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   VG Wiesbaden, 16.01.2015 - 2 K 1389/14.WI.A   

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VG Wiesbaden, 16.01.2015 - 2 K 1389/14.WI.A (https://dejure.org/2015,4265)
VG Wiesbaden, Entscheidung vom 16.01.2015 - 2 K 1389/14.WI.A (https://dejure.org/2015,4265)
VG Wiesbaden, Entscheidung vom 16. Januar 2015 - 2 K 1389/14.WI.A (https://dejure.org/2015,4265)
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Volltextveröffentlichung

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    GG Art. 2 Abs. 2 S. 1, GG Art. 6 Abs. 1, AsylVfG § 26a
    Inlandsbezogenes Vollstreckungshindernis, Abschiebungshindernis, Bulgarien, Familieneinheit, internationaler Schutz, Schutzstatus, subsidiärer Schutz, Flüchtlingsanerkennung, sichere Drittstaaten, Dublinverfahren, Krankheit, psychische Erkrankung, besonders ...

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 17.09.2014 - 2 BvR 1795/14

    Die zuständige Behörde hat jedenfalls bei der Abschiebung von Familien mit

    Auszug aus VG Wiesbaden, 16.01.2015 - 2 K 1389/14
    Im Hinblick auf die aktuelle Rechtsprechung des BVerfG bezogen auf die Rückführung nach Italien (BVerfG, B. v. 17.09.2014 - 2 BvR 1795/14) ist angesichts der Grundrechte aus Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG und Art. 6 Abs. 1 GG sowie unter dem Gesichtspunkt der Familieneinheit jedenfalls bei Familien mit Neugeborenen und Kleinstkindern bis zum Alter von drei Jahren in Abstimmung mit den bulgarischen Behörden sicherzustellen, dass für solche Familien der Übergang in eine gesicherte Unterkunft gewährleistet ist, um erhebliche konkrete Gesundheitsgefahren für diese in besonderem Maße auf ihre Eltern angewiesenen Kinder auszuschließen.

    Demgemäß hat die Beklagte vor dem Hintergrund der aktuellen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bezogen auf die Rückführung nach Bulgarien (vgl. BVerfG, B. v. 17.09.2014 - 2 BvR 1795/14 -), bei Rücküberstellungen nach Bulgarien angesichts der Grundrechte aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG und Art. 6 Abs. 1 GG sowie unter dem Gesichtspunkt der Familieneinheit jedenfalls bei Familien mit Neugeborenen und Kleinstkindern bis zum Alter von drei Jahren in Abstimmung mit den bulgarischen Behörden sicherzustellen, dass für solche Familien der Übergang in eine gesicherte Unterkunft gewährleistet ist, um erhebliche konkrete Gesundheitsgefahren für diese in besonderem Maße auf ihre Eltern angewiesenen Kinder auszuschließen.

  • VGH Baden-Württemberg, 10.11.2014 - A 11 S 1778/14

    Systemische Schwachstellen in Bulgarien

    Auszug aus VG Wiesbaden, 16.01.2015 - 2 K 1389/14
    So führt der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in seinem Urteil vom 10.11.2014 (A 11 S 1778/14; zitiert nach juris) zur Situation in Bulgarien folgendes aus: [...].
  • BVerfG, 17.09.2014 - 2 BvR 732/14

    Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde bzgl. Rückführung in einen sicheren

    Auszug aus VG Wiesbaden, 16.01.2015 - 2 K 1389/14
    Ergänzend sei noch auf die jüngere Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Rückführung einer Familie mit Kleinkind nach Italien (BVerfG, Beschluss vom 17.09.2014 - 2 BvR 732/14 - zitiert nach juris) Bezug genommen.
  • BVerwG, 24.06.2008 - 10 C 43.07

    Abschiebungsschutz wegen innerstaatlichen bewaffneten Konflikts (Irak);

    Auszug aus VG Wiesbaden, 16.01.2015 - 2 K 1389/14
    Die Feststellung eines Abschiebungsverbots nach § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG kommt nur zur Vermeidung einer verfassungswidrigen Schutzlücke in Betracht, d.h. nur zur Vermeidung einer extremen konkreten Gefahrenlage in dem Sinne, dass dem Ausländer sehenden Auges der sichere Tod droht oder er schwere Gesundheitsbeeinträchtigungen zu erwarten hätte (vgl. BVerwG, U. v. 24.06.2008 - 10 C 43.07 - m.w.N.; zitiert nach juris).
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