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   VG Wiesbaden, 20.01.2015 - 6 K 1567/14.WI   

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VG Wiesbaden, 20.01.2015 - 6 K 1567/14.WI (https://dejure.org/2015,1761)
VG Wiesbaden, Entscheidung vom 20.01.2015 - 6 K 1567/14.WI (https://dejure.org/2015,1761)
VG Wiesbaden, Entscheidung vom 20. Januar 2015 - 6 K 1567/14.WI (https://dejure.org/2015,1761)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • JurPC

    Anforderungen an eine elektronische Einbürgerungsakte / Digi-Fax

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Formelle Anforderungen an eine elektronische Einbürgerungsakte

  • milo.bamf.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • aid24.de (Kurzinformation)

    Anforderungen an eine elektronische (Einbürgerungs-)Akte, insbesondere zur PDF-Datei, Scannvorgang, Schriftform, elektronische Form, Digi-Fax

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 09.11.2010 - C-92/09

    Die Rechtsvorschriften der Union über die Veröffentlichung von Informationen über

    Auszug aus VG Wiesbaden, 20.01.2015 - 6 K 1567/14
    Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes hat zum Zeitpunkt der Verarbeitung (Erhebung, Verarbeitung, Nutzung) das Verfahrensverzeichnis - europarechtlich die Meldung genannt - in vollständiger Form vorzuliegen (EuGH, Urteil vom 9.11.2010, Az. C-92/09 und C-93/09, GewArch 2011, S. 23 ff. mit Anm. Schild).

    Mangels eines Verfahrensverzeichnisses gemäß § 6 HDSG und damit dem Vorliegen einer ordnungsgemäßen Meldung sind die Daten, welche über das Fax empfangen werden, im Lichte des Europarechts nicht verwertbar (vgl. EuGH, Urteil vom 9.11.2010, Az. C-92/09, C-93/09, GewArch 2011, S. 24 ff.; so wohl auch die ständige Rspr. Französischer Gerichte im Lichte der EG-Datenschutzrichtlinie).

  • BFH, 18.03.2014 - VIII R 9/10

    Keine wirksame Bekanntgabe einer im Wege des sog. Ferrari-Fax-Verfahrens

    Auszug aus VG Wiesbaden, 20.01.2015 - 6 K 1567/14
    Bei dem vorliegenden Digi-Fax, welches in seiner elektronischen Form direkt in die elektronische PDF-Akte übernommen wird, liegt jedoch keine Schriftlichkeit vor (vgl. BFH, Urt. v. 18.03.2014, Az. VIII R 9/10; hiernach ist ein per Telefax übersandter Bescheid erst mit seinem Ausdruck auf dem Faxgerät wirksam schriftlich erlassen; in diesem Sinne auch richtig AG Hünfeld, Beschl. v. 04.07.2013, Az. 34 Js - Owi 4447/13; ein Gericht müsste insoweit wegen Organisationsverschulden der Justizverwaltung Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewähren).
  • VG Wiesbaden, 26.09.2014 - 6 K 691/14

    Scanvorgang bei der elektronischen Aktenführung

    Auszug aus VG Wiesbaden, 20.01.2015 - 6 K 1567/14
    Dies ist vorliegend offensichtlich nicht der Fall (zur Scan-Problematik siehe VG Wiesbaden, Urteil vom 26.09.2014, Az. 6 K 691/14.WI.A; ferner VG Wiesbaden, Urteil vom 28.02.2014, 6 K 152/14.WI.A ; so setzt § 7 des E-Government-Gesetz voraus, dass nicht nur ein optischer identischer Inhalt gewährleistet wird, sondern der Inhalt des Ursprungsdokumentes, welches eingescannt wurde,  sowohl in der Bildwiedergabe, als auch der textlichen Darstellung so wiedergegeben wird, dass das Dokument - soweit die elektronische Akte herangezogen wird - die gleiche optische Klarheit und Lesbarkeit bietet wie das Original).
  • AG Hünfeld, 04.07.2013 - 34 JsOWi 4447/13

    Ein Telefax wahrt die Schriftform nur, wenn der Empfänger es zum Ausdruck

    Auszug aus VG Wiesbaden, 20.01.2015 - 6 K 1567/14
    Bei dem vorliegenden Digi-Fax, welches in seiner elektronischen Form direkt in die elektronische PDF-Akte übernommen wird, liegt jedoch keine Schriftlichkeit vor (vgl. BFH, Urt. v. 18.03.2014, Az. VIII R 9/10; hiernach ist ein per Telefax übersandter Bescheid erst mit seinem Ausdruck auf dem Faxgerät wirksam schriftlich erlassen; in diesem Sinne auch richtig AG Hünfeld, Beschl. v. 04.07.2013, Az. 34 Js - Owi 4447/13; ein Gericht müsste insoweit wegen Organisationsverschulden der Justizverwaltung Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewähren).
  • VG Wiesbaden, 28.02.2014 - 6 K 152/14

    Zu den Anforderungen an elektronische Akten

    Auszug aus VG Wiesbaden, 20.01.2015 - 6 K 1567/14
    Dies ist vorliegend offensichtlich nicht der Fall (zur Scan-Problematik siehe VG Wiesbaden, Urteil vom 26.09.2014, Az. 6 K 691/14.WI.A; ferner VG Wiesbaden, Urteil vom 28.02.2014, 6 K 152/14.WI.A ; so setzt § 7 des E-Government-Gesetz voraus, dass nicht nur ein optischer identischer Inhalt gewährleistet wird, sondern der Inhalt des Ursprungsdokumentes, welches eingescannt wurde,  sowohl in der Bildwiedergabe, als auch der textlichen Darstellung so wiedergegeben wird, dass das Dokument - soweit die elektronische Akte herangezogen wird - die gleiche optische Klarheit und Lesbarkeit bietet wie das Original).
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