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   VG Wiesbaden, 17.09.2001 - 5 E 240/01 (V)   

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https://dejure.org/2001,31414
VG Wiesbaden, 17.09.2001 - 5 E 240/01 (V) (https://dejure.org/2001,31414)
VG Wiesbaden, Entscheidung vom 17.09.2001 - 5 E 240/01 (V) (https://dejure.org/2001,31414)
VG Wiesbaden, Entscheidung vom 17. September 2001 - 5 E 240/01 (V) (https://dejure.org/2001,31414)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zahlung von Abschleppkosten; Öffentliche und nicht öffentliche Parkplätze; Beschränktes Parken mit Schwerbehindertenausweis; Voraussetzungen für das Einleiten der Abschleppmaßnahme

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 11.12.1996 - 11 C 15.95

    Abschleppen eines ursprünglich ordnungsgemäß geparkten Kraftwagens

    Auszug aus VG Wiesbaden, 17.09.2001 - 5 E 240/01
    Im übrigen hängt die Wirksamkeit eines ordnungsgemäß angebrachten Verkehrszeichens nicht von der subjektiven Kenntnisnahme des davon betroffenen Verkehrsteilnehmers ab (vgl. BVerwG, DVBl. 1998, S. 93).

    Nicht nur der Fahrer, sondern auch der Halter, der Inhaber der tatsächlichen Gewalt über das Fahrzeug ist, ist Verkehrsteilnehmer und somit Adressat der durch das Verkehrszeichen getroffenen Anordnung (vgl. BVerwG, DVBl. 1998, S. 93).

  • VGH Hessen, 22.05.1990 - 11 UE 2056/89

    Abschleppen eines im absoluten Halteverbot abgestellten Fahrzeugs - Grundsatz der

    Auszug aus VG Wiesbaden, 17.09.2001 - 5 E 240/01
    Das verbotswidrige Parken stellt unabhängig vom Vorliegen einer konkreten Verkehrsgefährdung oder -behinderung eine Störung der öffentlichen Sicherheit dar, die es unmittelbar zu beseitigen gilt, und zwar auch im generalpräventiv begründeten erheblichen öffentlichen Interesse daran, zu verhindern, dass durch die negative Vorbildwirkung verbotswidrigen Parkens (hier Inanspruchnahme einer Sonderparkfläche durch Nichtberechtigten) andere Verkehrsteilnehmer zu ähnlich verbotswidrigem Handeln veranlasst werden können (vgl. dazu mit weiteren Nachweisen: Hess.VGH, Urteil vom 22.05.1990, Az.: 11 UE 2056/89).
  • VGH Hessen, 05.07.1994 - 11 UE 666/94

    Abschleppen eines auf Sonderparkplatz geparkten Kfz eines Schwerbehinderten -

    Auszug aus VG Wiesbaden, 17.09.2001 - 5 E 240/01
    Insoweit kann zum Mittel des Abschleppens im Wege der unmittelbaren Ausführung auch schon dann gegriffen werden, wenn der Parkverstoß nur von geringer Dauer ist, weil ansonsten dem mit der Parkbevorrechtigung verfolgten Anliegen nicht hinreichend effektiv Rechnung getragen werden kann (vgl. Hess.VGH, Urteil v. 05.07.1994, Az.: 11 UE 666/94).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.08.1999 - 5 A 1321/97

    Straßenverkehr; Öffentlicher Verkehrsgrund; Hinterhofparkplatz

    Auszug aus VG Wiesbaden, 17.09.2001 - 5 E 240/01
    Damit ist dieser Parkplatzbereich vergleichbar etwa einem Großmarktgelände, das den Käufern zur Verfügung steht, dem Parkplatz einer Gastwirtschaft, einem öffentlich zugänglichen Firmenparkplatz oder dem Parkplatz einer städtischen Mülldeponie, auch wenn die Benutzung auf Ein- und Umwohner beschränkt ist (vgl. dazu Jagusch/Hentschel, § 1 StVO, Rdnrn. 13 und 14; Janiszewski/Jagow/Burmann, § 1 StVO, Rdnrn. 13 bis 17; vgl. auch OVG NRW, NJW 2000, S. 602).
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