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   VG Wiesbaden, 18.05.2011 - 1 K 350/10.WI   

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https://dejure.org/2011,35064
VG Wiesbaden, 18.05.2011 - 1 K 350/10.WI (https://dejure.org/2011,35064)
VG Wiesbaden, Entscheidung vom 18.05.2011 - 1 K 350/10.WI (https://dejure.org/2011,35064)
VG Wiesbaden, Entscheidung vom 18. Mai 2011 - 1 K 350/10.WI (https://dejure.org/2011,35064)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 25.01.2006 - 2 B 36.05

    Nachzahlung von Besoldungsbestandteilen; Rechtshängigkeitszinsen; Verzugszinsen;

    Auszug aus VG Wiesbaden, 18.05.2011 - 1 K 350/10
    Diese Vorschrift ist auch im öffentlichen Recht entsprechend anwendbar, wenn das einschlägige Fachgesetz keine gegenteilige Regelung enthält (BVerwG, Beschluss vom 25.01.2006 - 2 B 36.05 - Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 05.12.2008 - 3 B 08/3245 -, jeweils zitiert nach Juris).
  • BFH, 12.05.1987 - VII R 203/83

    Überzahlung von Steuern - Festsetzung - Verfahren - Abrechnungsbescheid

    Auszug aus VG Wiesbaden, 18.05.2011 - 1 K 350/10
    Insofern scheidet eine Geltendmachung nach diesen allgemeinen Grundsätzen aus (BFH, Urteil vom 12.05.1987 - VII R 203/83 - VG Potsdam, Urteil vom 25.02.2008 - 8 K 813/06 -, jeweils zitiert nach Juris).
  • VGH Bayern, 30.07.2001 - 23 ZB 01.1519
    Auszug aus VG Wiesbaden, 18.05.2011 - 1 K 350/10
    Eine gesonderte Festsetzung der Säumniszuschläge ist grundsätzlich nicht erforderlich (Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 30.07.2001 - 23 ZB 01.1519 -, zitiert nach Juris).
  • VG Potsdam, 25.02.2008 - 8 K 813/06

    Ausschluss des Verzinsungsanspruchs bei Ablösung der Vorausleistung von dem

    Auszug aus VG Wiesbaden, 18.05.2011 - 1 K 350/10
    Insofern scheidet eine Geltendmachung nach diesen allgemeinen Grundsätzen aus (BFH, Urteil vom 12.05.1987 - VII R 203/83 - VG Potsdam, Urteil vom 25.02.2008 - 8 K 813/06 -, jeweils zitiert nach Juris).
  • VGH Bayern, 27.04.1989 - 23 B 87.03703
    Auszug aus VG Wiesbaden, 18.05.2011 - 1 K 350/10
    Dies trägt der Tatsache Rechnung, dass die Erhebung von Säumniszuschlägen ein Druckmittel zur Beitreibung der öffentlichen Abgaben darstellt und diese Beitreibung trotz dagegen erhobener Rechtsbehelfe stattfinden kann (Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 27.04.1989 - 23 B 87.03703 -, zitiert nach Juris).
  • VG Weimar, 09.09.2008 - 3 K 872/06

    Benutzungsgebührenrecht; Keine Säumniszuschläge für ausbleibende Zahlungen auf

    Auszug aus VG Wiesbaden, 18.05.2011 - 1 K 350/10
    Da die Abgabenordnung Prozesszinsen auf die direkt auf das Gesetz gestützten Säumniszuschläge nicht vorsieht, ist eine Anwendbarkeit der Regelungen der §§ 291 S. 1, 288 Abs. 1 S. 2 BGB nicht eröffnet (VG Weimar, Urteil vom 09.09.2008 - 3 K 872/06 WE -, zitiert nach Juris; Klein, Kommentar zur Abgabenordnung, Rdnr. 3 zu § 236 AO; Wortlaut des § 233 S. 2 AO).
  • VGH Hessen, 22.02.2012 - 5 A 1567/11

    Säumniszuschläge

    Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Wiesbaden vom 18. Mai 2011 - 1 K 350/10.WI - wird abgelehnt.
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