliegenden Verfahren schon deshalb keine Rolle (mehr) spielen, weil der Bayerische Verwaltungsgerichtshof diesen Beschluss abgeändert und festgestellt hat, dass die Hauptsache durch ein außerprozessuales Ereignis (den unanfechtbaren Beschluss des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 16.10.2015 im Verfahren 8 B 1028/15) erledigt ist (Entscheidung des Bay.VGH vom 28.10.2015, Az.: 10 CE 15.764).

  • VerfGH Bayern, 25.09.2015 - 9-VII-13

    Teilweise erfolgreiche Popularklage vor allem gegen Bestimmungen des

    Auszug aus VG Wiesbaden, 15.04.2016 - 5 K 1431/14
    Bestimmungen, die die zahlenmäßige Beschränkung der Sportwettenkonzessionen regeln, stellen für die Wettveranstalter eine objektive Zulassungsschranke dar (so Bay.VerfGH, Entscheidung vom 25.09.2015, Vf. 9-VII-13 u.a.).

    Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat in seiner Entscheidung vom 25. September 2015 (Az.: Vf. 9-VII-13 u.a.) zwar die Begrenzung der Zahl der zu vergebenden Konzessionen auf 20 im Rahmen eines weiten Prognosespielraums des Gesetzgebers als verfassungsgemäß angesehen.

  • EuGH, 04.02.2016 - C-336/14

    Das Unionsrecht kann der Ahndung einer ohne Erlaubnis erfolgten

    Auszug aus VG Wiesbaden, 15.04.2016 - 5 K 1431/14
    Wie der Europäische Gerichtshof in ständiger Rechtsprechung, zuletzt im sogenannten Ince-Verfahren (Urteil vom 04.02.2016, Az.: C-336/14), ausgeführt hat, ist jedes nationale Gericht gehalten, den Vorgaben des Europarechts in seiner Rechtsanwendung Rechnung zu tragen.

    Dabei sind die Grundregeln der Verträge, insbesondere Art. 56 AEUV, der Gleichbehandlungsgrundsatz, das Verbot der Diskriminierung und das daraus folgende Transparenzgebot zu beachten (vgl. zuletzt EuGH, Urteil vom 04.02.2016, a.a.O.).

  • VG München, 18.03.2015 - M 16 E 14.4518

    Sportwettenkonzession

    Auszug aus VG Wiesbaden, 15.04.2016 - 5 K 1431/14
    Das habe das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen (Urteil vom 17.02.2015, Az.: 19 K 5808/12) ebenso bestätigt wie das Verwaltungsgericht München (Beschluss vom 18.03.2015, Az.: M 16 E 14.4518), das auch die Rechtmäßigkeit des Glücksspielstaatsvertrages, des Konzessionsverfahrens und der getroffenen Auswahlentscheidung insgesamt festgestellt habe.

    Die Entscheidung des VG München vom 18. März 2015 (Az.: M 16 E 14.4518) im vorläufigen Rechtsschutzverfahren, in der ein Verstoß gegen höherrangiges Recht durch die Begrenzung der Zahl der Konzessionen auf insgesamt 20 geprüft und verneint wird, kann im vorliegenden Verfahren schon deshalb keine Rolle (mehr) spielen, weil der Bayerische Verwaltungsgerichtshof diesen Beschluss abgeändert und festgestellt hat, dass die Hauptsache durch ein außerprozessuales Ereignis (den unanfechtbaren Beschluss des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 16.10.2015 im Verfahren 8 B 1028/15) erledigt ist (Entscheidung des Bay.VGH vom 28.10.2015, Az.: 10 CE 15.764).

  • Generalanwalt beim EuGH, 22.10.2015 - C-336/14

    Ince - Freier Dienstleistungsverkehr - Glücksspiele - Staatliches Monopol auf

    Auszug aus VG Wiesbaden, 15.04.2016 - 5 K 1431/14
    Auch die Konzessionsrichtlinie (Richtlinie 2014/23/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26.02.2014 über die Konzessionsvergabe), die bis zu ihrer Umsetzung jedenfalls als Orientierung dienen kann (vgl. Schlussanträge des Generalanwalts vom 22.10.2015 in der Rechtssache C - 336/14, Rn. 71), sieht in Art. 18 Abs. 1 eine Beschränkung der Laufzeit von Konzessionen vor.
  • EuGH, 06.03.2007 - C-338/04

    DER GERICHTSHOF ERKLÄRT ES FÜR GEMEINSCHAFTSRECHTSWIDRIG, DASS IN ITALIEN

    Auszug aus VG Wiesbaden, 15.04.2016 - 5 K 1431/14
    Die sich aus einer Begrenzung ergebenden Hemmnisse für die Dienstleistungsfreiheit sind nicht bereits deshalb gerechtfertigt, weil sie nach einer prognostischen Schätzung als für das Inland "ausreichend" erachtet werden (so EuGH, Urteil vom 06.03.2007, Az.: C-338/04 u.a. - Placanica).
  • VGH Bayern, 29.01.2016 - 10 CE 15.764

    Unterlassung der Erteilung von Konzessionen zur Veranstaltung von Sportwetten

    Auszug aus VG Wiesbaden, 15.04.2016 - 5 K 1431/14
    Die Entscheidung des VG München vom 18. März 2015 (Az.: M 16 E 14.4518) im vorläufigen Rechtsschutzverfahren, in der ein Verstoß gegen höherrangiges Recht durch die Begrenzung der Zahl der Konzessionen auf insgesamt 20 geprüft und verneint wird, kann im vorliegenden Verfahren schon deshalb keine Rolle (mehr) spielen, weil der Bayerische Verwaltungsgerichtshof diesen Beschluss abgeändert und festgestellt hat, dass die Hauptsache durch ein außerprozessuales Ereignis (den unanfechtbaren Beschluss des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 16.10.2015 im Verfahren 8 B 1028/15) erledigt ist (Entscheidung des Bay.VGH vom 28.10.2015, Az.: 10 CE 15.764).
  • EuGH, 09.09.2010 - C-64/08

    Die österreichischen Rechtsvorschriften, die das Recht zum Betrieb von

    Auszug aus VG Wiesbaden, 15.04.2016 - 5 K 1431/14
    Zwar stellt auch eine Limitierung der Geltungsdauer von Konzessionen eine Beschränkung der zugelassenen Wirtschaftsteilnehmer bei der Ausübung der Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit dar, ist aber gerechtfertigt, wenn sie auf alle Bewerber gleichmäßig angewandt wird und geeignet ist, den Allgemeinwohlzielen zu dienen (vgl. dazu EuGH, Urt. v. 09.09.2010, Az.: C - 64/08, - Engelmann).
  • VG Frankfurt/Main, 27.05.2015 - 2 L 3002/14

    Ausgabe von Sportwetten-Konzessionen an 20 ausgewählte Bewerber gestoppt

    Auszug aus VG Wiesbaden, 15.04.2016 - 5 K 1431/14
    Die Rechtsverstöße im Auswahlverfahren, die die Kammer bereits im Eilbeschluss vom 10.06.2015 (Az.: 5 L 1438/14) aufgezeigt hat, haben im Ergebnis schon dazu geführt, dass die Konzessionsvergabe gestoppt werden musste (vgl. Hess.VGH, Beschluss vom 16.10.2015, Az.: 8 B 1028/15; VG Frankfurt a.M., Beschluss vom 27.05.2015, Az.: 2 L 3002/14; VG Hamburg, Beschluss vom 29.06.2015, Az.: 4 E 4214/14; dazu auch aktuell Kirchhof, Die verfassungsgeforderte Reform des Glücksspielwesens, NVwZ 2016, S. 124).
  • EuGH, 08.09.2010 - C-409/06

    Mit dem im Rahmen der Organisation von Sportwetten und Lotterien in Deutschland

  • OVG Berlin-Brandenburg, 12.05.2015 - 1 S 102.14

    Einstweilige Anordnung; Anordnungsanspruch; Glaubhaftmachung; Vergabeverfahren;

  • BVerfG, 07.12.2001 - 1 BvR 1806/98

    Zur IHK-Zwangsmitgliedschaft

  • BVerfG, 28.03.2006 - 1 BvR 1054/01

    Grundrechtskonformität des staatlichen Sportwettenmonopols

  • EuGH, 22.01.2015 - C-463/13

    Das Unionsrecht steht der Durchführung einer neuen Ausschreibung in Italien, die

  • EuGH, 15.09.2011 - C-347/09

    Ein Monopol für Internet-Glücksspiele kann nur gerechtfertigt werden, wenn mit

  • VGH Hessen, 04.01.2016 - 8 B 883/15
  • VG Berlin, 23.05.2014 - 23 K 512.12

    Rechtmäßigkeit eines zweistufigen Auswahlverfahrens hinsichtlich der Erteilung

  • EuGH, 15.10.2015 - C-581/14

    Naderhirn - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 99 der Verfahrensordnung des

  • VG Wiesbaden, 13.09.2012 - 5 L 1081/12
  • VGH Bayern, 01.08.2016 - 10 CS 16.893

    Untersagung der Vermittlung von Sportwetten

    In der Zwischenzeit habe das Verwaltungsgericht Wiesbaden mit Urteil vom 15. April 2016 das für die Erteilung der Konzession in einem landeseinheitlichen Verfahren zuständige Land Hessen verpflichtet, der T. Co. Ltd., für die die Antragstellerin Wetten vermittle, eine Sportwettenkonzession zu erteilen (5 K 1431/14.WI).

    Auch wenn das Verwaltungsgericht Wiesbaden (U. v. 15.4.2016 - 5 K 1431/14.WI - juris) das Land Hessen inzwischen zur Erteilung einer Konzession nach § 4a Abs. 2 GlüStV an die Veranstalterin der Antragstellerin verpflichtet hat, heißt dies nicht, dass das von der Veranstalterin vorgehaltene Wettangebot den materiellen Bestimmungen in § 21 GlüStV entspricht, weil erst die in der Konzession festzulegenden Inhalts- und Nebenbestimmungen (§ 4c Abs. 2 GlüStV) Aufschluss darüber geben, ob das vom Veranstalter beabsichtigte Wettangebot den Bestimmungen des Glücksspielstaatsvertrages genügt.

  • VG Wiesbaden, 31.10.2016 - 5 K 1467/14

    Die Beschränkung in § 10 a Abs. 3 GlüStV auf 20 Sportwetten Konzessionen ist

    Unter Bezugnahme auf die Entscheidung der erkennenden Kammer vom 15.04.2016 (Az.: 5 K 1431/14.WI) beantragt die Klägerin,.

    Entsprechend seinem Vortrag im Verfahren 5 K 1431/14.WI vertritt er die Auffassung, der Glücksspielstaatsvertrag verfolge das legitime Ziel, im Wege einer Experimentierphase die Einführung eines privaten, staatlich überwachten Glücksspielangebots zu prüfen.

  • OLG Karlsruhe, 19.12.2023 - 19 U 48/23

    Online Sportwetten - Veranstalter muss Spieler rund 134.000 Euro zurückzahlen

    Das Verwaltungsgericht Wiesbaden habe ihr rechtskräftig einen Anspruch auf Konzessionserteilung zugesprochen (Urt. v. 15.4.2016 - 5 K 1431/14.Wi, juris).
  • VG Wiesbaden, 09.11.2016 - 5 L 1609/16

    Antragsteller, die die Mindesvoraussetzungen erfüllt haben, haben Anspruch auf

    Ihrer Klage auf Erteilung einer Konzession hat das Gericht mit Urteil vom 15.04.2016 (Az.: 5 K 1431/14.WI) stattgegeben, Anträge auf Zulassung der Berufung sind beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof anhängig.

    Denn diese hat - wie das Gericht mit Urteil vom 15.04.2016 (Az.: 5 K 1431/14.WI) festgestellt hat - einen Anspruch auf Erteilung einer Konzession, weil sie alle Mindestvoraussetzungen erfüllt hat und (nur) im verfassungs- und europarechtswidrigen Auswahlverfahren nicht zu den 20 Besten gehörte.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.06.2016 - 4 B 860/15

    Entgegenhalten des Fehlens einer Erlaubnis zur Vermittlung von Sportwetten

    Hieran hat sich allein durch das Urteil des Verwaltungsgerichts Wiesbaden vom 15.4.2016 - 5 K 1431/14 - nichts geändert, durch das das Land Hessen erstmals verpflichtet worden ist, einem Konzessionsbewerber, nämlich der Beigeladenen eine Konzession zur Veranstaltung von Sportwetten zu erteilen.
  • VGH Bayern, 22.12.2020 - 23 ZB 18.1656

    Glücksspielrechtliche Erlaubnis zum Betrieb einer Spielhalle

    Sie unterscheidet sich von den von Klägerseite angeführten Konstellationen, in welcher der Betroffene selbst keinen Antrag auf Erteilung einer glückspielrechtlichen Erlaubnis bei der Behörde gestellt hat, beispielsweise, weil er es gar nicht konnte (vgl. OVG NW, U.v. 23.1.2017 - 4 A 3244/06 - juris Rn. 35), oder die Behörde einen derartigen gestellten Antrag noch nicht abgelehnt hat (vgl. BVerwG, U.v. 16.12.2016 - 8 C 7.15 - juris Rn. 3; OVG Hamburg, U.v. 7.2.2018 - 4 Bf 217/17 - juris Rn. 2 a.E. u. Rn. 80; HessVGH, B.v. 29.5.2017 - 8 B 2744/16 - juris Rn. 2), oder die Behörde überhaupt keine Untersagungsanordnung erlassen hat (vgl. VG Wiesbaden, U.v. 15.4.2016 - 5 K 1431/14.WI - juris Rn. 13) beziehungsweise es an einem wirksamen belastenden Verwaltungsakt fehlt und im Übrigen Zweifel an der Entscheidungserheblichkeit bestehen (vgl. BVerwG, U.v. 16.5.2007 - 6 C 23.06 - juris Rn. 13).
  • VGH Bayern, 22.12.2020 - 23 ZB 18.1657

    Antrag auf Erteilung einer glückspielrechtlichen Erlaubnis für den Betrieb einer

    Sie unterscheidet sich von den von Klägerseite angeführten Konstellationen, in welcher der Betroffene selbst keinen Antrag auf Erteilung einer glückspielrechtlichen Erlaubnis bei der Behörde gestellt hat, beispielsweise, weil er es gar nicht konnte (vgl. OVG NW, U.v. 23.1.2017 - 4 A 3244/06 - juris Rn. 35), oder die Behörde einen derartigen gestellten Antrag noch nicht abgelehnt hat (vgl. BVerwG, U.v. 16.12.2016 - 8 C 7.15 - juris Rn. 3; OVG Hamburg, U.v. 7.2.2018 - 4 Bf 217/17 - juris Rn. 2 a.E. u. Rn. 80; HessVGH, B.v. 29.5.2017 - 8 B 2744/16 - juris Rn. 2), oder die Behörde überhaupt keine Untersagungsanordnung erlassen hat (vgl. VG Wiesbaden, U.v. 15.4.2016 - 5 K 1431/14.WI - juris Rn. 13) beziehungsweise es an einem wirksamen belastenden Verwaltungsakt fehlt und im Übrigen Zweifel an der Entscheidungserheblichkeit bestehen (vgl. BVerwG, U.v. 16.5.2007 - 6 C 23.06 - juris Rn. 13).
  • VG Wiesbaden, 21.11.2016 - 5 K 1447/14
    Denn derzeit hat der Glücksspielstaatsvertrag 2012 noch Geltung und seine Vorschriften sind - mit Ausnahme der vom Gericht als unanwendbar erklärten §§ 10 a Abs. 3 i.V.m. 4a Abs. 2 Satz 2 und 4 b Abs. 5 (vgl. dazu Urteil vom 15.04.2016, Az.: 5 K 1431/14.WI) - geltendes Recht.

    Entsprechend hat die Kammer im Musterverfahren 5 K 1431/14.WI (Urteil vom 15.04.2016) den Beklagten verpflichtet, der dortigen Klägerin eine für 7 Jahre gültige Konzession zu erteilen.

  • VG Wiesbaden, 31.10.2016 - 5 K 1388/14

    Die Beschränkung in § 10 a Abs. 3 GlüStV auf 20 Sportwetten Konzessionen ist

    Unter Bezugnahme auf die Entscheidung der erkennenden Kammer vom 15.04.2016 (Az.: 5 K 1431/14.WI) beantragt die Klägerin,.

    Entsprechend seinem Vortrag im Verfahren 5 K 1431/14.WI vertritt er die Auffassung, der Glücksspielstaatsvertrag verfolge das legitime Ziel, im Wege einer Experimentierphase die Einführung eines privaten, staatlich überwachten Glücksspielangebots zu prüfen.

  • VGH Bayern, 22.12.2020 - 23 ZB 18.1660

    Glücksspielrechtliche Erlaubnis zum Betrieb einer Spielhalle

    Sie unterscheidet sich von den von Klägerseite angeführten Konstellationen, in welcher der Betroffene selbst keinen Antrag auf Erteilung einer glückspielrechtlichen Erlaubnis bei der Behörde gestellt hat, beispielsweise, weil er es gar nicht konnte (vgl. OVG NW, U.v. 23.1.2017 - 4 A 3244/06 - juris Rn. 35), oder die Behörde einen derartigen gestellten Antrag noch nicht abgelehnt hat (vgl. BVerwG, U.v. 16.12.2016 - 8 C 7.15 - juris Rn. 3; OVG Hamburg, U.v. 7.2.2018 - 4 Bf 217/17 - juris Rn. 2 a.E. u. Rn. 80; HessVGH, B.v. 29.5.2017 - 8 B 2744/16 - juris Rn. 2), oder die Behörde überhaupt keine Untersagungsanordnung erlassen hat (vgl. VG Wiesbaden, U.v. 15.4.2016 - 5 K 1431/14.WI - juris Rn. 13) beziehungsweise es an einem wirksamen belastenden Verwaltungsakt fehlt und im Übrigen Zweifel an der Entscheidungserheblichkeit bestehen (vgl. BVerwG, U.v. 16.5.2007 - 6 C 23.06 - juris Rn. 13).
  • VGH Bayern, 22.12.2020 - 23 ZB 18.1658

    Glücksspielrechtliche Erlaubnis zum Betrieb einer Spielhalle

  • VG Saarlouis, 21.07.2016 - 6 L 70/16

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Untersagungsverfügung betreffend die Vermittlung

  • OVG Sachsen-Anhalt, 09.07.2019 - 3 L 79/16

    Untersagung der Vermittlung von Sportwetten

  • OVG Niedersachsen, 07.03.2018 - 11 LA 43/17

    Divergenz; Drittrechtsverhältnis; Feststellungsklage; Glücksspielstaatsvertrag;

  • VG Wiesbaden, 10.06.2015 - 5 L 1438/14
  • VGH Bayern, 14.11.2017 - 9 B 17.271

    Bauaufsichtliche Untersagung der Nutzung eines Wettbüros/Wettannahmestelle auf

  • VGH Bayern, 17.11.2017 - 9 B 17.271

    Bauaufsichtliche Nutzungsuntersagung für Wettbüro/Wettannahmestelle

  • LG Paderborn, 28.10.2022 - 3 O 76/22
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