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   VG Wiesbaden, 20.06.2011 - 3 K 1349/09.WI   

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VG Wiesbaden, 20.06.2011 - 3 K 1349/09.WI (https://dejure.org/2011,26274)
VG Wiesbaden, Entscheidung vom 20.06.2011 - 3 K 1349/09.WI (https://dejure.org/2011,26274)
VG Wiesbaden, Entscheidung vom 20. Juni 2011 - 3 K 1349/09.WI (https://dejure.org/2011,26274)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (12)

  • OLG Stuttgart, 31.03.2004 - 4 U 216/03

    Staatshaftung: Haftung des Landes für falsche Auskunft über Versorgungsbezüge

    Auszug aus VG Wiesbaden, 20.06.2011 - 3 K 1349/09
    Dabei kommt es auf die Kenntnisse, Fähigkeiten und Einsichten an, die für die Führung des übernommenen Amtes durchschnittlich erforderlich sind und nicht auf die, über die der Sachbearbeiter tatsächlich verfügte (vgl. OLG Stuttgart, U. v. 31.03.2004 - 4 U 216/03 -, VBlBW 2004, 435).

    Schadensersatzansprüche wegen falscher Auskunftserteilung werden dadurch aber nicht ausgeschlossen (OLG Stuttgart, U. v. 31.03.2004 - 4 U 216/03 -, VBlBW 2004, 435).

    Dies gilt nicht nur für gesetzliche geregelte Auskunftsansprüche (vgl. jetzt § 49 Abs. 10 BeamtVG), sondern auch für Auskünfte die der Dienstherr unter vergleichbaren Vorbehalten in der Vergangenheit auf Grund gleichmäßiger Übung im Ermessenswege erteilt hat (vgl. OLG Stuttgart, U. v. 31.03.2004 - 4 U 216/03 -, VBlBW 2004, 435).

  • VG München, 17.02.2004 - M 5 K 02.4284
    Auszug aus VG Wiesbaden, 20.06.2011 - 3 K 1349/09
    Ein Schadensersatzanspruch wegen fehlerhafter Versorgungsauskunft wird hierdurch nicht ausgeschlossen (a. A., VG Ansbach, U. v. 30.11.2010 - AN 1 K 09.01731 -, zit. nach Juris; VG München, U. v. 17.02.2004 - M 5 K 02.4284 -, zit. nach Juris).

    42 Durch die Zubilligung des Schadensersatzanspruchs, die im Ergebnis dazu führt, dass der Zustand hergestellt wird, der bestünde, wenn die Auskunft zutreffend gewesen wäre, wird die gesetzliche Regelung des § 3 BeamtVG nicht unterlaufen (so aber VG Ansbach, U. v. 30.11.2010 - AN 1 K 09.01731 -, zit. nach Juris; VG München, U. v. 17.02.2004 - M 5 K 02.4284 -, zit. nach Juris).

    Die Gewährung von Schadensersatz steht auch nicht im Widerspruch zur Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, wonach die Fürsorgepflicht des Dienstherrn nicht über das hinausgeht, was dem Beamten oder früheren Beamten durch spezialgesetzliche Regelung abschließend eingeräumt ist (so aber VG Ansbach, U. v. 30.11.2010 - AN 1 K 09.01731 -, zit. nach Juris; VG München, U. v. 17.02.2004 - M 5 K 02.4284 -, zit. nach Juris).

  • VG Ansbach, 30.11.2010 - AN 1 K 09.01731

    Kein Anspruch auf höhere Versorgungsbezüge aufgrund unzutreffender Auskünfte,

    Auszug aus VG Wiesbaden, 20.06.2011 - 3 K 1349/09
    Ein Schadensersatzanspruch wegen fehlerhafter Versorgungsauskunft wird hierdurch nicht ausgeschlossen (a. A., VG Ansbach, U. v. 30.11.2010 - AN 1 K 09.01731 -, zit. nach Juris; VG München, U. v. 17.02.2004 - M 5 K 02.4284 -, zit. nach Juris).

    42 Durch die Zubilligung des Schadensersatzanspruchs, die im Ergebnis dazu führt, dass der Zustand hergestellt wird, der bestünde, wenn die Auskunft zutreffend gewesen wäre, wird die gesetzliche Regelung des § 3 BeamtVG nicht unterlaufen (so aber VG Ansbach, U. v. 30.11.2010 - AN 1 K 09.01731 -, zit. nach Juris; VG München, U. v. 17.02.2004 - M 5 K 02.4284 -, zit. nach Juris).

    Die Gewährung von Schadensersatz steht auch nicht im Widerspruch zur Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, wonach die Fürsorgepflicht des Dienstherrn nicht über das hinausgeht, was dem Beamten oder früheren Beamten durch spezialgesetzliche Regelung abschließend eingeräumt ist (so aber VG Ansbach, U. v. 30.11.2010 - AN 1 K 09.01731 -, zit. nach Juris; VG München, U. v. 17.02.2004 - M 5 K 02.4284 -, zit. nach Juris).

  • BVerwG, 17.10.1985 - 2 C 12.82

    Beamtenrecht - Amtshaftung - Fürsorgepflichtverletzung

    Auszug aus VG Wiesbaden, 20.06.2011 - 3 K 1349/09
    Dies gilt auch im Fall der Fürsorgepflichtverletzung (BVerwG, U. v. 17.10.1985 - 2 C 12/82 -, Buchholz 237.90 § 95 LBG).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.10.2008 - 12 A 525/07

    Anspruch auf Erstattung von Jugendhilfeaufwendungen für die Unterbringung eines

    Auszug aus VG Wiesbaden, 20.06.2011 - 3 K 1349/09
    Etwa erforderliche Anpassungen infolge einer Veränderung des Versorgungsniveaus können jederzeit aufgrund der Besoldungstabelle und einfache Rechenoperationen ermittelt werden (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, B. v. 31.10.2008 - 12 A 525/07 - zit. nach Juris für den Fall einer Feststellungsklage).
  • BVerfG, 20.03.2007 - 2 BvL 11/04

    Versorgungsbezüge aus dem Beförderungsamt: Wartefrist von drei Jahren

    Auszug aus VG Wiesbaden, 20.06.2011 - 3 K 1349/09
    Zwar ist die Verlängerung der Wartefrist auf drei Jahre durch § 5 Abs. 3 BeamtVG vom Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 20.03.2007 - 2 BvL 11/04 - (BVerfGE 117, 372) als mit Art. 33 Abs. 5 GG unvereinbar und nichtig angesehen worden.
  • BVerwG, 21.12.2000 - 2 C 39.99

    Fürsorgepflicht, Beihilfen im Krankheitsfalle; keine Zuschüsse zur privaten

    Auszug aus VG Wiesbaden, 20.06.2011 - 3 K 1349/09
    Insoweit ist - wie ausgeführt - anerkannt, dass sich auch aus der Verletzung der Fürsorgepflicht Schadensersatzansprüche ergeben können (vgl. BVerwG, U. v. 21.12.2000 - 2 C 39/99 -, BVerwGE 112, 308).
  • BGH, 10.07.2003 - III ZR 155/02

    Haftung des Rentenversicherungsträgers für eine unrichtige Rentenauskunft

    Auszug aus VG Wiesbaden, 20.06.2011 - 3 K 1349/09
    Mit dem Rechtscharakter der Versorgungsauskunft ist nicht in Frage gestellt, dass nach höchstrichterlicher Rechtsprechung (vgl. BGH, U. v. 10.07.2003 - III ZR 155/02 -, BGHZ 155, 354) selbst mit der gesetzlichen Charakterisierung als nicht rechtsverbindlich nur klargestellt wird, dass die bloße Auskunft keine über das anzuwendende Recht hinausgehenden Ansprüche vermittelt, die mangelnde Rechtsverbindlichkeit der Auskünfte aber nicht bedeutet, dass diese nicht Grundlage für schutzwürdiges Vertrauen und daraus abzuleitende Schadensersatzansprüche sein können (Stegmüller/Schmalhofer/Bauer, Beamtenversorgungsgesetz, § 49 Erl. 16 Abschnitt 3.2.2; a. A. Thür. OVG, U. v. 31.03.2003 - 2 KO 548/01 -, ThürVGRspr. 2005, 133).
  • OVG Thüringen, 31.03.2003 - 2 KO 548/01

    Recht der Landesbeamten; Anwendbarkeit der versorgungsrechtlichen Wartefrist nach

    Auszug aus VG Wiesbaden, 20.06.2011 - 3 K 1349/09
    Mit dem Rechtscharakter der Versorgungsauskunft ist nicht in Frage gestellt, dass nach höchstrichterlicher Rechtsprechung (vgl. BGH, U. v. 10.07.2003 - III ZR 155/02 -, BGHZ 155, 354) selbst mit der gesetzlichen Charakterisierung als nicht rechtsverbindlich nur klargestellt wird, dass die bloße Auskunft keine über das anzuwendende Recht hinausgehenden Ansprüche vermittelt, die mangelnde Rechtsverbindlichkeit der Auskünfte aber nicht bedeutet, dass diese nicht Grundlage für schutzwürdiges Vertrauen und daraus abzuleitende Schadensersatzansprüche sein können (Stegmüller/Schmalhofer/Bauer, Beamtenversorgungsgesetz, § 49 Erl. 16 Abschnitt 3.2.2; a. A. Thür. OVG, U. v. 31.03.2003 - 2 KO 548/01 -, ThürVGRspr. 2005, 133).
  • BVerwG, 28.06.2001 - 2 C 48.00

    Antrag, vorheriger - an den Dienstherrn bei allgemeiner Leistungsklage und bei

    Auszug aus VG Wiesbaden, 20.06.2011 - 3 K 1349/09
    Sie hat in der Widerspruchseinlegung hinreichend klar dargelegt, dass (auch) Schadensersatz gefordert wird (vgl. dazu BVerwG, U. v. 28.06.2001 - 2 C 48/00 -, BVerwGE 114, 350), indem sie ihre Forderung hilfsweise auf den Gesichtspunkt des Schadensersatzes wegen unrichtiger Auskunft gestützt hat.
  • VG Bayreuth, 10.10.2008 - B 5 K 07.660

    Beamtenversorgung - Mindestwartefrist - Versorgungsabschlag bei Eintritt in den

  • BVerwG, 27.09.2001 - 2 B 8.01

    Revisionsverfahrensrechtliche Klärungsbedürftigkeit der Frage einer Ersatzpflicht

  • OVG Saarland, 17.08.2021 - 1 A 297/19

    Schadensersatz nach fehlender Versorgungsauskunft

    [vgl. VG Wiesbaden, Urteil vom 20.6.2011 - 3 K 1349/09.WI -, juris, Rz. 41; VG Gießen, Urteil vom 15.8.2013 - 5 K 2950/12.GI -, juris, Rz. 24; Schleswig-Holsteinisches VG, Urteil vom 1.11.2018 - 12 A 224/17 -, juris, Rz. 45; OLG Stuttgart, Urteil vom 31.3.2004 - 4 U 216/03-, juris, Rz. 40 f.; vgl. auch Plog/Wiedow, a.a.O., § 3 BeamtVG Rz. 94, 97; Schnellenbach, a.a.O., § 2 Rz. 19 (Fn. 60)] Andere Verwaltungsgerichte [vgl. VG Regensburg, Urteil vom 28.9.2016 - RO 1 K 15.2046 -, juris, Rz. 34 ff.; VG Ansbach, Urteil vom 30.11.2010 - AN 1 K 09.01731-, juris, Rz. 39, 41; VG Düsseldorf, Urteil vom 31.5.2010 - 23 K 485/08-, juris, Rz. 31 ; VG München, Urteil vom 17.2.2004 - M 5 K 02.4284-, juris, Rz. 30, m.w.N.] sind hingegen der Ansicht, dass in der vorliegenden Konstellation vergleichbaren Fallgestaltungen ein Schadensersatzanspruch aufgrund der in § 3 Abs. 1 BeamtVG (bzw. vergleichbarer Vorschriften der Länder) verankerten strikten Gesetzesbindung der Versorgung sowie deren Konkretisierung in § 3 Abs. 2 Satz 1 BeamtVG nicht in Betracht komme.

    [so auch Schleswig-Holsteinisches VG, Urteil vom 1.11.2018 - 12 A 224/17 -, juris, Rz. 39 ff.; VG Gießen, Urteil vom 15.8.2013 - 5 K 2950/12.GI-, juris, Rz. 17ff.; VG Wiesbaden, Urteil vom 20.6.2011 - 3 K 1349/09.WI-, juris, Rz. 42f.; vgl. auch Plog/Wiedow, a.a.O., § 3 BeamtVG Rz. 77; Schnellenbach, a.a.O., § 2 Rz. 19 (Fn. 60)] Der Gegenauffassung, ein Rückgriff auf die allgemeine Fürsorgepflicht sei durch § 3 Abs. 1 und 2 BeamtVG ausgeschlossen, ist entgegenzuhalten, dass sich aus dem hierfür unmittelbar oder mittelbar angeführten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 21.12.2000, das zum Beihilferecht ergangen ist, lediglich ergibt, dass die Fürsorgepflicht des Dienstherrn nicht über das hinausgeht, was dem Beamten oder früheren Beamten durch spezialgesetzliche Regelung abschließend eingeräumt ist.

    [vgl. VG Wiesbaden, Urteil vom 20.6.2011 - 3 K 1349/09.WI -, juris, Rz. 51, m.w.N.; vgl. allgemein auch Bayerischer VGH, Urteil vom 25.9.2012 - 14 B 11.1233 -, juris, Rz. 29].

    [vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 31.10.2008 - 12 A 525/07-, juris, Rz. 14 (für den Fall einer Feststellungsklage); vgl. auch VG Wiesbaden, Urteil vom 20.6.2011 - 3 K 1349/09.WI -, juris, Rz. 51] Einer "wertenden Betrachtung" durch die Beklagte bedarf es nicht.

  • VGH Hessen, 02.04.2015 - 1 A 2036/13

    Schadensersatz wegen fehlerhafter Versorgungsauskunft

    Nach alledem ist die Versorgungsauskunft geeignete Grundlage für einen Amtshaftungsanspruch (vgl. ebenso: VG Wiesbaden, Urteil vom 20. Juni 2011 - 3 K 1349/09.WI - juris, Rdnr. 44).

    Der hier in Rede stehende Schadensersatzanspruch betrifft nicht den Primäranspruch auf Versorgung, sondern den haftungsrechtlichen Sekundäranspruch nach § 839 BGB, der durch § 3 Abs. 1 BeamtVG gerade nicht ausgeschlossen ist (vgl. Plog/Wiedow, a.a.O. Rdnr. 77; VG Wiesbaden, Urteil vom 20. Juni 2011 - 3 K 1349/09.WI -, juris Rdnr. 42; a.A. VG Ansbach, Urteil vom 30. November 2010 - AN 1 K 09.01731 - VG München, Urteil vom 17. Februar 2004 - M 5 K 02.4284, juris).

    Verletzt der Dienstherr diese Pflicht schuldhaft und ruft die unrichtige oder irreführende Auskunft bei dem Beamten einen Irrtum hervor, der ihn veranlasst, eine rechtserhebliche Handlung vorzunehmen zu unterlassen, und erleidet der Beamte dadurch einen Vermögensschaden, hat der Dienstherr diesen Schaden zu ersetzen (st. Rspr., vgl. BVerwG, Urteil vom 21. September 2006, 2 C 6/06 -, juris, VG Wiesbaden, Urteil vom 20. Juni 2011 - 3 K 1349/09.WI, juris; BGH, Urteil vom 21. April 2004 - III ZR 264/04 - und vom 10. Juli 2003 - III ZR 155/02 = BGHZ 155, 354 ff., juris, letzterer zum Schadensersatzanspruch wegen einer unrichtigen Auskunft über die Höhe der Besoldung).

    Damit ist die Beklagte zur Gewährung von Schadensersatz in Höhe der Differenz zwischen den festgesetzten Versorgungsbezügen und dem Betrag, auf den der Geschädigte nach der erteilten Auskunft vertrauen durfte, nach § 839 BGB in Verbindung mit Art. 34 GG verpflichtet (vgl. zum Umfang des Ersatzanspruchs in dieser Höhe: BGH, Urteil vom 10. Juli, 2003, a.a.O.; VG Wiesbaden, Urteil vom 20. Juni 2011, a.a.O., LG Stuttgart, Urteil vom 28. November 2013, 15 O 386/2003, juris).

  • VG Schleswig, 01.11.2018 - 12 A 224/17

    Folgen der Erteilung einer falschen Versorgungsauskunft an einen Richter;

    Dem sind andere Gerichte gefolgt - teils unter ausdrücklicher Ablehnung der Gegenauffassung - gefolgt (VGH München, Beschluss vom 22. September 2017 - 3 ZB 15.2495 -, juris, Rn. 8; VGH Kassel, Beschluss vom 2. April 2015 - 1 A 2036/13.Z, juris, Rn. 8; VG Gießen, Urteil vom 15. August 2013 - 5 K 2950/12.GI, juris, Rn. 17 ff.; VG Wiesbaden, Urteil vom 20. Juni 2011 - 3 K 1349/09.WI -, juris, Rn. 42 f.; s.a. Plog/Wiedow, BBG, § 3 BeamtVG Rn. 77 ).

    (2) Auch § 3 Abs. 2 SHBeamtVG schließt einen Schadensersatzanspruch des Klägers nicht aus (im Ergebnis wie hier VGH Kassel, Beschluss vom 2. April 2015 - 1 A 2036/13.Z, juris, Rn. 8; OLG Stuttgart, Urteil vom 31. März März 2004 - 4 U 216/03 -, BeckRS 2006, 14299, Rn. 34 ff.; VG Wiesbaden, Urteil vom 20. Juni 2011 - 3 K 1349/09.WI, juris, Rn. 41).

    Abgesehen davon, dass der Dienstherr sich durch die Kennzeichnung seiner Auskunft als unverbindlich nicht umfassend von einer Haftung freizeichnen kann (vgl. VGH Kassel, Beschluss vom 2. April 2015 - 1 A 2036/13.Z -, juris, Rn. 7; VG Wiesbaden, Urteil vom 20. Juni 2011 - 3 K 1349/09.WI -, juris, Rn. 44), sind vorliegend beide Konstellationen, auf die sich der Vorbehalt bezog, nicht einschlägig.

    Es war ihm jedenfalls zumutbar, die Darstellung in der Versorgungsauskunft in tatsächlicher Hinsicht zu kontrollieren und die Schlüssigkeit der Ermittlung des Ruhegehaltssatzes anhand der angeführten Rechtsvorschrift nachzuvollziehen (vgl. VG Wiesbaden, Urteil vom 20. Juni 2011 - 3 K 1349/09.WI -, juris, Rn. 47).

  • VG Regensburg, 28.09.2016 - RO 1 K 15.2046

    Kein Schadensersatzanspruch bei fehlerhafter Auskunft über Versorgungsbezüge

    In einem vergleichbaren Sachverhalt habe das VG Wiesbaden mit Urteil vom 20.6.2011 (3 K 1349/09) einer Beamtin Schadensersatzansprüche zuerkannt.

    Auch wenn nach Auffassung des VG Wiesbaden (U.v. 20.6.2011, 3 K 1349/09.WE, Rn. 41 ff.) die gesetzliche Regelung des § 3 BeamtVG bzw. hier Art. 3 BayBeamtVG nur den versorgungsrechtlichen Primäranspruch betreffe und auf den Schadensersatzanspruch nicht unmittelbar anwendbar sein soll, so ist dennoch der der gesetzlichen Regelung des Art. 3 BayBeamtVG zugrundeliegende Rechtsgedanke heranzuziehen, dass eine höhere Versorgung als die, die dem Versorgungsbezügeempfänger gesetzlich zusteht, nicht möglich sein soll.

  • VG Saarlouis, 03.09.2019 - 2 K 959/17

    Beamter; Schadensersatz wegen fehlerhafter Versorgungsauskunft

    So auch VG Gießen, Urteil vom 15.08.2013 -5 K 2950/12.GI-, bestätigt durch Beschluss des Hessischen VGH vom 02.04.2015 -1 A 2036/13.Z-; Schleswig-Holsteinisches VG, Urteil vom 01.11.2018 -12 A 224/17-; VG Wiesbaden, Urteil vom 20.06.2011 -3 K 1349/09.WI-; vgl. auch OLG Stuttgart, Urteil vom 31.03.2004 -4 U 216/03-; jeweils juris.
  • VGH Bayern, 13.04.2018 - 3 ZB 16.2393

    Schadensersatzanspruch wegen einer fehlerhaft erteilten Auskunft über

    Die sinngemäß aufgeworfene Rechtsfrage, ob ein Schadensersatzanspruch wegen einer fehlerhaft erteilten Auskunft über Versorgungsbezüge wegen Verletzung der Fürsorgepflicht - wie von der angefochtenen Entscheidung (unter Verweis auf VG München, U.v. 17.2.2004 - M 5 K 02.4284 - und VG Ansbach, U.v. 30.11.2010 - AN 1 K 09.01731 - jeweils in juris) angenommen - schon deshalb ausgeschlossen ist, weil andernfalls die zwingende gesetzliche Regelung des Art. 3 Abs. 1 und 2 BayBeamtVG unterlaufen werden würde, oder ob letztgenannte Bestimmung nur den versorgungsrechtlichen Primäranspruch betrifft und auf den Schadensersatzanspruch nicht anwendbar ist (HessVGH, B.v. 2.4.2015 - 1 A 2036/13.Z - juris Rn. 8; VG Wiesbaden, U.v. 20.6.2011 - 3 K 1349/09.WI - juris Rn. 41 ff.), stellt sich im vorliegenden Rechtsstreit nicht in entscheidungserheblicher Weise.
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