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   VG Wiesbaden, 15.08.2012 - 3 L 250/12.WI   

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VG Wiesbaden, 15.08.2012 - 3 L 250/12.WI (https://dejure.org/2012,31820)
VG Wiesbaden, Entscheidung vom 15.08.2012 - 3 L 250/12.WI (https://dejure.org/2012,31820)
VG Wiesbaden, Entscheidung vom 15. August 2012 - 3 L 250/12.WI (https://dejure.org/2012,31820)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 18 BBesG, § 25 BBesG
    Unzulässigkeit der Dienstpostenbündelung beim Bundeskriminalamt

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unzulässigkeit der Dienstpostenbündelung beim Bundeskriminalamt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • VGH Hessen, 23.04.2012 - 1 B 2284/11

    Beförderung bei sog. gebündelten Dienstposten

    Auszug aus VG Wiesbaden, 15.08.2012 - 3 L 250/12
    Von diesen Grundsätzen geht auch der Hessische Verwaltungsgerichtshof aus (Beschlüsse v. 23.04.2012 - 1 B 2284/11 - sowie 1 B 2316/11 -).

    Der Zweck, das für die Sachbearbeitertätigkeit erforderliche Fachwissen möglichst langfristig in einem Fachbereich zu halten, gilt für jede Verwaltungstätigkeit (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 23.04.2012 - 1 B 2284/11 - Beschluss vom 27.07.2012 - 1 B 1185/12 -).

    Dementsprechend hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof bereits das Zollkriminalamt betreffend entschieden, dass dort für den Bereich des gehobenen Dienstes keine ausreichende sachliche Rechtfertigung für eine gebündelte Dienstpostenbewertung der nach A 9 bis A 11 BBesO bewerteten Ämter bestehe (Hess. VGH, Beschluss vom 17.11.2011 - 1 B 2284/11 -).

  • BVerwG, 30.06.2011 - 2 C 19.10

    Erledigung in der Revisionsinstanz; Fortsetzungsfeststellungsinteresse;

    Auszug aus VG Wiesbaden, 15.08.2012 - 3 L 250/12
    Soweit das Bundesverwaltungsgericht in seiner Entscheidung vom 30.06.2011 (BVerwG 2 C 19.10) ausführt, die Einrichtung gebündelter Dienstposten bedürfe einer besonderen sachlichen Rechtfertigung, die sich nur aus den Besonderheiten der jeweiligen Verwaltung ergeben könne, knüpft es an die Kommentierung von Schwegmann/Summer (Besoldungsrecht des Bundes und der Länder, 161. AL, § 18 BBesG, RdNr. 15 und 16b) an.

    Insbesondere in einem System, in dem Beförderungen ohne Wechsel der Aufgaben auf dem innegehabten Dienstposten erfolgen, ist keine Aussage möglich, welcher Wertigkeit diese Aufgaben entsprechen (vgl. auch BVerwG, Urteil vom 30.06.20011 - 2 C 19/10 -).

    Es wäre vielmehr geboten gewesen, zunächst die aktuellen dienstlichen Beurteilungen differenziert auszuwerten (vgl. BVerwG, Urteil vom 30.06.2011 - BVerwG 2 C 19.10 -), da eine bevorzugte Berücksichtigung von Frauen sowohl nach dem Unionsrecht als auch nach § 8 Satz 1 BGleiG ausdrücklich auf die Fälle gleicher Qualifikation beschränkt ist.

  • VGH Hessen, 20.12.2004 - 1 TE 3124/04

    Anwendbarkeit des GKG 2004 § 52 Abs 5 auf Eilverfahren zur Sicherung des

    Auszug aus VG Wiesbaden, 15.08.2012 - 3 L 250/12
    Dieser Betrag ist nach der Rechtsprechung des Hess. VGH (vgl. B.v. 20.12.2004 - 1 TE 3124/04 - m.w.N.) wegen des vorläufigen Charakters des Eilverfahrens und des in der Hauptsache zu erhebenden Bescheidungsantrags auf 3/8 zu reduzieren und alsdann mit der Anzahl der Beigeladenen zu vervielfachen, wobei der in einem Hauptsacheverfahren festzusetzende Streitwert die Obergrenze bildet (Hess. VGH, B. v. 22.03.2001 - 1 TG 2512/97 -).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 12.01.2012 - 1 M 174/11

    Beförderungskonkurrenz; zwingende Berücksichtigung der letzten Regelbeurteilung

    Auszug aus VG Wiesbaden, 15.08.2012 - 3 L 250/12
    Bereits bei der Beurteilung der Bewerber müsste bei bewerteten Dienstposten zunächst die Wertigkeit und damit die Anforderungen der wahrgenommenen Aufgaben ausgehend von dem innegehabten statusrechtlichen Amt in der dienstlichen Beurteilung berücksichtigt werden (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, B. v. 12.01.2012 - 1 M 174/11 -, RdNr. 17 bei juris; OVG Lüneburg, B. v. 04.02.2008 - LA 119/05 -, RdNr. 9 bei juris).
  • OVG Niedersachsen, 04.02.2008 - 5 LA 119/05

    Geltendmachung eines Anspruchs auf Neuvornahme einer dienstlichen Bewertung;

    Auszug aus VG Wiesbaden, 15.08.2012 - 3 L 250/12
    (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 04.02.2008 - 5 LA 119/05 -).
  • VGH Hessen, 17.01.1995 - 1 TG 1483/94

    Stellenbesetzung: kein Anspruch auf eine einstweilige Anordnung, wenn Bewerbung

    Auszug aus VG Wiesbaden, 15.08.2012 - 3 L 250/12
    Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung ist zulässig, da die Ablehnungsentscheidung der Antragsgegnerin im Hinblick auf den eingelegten Widerspruch noch nicht bestandskräftig geworden ist (vgl. dazu Hess. VGH, B.v. 17.01.1995 -1 TG 1483/94 --, HessVGRspr. 1995, 82).
  • VGH Hessen, 26.10.1993 - 1 TG 1585/93

    Formelle und materielle Anforderungen an eine rechtsfehlerfreie

    Auszug aus VG Wiesbaden, 15.08.2012 - 3 L 250/12
    Über dieses formelle Begründungserfordernis hinaus muss die Begründung der Auswahlentscheidung inhaltlich den Bedingungen rationaler Abwägung genügen, d.h. vom Gericht nachvollziehbar sein (Hess. VGH, B.v. 26.10.1993 - 1 TG 1585/93 -, HessVGRspr. 1994, 34).
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